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Beschlussvorlage GB (Anlage zur Beschlussvorlage GB V 520/2009)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
41 kB
Datum
03.06.2009
Erstellt
10.06.09, 04:15
Aktualisiert
10.06.09, 04:15

Inhalt der Datei

Anlage 1 zu V 520/2009 Kooperationsvertrag - Entwurf Stand 06.04.2009 zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Völklinger Str. 49, 40221 Düsseldorf, - dieses vertreten durch Frau Barbara Sommer, Ministerin für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen – und dem Kreis Euskirchen vertreten durch den Landrat des Kreises Euskirchen Herrn Günter Rosenke Jülicher Ring 32 53879 Euskirchen zur Durchführung der „Entwicklung eines Bildungsnetzwerkes in der Bildungsregion Kreis Euskirchen“ Präambel Eine fundierte Ausbildung und Bildung der Menschen im Land Nordrhein-Westfalen ist ein wichtiger Faktor für unsere Zukunft. Auch das Bildungswesen hat die Aufgabe, dazu beizutragen, soziale Gerechtigkeit zu schaffen und die Menschen auf die Erfordernisse des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wandels so vorzubereiten, dass sie über die notwendigen Kompetenzen verfügen, um im beruflichen, gesellschaftlichen und privaten Bereich bestehen zu können. Bürgerinnen und Bürger, die die notwendige Unterstützung durch alle Bildungspartner erfahren, tragen auch zur Sicherung des wirtschaftlichen Erfolges dieses Bundeslandes und des Wirtschaftsstandortes im internationalen Vergleich bei und erhalten Entwicklungschancen, die sie in die Lage versetzen, eigeninitiativ und selbstverantwortlich ihr Leben zu gestalten und sich an gesellschaftlichen Entwicklungsprozessen zu beteiligen. Das Land Nordrhein-Westfalen hat durch das neue Schulgesetz den Schulen die eigenverantwortliche Gestaltung des Unterrichts, der Erziehung und des Schullebens im Rahmen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften übertragen, um die schulindividuellen und darüber hinaus die regionalen Belange angemessener für eine erfolgreiche und zukunftsfähige Schulentwicklung berücksichtigen zu können. Die gemeinsame Verantwortung des Landes Nordrhein-Westfalen und der Kommunen für das Schul- und Bildungswesen soll mit allen relevanten Partnern weiter ausgebaut und vertieft werden. Im Mittelpunkt aller Bemühungen steht dabei die Verbesserung der Lern- und Lebenschancen aller Kinder und Jugendlichen. Die Regionalen Bildungsnetzwerke sollen es ermöglichen, alle an Bildung in NordrheinWestfalen beteiligten Akteure einzubeziehen, um bereits vorhandene Ressourcen optimal nutzen und miteinander vernetzen zu können. Bei allen Aktivitäten werden dabei auch die Auswirkungen auf die Chancengerechtigkeit von Mädchen und Jungen, Frauen und Männern mit in den Blick genommen. Damit guter Unterricht in den Bildungsregionen gelingen kann, bedarf es vielfältiger gemeinsam aufeinander abgestimmter Anstrengungen auf den unterschiedlichsten Ebenen. Ebenso wichtig wie das Engagement der Schülerinnen und Schüler, der Lehrkräfte und der Schulleitungen in den Schulen ist die Zusammenarbeit aller Bildungsakteure vor Ort, um eine effektive Unterstützung der Schulen zu sichern. Dies setzt in weit höherem Maße als dies bisher der Fall war, die Kooperation von Schulen untereinander voraus, aber auch mit anderen gesellschaftlichen und staatlichen Bereichen wie Wirtschaft, Arbeitsverwaltung, Jugendhilfe, Kultureinrichtungen usw., um eine breite und differenzierte Infrastruktur auch weiterhin sicherzustellen (horizontale Vernetzung). Zum