Daten
Kommune
Wesseling
Größe
11 kB
Erstellt
24.06.10, 08:32
Aktualisiert
24.06.10, 08:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
226/2006
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Jugendhilfe
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Erhöhung des Budgets für die Sprachförderung in den städtischen Tageseinrichtungen
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Datum
Sachbearbeiter/in
20.09.2006
Namenszeichen
Beteiligte Bereiche
Bearbeitungsvermerk
TUIV 08/1998
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 226/2006
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Tschersich
20.09.2006
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Betreff:
Erhöhung des Budgets für die Sprachförderung in den städtischen Tageseinrichtungen
Beschlussentwurf:
Der vom Land NRW bereitgestellte Zuschuss für Sprachförderkurse in städtischen Einrichtungen wird
durch einen zusätzlichen städtischen Zuschuss in Höhe von 6.200,00 € aufgestockt.
Mit diesen zusätzlichen Mitteln wird die Sprachförderung in den Einrichtungen pro Gruppe von derzeit
wöchentlich 3,75 Stunden auf 5 Stunden erhöht.
Die benötigten Haushaltsmittel in Höhe von 6.200,00 € werden der Budgetaufstockung Jugendhilfe
des Jahres 2006 (Haushaltsstelle 1.407.6000) entnommen.
TUIV 08/1998
.....
.....
.....
.....
Sachdarstellung:
1. Problem
Das Land zahlt einen Zuschuss zur Sprachförderung in Höhe von 2.045,00€ pro Kurs für 10 Kinder.
Die Sprachförderkräfte werden im Rahmen eines Minijobs für 10 Monate eingestellt.
Nach Abzug des 30-prozentigen Arbeitgeberanteils ergibt sich umgerechnet für die Sprachförderkräfte
ein Stundenlohn von 6,93 €. Dieser geringe Nettolohn ist den Fachkräften nicht zuzumuten.
Zur Erhöhung des Stundennettolohns wurde die Stundenzahl der Kurse von je 5 Stunden auf je 3,75
Stunden gesenkt. Diese geringe Stundenzahl je Kurs ist jedoch für die Sprachförderung der Kinder
nicht ausreichend. Zur Sicherung des Sprachfördererfolgs ist es nötig, diese Stundenzahl wieder auf 5
Stunden je Kurs zu erhöhen. Dieses wurde bereits in der Sitzung des JHA am 06.09.2006 erläutert.
Die Verwaltung wurde daraufhin beauftragt, den finanziellen Mehrbedarf für einen angemessenen
Stundenlohn zu errechnen.
2. Lösung
Die Verwaltung schlägt vor, den Gesamtzuschuss des Landes (= 20.450,00 €) um den Arbeitgeberanteil in Höhe von 6.200,00 € zu erhöhen, um so einen Nettostundenlohn von ca. 10,00 € (= Empfehlung des Landschaftsverbandes) zu erzielen und eine Stundenzahl von 5 Stunden je Kurs
gewährleisten zu können.
3. Alternativen
Es werden keine vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Um einen angemessenen Stundennettolohn zahlen und die Stundenzahl erhöhen zu können, wird ein
Betrag in Höhe von 6.200,00 € benötigt.
Die Maßnahme kann aus den Mitteln der Budgetaufstockung des Jahres 2006 finanziert werden.
TUIV 08/1998