Daten
Kommune
Bedburg
Größe
92 kB
Datum
30.10.2012
Erstellt
24.10.12, 18:05
Aktualisiert
24.10.12, 18:05
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Inhalt der Datei
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode
Drucksache
16/869
11.09.2012
Entschließungsantrag
der Fraktion der SPD
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
der Fraktion der FDP
zum Gesetz über die Genehmigung der Kreisumlage und anderer Umlagen (Umlagengenehmigungsgesetz – UmlGenehmG)
Gesetzentwurf der Landesregierung
Drucksache 16/46 (Neudruck)
Faires Miteinander von Kreisen und kreisangehörigen Gemeinden sichern
I.
Ausgangslage
In bemerkenswerter Einmütigkeit hat sich der Landtag Nordrhein-Westfalen mit Beschluss
vom 29. Oktober 2010 - Drs. 15/435 vom 26.10.2010 - zu seiner Verantwortung für die Handlungs- und Zukunftsfähigkeit der nordrhein-westfälischen Kommunen bekannt. Er hat festgestellt, dass die nordrhein-westfälischen Kommunen dringend auf Entlastungen bei den Sozialtransferleistungen angewiesen seien, und den Bund aufgefordert, sich dynamisch zur Hälfte an den Soziallasten zu beteiligen.
Im Bereich der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung hat der Bund zwischenzeitlich zugesagt, die Kosten vom Jahr 2012 an aufwachsend und vom Jahr 2014 an vollständig zu übernehmen. Dies ist ein gutes Signal an die Kommunen in ganz Deutschland.
Träger der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind in Nordrhein-Westfalen
die Kreise und kreisfreien Städte, die ab dem Jahr 2014 um insgesamt rund eine Milliarde
EUR entlastet werden. Der Landtag erwartet, dass diese Entlastung bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden tatsächlich ankommt und nicht zur Finanzierung von Aufgaben
der Kreise genutzt wird.
Datum des Originals: 11.09.2012/Ausgegeben: 12.09.2012
Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des
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kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter
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Drucksache 16/869
Der Städte- und Gemeindebund hingegen äußert bis heute Zweifel, dass diese Wirkung tatsächlich flächendeckend eintreten werde. Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden der
1. Stufe des Stärkungspaktes haben darauf hingewiesen, dass die Haushaltssanierung in
den Städten und Gemeinden nur möglich ist, wenn es gelänge, die Umlageverbände in die
Haushaltskonsolidierung einzubinden. In vielen Städten und Gemeinden sei das Ziel eines
Haushaltsausgleichs im Jahre 2016 nicht erreichbar, weil es in den Haushalten der Kommunen keine Substanz mehr für die Umlagen bedingten Lasten gäbe.
Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll, dass auch Kreise ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen, wenn die Hälfte der Kreiseinwohnerinnen und Kreiseinwohner in Städten
und Gemeinden leben, die verpflichtet sind, Haushaltssicherungskonzepte aufzustellen.
Es wird die Gefahr gesehen, dass kommunale Einrichtungen radikal beschnitten und geschlossen und damit die sozialen und kulturellen Strukturen der betroffenen Städte und Gemeinden zerstört werden, während Kreise, Landschaftsverbände und der RVR nicht in gleichem Umfang in die Konsolidierung eingebunden würden. Die Kommunen seien gezwungen,
ihre Standards zu senken, müssten aber die Standards der Umlageverbände weiter finanzieren. Die Städte und Gemeinden könnten ihr Personal nicht mehr leistungsgerecht besolden,
während die Umlageverbände ihre Personal- und Sachausstattung noch nicht einmal überprüfen müssten. Die Kommunen müssten in nie gekanntem Ausmaß ihre Steuern erhöhen,
damit die Strukturen der Umlageverbände weiterfinanziert werden können. Echtes Sparen
und nachhaltiges Wirtschaften müsse auch bei den Umlageverbänden und nicht nur für die
unterste Ebene der Städte und Gemeinden gelten.
Der Landtag hat mit dem Gesetz über die Genehmigung der Kreisumlage und anderer Umlagen (Umlagengenehmigungsgesetz) der Kommunalaufsicht erweiterte Möglichkeiten gegeben, im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung das Rücksichtnahmegebot zu stärken.
II.
III.
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Vor diesem Hintergrund stellt der Landtag fest:
1.
Es wird die Bereitschaft von allen Beteiligten begrüßt, das partnerschaftliche Miteinander von Kreisen, Städten und Gemeinden weiterzuentwickeln.
2.
Angesichts der grundgesetzlich verbürgten Selbstverwaltungsgarantie für Gemeinden, Städte und Kreise wird das Land keine kommunale Ebene gegen die
andere ausspielen, sondern seinen Beitrag dazu leisten, dass ein von wechselseitigem Respekt getragener Dialog der unterschiedlichen kommunalen Ebenen
möglich wird.
Vor diesem Hintergrund bittet der Landtag die Landesregierung,
1.
bei der Genehmigung von Umlagesätzen durch die Aufsichtsbehörden im Rahmen der Abwägung die Haushaltssituation der umlageverpflichteten Körperschaften streng zu beachten,
2.
in der Erfüllung des Gebots zur Rücksichtnahme auf die wirtschaftlichen Kräfte
der umlageverpflichteten Körperschaften darauf zu achten, dass Konsolidierungszwänge die Kreise, die Landschaftsverbände und den Regionalverband
Ruhr in gleicher Weise treffen wie die Städte und Gemeinden,
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Drucksache 16/869
3.
in der Ausgestaltung der Genehmigungsverfahren die Rechte der umlageverpflichteten Körperschaften dadurch zu wahren, dass deren Anregungen und
Hinweise von den jeweiligen Aufsichtsbehörden sorgfältig und gewissenhaft ausgewertet werden und im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten in die Genehmigung einfließen,
4.
dem Kommunalausschuss des Landtags regelmäßig über die Umsetzung des
Umlagengenehmigungsgesetzes zu berichten.
Norbert Römer
Marc Herter
Hans-Willi Körfges
Michael Hübner
Reiner Priggen
Sigrid Beer
Mehrdad Mostofizadeh
Mario Krüger
Christian Lindner
Christof Rasche
Kai Abruszat
und Fraktion
und Fraktion
und Fraktion
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