anderen macht es auch eine bessere Abstimmung der verschiedenen Stufen des Bildungswesens untereinander 2 nötig (vertikale Vernetzung). So haben die einzelnen Bildungsstufen neben ihren jeweiligen eigenständigen Aufgaben auch die Voraussetzungen für einen besseren Übergang der Lernenden zu weiteren Lernprozessen sowohl in institutionalisierter als auch in offener, informeller Form zu schaffen Das gemeinsame Anliegen der Vertragsparteien liegt in dem Auf- und Ausbau Regionaler Bildungsnetzwerke, um die Unterstützungs- und Beratungssysteme vor Ort effizient und nachhaltig zum Wohl der Kinder und Jugendlichen nutzen zu können. Die Regionalen Bildungsnetzwerke werden als institutionell übergreifende Organisationsformen von Schulträgern, Schulen, Schulaufsicht und weiteren Institutionen verstanden, die sich mit schulischer und beruflicher Bildung befassen bzw. einen Bildungsauftrag haben. Sie ermöglichen Lernortkooperationen und unterstützen zahlreiche Funktionen in Bezug auf bildungspolitische, arbeitsmarktpolitische und sozialpolitische Frage- und Problemstellungen, wie z.B. Ermittlung der regionalen schulischen und außerschulischen Aus- und Weiterbildungsbedarfe, Förderung der Zusammenarbeit der verschiedenen Bildungsträger der Region, Verbesserung der Transparenz des Bildungsangebots in der Region, Entwicklung innovativer und nachhaltiger Förder- und Bildungskonzepte in der Region u. v. a. . 1. Zielsetzung Die Partner streben mit dieser Kooperationsvereinbarung die Umsetzung folgender Ziele an: - Das regionale Bildungsangebot des Bildungsstandortes dient dazu, eine bestmögliche individuelle Förderung von Kindern und Jugendlichen sicherzustellen, die vorhandenen Personal- und Sachressourcen optimal einzusetzen und eine horizontale und vertikale Vernetzung der Bildungspartner zu initiieren oder zu intensivieren. - Die Schul- und Unterrichtsentwicklung an allen Schulen in der Bildungsregion wird gestärkt und ausgebaut, indem ein angemessenes Beratungs- und Unterstützungssystem auf kommunaler Ebene angeboten bzw. weiterentwickelt wird. - Die bereits vorhandenen Kooperations- und Vernetzungsstrukturen werden auf kommunaler Ebene mit allen Bildungsakteuren systematisch ausgebaut, um den Informationsaustausch, die Planung und Abstimmung zwischen den Bildungsbereichen und den damit verbundenen Aufgaben zu intensivieren und damit zu verbessern. 3 2. Laufzeit Die Kooperation beginnt am 1. August 2009. Sie ist grundsätzlich auf eine langfristige Zusammenarbeit ohne zeitliche Begrenzung angelegt. Eine gemeinsame interne Evaluation soll bis zum 31. Juli 2014 erfolgen. Auf der Basis der Ergebnisse und Einschätzungen dieser Evaluation wird im gegenseitigen Einvernehmen über die Weiterführung der Zusammenarbeit entschieden. 3.Grundsätze und Prinzipien der Kooperation 3.1 Die Kooperationspartner stimmen darin überein, dass die Zusammenarbeit von folgenden Grundsätzen und Prinzipien geleitet wird: (1) Übereinstimmender Wille zur vertrauensvollen Zusammenarbeit bei der gemeinsamen Entwicklung der Bildungsregion; (2) Abstimmung der Handlungsschritte zur Zielerreichung zwischen Schulen, Schulaufsicht, Schulträger und anderen Partnern; (3) Entwicklung, Erprobung und Evaluation gemeinsamer und aufeinander abgestimmter Maßnahmen zur Qualitätssicherung und –entwicklung; (4) Einsatz von durch die Kooperationspartner oder Dritte für die Zusammenarbeit zur Verfügung gestellten Ressourcen zur Erreichung der gemeinsamen Ziele; (5) Evaluation der vereinbarten Zusammenarbeit/Kooperation ( z.B. in Form eines Regionalen Bildungsberichtes, der nach Beratung aller Mitglieder der Bildungskonferenz erstellt wird). 