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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 15 / Bedburg, 14. Änderung - Gebiet an der Goethestraße - ehem. Friedhoferweiterung - hier: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 sowie § 4 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
24 kB
Datum
20.11.2012
Erstellt
14.11.12, 18:03
Aktualisiert
14.11.12, 18:03
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 15 / Bedburg, 14. Änderung - Gebiet an der Goethestraße - ehem. Friedhoferweiterung -
hier: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 sowie § 4 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 15 / Bedburg, 14. Änderung - Gebiet an der Goethestraße - ehem. Friedhoferweiterung -
hier: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 sowie § 4 Abs. 1 BauGB)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP8196/2012 1. Ergänzung Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Stadtentwicklungsausschuss 25.09.2012 Stadtentwicklungsausschuss 20.11.2012 Abstimmungsergebnis: Betreff: Bebauungsplan Nr. 15 / Bedburg, 14. Änderung - Gebiet an der Goethestraße - ehem. Friedhoferweiterung hier: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 sowie § 4 Abs. 1 BauGB Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss fasst den Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung für den Bebauungsplan Nr. 15 / Bedburg, 14. Änderung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 i. V. m. § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509). STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Die Stadt Bedburg ist Eigentümerin des Grundstücks Gemarkung Bedburg, Flur, 1 Flurstück 944, zwischen der Herderstraße und Goethestraße in Bedburg (siehe Lageplan). Dieses Grundstück war ursprünglich als mögliche Erweiterung des angrenzenden Friedhofs vorgesehen. Neue Bestattungsformen sowie der demographische Wandel machen diese Fläche für die Friedhofsnutzung entbehrlich. Aktuell wird die Fläche landwirtschaftlich genutzt. Im Bebauungsplan Nr. 15/Bedburg ist die Fläche als öffentliche Grünfläche, Zweckbestimmung Friedhof festgesetzt. Zur adäquaten Nutzung der Fläche und zur verträglichen innerstädtischen Nachverdichtung ist die Umnutzung dieses Bereichs zu Wohnzwecken geplant. Die Struktur soll sich dabei an der aufgelockerten Einzel- und Doppelhausbebauung der Umgebung orientieren. Hierzu muss der Bebauungsplan entsprechend geändert werden. Das Verfahren soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB durchgeführt werden. Ergänzung zur Sitzung am 20.11.2012: In der Sitzung am 25.09.2012 wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst. In der heutigen Sitzung wird nunmehr das Bebauungskonzept durch das Planungsbüro stadtraumarchitekten, Düsseldorf vorgestellt. Dieses Bebauungskonzept ist entsprechend Grundlage für die frühzeitige Beteiligung gemäß §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Die innerstädtische Nachverdichtung stärkt den Wohnstandort Bedburg in verträglicher Weise und trägt dazu bei, die negativen Folgen des demographischen Wandels abzumildern. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: Bedburg, 07.11.2012 gesehen: ----------------------------------Rainer Köster ----------------------------------Jürgen Schmeier ----------------------------------Gunnar Koerdt stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-196/2012 1. Ergänzung Seite 2