Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
41 kB
Datum
03.06.2009
Erstellt
10.06.09, 04:15
Aktualisiert
10.06.09, 04:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1 zu V 520/2009
Kooperationsvertrag
- Entwurf Stand 06.04.2009 zwischen dem
Land Nordrhein-Westfalen,
vertreten durch das Ministerium für Schule und Weiterbildung des
Landes Nordrhein-Westfalen, Völklinger Str. 49, 40221 Düsseldorf,
- dieses vertreten durch Frau Barbara Sommer, Ministerin für Schule und
Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen –
und
dem Kreis Euskirchen
vertreten durch den Landrat
des Kreises Euskirchen
Herrn Günter Rosenke
Jülicher Ring 32
53879 Euskirchen
zur Durchführung der
„Entwicklung eines Bildungsnetzwerkes in der
Bildungsregion Kreis Euskirchen“
Präambel
Eine fundierte Ausbildung und Bildung der Menschen im Land Nordrhein-Westfalen
ist ein wichtiger Faktor für unsere Zukunft. Auch das Bildungswesen hat die Aufgabe,
dazu beizutragen, soziale Gerechtigkeit zu schaffen und die Menschen auf die
Erfordernisse des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wandels so vorzubereiten,
dass sie über die notwendigen Kompetenzen verfügen, um im beruflichen,
gesellschaftlichen und privaten Bereich bestehen zu können.
Bürgerinnen und Bürger, die die notwendige Unterstützung durch alle
Bildungspartner erfahren, tragen auch zur Sicherung des wirtschaftlichen Erfolges
dieses Bundeslandes und des Wirtschaftsstandortes im internationalen Vergleich bei
und erhalten Entwicklungschancen, die sie in die Lage versetzen, eigeninitiativ und
selbstverantwortlich ihr Leben zu gestalten und sich an gesellschaftlichen
Entwicklungsprozessen zu beteiligen.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat durch das neue Schulgesetz den Schulen die
eigenverantwortliche Gestaltung des Unterrichts, der Erziehung und des Schullebens
im Rahmen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften übertragen, um die
schulindividuellen und darüber hinaus die regionalen Belange angemessener für eine
erfolgreiche und zukunftsfähige Schulentwicklung berücksichtigen zu können.
Die gemeinsame Verantwortung des Landes Nordrhein-Westfalen und der
Kommunen für das Schul- und Bildungswesen soll mit allen relevanten Partnern
weiter ausgebaut und vertieft werden. Im Mittelpunkt aller Bemühungen steht dabei
die Verbesserung der Lern- und Lebenschancen aller Kinder und Jugendlichen. Die
Regionalen Bildungsnetzwerke sollen es ermöglichen, alle an Bildung in NordrheinWestfalen beteiligten Akteure einzubeziehen, um bereits vorhandene Ressourcen
optimal nutzen und miteinander vernetzen zu können. Bei allen Aktivitäten werden
dabei auch die Auswirkungen auf die Chancengerechtigkeit von Mädchen und
Jungen, Frauen und Männern mit in den Blick genommen.
Damit guter Unterricht in den Bildungsregionen gelingen kann, bedarf es vielfältiger
gemeinsam aufeinander abgestimmter Anstrengungen auf den unterschiedlichsten
Ebenen. Ebenso wichtig wie das Engagement der Schülerinnen und Schüler, der
Lehrkräfte und der Schulleitungen in den Schulen ist die Zusammenarbeit aller
Bildungsakteure vor Ort, um eine effektive Unterstützung der Schulen zu sichern.
Dies setzt in weit höherem Maße als dies bisher der Fall war, die Kooperation von
Schulen untereinander voraus, aber auch mit anderen gesellschaftlichen und
staatlichen
Bereichen
wie
Wirtschaft,
Arbeitsverwaltung,
Jugendhilfe,
Kultureinrichtungen usw., um eine breite und differenzierte Infrastruktur auch
weiterhin sicherzustellen (horizontale Vernetzung). Zum anderen macht es auch eine
bessere Abstimmung der verschiedenen Stufen des Bildungswesens untereinander
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nötig (vertikale Vernetzung). So haben die einzelnen Bildungsstufen neben ihren
jeweiligen eigenständigen Aufgaben auch die Voraussetzungen für einen besseren
Übergang der Lernenden zu weiteren Lernprozessen sowohl in institutionalisierter als
auch in offener, informeller Form zu schaffen
Das gemeinsame Anliegen der Vertragsparteien liegt in dem Auf- und Ausbau
Regionaler Bildungsnetzwerke, um die Unterstützungs- und Beratungssysteme vor
Ort effizient und nachhaltig zum Wohl der Kinder und Jugendlichen nutzen zu
können. Die Regionalen Bildungsnetzwerke werden als institutionell übergreifende
Organisationsformen von Schulträgern, Schulen, Schulaufsicht und weiteren
Institutionen verstanden, die sich mit schulischer und beruflicher Bildung befassen
bzw. einen Bildungsauftrag haben. Sie ermöglichen Lernortkooperationen und
unterstützen
zahlreiche
Funktionen
in
Bezug
auf
bildungspolitische,
arbeitsmarktpolitische und sozialpolitische Frage- und Problemstellungen, wie z.B.
Ermittlung der regionalen schulischen und außerschulischen Aus- und
Weiterbildungsbedarfe, Förderung der Zusammenarbeit der verschiedenen
Bildungsträger der Region, Verbesserung der Transparenz des Bildungsangebots in
der Region, Entwicklung innovativer und nachhaltiger Förder- und Bildungskonzepte
in der Region u. v. a. .
