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Beschlussvorlage (Jugendhilfeausschuss 06.12.2006 - Die Vorlage wurde mit Schreiben vom 30.11.2006 von der Verwaltung vorläufig zurückgezogen, in der Sitzung aber behandelt -- siehe auch Vorlage 162/2008)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
11 kB
Erstellt
24.06.10, 08:32
Aktualisiert
24.06.10, 08:32
Beschlussvorlage (Jugendhilfeausschuss 06.12.2006 - Die Vorlage wurde mit Schreiben vom 30.11.2006 von der Verwaltung vorläufig zurückgezogen, in der Sitzung aber behandelt  -- siehe auch Vorlage 162/2008) Beschlussvorlage (Jugendhilfeausschuss 06.12.2006 - Die Vorlage wurde mit Schreiben vom 30.11.2006 von der Verwaltung vorläufig zurückgezogen, in der Sitzung aber behandelt  -- siehe auch Vorlage 162/2008) Beschlussvorlage (Jugendhilfeausschuss 06.12.2006 - Die Vorlage wurde mit Schreiben vom 30.11.2006 von der Verwaltung vorläufig zurückgezogen, in der Sitzung aber behandelt  -- siehe auch Vorlage 162/2008)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 296/2006 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Jugendhilfe Vorlage für Jugendhilfeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Fortsetzung des Vertrages mit der Arbeiterwohlfahrt für die Tageseinrichtung für Kinder „ Tummelkiste“ (Bachstraße). Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in 10.11.2006 Namenszeichen Beteiligte Bereiche Bearbeitungsvermerk TUIV 08/1998 Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 296/2006 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Tschersich 10.11.2006 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Betreff: Fortsetzung des Vertrages mit der Arbeiterwohlfahrt für die Tageseinrichtung für Kinder „ Tummelkiste“ (Bachstraße). Beschlussentwurf: Die Verwaltung wird gebeten, einen Fortsetzungsvertrag mit der Arbeiterwohlfahrt des Rhein-ErftKreises über die Trägerschaft für die AWO-Einrichtung Bachstraße und die Finanzierung des Trägeranteils für diese Tageseinrichtung auf der Basis des bisherigen Vertrages zu schließen. Die Stadt Wesseling übernimmt weiterhin den Trägereigenanteil der AWO Rhein-Erft in Höhe von 9 % der Gesamtbetriebskosten. Die vom Investor des Gebäudes neu festgelegte Mietforderung in Höhe von 16,60 € pro m² wird anerkannt. TUIV 08/1998 ..... ..... ..... ..... ..... ..... Sachdarstellung: 1. Problem Der Vertrag mit der AWO Rhein-Erft über die Trägerschaft der Einrichtung Bachstraße 22 ist ausgelaufen. Grundsätzlich gab es aber bereits bei Vertragsabschluss die Absicht, den Vertrag weiterlaufen zu lassen. Da die Einrichtung in einem so genannten „Investorenmodell“ errichtet wurde hatte die Befristung vor allem ihren Sinn im Hinblick auf die nach 10 Jahren neu festzulegende Miete. 2. Lösung Die Verwaltung schlägt vor, den Trägeranteil der AWO Rhein-Erft weiterhin zu übernehmen und die Trägerschaft der Einrichtung nicht zu verändern. Aufgrund des Vertrages ist der Investor berechtigt, die Miete pro m² an die ortsübliche Miete anzupassen. Erstmalig durfte der im Vertrag festgelegte Mietzins nach 10 Jahren angehoben werden. Der Investor hat mit Stichtag 01.01.2006 die Miete vertragsgerecht neu angepasst auf 16,60 € je m². Die Prpfung hat ergeben, dass dieser Betrag angemessen ist. Die Trägerschaft für diese Kindertageseinrichtung bleibt bei der Arbeiterwohlfahrt, da bei einem Übergang auf die Stadt Wesseling für die Stadt höhere Kosten von 5,5% der gesamten Betriebskosten (= 16.300,00 € jährlich) anfallen würden. 3. Alternativen Es werden keine vorgeschlagen 4. Finanzielle Auswirkungen Die Mehrkosten für den Mietzins werden im Rahmen der Betriebskostenabrechnung für die Einrichtung zu gesetzlich geregelten Teilen zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Stadt Wesseling getragen. Erstmalig wirken sich die Mehrkosten im Haushaltsjahr 2008 aus. Anlage: Vertrag mit der Arbeiterwohlfahrt TUIV 08/1998