Daten
Kommune
Bedburg
Größe
1,1 MB
Datum
20.11.2012
Erstellt
14.11.12, 18:03
Aktualisiert
14.11.12, 18:03
Stichworte
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EINGRIFFSBILANZIERUNG
1. Änderung der Innenbereichsatzung Millendorf, Stadt Bedburg
Abbildung 1: Lage im Raum
Stand 06.09.2012
PLANUNGSGRUPPE SCHELLER, Landschaftsarchitekten, Dr. Lindemann-Str. 38, 41372 Niederkrüchten
Tel.: 0 21 63 / 57 11 7 44, Fax: 0 21 63 / 57 11 7 45, E-Mail: Mail@Planungsgruppe-Scheller.de
Änderung der Innenbereichssatzung Millendorf, Bedburg
INHALTSVERZEICHNIS
TEIL A DER BEGRÜNDUNG
1.
Planungsanlass
2.
Räumlicher Geltungsbereich / Plangebiet / Erschließung
3.
Eingriffsbilanzierung
3.1
Planungsanlass, Aufgabenstellung und Methode
3.2.
Biotopbewertung
4.
Planungskonsequenzen
4.1.
Planungsgrundsätze
4.2.
Verminderungs- und Schutzmaßnahmen
4.3.
Ausgleichsmaßnahmen
4.5.
Pflege
4.4
Zeitlicher Rahmen
5.
Zusammenfassung
ANHANG
Artenschutzrechtliche Vorprüfung
Biotoptypenwertliste
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Änderung der Innenbereichssatzung Millendorf, Bedburg
TEIL A DER BEGRÜNDUNG
1.
Planungsanlass
Die Stadt Bedburg beabsichtigt die 1. Änderung der Innenbereichssatzung Millendorf, um
einzelne Außenbereichsflächen dem Innenbereich zuzuordnen und damit einer Bebauung
zuzuführen.
Zur Abrundung des Ortsrandes werden über die eigentlichen Bauanfragen die Änderungsflächen
entsprechend den Plandarstellungen angepasst.
Mit den städtebaulichen Satzungen nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 bis 3 BauGB
(Innenbereichssatzungen) besitzen die Gemeinden ergänzend zu der Bebauungsplanung die
Möglichkeit, anhand der unterschiedlichen Satzungstypen den unbeplanten Innenbereich
verbindlich vom Außenbereich abzugrenzen und dadurch die planungsrechtliche Zulässigkeit von
Vorhaben steuernd zu gestalten.
Zur
Berücksichtigung
naturschutzrechtlicher
Belange
ist
die
Veränderung
des
Landschaftsraumes durch die beabsichtigte Bebauung im Rahmen einer Eingriffsbilanzierung zu
dokumentieren.
Die räumliche Lage des Änderungsbereiches ist in der sich auf dem Deckblatt befindlichen
Übersichtskarte gekennzeichnet.
2.
Räumlicher Geltungsbereich / Plangebiet / Erschließung
Millendorf liegt nördlich von Bedburg im Rhein-Erft-Kreis, Nordrhein-Westfalen. Direkt am
westlichen Dorfrand verläuft die Bundesautobahn 61 mit dem unmittelbaren Autobahnanschluss
Bedburg.
Abbildung 2: Luftbildausschnitt
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Änderung der Innenbereichssatzung Millendorf, Bedburg
Der Geltungsbereich der Innenbereichsatzung umfasst eine Gesamtgröße von ca. 0,18 ha.
Das Plangebiet wird derzeitig als intensiv und teilweise extensives Gartenland genutzt und wird
wie folgt begrenzt:
•
•
•
•
Im Norden durch Wohnbebauung und die Erkelenzer
im Osten durch Wohnbebauung und obstbaum- und
die vorhandene Hoflage,
im Süden durch Wiesen und extensiv genutztes
Gartenland
im Westen ebenso durch Wohnbebauung mit
Stichstraße.
Straße,
baumbestandenes Gartenland sowie
obstbaum- und baumbestandenes
intensivem
Gartenland
und
eine
Die übergeordnete verkehrliche Erschließung erfolgt unmittelbar über die Erkelenzer Straße. Die
sonstige Erschließung (Wasserver- und -entsorgung, Strom, Telefon) ist als gewährleistet
anzusehen bzw. es sind keine grundsätzlichen Hindernisse für die Erschließung erkennbar.
3.
Eingriffsbilanzierung
3.1
Planungsanlass, Aufgabenstellung und Methode
Planungsanlass
Diese Maßnahme der städtebaulichen Neuentwicklung stellt nach § 4 Abs. 2 Ziff. 4 i. V. m. Ziff.
