Daten
Kommune
Bedburg
Größe
22 kB
Datum
30.10.2012
Erstellt
29.10.12, 18:03
Aktualisiert
29.10.12, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Ergänzende Ausführungen
zu TOP 3 der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
vom 30.10.2012 (WP8-211/2012)
Die Kölnische Rundschau berichtete am 26.10.2012 (s.Anlage), dass der Rhein-Erft-Kreis
beabsichtigte, den Kreisumlagesatz im kommenden Haushaltsjahr beizubehalten (42,03.
v.H.). Darüber hinaus „halte der Kreis weiterhin an seinem Plan fest, die Umlage bis 2015
um 1,5 Prozent zu senken“.
Trotz des gleichen Umlagesatzes in 2013 sinke der absolute Betrag der Kreisumlage um rd.
14 Mio. €. Die Stadt Bedburg soll beispielsweise gegenüber der in 2012 zu zahlenden Kreisumlage 790.000 € weniger an den Kreis zahlen.
Die vom Kreiskämmerer angekündigte Senkung der Kreisumlage wirft aber allerdings weitere Fragen auf. Im Haushaltsplan 2012 war folgende Entwicklung der Kreisumlage prognostiziert:
2013
2014
2015
Umlagegrundlagen
574.310 T€
599.005 T€
622.366 T€
Umlagesatz
42,03%
40,1%
39,58%
Kreisumlage
241.382 T€
240.201 T€
246.332 T€
Dies bedeutet, dass planerisch eine Senkung des Kreisumlagesatzes um 2,45%-Punkte vorgesehen war. Ein Plan des Kreises, der nur eine Senkung um 1,5% vorgesehen hätte, wie
der Kreiskämmerer zitiert wird, ist der Verwaltung nicht bekannt.
Um auszuschließen, dass es sich um einen Kommunikationsirrtum handelt (statt ca. 2,5%
wurde von Zeitungsredakteur versehentlich 1,5% verstanden oder niedergeschrieben), wurde der Kreiskämmerer am 29.10.2012 telefonisch um Auskunft gebeten. Er gab an, hinsichtlich der mittelfristigen Planung keine Zahlen genannt und sich mit Informationen bedeckt
gehalten zu haben, weil notwendige Grundlagen noch nicht vorliegen bzw. Entwicklungen
noch nicht absehbar seien.
Die „kritische“ Sitzungsvorlage zur Herstellung des Benehmens hinsichtlich der Höhe des
Kreisumlagesatzes bezieht sich zunächst nur auf das Verfahren und die unzureichenden
Informationen des Kreises.
Der Geschäftsbereich 2 hat mit Hilfe der wenigen Angaben des Kreises die Werte aus dem
Kreishaushalt 2012 fortgeschrieben. Danach müsste der Fehlbetrag des Rhein-Erft-Kreises
im Haushaltsjahr 2013 bei rd. 3,75 Mio. € liegen. Bei Gesamtaufwendungen in Höhe von rd.
383 Mio. € bedeutet diese eine Fehlbetragsquote von 0,98% aus, die durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage des Kreises fiktiv ausgeglichen werden soll.
Im o.g. Presseartikel werden lediglich die Mindererträge aufgrund der sinkenden Kreisumlage erwähnt. Die Mehrerträge aus den Kreisschlüsselzuweisungen in fast identischer Höhe
bleiben unerwähnt.
Des Weiteren muss der Rhein-Erft-Kreis voraussichtlich rd. 2,7 Mio. € weniger an den Landschaftsverband zahlen.
Der Rhein-Erft-Kreis wendet seit 2009 die Vorschriften des NKF an. Vergleicht man die Entwicklung des Saldos der vom Kreis vereinnahmten Sockelumlage und der Schlüsselzuweisungen abzüglich der zu zahlenden Landschaftsverbandsumlage, so steigt dieser von 2009
bis 2013 um 2,4 Mio. € (+ 1,44 %) an.
Nimmt man die vergleichbaren Werte im städtischen Haushalt (Steuererträge, Schlüsselzuweisungen und Kreisumlage) sinkt der Saldo im gleichen Zeitraum um 1,5 Mio. € (- 8,25%).
Hieran ist zumindest die gegennläufige Entwicklung der wesentlichen Haushaltspositionen
des Kreises gegenüber der Stadt Bedburg erkennbar. Sollte dies den Trend bei den übrigen
kreisangehörigen Kommunen widerspiegeln, müßte der Kreis im Sinne des Rücksichtnahmegebotes entsprechend reagieren.
Aus der Pressemitteilung und auch aus den vom Rhein-Erft-Kreis zur Verfügung gestellten
Daten geht leider nicht hervor, ob und in welchem Umfang der Rhein-Erft-Kreis eigene Maßnahmen zur Konsolidierung des Kreishaushaltes nutzt bzw. nutzen muss, um den Kreisumlagesatz „stabil“ zu halten oder zu senken.
Die in den Haushaltsplänen 2011 und 2012 enthaltenen vorläufigen Rechnungsergebnisse
der Jahre 2009 und 2010 weisen, entgegen der jeweiligen Planungen, positive Werte aus.
Insgesamt müsste sich das Eigenkapital des Rhein-Erft-Kreises um 17,6 Mio. € erhöht haben. Ausdrücklich zu betonen ist, dass es sich um vorläufige Ergebnisse handelt.
Wegen der o.a. Widersprüche ist es der Verwaltung nicht möglich, einen Beschlussvorschlag
zur Benehmensherstellung zu formulieren.