Daten
Kommune
Bedburg
Größe
25 kB
Datum
25.09.2012
Erstellt
18.09.12, 18:05
Aktualisiert
18.09.12, 18:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP8197/2012
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Stadtentwicklungsausschuss
Betreff:
Antrag der SPD-Fraktion
hier: AST-Verkehr in Bedburg-Zentrum
Beschlussvorschlag:
Das Beratungsergebnis bleibt abzuwarten.
Sitzungstermin:
25.09.2012
Abstimmungsergebnis:
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Verwaltung liegt ein Antrag der SPD-Ratsfraktion vom 13.09.2012 vor, die Verwaltung zu
beauftragen, die Ausweitung des AST-Verkehrs auf Bedburg-Zentrum zu prüfen. Der Antrag ist als
Anlage beigefügt.
Hierzu führt die Verwaltung wie folgt aus:
Der AST-Verkehr im Stadtgebiet Bedburg dient in erster Linie als Ersatz bzw. Unterstützung in
Stadtteilen sowie zu Zeiten, die nicht vom regulären Linienbusverkehr abgedeckt sind. Das AST
ersetzt hingegen nicht den allgemeinen Taxibetrieb durch private Unternehmen im Stadtgebiet. Im
übrigen ist auch der AST-Verkehr eine Leistung der REVG im Auftrage des Rhein-Erft-Kreises als
Aufgabenträger im ÖPNV und nicht direkt der Stadt Bedburg.
Für die Nutzung des AST muss 30 Minuten vor der gewünschten Abfahrt die Fahrt bestellt werden.
Als Abfahrtshaltestelle sind ca. 75 Einstieghaltestellen in Bedburg aufgeführt, u. a. an der
Schubertstraße in Bedburg-Kaster. Als Ausstieg kann (abhängig von den im Fahrplan festgelegten
Zeiten im Fahrplan) jedes Ziel in Bedburg „bis vor die Haustüre“ erreicht werden. Somit ist nicht
nachvollziehbar, warum der AST-Verkehr „vor der Bedburger Innenstadt“ derzeit enden sollte. Als
Einstiegshaltestellen für einen Rückweg stehen in Bedburg-Zentrum sechs Haltestellen zur ASTNutzung zur Verfügung (Bahnhof, Bedburg Schule, Internatsplatz, Kölner Platz, Rathaus,
Wiesenstraße).
Für die Schubertstraße gilt wie für ganz Kaster, dass an Werktagen tagsüber kein AST-Verkehr
angeboten wird, da der Ortsteil zu dieser Zeit hinreichend durch den normalen Linienverkehr der
Linien 987 und 975 abgedeckt ist und der AST-Verkehr lediglich der Unterstützung dieser Linien
außerhalb des regulären Linienverkehrs dient.
Die Verwaltung sieht daher weder eine Möglichkeit noch eine Notwendigkeit zur Ausweitung des
AST-Angebotes. Vielmehr blieben jedoch die Standorte der Haltestellen im Bereich von KasterZentrum zu überprüfen. Dies wird u.a. Gegenstand der Bürgerwerkstatt zur Umgestaltung der St.Rochus-Straße sein.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Beschlussvorlage WP8-197/2012
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
Bedburg, 14.09.2012
gesehen:
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Jürgen Schmeier
----------------------------------Gunnar Koerdt
stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-197/2012
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