7 Landschaftsgesetz NRW und dem § 18 Bundesnaturschutzgesetz einen Eingriff in den
Landschaftsraum dar. Nach § 34 Abs. 5 Satz 4 BauGB i.V.m. § 1a Abs. 3 BauGB ist die
nachfolgende Eingriffsregelung anzuwenden.
Aufgabenstellung
Aufgabe der Eingriffsregelung ist die detaillierte Darstellung und Bewertung
• der ökologischen und landschaftlichen Gegebenheiten
• von Art, Umfang und zeitlichem Ablauf des Eingriffs
• von Art, Umfang und zeitlichem Ablauf der Maßnahmen zur Verminderung, zum Ausgleich
und zum Ersatz der Eingriffsfolgen
(vgl. § 6 Abs. 2 LG NRW).
Grundlage für ein landschaftspflegerisches Planungskonzept ist die Analyse des vorliegenden
Raumes dargestellt im Umweltbericht hinsichtlich:
• naturräumlicher Standortvoraussetzungen
- Naturräumliche Gliederung
- Relief / Geomorphologie
- Boden
- Hydrologie
- Potenzielle natürliche Vegetation
• vorhandener Nutzungsstrukturen
- Siedlungsbereiche
- Landwirtschaft / Forstwirtschaft
- Landschafts- und Naturschutz
• geplanter Nutzungsstrukturen
Ziel ist die Erarbeitung konkreter landschaftspflegerischer Planungsmaßnahmen sowie die
Festlegung der sich aus der Eingriffsbewertung ergebenden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.
Arbeitsmethode
Die Eingriffsbewertung und Kompensationsberechnung erfolgt anhand der „Numerischen
Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW“ (LÖBF NRW, Stand 10.11.2006),
welche in einer Arbeitsgruppe aufgrund der Änderungen der Eingriffsregelung des
Landschaftsgesetzes NRW von Juli 2000 bzw. Mai 2005 modifiziert wurde.
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Änderung der Innenbereichssatzung Millendorf, Bedburg
Grundlage des Verfahrens ist die Gegenüberstellung des ökologischen Istzustandes des
Plangebietes mit dem ökologischen Zustand nach Verwirklichung der Planung. Die Zuordnung
einzelner Strukturen zu Biotoptypen erfolgt entsprechend einer Biotoptypentabelle (vgl. Tabelle
im Anhang), in der Wertstufen zwischen 0 (geringste Wertigkeit, z. B. versiegelte Flächen) und
10 (höchste Wertigkeit, z. B. Moore) vergeben werden. Zur Bewertung des Ausgangszustandes
des Untersuchungsraumes ist der Grundwert A der Biotoptypenwertliste zugrunde zu legen. Vom
Regelfall stark abweichende Ausprägungen eines Biotops können durch vorgegebene
Korrekturfaktoren berücksichtigt werden. Unter Einbeziehung der Flächengröße als
Multiplikationsfaktor ergibt sich der Biotopwert des jeweiligen Biotoptyps.
Dem Ausgangszustand wird der zu erwartende Planungszustand mit dem Grundwert P der
Biotopwertliste gegenübergestellt. Die Unterscheidung in Grundwert A und P berücksichtigt die
Zeitdauer, die zur ökologischen Funktionserfüllung eines Biotops bei einer Neuerstellung
notwendig ist.
Der sich aus der Differenz von geplantem und vorhandenem Biotopwert ergebene
Kompensationswert gibt die Größenordnung eventuell notwendiger, zusätzlicher Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen an.
Die Methode berücksichtigt rechnerisch nur Eingriffe in die Biotopstrukturen. Eingriffe in den
Boden- und Wasserhaushalt, die Tierwelt oder das Landschaftsbild werden nicht bilanziert, im
vorliegenden Bericht jedoch verbal aufgezeigt.
3.2.
Biotopbewertung
Bewertung Bestand
Im Folgenden werden die einzelnen Vegetations- und Landschaftsstrukturen des unmittelbaren
Plangebietes aufgeführt und bewertet:
A. Ausgangszustand
1
Code
2
3
Biotoptyp
Fläche
(in m²)
1.760
3.8
Obstwiese
4.4
Zier- und Nutzgarten
4
5
Grundwert
A
0
6
1.760
3
6
GesamtGesamtwert
korrektur(Sp 4 x Sp 5)
faktor
1
5
1
7
Flächenwert
(Sp 3 x Sp 6)
0
3
5.280
1.760
Summe
5.280
Bewertung der Planung
Zur Gegenüberstellung des Planungszustandes mit dem Ausgangszustand werden den geplanten
Biotoptypen ebenfalls Biotoptypencodes zugeordnet und diese bewertet. Aufgeführt werden hier
nur gegenüber dem Bestand neu hinzugekommene oder in ihrer Wertigkeit von der
Bestandsbewertung abweichende Biotoptypen.
