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Beschlussvorlage (Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling; Feststellung des Jahresabschlusses 2005, Behandlung des Jahresverlusts)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
12 kB
Erstellt
24.06.10, 08:32
Aktualisiert
24.06.10, 08:32
Beschlussvorlage (Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling;
Feststellung des Jahresabschlusses 2005, Behandlung des Jahresverlusts) Beschlussvorlage (Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling;
Feststellung des Jahresabschlusses 2005, Behandlung des Jahresverlusts) Beschlussvorlage (Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling;
Feststellung des Jahresabschlusses 2005, Behandlung des Jahresverlusts)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 312/2006 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Finanzmanagement Vorlage für Jugendhilfeausschuss Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling; Feststellung des Jahresabschlusses 2005, Behandlung des Jahresverlusts Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in 14.11.2006 Namenszeichen Beteiligte Bereiche Bearbeitungsvermerk TUIV 08/1998 Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 312/2006 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Hummelsheim 14.11.2006 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Rat Betreff: Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling; Feststellung des Jahresabschlusses 2005, Behandlung des Jahresverlusts Beschlussentwurf: Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Sondervermögens für das Wirtschaftsjahr 2005 in der Fassung, die der Vorlage Nr. 312/2006 beigefügt ist, werden festgestellt. Das Wirtschaftsjahr 2005 schließt mit einem Jahresverlust von 467.849,04 € ab. Nach Saldierung des Jahresverlusts mit der im Wirtschaftsjahr von der Stadt bereits geleisteten Verlustabdeckung von 773.644,00 € und dem Gewinnvortrag aus dem Jahr 2004 von 194.830,43 verbleibt ein Überschuss von 500.625,39 €. Der Überschuss wird zur Stärkung des Eigenkapitals im Betrieb belassen. Ein Teilbetrag von 300.000,00 € wird der Allgemeinen Rücklage zugeführt, der Rest (200.625,39 €) auf neue Rechnung vorgetragen. Der Betriebsleitung wird bis zum Bilanzstichtag die vorbehaltlose Entlastung erteilt. TUIV 08/1998 ..... ..... ..... Sachdarstellung: 1. Problem Der von der Betriebsleitung aufgestellte Jahresabschluss 2005 der Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, sowie der Lagebericht wurden zwischenzeitlich durch den beauftragten Wirtschaftsprüfer geprüft. Der Prüfungsbericht schließt ab mit folgendem Prüfungsvermerk: „Meine Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach meiner Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“ Allen stimmberechtigten Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses wurde je ein Exemplar des Prüfberichts zugeleitet. Jahresabschluss und Lagebericht sind zudem der Vorlage beigefügt. Gemäß § 26 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) sind Jahresabschluss und Lagebericht durch den Rat der Gemeinde – nach Vorberatung durch den Betriebssausschuss – festzustellen, und es ist zugleich über die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlusts zu entscheiden. 2. Lösung Das Wirtschaftsjahr 2005 schließt mit einem Jahresverlust von 467.849,04 € ab. Die von der Stadt bereits im Wirtschaftsjahr geleistete vorläufige Verlustabdeckung von 773.644,00 € reichte zur vollständigen Abdeckung des Jahresverlusts aus. Unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags aus dem Jahr 2004 von 194.830,43 € verbleibt ein Überschuss von 500.625,39 €. Ursächlich für den im Vergleich zum Wirtschaftsplan geringeren Jahresverlust sind insbesondere höhere Umsatzerlöse und geringere Personalaufwendungen, weil neue Kindergartengruppen später als zunächst geplant den Betrieb aufgenommen haben. Die Betriebsleitung schlägt vor, den Überschuss zur Stärkung des Eigenkapitals im Betrieb zu belassen. Ein Betrag von 300.000 € soll der Allgemeinen Rücklage zugeführt und der Rest (200.625,39 €) auf neue Rechnung vorgetragen werden. 3. Alternativen werden nicht vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen sind dargestellt. TUIV 08/1998