Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
13 kB
Datum
16.12.2009
Erstellt
21.10.09, 04:12
Aktualisiert
21.10.09, 04:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 571/2009
09.10.2009
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
16.12.2009
Kreistag
16.12.2009
Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter bei dem Sozialgericht Köln
Sachbearbeiter/in: Herr Billenwillms
x
Tel.: 216
Abt.: 32
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
--Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt folgende Vorschlagsliste für die Berufung zu ehrenamtlichen Richterinnen
und Richtern beim Sozialgericht in Köln:
(Vorschlagsliste: 8 Personen, Name, Vorname, Geburtstag, Geburtsort, Beruf, Anschrift)
-2Begründung:
Ab dem 01.01.2005 ist die Sozialgerichtsbarkeit zuständig für Angelegenheiten der Sozialhilfe und
des Asyslbewerberleistungsgesetzes. Hierfür werden für die neue Amtsperiode vom 01.01.2010 bis
31.12.2014 ehrenamtliche Richterinnen und Richter benötigt.
Die Kreise wirken gemäß § 28 VwGO bei der Berufung in der Weise mit, dass sie eine
Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richterinnen und Richter aufstellen.
Für den Kreis Euskirchen sind acht Personen vorzuschlagen. Aus dieser Vorschlagsliste beruft
sodann der Präsident des Sozialgerichtes Köln vier ehrenamtliche Richterinnen und Richter. Für die
Aufnahme in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der gesetzlichen
Mitgliederzahl der Vertretungskörperschaft des Kreises erforderlich (§ 28 VwGO).
Es wird darauf hingewiesen, dass für die Ausübung eines Amtes einer/eines ehrenamtlichen
Richterin/Richters die Ausschließungs- und Ablehnungsgründe gemäß §§ 17 und 18
Sozialgerichtsgesetz sowie die Hinderungsgründe gemäß § 22 VwGO zu berücksichtigen sind
(siehe Anlage).
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)