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Beschlussvorlage (Anlage A) - Abwägungsliste - 1. Änd. Abgrenzungssatzung Millendorf)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
30 kB
Datum
20.11.2012
Erstellt
14.11.12, 18:03
Aktualisiert
14.11.12, 18:03
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Inhalt der Datei

Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – 1. Änd. der Abgrenzungssatzung Millendorf Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... ... den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. 1. Infracor GmbH, Marl, 23.10.2012 An dem im Betreff näher bezeichneten Stellen Entfällt. verlaufen keine von uns betreuten Fernleitungen. 2. Amprion GmbH, Dortmund 16.10.2012 Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen Entfällt. keine Höchstspannungsleitungen unseres Unternehmens. Planungen von Höchstspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 220- und 380 kV Netzes. Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben. ... den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. 3. Wehrbereichsverwaltung West , Düsseldorf 29.10.12 Unter Bezugnahme auf Ihr o.a. Schreiben teile ich Entfällt. Ihnen mit, dass – unter Berücksichtigung der von mir wahrzunehmenden Belange – meinerseits grundsätzlich keine Bedenken gegen die 1. Änderung der Abgrenzungssatzung Millendorf bestehen. ... den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. 4. RWE-Westfalen-Weser-Ems In dem von uns beigefügten Lageplan im Maßstab Der Änderungsbereich liegt wie dargestellt außer- ... den Hinweis zur Netzservice GmbH 1 : 2000 vom 22.10.12 haben wir die o.g. Hoch- halb des Schutzstreifens und ist daher für die vorlie- Kenntnis zu nehmen. 16.10.2012 spannungsfreileitung mit Leitungsmittellinie, gende Planung nicht relevant. Maststandorten und Schutzstreifengrenzen eingetragen. Der Planbereich der obigen Maßnahme liegt bereits außerhalb des 2 x 17,00 m = 34,00 m breiten Schutzstreifens der im Betreff genannten Hochspannungsfreileitung. Wir weisen darauf hin, dass sich die tatsächliche Lage der Hochspannungsfreileitung und somit auch das Leitungsrecht allein aus der Örtlichkeit ergeben. 1 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – 1. Änd. der Abgrenzungssatzung Millendorf Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 110-kV-Netzes. Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben. Abschließend bitten wir Sie, Ihre Anfragen künftig an unsere aktuelle Anschrift, RWE Westfalen Weser Ems Netzservice GmbH, Spezialservice Strom (WSW-H-LH), Rheinlanddamm 24, 44139 Dortmund, zu richten. Diese Stellungnahme ergeht im Auftrag und mit Wirkung für die RWE Deutschland AG als Eigentümerin des 110-kV-Netzes sowie für die RheinRuhr Verteilnetz GmbH als Besitzerin und Betreiberin des Netzes. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 5. Es wird ein entsprechender Hinweis in die Sat- ... den Hinweis zur Bezirksregierung Düssel- Die Auswertung des o.g. Bereiches war möglich. Kenntnis zu nehmen. Es liegt ein diffuser Kampfmittelverdacht vor (in der zungsbegründung aufgenommen. dorf, Düsseldorf beigefügten Karte nicht dargestellt). Ich empfehle 30.10.12 eine geophysikalische Untersuchung der zu überbauenden Fläche. Sorfern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben hat, sind diese bis auf das Geländeniveau von 1945 abzuschieben. Diese bauseitig durchzuführende Arbeit vorbereitender Art sollte, falls keine anderen Gründe dagegen sprechen, zweckmäßigerweise mit Baubeginn durchgeführt werden. Zur genauen Festlegung des abzuschiebenden Bereichs und der weiteren Vorgehensweise wird um Terminabsprache für eijnen Ortstermin mit einem Mitarbeiter des KBD gebeten. Vorab werden dann zwingend Betretungserlaubnisse der 2 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – 1. Änd. der Abgrenzungssatzung Millendorf Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... betroffenen Grundstücke und eine Erklärung inkl. Pläne über vorhandene Versorgungsleitungen benötigt. Sofern keine Leitungen vorhanden sind, ist dieses schriftlich zu bestätigen. Erfolgen zusätzliche Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen etc. empfehle ich eine Sicherheitsdetektion. Die weitere Vorgehensweise ist dem beiliegenden Merkblatt zu entnehmen. