Daten
Kommune
Wesseling
Größe
11 kB
Erstellt
24.06.10, 08:32
Aktualisiert
24.06.10, 08:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
296/2006
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Jugendhilfe
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Fortsetzung des Vertrages mit der Arbeiterwohlfahrt für die Tageseinrichtung für Kinder „ Tummelkiste“ (Bachstraße).
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Datum
Sachbearbeiter/in
10.11.2006
Namenszeichen
Beteiligte Bereiche
Bearbeitungsvermerk
TUIV 08/1998
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 296/2006
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Tschersich
10.11.2006
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Betreff:
Fortsetzung des Vertrages mit der Arbeiterwohlfahrt für die Tageseinrichtung für Kinder „ Tummelkiste“ (Bachstraße).
Beschlussentwurf:
Die Verwaltung wird gebeten, einen Fortsetzungsvertrag mit der Arbeiterwohlfahrt des Rhein-ErftKreises über die Trägerschaft für die AWO-Einrichtung Bachstraße und die Finanzierung des Trägeranteils für diese Tageseinrichtung auf der Basis des bisherigen Vertrages zu schließen.
Die Stadt Wesseling übernimmt weiterhin den Trägereigenanteil der AWO Rhein-Erft in Höhe von
9 % der Gesamtbetriebskosten.
Die vom Investor des Gebäudes neu festgelegte Mietforderung in Höhe von 16,60 € pro m² wird anerkannt.
TUIV 08/1998
.....
.....
.....
.....
.....
.....
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Vertrag mit der AWO Rhein-Erft über die Trägerschaft der Einrichtung Bachstraße 22 ist ausgelaufen. Grundsätzlich gab es aber bereits bei Vertragsabschluss die Absicht, den Vertrag weiterlaufen
zu lassen.
Da die Einrichtung in einem so genannten „Investorenmodell“ errichtet wurde hatte die Befristung vor
allem ihren Sinn im Hinblick auf die nach 10 Jahren neu festzulegende Miete.
2. Lösung
Die Verwaltung schlägt vor, den Trägeranteil der AWO Rhein-Erft weiterhin zu übernehmen und die
Trägerschaft der Einrichtung nicht zu verändern.
Aufgrund des Vertrages ist der Investor berechtigt, die Miete pro m² an die ortsübliche Miete anzupassen. Erstmalig durfte der im Vertrag festgelegte Mietzins nach 10 Jahren angehoben werden. Der
Investor hat mit Stichtag 01.01.2006 die Miete vertragsgerecht neu angepasst auf 16,60 € je m². Die
Prpfung hat ergeben, dass dieser Betrag angemessen ist.
Die Trägerschaft für diese Kindertageseinrichtung bleibt bei der Arbeiterwohlfahrt, da bei einem
Übergang auf die Stadt Wesseling für die Stadt höhere Kosten von 5,5% der gesamten Betriebskosten (= 16.300,00 € jährlich) anfallen würden.
3. Alternativen
Es werden keine vorgeschlagen
4. Finanzielle Auswirkungen
Die Mehrkosten für den Mietzins werden im Rahmen der Betriebskostenabrechnung für die Einrichtung zu gesetzlich geregelten Teilen zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Stadt Wesseling getragen. Erstmalig wirken sich die Mehrkosten im Haushaltsjahr 2008 aus.
Anlage: Vertrag mit der Arbeiterwohlfahrt
TUIV 08/1998