3.2 Die vereinbarte Zusammenarbeit sowie die ihr zu Grunde liegenden Prinzipien und Grundsätze gelten auch für die nachgeordneten Behörden des Landes Nordrhein-Westfalen und für die öffentlichen Schulen im Kreis Euskirchen. Den Ersatzschulen im Kreis Euskirchen wird ein Kooperationsangebot unterbreitet. Der Kreis Euskirchen verpflichtet sich zur Information der Schulträger in seinem Gebiet und bemüht sich um eine entsprechende Einbindung bzw. Kooperation mit diesen Schulträgern. 3.3 Die bisherigen Zuständigkeiten und Verantwortungsbereiche des Landes Nordrhein-Westfalen und des Kreises Euskirchen sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden bleiben erhalten, sollen aber - soweit zur Zielsetzung des Vertrages erforderlich - inhaltlich im Sinne eines Informations-, Planungs- und Handlungsverbundes enger aufeinander abgestimmt und miteinander vernetzt werden. In der so verstandenen gemeinsamen Verantwortung werden die Struktur der staatlichen Schulaufsicht und die Struktur der kommunalen Selbstverwaltung durch die Kooperationsvereinbarung nicht berührt. 4 3.4 Hinsichtlich der Qualitätssicherung und –weiterentwicklung liegt der Zusammenarbeit das „Qualitätstableau für die Qualitätsanalyse an Schulen in Nordrhein-Westfalen“ und ergänzend ein mit allen Schulen und den anderen Partnern abgestimmtes, in dem Kreis vereinbartes Leitbild zugrunde. 4. Handlungsfelder Die Handlungsfelder werden im gegenseitigen Einvernehmen orientiert am Bedarf der Bildungsregion und den zur Verfügung stehenden personellen und sachlichen Ressourcen festgelegt bzw. weiterentwickelt. Die grundsätzlich denkbaren Handlungsfelder der gemeinsamen Verantwortung im Netzwerk der Bildungsregion Kreis Euskirchen umfassen unter Berücksichtigung regionaler Schwerpunkte die Fortführung und Weiterentwicklung der systematischen Vernetzung z.B. folgender Bereiche: • Übergang von der Kindertageseinrichtung zur Grundschule • Horizontale und vertikale Übergänge zwischen den Schulen (Durchlässigkeit) • Übergang von der Schule in den Beruf (Übergangsmanagement) • Weiterentwicklung und Ausbau von Ganztags- und Betreuungsangeboten (Ganztagsschulen, offene Betreuungsangebote etc.) • Integration von Kindern Migrationshintergrund • Planung, Organisation und Einrichtung von Schulverbünden zur Verbesserung der Leitungs- und Verwaltungsstrukturen an kleinen Schulen • Ausbau von Förderschulen zu Kompetenzzentren als Maßnahme zur Gewährleistung eines regionalen, möglichst wohnortnahen Gesamtkonzepts sonderpädagogischer Förderung in der Region • Unterstützung als Prozess zur Herausbildung eigenverantwortlicher Schulen • Gemeinsame Strategien zur Verbesserung der individuellen Förderung aller Schülerinnen und Schüler • Initiierung und Abstimmung von schulübergreifenden Projekten in der Region, insbesondere auch mit außerschulischen Partnern • Intensivierung der Zusammenarbeit mit Kultureinrichtungen und Institutionen der kulturellen Bildung • Intensivierung der Zusammenarbeit mit Sportvereinen und Institutionen des Sports • Sprachförderung von Kindern und Jugendlichen (insbesondere im Elementarund Primarbereich) • Beratung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit besonderen Problemen (z.B. schulpsychologische Beratung, Schulsozialarbeit) und Jugendlichen aus Familien mit 5 • Unterstützung des internationalen Schüleraustausches z.B. im Rahmen von Städtepartnerschaften • Sensibilisierung für Geschlechtergerechtigkeit • Umwelterziehung • Verkehrserziehung • Gesundheitserziehung • Gewaltprävention • u.a. Über die konkrete Auswahl und Festlegung der Handlungsfelder beschließt die Bildungskonferenz auf Vorschlag des Lenkungskreises. Hierbei finden auch die Handlungsfelder Berücksichtigung, die im Rahmen des Projektes „Demografischer Wandel im Kreis Euskirchen“ mit Priorität versehen wurden. 