Daten
Kommune
Bedburg
Größe
30 kB
Datum
27.11.2012
Erstellt
21.11.12, 17:15
Aktualisiert
21.11.12, 17:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP8258/2012
Rats- und Kulturbüro
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss
Betreff:
Zurverfügungstellung eines Fraktionsbüros
hier: Anfrage der FDP-Fraktion
Beschlussvorschlag:
Das Beratungsergebnis bleib abzuwarten.
Sitzungstermin:
27.11.2012
Abstimmungsergebnis:
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Mit Email vom 10.11.2012 weist FDP-Fraktionsvorsitzender Jürgen Mitter darauf hin, dass
der FDP-Fraktion die bisher durch sie genutzten Räumlichkeiten in der Hauptstraße 24 ab
dem 01.01.2013 nicht mehr zur Verfügung stehen. Er bittet in der vorgenannten Email um
die Benennung alternativer Räumlichkeiten. Die Email ist dieser Vorlage als Anlage
beigefügt.
Gemäß § 56 Absatz 3 Satz 1 der Gemeindeordnung NRW (GO) gewährt die Gemeinde
den Fraktionen aus Haushaltsmitteln Zuwendungen zu den sächlichen und personellen
Aufwendungen für die Geschäftsführung. Hierzu können neben Geldleistungen
grundsätzlich auch Sachleistungen gehören. In der Stadt Bedburg werden derzeit
ausschließlich Geldleistungen gewährt.
Es gibt allerdings Kommunen, die den Fraktionen in ihren Rathäusern auch Fraktionsbüros
zur Verfügung stellen. Dies war vor einigen Jahren auch bei der Stadt Bedburg der Fall.
Diese Fraktionsbüros wurden zwischenzeitlich aber dazu benötigt, die zunehmende
Anzahl an Mitarbeitern bei der Stadtverwaltung Bedburg entsprechend unterzubringen.
Derzeit verfügt also keine im Rat der Stadt Bedburg vertretene Fraktion über ein solches
Fraktionsbüro.
Den beiden ‚großen’ Fraktionen – der CDU mit 16 Mitgliedern sowie der SPD mit 11
Mitgliedern – werden lediglich Räumlichkeiten zur Abhaltung ihrer Fraktionsvorberatungen
für den Rat und die Ausschüsse zur Verfügung gestellt. Die FWG-Fraktion (6 Mitglieder)
hält diese Fraktionsvorberatungen in einer privaten Räumlichkeit ab.
Die FDP-Fraktion (2 Mitglieder) hat ihre Fraktionsvorberatungen bislang ebenfalls in einer
privaten Räumlichkeit abgehalten. Unter Verweis auf die Ausführungen des FDPFraktionsvorsitzenden Jürgen Mitter in der Email vom 10.11.2012 steht diese Räumlichkeit
– wie oben bereits ausgeführt – der Fraktion ab dem 01.01.2013 nicht mehr zur
Verfügung.
Eine Prüfung des zuständigen Fachbereiches IV hat ergeben, dass die Büros in den
Rathäusern aktuell vollständig belegt sind. In den anderen städtischen Gebäuden kann
ohne weiteren Aufwand ebenfalls kein entsprechendes Büro zur Verfügung gestellt
werden.
Zur Schaffung einer neuen Bürofläche für die FDP-Fraktion würde grundsätzlich das
Gebäude in der Lindenstraße 34 (Ecke Gartenstraße; neben dem ehemaligen
Feuerwehrgerätehaus) infrage kommen. Hier müssten zunächst allerdings einige
Sanierungsmaßnahmen vorgenommen werden, die der Fachbereich IV nach einer ersten
überschläglichen Kalkulation mit Kosten zwischen 5.000 und 8.000 Euro beziffert.
Æ Es ist zu entscheiden, ob die Verwaltung die Herrichtung eines Fraktionsbüros
für die FDP-Fraktion im Gebäude in der Lindenstraße 34 vorbereiten und
beauftragen soll.
Beschlussvorlage WP8-258/2012
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
X Æ bei einem Beschluss, der die Herrichtung eines Fraktionsbüros zur Folge hat
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
50181 Bedburg, den 20.11.2012
----------------------------------Koehl
----------------------------------Koerdt
Leiter Rats- und Kulturbüro
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-258/2012
Seite 3