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite www.brd.nrw.de/ordnunbg_gefahrenabwehr/kampf mittelbeseitigung/service/indes.html 6. Straßen NRW, Euskrichen 30.10.2012 Gegen die o.g. Bauleitplanung bestehen seitens Entfällt. der Straßenbauverwaltung grundsätzlich keine Bedenken. Ich weise darauf hin, dass die Straßenbauverwaltlung nicht prüft, ob Schutzmaßnahmen gegen den Lärm durch Verkehr auf der A61 oder L 279 erforderlich sind. Eventuell notwendige Maßnahmen gehen zu Lasten der Stadt Bedburg. Auch künftig können keine Ansprüche in Bezug auf Lärmsanierung gegenüber dem Landesbetrieb geltend gemacht werden. ... den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. 7. RWE Rhein-Ruhr, Netz- In Ihrem Schreiben vom 16.10.12 bitten Sie ns um Entfällt. Stellungnahme zu o.g. Planung. Nach Prüfung der service GmbH, Bergheim uns zugesandten Unterlagen teilen wir Ihnen mit, 16.10.2012 dass wir keine grundsätzlichen Bedenken erheben, möchten aber bei der weiteren Planung berücksichtigt werden, da evtl. Netzanpassungen erforderlich werden. ... den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. 3 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – 1. Änd. der Abgrenzungssatzung Millendorf Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. 8. 9. Zur Information über unseren Leitungsbestand in obig genanntem Bereich fügen wir in Anlage zu diesem Schreiben Auszüge aus unseren Bestandsplanunterlagen bei. Durch das Plangebiet werden unsere Versorgungsleitungen z. Zt. nicht berührt. Bei Leistungserhöhungen ist u. U. die Anpassung unserer Netze erforderlich. Hier sollte frühestmöglich eine Absprache mit uns stattfinden, um notwendige Anpassungsmaßnahmen zu planen und erforderliche Flächen zu berücksichtigen. Sollte durch Art und Umfang der Bebauung eine erhöhter Leistungsbedarf an Energie oder auch an Löschwasserressourcen zu erwarten sein, biten wir Sie uns rechtzeitig mit einzubinden, damit wir bei der Netzauslegung den Bedarf entsprechend berücksichtigen können,. Wir bitten Sie, bei der Planung von Bepflanzungszonen darauf zu achten, dass unsere Versorgungsleitungstrassen frei von Baum und Strauchwerk bleiben. Thyssengas GmbH, Dort- Mit Ihrer Nachricht vom 16.10.12 teilen Sie uns die Entfällt. o.g. Maßnahme mit: mund Durch die o.g. Änderungsmaßnahmen werden 16.10.2012 keine von Thyssengas GmbH betreuten Erdgashochdruckleitungen betroffen. Neuverlegungen in diesem Bereich sind von uns z. Z. nicht vorgesehen. Das Plangebiet der Abgrenzungssatzung „Millen- Entfällt. Straßen NRW, Krefeld dorf“ liegt östlich des Abschnitts 22 der von hiesi9.11.12 ger Autobahnniederlassung zu unterhaltenden Autobahn 61. Baulastträger der Autobahn ist die Bundesrepublik Deutschland. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... ... den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. ... den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. 4 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – 1. Änd. der Abgrenzungssatzung Millendorf Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Gegen die 1. Änderung der Satzung werden diesseits keine grundsätzlichen Bedenken erhoben, wenn nachfolgende Stellungnahme beachtet wird. Der Nahbereich entlang der Autobahn unterliegt den Bestimmungen des § 9 Fernstraßengesetz (FStrG), wonach die in den beiliegenden „Allgemeinen Forderungen“ dokumentierten Belange der Straßenbauverwaltung zu beachten sind. Die Darstellung der Anbauverbots- und Anbaubeschränkungszone sollte im Bauleitplan vorgenommen werden,. Festsetzungen von Schutzmaßnahmen jedweder Art gegenüber der Bebauung entlang der Autobahn (z. B. Vorkehrungen bezgl. Lärmschutz, ggf. erforderlich werdende Maßnahmen bezüglich der Schadstoffausbreitung entlang der Autobahn usw.) zu Lasten der Straßenbauveraltung sind unzulässig und werden nicht gewährt. 10. Landwirtschaftskammer NRW, Kreisstelle RheinErft-Kreis, Köln 8.11.12 Aus Sicht der Landwirtschaft bestehen gegen die Der entsprechende Stellplatznachweis ist im Rah- ... den Hinweis zur o.a. Bauleitplanung keine grundsätzlichen Beden- men der einzelnen Baugenehmigungen zu erbrin- Kenntnis zu nehmen. gen. ken. Die Ermöglichung einer Bebauung in der beantragten Erweiterung trägt zu einem gewissen Teil zum Schutz des Außenbereichs und somit zum Erhalt landwirtschaftlicher Flächen bei. Wir geben aber zu bedenken, dass für die neuen Wohneinheiten auch ausreichend Stellplätze vorgesehen werden müssen, da die Erkelenzer Str. schon jetzt sehr beengt ist und nicht noch mehr parkende Autos verkraften kann. 5