5. Organisation der regionalen Kooperation 5.1. Die regionale Organisation bedarf einer gesicherten und verlässlichen Plattform, die die damit verbundenen Prozesse koordiniert, institutionalisiert und mindestens einmal im Jahr tagt. Unbeschadet der jeweiligen Zuständigkeit wird deshalb die folgende gemeinsame und konsensorientierte Organisation für alle o.g. Handlungsfelder vereinbart. Eine paritätische Besetzung des Steuerungsgremiums mit Frauen und Männern ist anzustreben. 5.2 Die Gesamtorganisation erfolgt über eine Regionale Bildungskonferenz. In ihr arbeiten Vertreterinnen und Vertreter der Schulen, der Schulträger, der Schulaufsicht sowie weiterer Institutionen und Einrichtungen zusammen und entwickeln gemeinsam die Bildungsregion Kreis Euskirchen weiter. Die Regionale Bildungskonferenz besteht aus folgenden Personen/Institutionen : ¾ einer Vertretung der oberen Schulaufsicht und den Schulaufsichtsbeamten des Schulamtes für den Kreis Euskirchen ¾ einer Vertretung des staatlichen Kompetenzteams für Fortbildung ¾ den Vorsitzenden des für Schulen zuständigen Ausschusses und des Jugendhilfeausschusses des Kreises Euskirchen ¾ einer Vertretung der Verwaltungsleitung des Kreises Euskirchen ¾ bis zu zwei Vertretungen je kreisangehöriger Stadt / Gemeinde ¾ der Leitung des Geschäftsbereichs III ¾ der Leitung der Abteilung Jugend und Familie 6 ¾ der Sprecherin/ dem Sprecher der Schulleiterinnen/ Schulleiter der jeweiligen Schulformen (Grundschule, Förderschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gesamtschulen, Gymnasien, Berufskollegs) ¾ der Leitung der Abteilung Schulen ¾ der Leitung der Abteilung Gesundheit ¾ einer Vertretung des Beirates Schule + Beruf ¾ einer Vertretung der Agentur für Arbeit Brühl ¾ einer Vertretung der ARGE EU-Aktiv ¾ einer Vertretung der Kreishandwerkerschaft Rureifel ¾ einer Vertretung der Handwerkskammer Aachen ¾ einer Vertretung der Industrie- und Handelskammer Aachen ¾ der Leitung der Stabsstelle für Struktur- und Wirtschaftsförderung ¾ der Leitung der VHS Kreis Euskirchen ¾ einer Vertretung der VHS Stadt Euskirchen ¾ der Leitung der Schulberatungsstelle für den Kreis Euskirchen ¾ der Leitung der Beratungsstelle für Eltern, Jugendliche und Kinder des Kreises Euskirchen ¾ dem Kreiskulturreferenten ¾ einer Vertretung des Kreissportbundes ¾ Vertretungen außerschulischer Bildungsträger ¾ Je eine Vertretung der in den Schulausschüssen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie des Kreises vertretenen Religionsgemeinschaften ¾ Vertretungen von Schulpflegschaften ¾ Vertretungen der Schülerschaft ¾ einer Vertretung von Ersatzschulträgern/Ergänzungsschulen ¾ der Gleichstellungsbeauftragten, Aufgabenbereichs teilnehmen kann die in Angelegenheiten ihres Die Bildungskonferenz kann weitere Personen oder Institutionen je nach Bedarf als Mitglieder berufen. Es besteht die Möglichkeit, neben Vollversammlungen der Regionalen Bildungskonferenz auch Teilversammlungen einzuberufen, zu denen diejenigen Akteure eingeladen werden, deren Anwesenheit und Mitberatung auf der Grundlage der Themenschwerpunkte der Sitzung erforderlich oder wünschenswert ist. 7 Die Regionale Bildungskonferenz gibt sich eine Geschäftsordnung, in der weitere Einzelheiten geregelt werden. 