B. Planungszustand
1
2
3
4
Code
Biotoptyp
Fläche
in qm
Grundwert
A
1.1
versiegelte Fläche, Bebauuung (M)
4.3
Wohngebietsgrün
Summe
5
Gesamtkorrekturfaktor
6
7
Gesamtwert
(Sp 4 x Sp 5)
Flächenwert
(Sp 3 x Sp 6)
1.056
0
1
0
0
704
2
1
2
1.408
1.760
1.408
Berechnung der Kompensationsfläche
Grundlage der Kompensationsermittlung bildet die Bilanzierung des Bestands sowie der Planung
hinsichtlich der ökologischen Wertigkeit.
C. Differenzwert B - A:
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-3.872
Änderung der Innenbereichssatzung Millendorf, Bedburg
Für den Bestand und Planung wurde mit Hilfe einer 10-stufigen Skala der jeweilige ökologische
Wert ermittelt. Die Multiplikation des Biotopwertes mit der jeweiligen Fläche ergibt den
Einzelflächenwert des Biotops; die Addition der Einzelwerte den Gesamtflächenwert des
Untersuchungsraumes.
Die Berechnung des Kompensationswertes erfolgt in den Tabellen A (Ausgangszustand des
Untersuchungsraumes) und B (Planungszustand des Untersuchungsraumes). Im Anhang des
Berichtes befindet sich die vollständige Biotopwertliste.
Gesamtflächenwert A:
5.280 Punkte
Gesamtflächenwert B:
1.408 Punkte
Defizit B-A
3.872 Punkte
Durch
bereits
im
Vorgriff
auf
diese
Maßnahmen
durchgeführten
Gehölzund
Obstbaumpflanzungen auf den südöstlich angrenzenden Wiesenflächen ist das Biotopwertdefizit
ausgeglichen. Durch weitere Empfehlungen E 1 und 2 für die Wohngebietsgrünflächen wird
dieser Eingriff und das beschriebene Wertdefizit zusätzlich kompensiert.
4.
Planungskonsequenzen
4.1.
Planungsgrundsätze
Um eine optimale landschaftsökologische und -ästhetische Ausgestaltung der Kompensationsfläche zu erreichen, sind bei der Gestaltung und Entwicklung einige Grundsätze zu
beachten:
Landschaftsökologie
Die landschaftsökologische Planung geht von folgenden Gesichtspunkten aus:
⇒ Schutz bestehender, ökologisch wertvoller Strukturen
⇒ Aufwertung ökologisch minderwertiger Strukturen durch geeignete Maßnahmen
⇒ Schaffung ökologisch hochwertiger Struktursysteme als Lebensraum für Tiere und Pflanzen
Landschaftsästhetik
An die ästhetischen Aspekte der Planung werden folgende Forderungen gestellt:
⇒ Einfügung des Baukörpers in das Ortsbild durch entsprechende Eingrünungsmaßnahmen
Gestaltungsgrundsätze Vegetation
Auch bei der Vegetation sind verschiedene Grundsätze zu beachten, um eine ökologisch
hochwertige Pflanzung zu erhalten:
⇒ Wahl der Arten entsprechend der pot. nat. Vegetation
⇒ Standortgerechte Pflege
4.2.
Verminderungs- und Schutzmaßnahmen
Pflanzen
•
Vermeidung von Bodenverdichtungen im Wurzelbereich vorhandener, angrenzender,
erhaltenswerter Bäume. Entstandene Verdichtungen sind tiefgründig zu lockern, im
Wurzelbereich in Handarbeit!
•
Freigelegte Wurzeln sind durch Abdecken vor dem Austrocknen zu schützen, verletzte
Wurzeln sind nachzuschneiden und mit einem Wundmittel zu behandeln.
•
Pflanzgebote und Pflegehinweise für die Grünflächen nach § 9 Abs. 1, 25 a + b werden
festgesetzt.
