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Beschlussvorlage (Zurverfügungstellung eines Fraktionsbüros hier: Anfrage der FDP-Fraktion)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
30 kB
Datum
27.11.2012
Erstellt
21.11.12, 17:15
Aktualisiert
21.11.12, 17:15
Beschlussvorlage (Zurverfügungstellung eines Fraktionsbüros
hier: Anfrage der FDP-Fraktion) Beschlussvorlage (Zurverfügungstellung eines Fraktionsbüros
hier: Anfrage der FDP-Fraktion) Beschlussvorlage (Zurverfügungstellung eines Fraktionsbüros
hier: Anfrage der FDP-Fraktion)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP8258/2012 Rats- und Kulturbüro Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Haupt- und Finanzausschuss Betreff: Zurverfügungstellung eines Fraktionsbüros hier: Anfrage der FDP-Fraktion Beschlussvorschlag: Das Beratungsergebnis bleib abzuwarten. Sitzungstermin: 27.11.2012 Abstimmungsergebnis: STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit Email vom 10.11.2012 weist FDP-Fraktionsvorsitzender Jürgen Mitter darauf hin, dass der FDP-Fraktion die bisher durch sie genutzten Räumlichkeiten in der Hauptstraße 24 ab dem 01.01.2013 nicht mehr zur Verfügung stehen. Er bittet in der vorgenannten Email um die Benennung alternativer Räumlichkeiten. Die Email ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Gemäß § 56 Absatz 3 Satz 1 der Gemeindeordnung NRW (GO) gewährt die Gemeinde den Fraktionen aus Haushaltsmitteln Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung. Hierzu können neben Geldleistungen grundsätzlich auch Sachleistungen gehören. In der Stadt Bedburg werden derzeit ausschließlich Geldleistungen gewährt. Es gibt allerdings Kommunen, die den Fraktionen in ihren Rathäusern auch Fraktionsbüros zur Verfügung stellen. Dies war vor einigen Jahren auch bei der Stadt Bedburg der Fall. Diese Fraktionsbüros wurden zwischenzeitlich aber dazu benötigt, die zunehmende Anzahl an Mitarbeitern bei der Stadtverwaltung Bedburg entsprechend unterzubringen. Derzeit verfügt also keine im Rat der Stadt Bedburg vertretene Fraktion über ein solches Fraktionsbüro. Den beiden ‚großen’ Fraktionen – der CDU mit 16 Mitgliedern sowie der SPD mit 11 Mitgliedern – werden lediglich Räumlichkeiten zur Abhaltung ihrer Fraktionsvorberatungen für den Rat und die Ausschüsse zur Verfügung gestellt. Die FWG-Fraktion (6 Mitglieder) hält diese Fraktionsvorberatungen in einer privaten Räumlichkeit ab. Die FDP-Fraktion (2 Mitglieder) hat ihre Fraktionsvorberatungen bislang ebenfalls in einer privaten Räumlichkeit abgehalten. Unter Verweis auf die Ausführungen des FDPFraktionsvorsitzenden Jürgen Mitter in der Email vom 10.11.2012 steht diese Räumlichkeit – wie oben bereits ausgeführt – der Fraktion ab dem 01.01.2013 nicht mehr zur Verfügung. Eine Prüfung des zuständigen Fachbereiches IV hat ergeben, dass die Büros in den Rathäusern aktuell vollständig belegt sind. In den anderen städtischen Gebäuden kann ohne weiteren Aufwand ebenfalls kein entsprechendes Büro zur Verfügung gestellt werden. Zur Schaffung einer neuen Bürofläche für die FDP-Fraktion würde grundsätzlich das Gebäude in der Lindenstraße 34 (Ecke Gartenstraße; neben dem ehemaligen Feuerwehrgerätehaus) infrage kommen. Hier müssten zunächst allerdings einige Sanierungsmaßnahmen vorgenommen werden, die der Fachbereich IV nach einer ersten überschläglichen Kalkulation mit Kosten zwischen 5.000 und 8.000 Euro beziffert. Æ Es ist zu entscheiden, ob die Verwaltung die Herrichtung eines Fraktionsbüros für die FDP-Fraktion im Gebäude in der Lindenstraße 34 vorbereiten und beauftragen soll. Beschlussvorlage WP8-258/2012 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Æ bei einem Beschluss, der die Herrichtung eines Fraktionsbüros zur Folge hat Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: 50181 Bedburg, den 20.11.2012 ----------------------------------Koehl ----------------------------------Koerdt Leiter Rats- und Kulturbüro Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-258/2012 Seite 3