Daten
Kommune
Bedburg
Größe
45 kB
Datum
30.10.2012
Erstellt
24.10.12, 18:05
Aktualisiert
24.10.12, 18:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Fachbereich I
- Personal, Organisation und Finanzen Stadtverwaltung Bedburg, Postfach 1253, 50173 Bedburg
Geschäftsbereich 2 - Finanzen Dienstgebäude: Rathaus Kaster
Rhein-Erft-Kreis
Der Landrat
Auskunft erteilt: Herr Götz
50124 Bergheim
Zimmer:
7
Durchwahl:
(02272) 402 414
¬ Telefax:
(02272) 402 854
E-Mail:
a.goetz@bedburg.de
Mein Zeichen:
HH2012
Datum:
11. Oktober 2012
_
Sachkontenbezogene Auswertungen der Jahre 2009 bis 2012
Bezug: Inkrafttreten des Umlagegenehmigungsgesetzes am 19. September 2012
Sehr geehrte Damen und Herren,
der nordrhein-westfälische Landtag hat am 13. September 2012 mit der Mehrheit seiner
Stimmen das Gesetz über die Genehmigung der Kreisumlage und anderer Umlagen (Umlagengenehmigungsgesetz – UmlGenehmG) beschlossen. Mit dem o.a. Gesetz wurden die §§
55 und 56 Kreisordnung NRW inhaltlich geändert. Die §§ 56b und 56c wurden neu in die
Kreisordnung NRW eingefügt.
Wie Ihnen bekannt ist, steht die Stadt Bedburg seit Jahren unter großem Haushaltskonsolidierungsdruck. Mit der Aufstellung der Haushalte 2010, 2011 und 2012 waren massive finanzielle Anstrengungen notwendig, um ein drohendes pflichtiges Haushaltssicherungskonzept
gemäß § 76 Gemeindeordnung NRW zu vermeiden.
Die Vorzeichen der Aufstellung des Entwurfs für den Haushalt 2013 sehen leider nicht besser aus und haben sich sogar weiter verschlechtert. Insbesondere die Prognosen der Transferaufwendungen belasten den Haushalt 2013 und den entsprechenden Finanzplanungszeitraum zusätzlich.
Wie Sie vielleicht der Presse entnehmen konnten, wurde in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 04. Oktober 2012 angekündigt, dass die Stadt Bedburg zunächst
freiwillig ein Haushaltssicherungskonzept für den Haushalt 2013 gemeinsam mit den politischen Akteuren entwerfen wird.
Die Transferaufwendungen belasten den städtischen Haushalt naturgemäß in hohem Maße.
Daher spielt auch die Aufwandsposition der Kreisumlage eine Schlüsselrolle. Der neue § 55
Kreisordnung NRW sieht im Absatz 1 vor, dass die Festsetzung der Kreisumlage im Benehmen mit den kreisangehörigen Gemeinden erfolgen soll.
Lt. Recherche ist „Benehmen“ dabei so zu definieren: „Benehmen ist in der Rechtswissenschaft eine Form der Mitwirkung bei einem Rechtsakt und ist eine Entscheidung, die
im Benehmen mit einer anderen Stelle zu treffen ist. Es kann von der Äußerung der beteiligKonten:
Besuchszeiten:
montags bis freitags von
montags und dienstags von
donnerstags von
8:30 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
14:00 - 18:00 Uhr
Commerzbank
Kreissparkasse Köln, Zweigstelle Kaster
Postbank Köln
Volksbank Erft e.G., Geschäftsstelle Kaster
(BLZ
(BLZ
(BLZ
(BLZ
375 400 50)
370 502 99)
370 100 50)
370 692 52)
4405767
187 001 650
24859 - 501
200 004 000
Hausadresse:
Am Rathaus 1 * 50181 Bedburg * Zentrale (02272) 4020
SV D:\Programme\SD.NET\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T5405.doc
Internet:
http://www.bedburg.de *
E-Mail:
stadtverwaltung@bedburg.de
Seite - 2 - zum Schreiben vom 24. Oktober 2012
ten Stelle aus sachlichen Gründen zwar abgewichen werden, gleichwohl handelt es sich bei
dem "sich ins Benehmen setzen" um eine stärkere Beteiligungsform als eine bloße Anhörung.“ (Auszug aus www.wikipedia.de unter Stichwort „Benehmen“)
Sodann kann zusammengefasst festgehalten werden, dass im Rahmen der Herstellung des
Benehmens von einer erhöhten materiellen Rücksichtnahme der Vollzugsbehörde (in diesem
Fall der Rhein-Erft-Kreis) auszugehen ist, die sich in einer ernsthaften Bemühung um die
Herstellung des Einvernehmens äußert.
Seit dem 01.01.2009 planen und buchen Sie Ihren Haushalt nach den Vorschriften des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF). Im Rahmen der neuen gesetzlichen Regelung
des § 55 Kreisordnung NRW und dem massiven Konsolidierungsdruck des Haushaltes der
Stadt Bedburg bitte ich Sie um die Zusendung sachkontenbasierter Auswertungen der
Gesamtergebnisrechnungen und des Gesamtfinanzplans bzw. der Gesamtfinanzrechnungen der Jahre 2009 bis 2012. Die Daten können gerne in digitaler Form bereitgestellt
werden.
Für Ihre Mühe bedanke ich mich und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag:
Baum
Stadtkämmerer
Konten:
Besuchszeiten:
montags bis freitags von
montags und dienstags von
donnerstags von
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14:00 - 16:00 Uhr
14:00 - 18:00 Uhr
Commerzbank
Kreissparkasse Köln, Zweigstelle Kaster
Postbank Köln
Volksbank Erft e.G., Geschäftsstelle Kaster
(BLZ
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(BLZ
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375 400 50)
370 502 99)
370 100 50)
370 692 52)
4405767
187 001 650
24859 - 501
200 004 000
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