•
Erhalt der vorhandenen Hainbuche sowie Erhalt einzelner junger Obst- und Walnussbäume
im Rahmen der Gartengestaltung des Wohngebietsgrün
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Boden
•
Schutz von Oberboden durch separate Abtragung und Lagerung außerhalb des
Baustellenbereichs gemäß DIN 18 915, Wiederverwendung für vegetationstechnische
Zwecke
•
Beschränkung der Flächenversiegelung auf das Mindestmaß
•
Schutz der bodenständigen Vegetationsbestände vor baubedingten Einwirkungen
•
Unvermeidbare,
kleinflächige
Eingriffe
werden
durch
Extensivierungsmaßnahmen
ausgeglichen
Wasser
•
Vermeidung von Kontamination mit Schadstoffen zum Schutz des Grundwassers
•
Gewährleistung der Versickerungsfähigkeit der Freiflächen durch weitest
Verwendung luft- und wasserdurchlässigen Materialien
mögliche
Landschaftsbild
•
Einbindung des Wohngebietes durch bodenständige Gehölz- und Heckenstrukturen und der
damit verbundenen Verbesserung des Landschaftsbildes
4.3.
Ausgleichsmaßnahmen
Innerhalb des Änderungsbereiches (Umwandlung von Gartenland zu Wohnflächen) werden
folgende Anreicherungsmaßnahmen vorgeschlagen:
⇒
Pflanzung von Gehölzen als frei wachsende Gehölzhecke zur Eingrünung gem. BauGB § 9
(1) Nr. 25
⇒
Die Verwendung von standortheimischen Gehölzarten führt zu einer ökologischen
Aufwertung des Gebietes, die vor allem für die Avifauna und die Insekten neue
Lebensräume
bietet
(s.
dazu
Pflanzfestsetzungen
im
anschließenden
landschaftspflegerischen Begleitplan/Eingriffsbilanzierung).
⇒
Einfügung der Baumaßnahme in das Ortsbild durch entsprechende Anreicherung des
Gartenlandes auf den privaten Grundstücken
⇒
Der
zusätzliche,
im
landschaftspflegerischen
Fachbeitrag
errechnete
Kompensationsbedarf wurde bereits durch vielfältige ökologische Maßnahmen wie
Obstbaumpflanzungen und Pflanzung von bodenständigen Gehölzen ausgeglichen.
Sämtliche Anpflanzungen sind unter Beachtung der Grenzabstände gemäß Nachbarschaftsrecht
NRW durchzuführen. Die obigen Maßnahmen sind gem. § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB und § 9 Abs. 1
Nr. 25a BauGB festzusetzen.
E1-
Pflanzung einer frei wachsenden, zweireihigen Gehölzhecke zur Ortseingrünung
gem. BauGB § 9 (1) 25
E2-
Empfehlung für das Gartenland
Entwicklung, Pflege und Erhalt von Obstbäumen auf dem Grundstück gem.
BauGB § 9 (1) 25
E1
Pflanzung einer locker unterbrochenen, frei wachsenden,
Gehölzhecke zur Ortseingrünung gem. BauGB 9 (1) 25
zweireihigen
Sämtliche Anpflanzungen sind unter Beachtung der Grenzabstände gemäß Nachbarschaftsrecht
NRW durchzuführen. Die obigen Maßnahmen sind nach § 9 (1) 25 BauGB festzusetzen. In den
festgesetzten Bereichen spielen gestalterische Gesichtspunkte zur städtebaulichen und
funktionalen Einbindung eine übergeordnete Rolle; jedoch dürfen landschaftsökologische
Belange nicht vernachlässigt werden.
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Für die Maßnahme E 1 sind folgende Pflanzenarten mit möglichen Alternativen nach BauGB § 9
(1) 25 festzusetzen:
Bäume
Cb Ac S -
2. Ordnung:
Carpinus betulus (Hainbuche)
Acer campestre (Feldahorn)
Sorbus aucuparia (Eberesche)
Stb. o. Hst., 3 x v., m. Db., 16 / 18
v. He, 2 x v. m. B., 200 / 225
S., 3-4 Grdst., 3 x v., m. B., 250 / 300
Sträucher / Gehölze:
Cs Cornus sanguinea (roter Hartriegel)
Cv Corylus avellana (Haselnuss)
Crm Crataegus monogyna (Eingriffeliger Weißdorn)
Ee Euonymus europaeus (Pfaffenhütchen)
Lv Ligustrum vulgare (gewöhnlicher Liguster)
Rc Rosa canina (Hundsrose)
Vo Viburnum opulus (gemeiner Schneeball)
2
2
2
2
2
2
2
x
x
x
x
x
x
x
v.,
v.,
v.,
v.,
v.,
v.,
v.,
o.
o.
o.
o.
o.
o.
o.
