Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
03.03.2010
Erstellt
22.03.10, 06:47
Aktualisiert
22.03.10, 06:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Jugendhilfeausschusses am 03.03.2010
9
Änderung der Benutzungsordnung für die städtischen Kindertageseinrichtungen in Erftstadt
(15/2010)
1. Das Essensgeld in den städtischen Kindertageseinrichtungen wird nicht erhöht.
2. § 5, Abs. 3 der Benutzungsordnung wird wie folgt geändert:
Die Kindertagesstätte ist bis zu einem von der Einrichtung festgelegten Termin (entsprechend
der Lieferbedingungen des jeweiligen Caterers) zu informieren, wenn das Kind nicht am Essen
teilnimmt. Ist dies nicht erfolgt, gilt dieser Tag auch als Verpflegungstag und wird mit 2,50 €
berechnet.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)