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Beschlusstext (Änderung der Benutzungsordnung für die städtischen Kindertageseinrichtungen in Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
03.03.2010
Erstellt
22.03.10, 06:47
Aktualisiert
22.03.10, 06:47
Beschlusstext (Änderung der Benutzungsordnung für die städtischen Kindertageseinrichtungen in Erftstadt)

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Inhalt der Datei

Beschluss der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 03.03.2010 9 Änderung der Benutzungsordnung für die städtischen Kindertageseinrichtungen in Erftstadt (15/2010) 1. Das Essensgeld in den städtischen Kindertageseinrichtungen wird nicht erhöht. 2. § 5, Abs. 3 der Benutzungsordnung wird wie folgt geändert: Die Kindertagesstätte ist bis zu einem von der Einrichtung festgelegten Termin (entsprechend der Lieferbedingungen des jeweiligen Caterers) zu informieren, wenn das Kind nicht am Essen teilnimmt. Ist dies nicht erfolgt, gilt dieser Tag auch als Verpflegungstag und wird mit 2,50 € berechnet. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)