5.3. Die Regionale Bildungskonferenz leitet der Landrat oder sein Allgemeiner Vertreter. Einzelheiten regelt die Geschäftsordnung. Die Empfehlungen an Schulaufsicht, Schulträger und weitere Beteiligte sollten nach Möglichkeit im Konsens getroffen werden. - Zu den Aufgaben der Regionalen Bildungskonferenz gehören insbesondere: ¾ Absprachen und Handlungsfelder Empfehlungen in Bezug auf alle vereinbarten ¾ Entwicklung und/oder Weiterentwicklung des Leitbildes für die Bildungsregion Kreis Euskirchen ¾ Erörterung von Konzepten und Handlungsempfehlungen Weiterentwicklung der Bildungsregion Kreis Euskirchen zur ¾ Empfehlungen zu den Ergebnissen der Bildungsberichterstattung und zur Schulentwicklungsplanung auf der Basis eines Konsens in der Regionalen Bildungskonferenz ¾ Entwicklung von Initiativen zur Profilbildung der Schulen der Bildungsregion ¾ Empfehlungen zu Evaluationsmaßnahmen. 5.4 Zur Vorbereitung von Absprachen und Entscheidungen von strategischer Bedeutung für die Bildungsregion wird ein Lenkungskreis eingerichtet. Dem Lenkungskreis gehören an: ¾ je ein Vertreter der oberen und unteren Schulaufsicht ¾ der Allgemeine Vertreter des Landrates ¾ der Leiter des Geschäftsbereichs III ¾ der Leiter der Abteilung Schulen ¾ drei von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden Mitglieder zu benennende ¾ vier von den Schulen zu benennende Schulleitungsmitglieder (Primarstufe, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II, Berufskolleg), die gleichzeitig Mitglieder der Bildungskonferenz sind Der Lenkungskreis kann anlassund themenbezogen Personen/Vertretungen von Einrichtungen beratend hinzuziehen. Der Lenkungskreis geregelt werden. weitere gibt sich eine Geschäftsordnung, in der weitere Einzelheiten 8 Zur Vorbereitung von Empfehlungen und Beschlüssen der Regionalen Bildungskonferenz und des Lenkungskreises können sach- und handlungsorientierte Fachausschüsse bei Bedarf gebildet werden. 5.5. Zur Unterstützung der Regionalen Bildungskonferenz und des Lenkungskreises wird eine Regionale Geschäftsstelle eingerichtet. Verwaltungsorganisatorisch wird diese Geschäftsstelle bei der Abteilung 40 - Schulen – des Kreises Euskirchen geführt. Die Geschäftsstelle wird vom Kreis Euskirchen eingerichtet. Sie erhält ihre Aufgaben von dem Lenkungskreis. Die Leitung der Regionalen Geschäftsstelle wird vom Kreis Euskirchen im Benehmen mit dem Lenkungskreis benannt. Die Regionale Geschäftsstelle ist mit verwaltungsfachlichem und pädagogischem Personal besetzt. Bei der personellen Besetzung bleibt die dienstrechtliche Stellung jeweils unberührt. Zu den Aufgaben der Regionalen Geschäftsstelle gehören insbesondere: ¾ Vor- und Nachbereitung der Sitzungen und Umsetzung der Aufgaben der Regionalen Bildungskonferenz und des Lenkungskreises ¾ Planung, Organisation und Durchführung von Maßnahmen, die durch die Regionale Bildungskonferenz empfohlen wurden entsprechend den Arbeitsaufträgen des Lenkungskreises, soweit diese nicht originär von den Partnern wahrgenommen werden ¾ Unterstützung und Beratung von Schulen Handlungsfeldern zusammenhängenden Fragen in allen mit den o.g. ¾ Entwicklung von Konzepten, Vorlagen, Diskussionspapieren etc. für die Schulen und die Zusammenarbeit mit anderen Bildungspartnern ¾ Mitarbeit bei der Erarbeitung der regionalen Bildungsberichterstattung ¾ Mitarbeit bei der Aufbereitung des