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Mitteilungsvorlage (Vorschulische Sprachförderung in Bedburger Kindertagesstätten)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
25 kB
Datum
21.11.2012
Erstellt
15.11.12, 18:01
Aktualisiert
15.11.12, 18:01
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Zu TOP:__________ Drucksache: WP8240/2012 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: 51 12 65 öffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 21.11.2012 Betreff: Vorschulische Sprachförderung in Bedburger Kindertagesstätten Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur vorschulischen Sprachförderung zur Kenntnis. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Inhalt der Mitteilung: In der letzten Sitzung des Jugendhilfeausschusses wurde die Verwaltung u. a. gebeten, das Verfahren zur Sprachstandsfeststellung/ -förderung darzustellen; Rechtsgrundlage bilden das Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) sowie das Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz). Gem. § 36 II SchulG NRW „stellt das Schulamt zwei Jahre vor der Einschulung fest, ob die Sprachentwicklung der Kinder altersgemäß ist und ob sie die deutsche Sprache hinreichend beherrschen. Ist dies nicht der Fall und wird ein Kind nicht in einer Tageseinrichtung für Kinder sprachlich gefördert, soll das Schulamt das Kind verpflichten, an einem vorschulischen Sprachförderkurs teilzunehmen. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass jedes Kind vom Beginn des Schulbesuchs an dem Unterricht folgen und sich daran beteiligen kann. Die Schulen sind verpflichtet, das Schulamt bei der Durchführung der Sprachstandsfeststellung zu unterstützen; hierbei ist auch eine Zusammenarbeit mit den Kindertagesstätten und der Jugendhilfe anzustreben“. Gem. § 21 II Kibiz „gewährt das Land für jedes Kind, das aufgrund des § 36 II Schulgesetz eine zusätzliche Sprachförderung erhält, dem Jugendamt bis zum Schuleintritt des Kindes einen zusätzlichen Zuschuss in Höhe von 350 € pro Kindergartenjahr. Voraussetzung ist, dass das Jugendamt den Zuschuss an die Träger der Einrichtungen seines Bezirks weiterleitet“. Die Feststellung des Sprachstandes erfolgt in Nordrhein-Westfalen mit dem Testinstrument und Verfahren Delfin 4. Die erste Stufe des Verfahrens findet in der den Kindern vertrauten Kindertageseinrichtung statt. Lehrerinnen und Lehrer überprüfen zusammen mit Erzieherinnen und Erziehern den Sprachstand der Kinder, die eine Tageseinrichtung für Kinder besuchen. Wird hier festgestellt, dass ein Kind zusätzlichen Sprachförderbedarf hat, wird ihm dieses bescheinigt. Für diese Kinder und für Kinder, die keinen Sprachförderbedarf haben, ist das Verfahren nach der ersten Stufe beendet. Alle Kinder, bei denen kein eindeutiges Testergebnis vorliegt, oder die an der ersten Stufe nicht teilgenommen haben, gehen in die zweite Stufe des Delfin 4-Verfahrens; dies gilt auch für Kinder, die keine Tageseinrichtung für Kinder besuchen. Sofern eine nicht ausreichende, defizitäre Sprachkompetenz festgestellt wird, wird seitens der Leitung der Kindertagesstätte ein Antrag auf Sprachförderung beim Landesjugendamt - über das Jugendamt - gestellt. Gleichzeitig wird der Unterstützungsbedarf des Kindes an das Schulamt des Rhein-Erft-Kreises weitergeleitet und dort registriert. Der Anspruch auf Förderung gilt für zwei Jahre bis zur Einschulung; derzeit werden im Stadtgebiet Bedburg 62 Kinder mit je 350,00 € seitens des Landesjugendamtes gefördert. Die Zuweisung und Koordination der Mittelverteilung wird über das Jugendamt geregelt. Art und Inhalt der Sprachförderung kann die Tageseinrichtung selbst bestimmen, stellt sich somit sehr unterschiedlich dar und orientiert sich unter anderem an der Anzahl der geförderten Kinder (und den damit verbundenen finanziellen Möglichkeiten). Im Schnitt finden pro Woche 1-2 Einheiten von rd. einer Stunde mit einer Gruppengröße von 4 bis 8 Kindern statt; sollten in einer Kindertagesstätte zu wenig Kinder einen Förderbedarf haben, werden Kooperationen mit den umliegenden Trägern angestrebt. Während in einem Großteil der Einrichtungen Erzieherinnen tätig sind, die eine spezielle Fortbildung (Fachkraft für elementare Sprachförderung) absolviert haben und die Einheiten in Eigenregie durchführen, werden vereinzelt auch externe Fachkräfte (Lehrer, Logopäden) engagiert. Noch vielfältiger ist die Auswahl der Programme mit denen in den Lerneinheiten gearbeitet wird. Genutzte - und von den Schulen anerkannte - Programme in diesem Feld sind beispielsweise: Mitteilungsvorlage WP8-240/2012 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage - Hokus und Lotus (europäisches Sprachförderprogramm) - DAZ-Box (Deutsch als Zweitsprache) - `Ich bin Max` ; `Mach mehr mit Max` - KIKUS - Würzburger Programm (Vorschule) - Wuppi (Vorschule) - etc. pp. Hierbei handelt es sich in der Regel um dynamische Programme, die jährlich an die Bedarfe angepasst und seitens des Anbieters auf den aktuellen Entwicklungsstand gebracht werden. Neben den festgelegten Stunden wird Sprachförderung auch in den Einrichtungsalltag integriert, da die partielle, stundenweise Unterstützung bei Kindern mit größeren Defiziten nicht ausreichend ist. So wird in nahezu allen Tagesstätten neben den Einheiten Wert darauf gelegt, dass Lesezeiten, „Geschichtsstunden“, Sprachspiele, „Freies Sprechen“ und ähnliche Aktionen angeboten und durchgeführt werden. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein ⌧ Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: ----------------------------------Eßer ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Mitteilungsvorlage WP8-240/2012 Seite 3