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Verwaltungsergänzung (Anlage 1 zur Verwaltungsergänzung A 175/2009 1. Ergänzung)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
20 kB
Datum
09.09.2009
Erstellt
11.08.09, 12:42
Aktualisiert
11.08.09, 12:42
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KREIS EUSKIRCHEN Der Landrat Euskirchen, 15.06.2009 Kreishaus, Jülicher Ring 32 Postanschrift: Postfach 1145, 53861 Euskirchen Telefon-Durchwahl (0 22 51) 15-3 00 Telefax (0 22 51) 15-4 44 Internet: http://www.kreis-euskirchen.de eMail-Adresse: landrat.rosenke@kreis-euskirchen.de Zweckverband Nahverkehr Rheinland Der Verbandsvorsteher Herrn Rolf Menzel Glockengasse 37 – 39 50667 Köln Zweckverbandsversammlung des NVR am 22.06.2009 hier: Entwurf der Maßnahmeliste für das ÖPNV/SPNV-Investitionsprogramm 2009 – 2014 des NVR gem. § 12 ÖPNVG NRW Sehr geehrter Herr Menzel, der Entwurf der Maßnahmeliste für das ÖPNV/SPNV-Investitionsprogramm 2009 – 2014 des NVR gem. § 12 ÖPNVG NRW sieht keine Projekte für den Bereich des Kreises Euskirchen vor. Der Kreis Euskirchen hat in den letzten Jahren in Gesprächen mit dem NVR und der DB Station&Service mehrfach die - insbesondere aus Sicht der mobilitätseingeschränkten Fahrgäste- nicht vertretbare Situation vieler Haltepunkte auf der Eifelstrecke und der Voreifelbahn angesprochen. So fordert der Kreis Euskirchen eine zeitnahe Modernisierung der Bahnhöfe und Haltepunkte an der Eifelstrecke, insbesondere der stark frequentierten Bahnhöfe Kall und Mechernich. Dies vor dem Hintergrund erheblicher Sicherheitsbedenken wegen nicht vorhandener Barrierefreiheit. Auch aus Sicht von DB Station&Service besteht ein hoher Handlungsbedarf bezüglich der beiden vorgenannten Bahnhöfe. Daneben wird ein hoher Handlungsbedarf für die Herstellung der Barrierefreiheit im Bahnhof Bad Münstereifel gesehen. Dies ist aus dem Bahnhofsentwicklungsprogramm „Land“, Stand und Konzeption 2006, zu entnehmen. Auf Bestreben der Kreisverwaltung Euskirchen wurden daher im letzten Jahr mehrfach Gespräche zwischen der NVR GmbH und der DB Station&Service geführt mit dem Ziel, zunächst die Bahnhöfe Mechernich und Kall als Maßnahmen gemäß § 12 ÖPNVG NRW anzumelden. Als Ergebnis der Gespräche wurde festgestellt, dass eine Realisierung der Modernisierung des Bahnhofes Kall vor der Inbetriebnahme des ESTW aus heutiger Sicht technisch nicht möglich sei. Bezüglich des Bahnhofes Mechernich sei eine Modernisierung nur denkbar, wenn ein bedeutender Eigenanteil für Leit- und Signaltechnik übernommen werde. Die DB Netz AG hat jedoch die Vorplanungen für das ESTW Eifel im Jahr 2004 abgebrochen. Statt dessen wird von der DB Netz AG zunächst nur die Inbetriebnahme -2eines ESTW Blankenheim verfolgt; dies jedoch ohne Auswirkungen auf die Bahnhöfe Mechernich und Kall. Nach derzeitigem Stand wird das ESTW Eifel nicht vor dem Jahr 2015 errichtet. Eine Anmeldung der Maßnahmen „Herstellung der Barrierefreiheit an den Bahnhöfen Mechernich und Kall“ gemäß § 12 ÖPNVG NRW erfolgte nicht. Vor dem Hintergrund der geplanten Ausschreibung für das Kölner Dieselstreckennetz im Jahr 2013 bietet sich eine weitere Alternative an, die Errichtung des ESTW Eifel und damit die Modernisierung der Bahnhöfe Mechernich und Kall zu erwirken: In Abhängigkeit von Art und Umfang der bestellten Verkehrsleistung wäre die DB Netz gezwungen, ihre Infrastruktur anzupassen und damit die Planungen für die Errichtung des ESTW Eifel zeitnah aufzunehmen. So ist die von den beiden Zweckverbänden NVR und Rheinland-Pfalz Nord gewünschte Einführung eines schnellen Produktes zwischen Köln und Trier ist nur möglich, wenn die infrastrukturellen Voraussetzungen in Kall, Mechernich und Derkum geschaffen werden. Nach dem erfolgten Ausbau des überregionalen Radwegenetzes im Kreis Euskirchen und den umliegenden Kreisen unter Einbeziehung des Ahrradweges mit Beginn am Bahnhof Blankenheim – Wald, aber auch aufgrund der Aufwertung dieses Bahnhofes durch den Bau einer neuen P&R-Anlage wird aus Sicht des Kreises Euskirchen weiterer dringender Handlungsbedarf für den Bahnhof Blankenheim-Wald gesehen. Die Kommune hat bereits Planunterlagen zum Neubau der Personenunterführung und Schaffung behindertengerechter Zugänge erstellen lassen und den NVR um Prüfung gebeten, wer als Maßnahmenträger auftreten kann. Die Kreisverwaltung beantragt daher konkret: Der Zweckverband NVR möge, 1. die DB Netz AG vor dem Hintergrund der geplanten Ausschreibung für das Kölner Dieselstreckennetz im Jahr 2013 auffordern, die Planungen für das ESTW Eifel mit dem Ziel der Errichtung im Jahr 2013 wieder aufzunehmen sowie 2. die DB Station&Service auffordern, die Maßnahmen „Herstellung der Barrierefreiheit an den Bahnhöfen Mechernich, Kall, Derkum und Blankenheim - Wald“ gemäß § 12 ÖPNVG NRW für das ÖPNV-Investitionsprogramm 2009 bis 2014 anzumelden. Mit freundlichen Grüßen gez. Unterschrift (Rosenke)