Daten
Kommune
Bedburg
Größe
25 kB
Datum
21.11.2012
Erstellt
15.11.12, 18:01
Aktualisiert
15.11.12, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
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Drucksache: WP8240/2012
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 51 12 65
öffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
21.11.2012
Betreff:
Vorschulische Sprachförderung in Bedburger Kindertagesstätten
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur vorschulischen
Sprachförderung zur Kenntnis.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Inhalt der Mitteilung:
In der letzten Sitzung des Jugendhilfeausschusses wurde die Verwaltung u. a. gebeten, das
Verfahren zur Sprachstandsfeststellung/ -förderung darzustellen; Rechtsgrundlage bilden das
Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) sowie das Gesetz zur frühen
Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz).
Gem. § 36 II SchulG NRW „stellt das Schulamt zwei Jahre vor der Einschulung fest, ob die
Sprachentwicklung der Kinder altersgemäß ist und ob sie die deutsche Sprache hinreichend
beherrschen. Ist dies nicht der Fall und wird ein Kind nicht in einer Tageseinrichtung für Kinder
sprachlich gefördert, soll das Schulamt das Kind verpflichten, an einem vorschulischen
Sprachförderkurs teilzunehmen. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass jedes Kind vom Beginn
des Schulbesuchs an dem Unterricht folgen und sich daran beteiligen kann. Die Schulen sind
verpflichtet, das Schulamt bei der Durchführung der Sprachstandsfeststellung zu unterstützen;
hierbei ist auch eine Zusammenarbeit mit den Kindertagesstätten und der Jugendhilfe
anzustreben“.
Gem. § 21 II Kibiz „gewährt das Land für jedes Kind, das aufgrund des § 36 II Schulgesetz eine
zusätzliche Sprachförderung erhält, dem Jugendamt bis zum Schuleintritt des Kindes einen
zusätzlichen Zuschuss in Höhe von 350 € pro Kindergartenjahr. Voraussetzung ist, dass das
Jugendamt den Zuschuss an die Träger der Einrichtungen seines Bezirks weiterleitet“.
Die Feststellung des Sprachstandes erfolgt in Nordrhein-Westfalen mit dem Testinstrument und
Verfahren Delfin 4. Die erste Stufe des Verfahrens findet in der den Kindern vertrauten
Kindertageseinrichtung statt. Lehrerinnen und Lehrer überprüfen zusammen mit Erzieherinnen und
Erziehern den Sprachstand der Kinder, die eine Tageseinrichtung für Kinder besuchen. Wird hier
festgestellt, dass ein Kind zusätzlichen Sprachförderbedarf hat, wird ihm dieses bescheinigt. Für
diese Kinder und für Kinder, die keinen Sprachförderbedarf haben, ist das Verfahren nach der
ersten Stufe beendet. Alle Kinder, bei denen kein eindeutiges Testergebnis vorliegt, oder die an
der ersten Stufe nicht teilgenommen haben, gehen in die zweite Stufe des Delfin 4-Verfahrens;
dies gilt auch für Kinder, die keine Tageseinrichtung für Kinder besuchen.
Sofern eine nicht ausreichende, defizitäre Sprachkompetenz festgestellt wird, wird seitens der
Leitung der Kindertagesstätte ein Antrag auf Sprachförderung beim Landesjugendamt - über das
Jugendamt - gestellt. Gleichzeitig wird der Unterstützungsbedarf des Kindes an das Schulamt des
Rhein-Erft-Kreises weitergeleitet und dort registriert. Der Anspruch auf Förderung gilt für zwei
Jahre bis zur Einschulung; derzeit werden im Stadtgebiet Bedburg 62 Kinder mit je 350,00 €
seitens des Landesjugendamtes gefördert. Die Zuweisung und Koordination der Mittelverteilung
wird über das Jugendamt geregelt.
Art und Inhalt der Sprachförderung kann die Tageseinrichtung selbst bestimmen, stellt sich somit
sehr unterschiedlich dar und orientiert sich unter anderem an der Anzahl der geförderten Kinder
(und den damit verbundenen finanziellen Möglichkeiten). Im Schnitt finden pro Woche 1-2
Einheiten von rd. einer Stunde mit einer Gruppengröße von 4 bis 8 Kindern statt; sollten in einer
Kindertagesstätte zu wenig Kinder einen Förderbedarf haben, werden Kooperationen mit den
umliegenden Trägern angestrebt.
Während in einem Großteil der Einrichtungen Erzieherinnen tätig sind, die eine spezielle
Fortbildung (Fachkraft für elementare Sprachförderung) absolviert haben und die Einheiten in
Eigenregie durchführen, werden vereinzelt auch externe Fachkräfte (Lehrer, Logopäden)
engagiert. Noch vielfältiger ist die Auswahl der Programme mit denen in den Lerneinheiten
gearbeitet wird. Genutzte - und von den Schulen anerkannte - Programme in diesem Feld sind
beispielsweise:
Mitteilungsvorlage WP8-240/2012
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Sitzungsvorlage
- Hokus und Lotus (europäisches Sprachförderprogramm)
- DAZ-Box (Deutsch als Zweitsprache)
- `Ich bin Max` ; `Mach mehr mit Max`
- KIKUS
- Würzburger Programm (Vorschule)
- Wuppi (Vorschule)
- etc. pp.
Hierbei handelt es sich in der Regel um dynamische Programme, die jährlich an die Bedarfe
angepasst und seitens des Anbieters auf den aktuellen Entwicklungsstand gebracht werden.
Neben den festgelegten Stunden wird Sprachförderung auch in den Einrichtungsalltag integriert,
da die partielle, stundenweise Unterstützung bei Kindern mit größeren Defiziten nicht ausreichend
ist. So wird in nahezu allen Tagesstätten neben den Einheiten Wert darauf gelegt, dass
Lesezeiten, „Geschichtsstunden“, Sprachspiele, „Freies Sprechen“ und ähnliche Aktionen
angeboten und durchgeführt werden.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein ⌧
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
----------------------------------Eßer
----------------------------------Kramer
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
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