Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP8-211/2012)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
45 kB
Datum
30.10.2012
Erstellt
24.10.12, 18:05
Aktualisiert
24.10.12, 18:05
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP8-211/2012) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP8-211/2012)

öffnen download melden Dateigröße: 45 kB

Inhalt der Datei

Fachbereich I - Personal, Organisation und Finanzen Stadtverwaltung Bedburg, Postfach 1253, 50173 Bedburg Geschäftsbereich 2 - Finanzen Dienstgebäude: Rathaus Kaster Rhein-Erft-Kreis Der Landrat Auskunft erteilt: Herr Götz 50124 Bergheim Zimmer: 7 Durchwahl: (02272) 402 414 ¬ Telefax: (02272) 402 854 E-Mail: a.goetz@bedburg.de Mein Zeichen: HH2012 Datum: 11. Oktober 2012 _ Sachkontenbezogene Auswertungen der Jahre 2009 bis 2012 Bezug: Inkrafttreten des Umlagegenehmigungsgesetzes am 19. September 2012 Sehr geehrte Damen und Herren, der nordrhein-westfälische Landtag hat am 13. September 2012 mit der Mehrheit seiner Stimmen das Gesetz über die Genehmigung der Kreisumlage und anderer Umlagen (Umlagengenehmigungsgesetz – UmlGenehmG) beschlossen. Mit dem o.a. Gesetz wurden die §§ 55 und 56 Kreisordnung NRW inhaltlich geändert. Die §§ 56b und 56c wurden neu in die Kreisordnung NRW eingefügt. Wie Ihnen bekannt ist, steht die Stadt Bedburg seit Jahren unter großem Haushaltskonsolidierungsdruck. Mit der Aufstellung der Haushalte 2010, 2011 und 2012 waren massive finanzielle Anstrengungen notwendig, um ein drohendes pflichtiges Haushaltssicherungskonzept gemäß § 76 Gemeindeordnung NRW zu vermeiden. Die Vorzeichen der Aufstellung des Entwurfs für den Haushalt 2013 sehen leider nicht besser aus und haben sich sogar weiter verschlechtert. Insbesondere die Prognosen der Transferaufwendungen belasten den Haushalt 2013 und den entsprechenden Finanzplanungszeitraum zusätzlich. Wie Sie vielleicht der Presse entnehmen konnten, wurde in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 04. Oktober 2012 angekündigt, dass die Stadt Bedburg zunächst freiwillig ein Haushaltssicherungskonzept für den Haushalt 2013 gemeinsam mit den politischen Akteuren entwerfen wird. Die Transferaufwendungen belasten den städtischen Haushalt naturgemäß in hohem Maße. Daher spielt auch die Aufwandsposition der Kreisumlage eine Schlüsselrolle. Der neue § 55 Kreisordnung NRW sieht im Absatz 1 vor, dass die Festsetzung der Kreisumlage im Benehmen mit den kreisangehörigen Gemeinden erfolgen soll. Lt. Recherche ist „Benehmen“ dabei so zu definieren: „Benehmen ist in der Rechtswissenschaft eine Form der Mitwirkung bei einem Rechtsakt und ist eine Entscheidung, die im Benehmen mit einer anderen Stelle zu treffen ist. Es kann von der Äußerung der beteiligKonten: Besuchszeiten: montags bis freitags von montags und dienstags von donnerstags von 8:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Commerzbank Kreissparkasse Köln, Zweigstelle Kaster Postbank Köln Volksbank Erft e.G., Geschäftsstelle Kaster (BLZ (BLZ (BLZ (BLZ 375 400 50) 370 502 99) 370 100 50) 370 692 52) 4405767 187 001 650 24859 - 501 200 004 000 Hausadresse: Am Rathaus 1 * 50181 Bedburg * Zentrale (02272) 4020 SV D:\Programme\SD.NET\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T5405.doc Internet: http://www.bedburg.de * E-Mail: stadtverwaltung@bedburg.de Seite - 2 - zum Schreiben vom 24. Oktober 2012 ten Stelle aus sachlichen Gründen zwar abgewichen werden, gleichwohl handelt es sich bei dem "sich ins Benehmen setzen" um eine stärkere Beteiligungsform als eine bloße Anhörung.“ (Auszug aus www.wikipedia.de unter Stichwort „Benehmen“) Sodann kann zusammengefasst festgehalten werden, dass im Rahmen der Herstellung des Benehmens von einer erhöhten materiellen Rücksichtnahme der Vollzugsbehörde (in diesem Fall der Rhein-Erft-Kreis) auszugehen ist, die sich in einer ernsthaften Bemühung um die Herstellung des Einvernehmens äußert. Seit dem 01.01.2009 planen und buchen Sie Ihren Haushalt nach den Vorschriften des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF). Im Rahmen der neuen gesetzlichen Regelung des § 55 Kreisordnung NRW und dem massiven Konsolidierungsdruck des Haushaltes der Stadt Bedburg bitte ich Sie um die Zusendung sachkontenbasierter Auswertungen der Gesamtergebnisrechnungen und des Gesamtfinanzplans bzw. der Gesamtfinanzrechnungen der Jahre 2009 bis 2012. Die Daten können gerne in digitaler Form bereitgestellt werden. Für Ihre Mühe bedanke ich mich und verbleibe mit freundlichen Grüßen Im Auftrag: Baum Stadtkämmerer Konten: Besuchszeiten: montags bis freitags von montags und dienstags von donnerstags von 8:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Commerzbank Kreissparkasse Köln, Zweigstelle Kaster Postbank Köln Volksbank Erft e.G., Geschäftsstelle Kaster (BLZ (BLZ (BLZ (BLZ 375 400 50) 370 502 99) 370 100 50) 370 692 52) 4405767 187 001 650 24859 - 501 200 004 000 Hausadresse: Am Rathaus 1 * 50181 Bedburg * Zentrale (02272) 4020 SV D:\Programme\SD.NET\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T5405.doc Internet: http://www.bedburg.de * E-Mail: stadtverwaltung@bedburg.de