B.,
B.,
B.,
B.,
B.,
B.,
B.,
60/100
60/100
60/100
60/100
60/100
60/100
60/100
E 2 Empfehlung für das Gartenland
Über die Festsetzungen des Änderungsbereichs hinaus sollte eine Empfehlung an die Bauherren
für den Ausgleich gegeben werden, um einen möglichst hochwertigen ökologischen Zustand des
Baugebietes zu erreichen.
•
Entwicklung, Pflege und Erhalt von Obstbäumen auf dem Grundstück
OBSTBÄUME
Bei der Pflanzung von Kernobst sind bewährte alte Obstsorten zu verwenden (Empfehlung der
Landwirtschaftskammer
Rheinland).
Die
Pflanzenanordnung
ist
entsprechend
der
landschaftlichen Konzeption vorzunehmen.
-
Apfelsorten (Anbau im Grasland möglich, anspruchslos an Boden)
Jakob Label
Winterrambour
Rote Sternrenette
Graue Sternrenette
Schafsnase
Kaiser Wilhelm
Bohnapfel
-
Birnensorten (Ansprüche wie Apfelsorte)
Clapps Liebling
Gellerts Butterbirne
Neue Poiteau
Pastorenbirne
Gute Graue
Westf. Glockenbirne
Pflanzabstand ca. 12 m / 45 St. pro ha - Qualität: Heister, 3 x v., StU 12 – 14
Als Abgrenzung südöstlicher Wiesen können alternativ lineare Schnittheckenabschnitte gepflanzt
werden aus Arten wie:
Carpinus betulus (Hainbuche)
Crataegus monogyna (Weißdorn)
Hei., 2 x v., o. B.
Hei., 2 x v., o. B.
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4.5.
Pflege
Für die Pflege der einzelnen Elemente gilt folgendes:
•
•
•
•
•
•
•
4.4
Sämtliche Pflanzungen sind regelmäßig zu kontrollieren, dabei sind abgestorbene Pflanzen
oder Pflanzenteile zu entfernen und ggf. zu ersetzen.
Die Sträucher und Heister sind mit einem Pflegeschnitt zu versehen.
Die Schnittmaßnahmen sind zwischen Anfang Oktober und Ende Februar durchzuführen.
Die Rasenflächen sind regelmäßig zu mähen, das anfallende Schnittgut ist zu entfernen.
Die Schnitthecken sind einmal pro Jahr zu schneiden, das anfallende Schnittgut ist zu
entfernen.
Die Baumkronen sind in den darauf folgenden Jahren mit einem Erziehungsschnitt zu
versehen.
Die weitere Pflege ist den Erfordernissen anzupassen.
Zeitlicher Rahmen
Sämtliche Pflanzungen müssen spätestens ein Jahr nach Beendigung der Baumaßnahme
durchgeführt sein.
5.
Zusammenfassung
Die Änderung der Innenbereichssatzung wird aufgestellt mit dem Ziel der planungsrechtlichen
Festlegung als Fläche für Wohnen auf der Ebene des Bauleitplanes. Die geplante Entwicklung
verursacht keine erheblichen und nachhaltigen Eingriffe in Natur und Landschaft.
Bei Durchführung der beschriebenen Planung ergeben sich folgende Eingriffe in Natur und
Landschaft:
•
•
•
•
Verlust von intensivem und extensivem Gartenland als Lebensraum für Tiere und Pflanzen
Beeinträchtigung des gesamten Bereiches durch bauliche Verdichtung und zukünftige
anthropogene Störeffekte (Sichtbeziehungen)
Teilflächenversiegelung und Störung des Bodengefüges mit entsprechend nachteiligen Auswirkungen auf Klima und Wasserhaushalt
Beeinträchtigung des Ortsbildes
Diese sind im Änderungsbereich sowie den angrenzenden Flächen ausgleichbar.
Durch Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen lassen sich die Eingriffe im Plangebiet und
angrenzend kompensieren.
Wesentliche Maßnahmen sind:
•
Lineare und punktuelle Bepflanzungsmaßnahmen
Eingrünung und Integration des Änderungsbereiches
aus
bodenständigen
Gehölzen
zur
Die Standortwahl stellt unter Umweltgesichtspunkten eine vertretbare Realisierungsmöglichkeit
dar. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass aufgrund der bestehenden Situation
voraussichtlich keine erheblichen, nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.
Niederkrüchten, 06.09.2012
Dipl.-Ing. Joachim J. Scheller
Landschaftsarchitekt
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