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Beschlussvorlage (Innenbereichssatzung Millendorf, 1. Änderung (Ergänzungssatzung) hier: a) Vorberatung über die im Wege der Beteiligungsverfahren eingegangen Stellungnahmen b) Empfehlung zur Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
28 kB
Datum
20.11.2012
Erstellt
14.11.12, 18:03
Aktualisiert
14.11.12, 18:03
Beschlussvorlage (Innenbereichssatzung Millendorf, 1. Änderung (Ergänzungssatzung)
hier:
a) Vorberatung über die im Wege der Beteiligungsverfahren eingegangen Stellungnahmen
b) Empfehlung zur Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (Innenbereichssatzung Millendorf, 1. Änderung (Ergänzungssatzung)
hier:
a) Vorberatung über die im Wege der Beteiligungsverfahren eingegangen Stellungnahmen
b) Empfehlung zur Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (Innenbereichssatzung Millendorf, 1. Änderung (Ergänzungssatzung)
hier:
a) Vorberatung über die im Wege der Beteiligungsverfahren eingegangen Stellungnahmen
b) Empfehlung zur Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP8197/2011 2. Ergänzung Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Stadtentwicklungsausschuss 22.11.2011 Stadtentwicklungsausschuss 25.09.2012 Stadtentwicklungsausschuss 20.11.2012 Abstimmungsergebnis: Betreff: Innenbereichssatzung Millendorf, 1. Änderung (Ergänzungssatzung) hier: a) Vorberatung über die im Wege der Beteiligungsverfahren eingegangen Stellungnahmen b) Empfehlung zur Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB Beschlussvorschlag: a) Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, über die im Wege der Offenlage nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 sowie § 34 Abs. 6 BauGB eingegangenen Stellungnahmen eine Abwägung durchzuführen und hierüber einzelne Beschlüsse gemäß der beigefügten Anlage A) – Abwägungsliste – zu fassen. b) Ferner empfiehlt der Stadtentwicklungsausschuss dem Rat der Stadt Bedburg, für die 1. Änderung der Innenbereichssatzung Millendorf nebst Begründung und dazugehörigen Anlagen den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) zu fassen und die Verwaltung zu beauftragen, den Plan zur Erlangung der Rechtskraft im Amtsblatt des Rhein-ErftKreises bekannt zu machen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Verwaltung liegt ein Antrag auf Änderung der Abgrenzungssatzung Millendorf vor. Die Abgrenzungssatzung ist seit dem Jahr 1985 rechtskräftig. Hintergrund des Antrags ist die Errichtung einen Wohnhauses im Bereich der Millendorfer Straße 138 (siehe Anlage 1). Die Fläche ist derzeit dem baulichen Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen. Die Errichtung eines Wohnhauses ist demnach derzeit an dem vorgesehenen Standort bauplanungsrechtlich unzulässig. Sie kann nur erfolgen, wenn die Fläche in den Innenbereich miteinbezogen wird. Dazu ist die Abgrenzungssatzung entsprechend § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB zu ändern. Dies ist möglich, sofern die Flächen, die dem Innenbereich zugeschlagen werden sollen, entsprechend von der baulichen Nutzung der Umgebung geprägt sind. Da die Fläche etwa in gleicher Entfernung zur vorgelagerten Millendorfer Straße liegt wie die Nachbarbebauung, kann durch die neue Wohnbebauung eine Arrondierung des bestehenden Siedlungsrandes von Millendorf erfolgen und sich so in die größeren baulichen Strukturen der Umgebung, die deutlich von ehemaligen und noch in Betrieb stehenden landwirtschaftlichen Hofstellen sowie weiterer Wohnbebauung geprägt sind, einfügen. Die Fläche stellt sich derzeit als eine zur angrenzenden Wohnbebauung zugeordnete Gartenwiese dar. Da die Fläche zudem im Landschaftsschutzgebiet „Pützer Bachtal“ liegt, das rechtskräftig im Landschaftsplan Nr. 2 festgesetzt ist, ist eine Änderung der Abgrenzungssatzung nur möglich, wenn die Fläche entsprechend aus dem Landschaftsplan entlassen wird und ein naturschutzrechtlicher Ausgleich erfolgt. Die Untere Landschaftsbehörde des Rhein-Erft-Kreises hat dies zunächst in Aussicht gestellt, die endgültige Entscheidung hierüber bleibt den politischen Gremien des Rhein-Erft-Kreises vorbehalten, was begleitend zum Beteiligungsverfahren der Abgrenzungssatzung erfolgen soll. In seiner Sitzung am 22.11.2011 hat der Stadtentwicklungsausschuss einstimmig den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung der Innenbereichssatzung Millendorf gefasst. Ergänzung zur Sitzung am 20.11.2012: In seiner Sitzung am 25.09.2012 hat der Stadtentwicklungsausschuss einstimmig den Offenlagebeschluss zur o. g. Planung gefasst. Nach Durchführung der Offenlage soll zum Abschluss des Verfahrens der Satzungsbeschluss gefasst werden. Bisher sind im Rahmen der Offenlage die in der Abwägungsliste – Anlage A – aufgeführten Stellungnahmen eingegangen. Sollten noch Stellungnahmen eingehen, werden diese rechtzeitig zur Sitzung nachgereicht. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein x Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen Beschlussvorlage WP8-197/2011 2. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage 50181 Bedburg, 07.11.2012 gesehen: ----------------------------------Rainer Köster ----------------------------------Jürgen Schmeier ----------------------------------Gunnar Koerdt stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-197/2011 2. Ergänzung Seite 3