Daten
Kommune
Bedburg
Größe
24 kB
Datum
20.11.2012
Erstellt
14.11.12, 18:03
Aktualisiert
14.11.12, 18:03
Stichworte
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Zu TOP:__________
Drucksache: WP8196/2012 1. Ergänzung
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss
25.09.2012
Stadtentwicklungsausschuss
20.11.2012
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 15 / Bedburg, 14. Änderung - Gebiet an der Goethestraße - ehem.
Friedhoferweiterung hier: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 sowie § 4 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss fasst den Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung für den
Bebauungsplan Nr. 15 / Bedburg, 14. Änderung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 i. V. m.
§ 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S.
2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509).
STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Begründung:
Die Stadt Bedburg ist Eigentümerin des Grundstücks Gemarkung Bedburg, Flur, 1 Flurstück 944,
zwischen der Herderstraße und Goethestraße in Bedburg (siehe Lageplan). Dieses Grundstück
war ursprünglich als mögliche Erweiterung des angrenzenden Friedhofs vorgesehen. Neue
Bestattungsformen sowie der demographische Wandel machen diese Fläche für die
Friedhofsnutzung entbehrlich. Aktuell wird die Fläche landwirtschaftlich genutzt. Im
Bebauungsplan Nr. 15/Bedburg ist die Fläche als öffentliche Grünfläche, Zweckbestimmung
Friedhof festgesetzt.
Zur adäquaten Nutzung der Fläche und zur verträglichen innerstädtischen Nachverdichtung ist die
Umnutzung dieses Bereichs zu Wohnzwecken geplant. Die Struktur soll sich dabei an der
aufgelockerten Einzel- und Doppelhausbebauung der Umgebung orientieren. Hierzu muss der
Bebauungsplan entsprechend geändert werden. Das Verfahren soll als Bebauungsplan der
Innenentwicklung nach § 13a BauGB durchgeführt werden.
Ergänzung zur Sitzung am 20.11.2012:
In der Sitzung am 25.09.2012 wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst. In
der heutigen Sitzung wird nunmehr das Bebauungskonzept durch das Planungsbüro
stadtraumarchitekten, Düsseldorf vorgestellt. Dieses Bebauungskonzept ist entsprechend
Grundlage für die frühzeitige Beteiligung gemäß §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Die innerstädtische Nachverdichtung stärkt den Wohnstandort Bedburg in verträglicher Weise und trägt dazu bei, die
negativen Folgen des demographischen Wandels abzumildern.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
Bedburg, 07.11.2012
gesehen:
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Jürgen Schmeier
----------------------------------Gunnar Koerdt
stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-196/2012 1. Ergänzung
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