Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Erhöhung des Budgets für die Sprachförderung in den städtischen Tageseinrichtungen)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
11 kB
Erstellt
24.06.10, 08:32
Aktualisiert
24.06.10, 08:32
Beschlussvorlage (Erhöhung des Budgets für die Sprachförderung in den städtischen Tageseinrichtungen) Beschlussvorlage (Erhöhung des Budgets für die Sprachförderung in den städtischen Tageseinrichtungen) Beschlussvorlage (Erhöhung des Budgets für die Sprachförderung in den städtischen Tageseinrichtungen)

öffnen download melden Dateigröße: 11 kB

Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 226/2006 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Jugendhilfe Vorlage für Jugendhilfeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Erhöhung des Budgets für die Sprachförderung in den städtischen Tageseinrichtungen Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in 20.09.2006 Namenszeichen Beteiligte Bereiche Bearbeitungsvermerk TUIV 08/1998 Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 226/2006 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Tschersich 20.09.2006 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Betreff: Erhöhung des Budgets für die Sprachförderung in den städtischen Tageseinrichtungen Beschlussentwurf: Der vom Land NRW bereitgestellte Zuschuss für Sprachförderkurse in städtischen Einrichtungen wird durch einen zusätzlichen städtischen Zuschuss in Höhe von 6.200,00 € aufgestockt. Mit diesen zusätzlichen Mitteln wird die Sprachförderung in den Einrichtungen pro Gruppe von derzeit wöchentlich 3,75 Stunden auf 5 Stunden erhöht. Die benötigten Haushaltsmittel in Höhe von 6.200,00 € werden der Budgetaufstockung Jugendhilfe des Jahres 2006 (Haushaltsstelle 1.407.6000) entnommen. TUIV 08/1998 ..... ..... ..... ..... Sachdarstellung: 1. Problem Das Land zahlt einen Zuschuss zur Sprachförderung in Höhe von 2.045,00€ pro Kurs für 10 Kinder. Die Sprachförderkräfte werden im Rahmen eines Minijobs für 10 Monate eingestellt. Nach Abzug des 30-prozentigen Arbeitgeberanteils ergibt sich umgerechnet für die Sprachförderkräfte ein Stundenlohn von 6,93 €. Dieser geringe Nettolohn ist den Fachkräften nicht zuzumuten. Zur Erhöhung des Stundennettolohns wurde die Stundenzahl der Kurse von je 5 Stunden auf je 3,75 Stunden gesenkt. Diese geringe Stundenzahl je Kurs ist jedoch für die Sprachförderung der Kinder nicht ausreichend. Zur Sicherung des Sprachfördererfolgs ist es nötig, diese Stundenzahl wieder auf 5 Stunden je Kurs zu erhöhen. Dieses wurde bereits in der Sitzung des JHA am 06.09.2006 erläutert. Die Verwaltung wurde daraufhin beauftragt, den finanziellen Mehrbedarf für einen angemessenen Stundenlohn zu errechnen. 2. Lösung Die Verwaltung schlägt vor, den Gesamtzuschuss des Landes (= 20.450,00 €) um den Arbeitgeberanteil in Höhe von 6.200,00 € zu erhöhen, um so einen Nettostundenlohn von ca. 10,00 € (= Empfehlung des Landschaftsverbandes) zu erzielen und eine Stundenzahl von 5 Stunden je Kurs gewährleisten zu können. 3. Alternativen Es werden keine vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Um einen angemessenen Stundennettolohn zahlen und die Stundenzahl erhöhen zu können, wird ein Betrag in Höhe von 6.200,00 € benötigt. Die Maßnahme kann aus den Mitteln der Budgetaufstockung des Jahres 2006 finanziert werden. TUIV 08/1998