Auswertungsberichts zu SEIS (Selbstevaluation in Schule) für die interne Qualitätskontrolle in der Region ¾ Sicherstellung der Vernetzung der schulischen und außerschulischen Institutionen und Partner im Zusammenhang mit den in den Handlungsfeldern benannten Bereichen ¾ Sicherstellung der mit der verwaltungsmäßigen Arbeiten. Regionalen Geschäftsstelle verbundenen 9 5.6. Die Mitglieder des regionalen Kompetenzteams für Lehrerfortbildung arbeiten anlass- und themenbezogen mit der Regionalen Geschäftsstelle zusammen, soweit schulische Fortbildungsbedarfe tangiert sind. Kompetenzteams sind zentrale Bestandteile der staatlichen Fortbildung und Teil der örtlichen Schulaufsicht. Sie vertreten die Prioritäten, die das Land in der Fortbildung setzt und sind ausgerichtet am Fortbildungsbedarf der Schulen vor Ort, den sie ermitteln und so effizient und effektiv wie möglich befriedigen. Kompetenzteams kooperieren im Rahmen ihrer Aufgaben mit den Schulträgern und den regionalen, an Schule und Bildung beteiligten und interessierten gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Partnern. So beteiligen sie sich nach ihren Möglichkeiten aktiv an der Gestaltung Regionaler Bildungsnetzwerke. Die Kompetenzteams NRW unterstützen die Schulen dabei, die Lernmöglichkeiten für die Schülerinnen und Schüler zu verbessern. Absprachen, die Ressourcen oder Arbeitsbereiche der Kompetenzteams betreffen, berücksichtigen deren Letztverantwortung und sind einvernehmlich zu treffen. 6. Leistungen der Vertragspartner Der Kreis stellt die personelle und sächliche Ausstattung der Regionalen Geschäftsstelle sicher. Das Land stellt für die Arbeit in der Regionalen Geschäftsstelle zusätzliches pädagogisches Personal im Umfang von 1,0 Stelle zur Verfügung. Ausschreibung und Besetzung der Stelle erfolgen im Benehmen mit dem Lenkungskreis. Beide Vertragsparteien erbringen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten anlass- und themenbezogen Unterstützungsleistungen, soweit diese erforderlich sind. Die Leistungen beider Vertragsparteien erfolgen im Rahmen der haushaltsrechtlichen Vorgaben. 7. Auflösung des Vertrages/Kündigung 7.1. Der Vertrag kann jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen der Kooperationspartner schriftlich aufgelöst werden. Erfolgt eine Auflösung im gegenseitigen Einvernehmen, entfällt die vereinbarte Leistungspflicht. 7.2 Für den Fall, dass der Haushaltsgesetzgeber des Landes Nordrhein-Westfalen keine Finanzmittel in entsprechendem Umfang bereitstellt, erhält der Kreis Euskirchen ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Jahresende. Für den Fall, dass der Kreis Euskirchen keine Finanzmittel in entsprechendem Umfang bereitstellt, erhält das Land Nordrhein-Westfalen ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Jahresende. 10 7.3 Im Übrigen gilt eine Kündigungsfrist von sechs Monaten zum jeweiligen Schuljahresende. Sollte einer der Kooperationspartner kündigen, so entbindet ihn dies nicht – außer im Falle einer außerordentlichen Kündigung - von der vereinbarten Leistungspflicht bis zum Schuljahresende. 7.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. 8. Allgemeine Bestimmungen Änderungen dieses Vertrages sind nur im Einvernehmen zwischen den Vertragspartnern möglich und bedürfen der Schriftform. Düsseldorf, __________________ Euskirchen,_____________________ ____________________________ ______________________________ Barbara Sommer Günter Rosenke (Ministerin für Schule und Weiterbildung) (Landrat des Kreises Euskirchen) 11