Daten
Kommune
Wesseling
Größe
12 kB
Erstellt
24.06.10, 08:32
Aktualisiert
24.06.10, 08:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
312/2006
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Finanzmanagement
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling;
Feststellung des Jahresabschlusses 2005, Behandlung des Jahresverlusts
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Datum
Sachbearbeiter/in
14.11.2006
Namenszeichen
Beteiligte Bereiche
Bearbeitungsvermerk
TUIV 08/1998
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 312/2006
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Hummelsheim
14.11.2006
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Rat
Betreff:
Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling;
Feststellung des Jahresabschlusses 2005, Behandlung des Jahresverlusts
Beschlussentwurf:
Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Sondervermögens für das Wirtschaftsjahr 2005 in der
Fassung, die der Vorlage Nr. 312/2006 beigefügt ist, werden festgestellt.
Das Wirtschaftsjahr 2005 schließt mit einem Jahresverlust von 467.849,04 € ab. Nach Saldierung des
Jahresverlusts mit der im Wirtschaftsjahr von der Stadt bereits geleisteten Verlustabdeckung von
773.644,00 € und dem Gewinnvortrag aus dem Jahr 2004 von 194.830,43 verbleibt ein Überschuss
von 500.625,39 €. Der Überschuss wird zur Stärkung des Eigenkapitals im Betrieb belassen. Ein Teilbetrag von 300.000,00 € wird der Allgemeinen Rücklage zugeführt, der Rest (200.625,39 €) auf neue
Rechnung vorgetragen.
Der Betriebsleitung wird bis zum Bilanzstichtag die vorbehaltlose Entlastung erteilt.
TUIV 08/1998
.....
.....
.....
Sachdarstellung:
1. Problem
Der von der Betriebsleitung aufgestellte Jahresabschluss 2005 der Kindertageseinrichtungen der
Stadt Wesseling bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, sowie der Lagebericht wurden zwischenzeitlich durch den beauftragten Wirtschaftsprüfer geprüft. Der Prüfungsbericht schließt ab mit folgendem Prüfungsvermerk:
„Meine Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach meiner Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Allen stimmberechtigten Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses wurde je ein Exemplar des Prüfberichts zugeleitet. Jahresabschluss und Lagebericht sind zudem der Vorlage beigefügt.
Gemäß § 26 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) sind Jahresabschluss und Lagebericht
durch den Rat der Gemeinde – nach Vorberatung durch den Betriebssausschuss – festzustellen, und
es ist zugleich über die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlusts zu
entscheiden.
2. Lösung
Das Wirtschaftsjahr 2005 schließt mit einem Jahresverlust von 467.849,04 € ab. Die von der Stadt
bereits im Wirtschaftsjahr geleistete vorläufige Verlustabdeckung von 773.644,00 € reichte zur vollständigen Abdeckung des Jahresverlusts aus. Unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags aus dem
Jahr 2004 von 194.830,43 € verbleibt ein Überschuss von 500.625,39 €. Ursächlich für den im Vergleich zum Wirtschaftsplan geringeren Jahresverlust sind insbesondere höhere Umsatzerlöse und
geringere Personalaufwendungen, weil neue Kindergartengruppen später als zunächst geplant den
Betrieb aufgenommen haben.
Die Betriebsleitung schlägt vor, den Überschuss zur Stärkung des Eigenkapitals im Betrieb zu belassen. Ein Betrag von 300.000 € soll der Allgemeinen Rücklage zugeführt und der Rest (200.625,39 €)
auf neue Rechnung vorgetragen werden.
3. Alternativen
werden nicht vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
sind dargestellt.
TUIV 08/1998