1. Zielsetzung
Die Partner streben mit dieser Kooperationsvereinbarung die Umsetzung folgender
Ziele an:
-
Das regionale Bildungsangebot des Bildungsstandortes dient dazu, eine
bestmögliche individuelle Förderung von Kindern und Jugendlichen
sicherzustellen, die vorhandenen Personal- und Sachressourcen optimal
einzusetzen und eine horizontale und vertikale Vernetzung der
Bildungspartner zu initiieren oder zu intensivieren.
-
Die Schul- und Unterrichtsentwicklung an allen Schulen in der Bildungsregion
wird gestärkt und ausgebaut, indem ein angemessenes Beratungs- und
Unterstützungssystem auf kommunaler Ebene
angeboten bzw.
weiterentwickelt wird.
-
Die bereits vorhandenen Kooperations- und Vernetzungsstrukturen werden
auf kommunaler Ebene mit allen Bildungsakteuren systematisch ausgebaut,
um den Informationsaustausch, die Planung und Abstimmung zwischen den
Bildungsbereichen und den damit verbundenen Aufgaben zu intensivieren und
damit zu verbessern.
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2. Laufzeit
Die Kooperation beginnt am 1. August 2009. Sie ist grundsätzlich auf eine
langfristige Zusammenarbeit ohne zeitliche Begrenzung angelegt. Eine gemeinsame
interne Evaluation soll bis zum 31. Juli 2014 erfolgen. Auf der Basis der Ergebnisse
und Einschätzungen dieser Evaluation wird im gegenseitigen Einvernehmen über die
Weiterführung der Zusammenarbeit entschieden.
3.Grundsätze und Prinzipien der Kooperation
3.1 Die Kooperationspartner stimmen darin überein, dass die Zusammenarbeit von
folgenden Grundsätzen und Prinzipien geleitet wird:
(1) Übereinstimmender Wille zur vertrauensvollen Zusammenarbeit bei der
gemeinsamen Entwicklung der Bildungsregion;
(2) Abstimmung der Handlungsschritte zur Zielerreichung zwischen Schulen,
Schulaufsicht, Schulträger und anderen Partnern;
(3) Entwicklung, Erprobung und Evaluation gemeinsamer und aufeinander
abgestimmter Maßnahmen zur Qualitätssicherung und –entwicklung;
(4) Einsatz von durch die Kooperationspartner oder Dritte für die Zusammenarbeit
zur Verfügung gestellten Ressourcen zur Erreichung der gemeinsamen Ziele;
(5) Evaluation der vereinbarten Zusammenarbeit/Kooperation ( z.B. in Form eines
Regionalen Bildungsberichtes, der nach Beratung aller Mitglieder der
Bildungskonferenz erstellt wird).
3.2 Die vereinbarte Zusammenarbeit sowie die ihr zu Grunde liegenden Prinzipien
und Grundsätze gelten auch für die nachgeordneten Behörden des Landes
Nordrhein-Westfalen und für die öffentlichen Schulen im Kreis Euskirchen. Den
Ersatzschulen im Kreis Euskirchen wird ein Kooperationsangebot unterbreitet. Der
Kreis Euskirchen verpflichtet sich zur Information der Schulträger in seinem Gebiet
und bemüht sich um eine entsprechende Einbindung bzw. Kooperation mit diesen
Schulträgern.
3.3 Die bisherigen Zuständigkeiten und Verantwortungsbereiche des Landes
Nordrhein-Westfalen und des Kreises Euskirchen sowie der kreisangehörigen Städte
und Gemeinden bleiben erhalten, sollen aber - soweit zur Zielsetzung des Vertrages
erforderlich - inhaltlich im Sinne eines Informations-, Planungs- und
Handlungsverbundes enger aufeinander abgestimmt und miteinander vernetzt
werden.
In der so verstandenen gemeinsamen Verantwortung werden die Struktur der
staatlichen Schulaufsicht und die Struktur der kommunalen Selbstverwaltung durch
die Kooperationsvereinbarung nicht berührt.
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3.4 Hinsichtlich der Qualitätssicherung und –weiterentwicklung liegt der
Zusammenarbeit das „Qualitätstableau für die Qualitätsanalyse an Schulen in
Nordrhein-Westfalen“ und ergänzend ein mit allen Schulen und den anderen
Partnern abgestimmtes, in dem Kreis vereinbartes Leitbild zugrunde.
4. Handlungsfelder
Die Handlungsfelder werden im gegenseitigen Einvernehmen orientiert am Bedarf
der Bildungsregion und den zur Verfügung stehenden personellen und sachlichen
Ressourcen festgelegt bzw. weiterentwickelt. Die grundsätzlich denkbaren
Handlungsfelder der gemeinsamen Verantwortung im Netzwerk der Bildungsregion
Kreis Euskirchen umfassen unter Berücksichtigung regionaler Schwerpunkte die
Fortführung und Weiterentwicklung der systematischen Vernetzung z.B. folgender
Bereiche:
•
Übergang von der Kindertageseinrichtung zur Grundschule
•
Horizontale und vertikale Übergänge zwischen den Schulen (Durchlässigkeit)
•
Übergang von der Schule in den Beruf (Übergangsmanagement)
•
Weiterentwicklung und Ausbau von Ganztags- und Betreuungsangeboten
(Ganztagsschulen, offene Betreuungsangebote etc.)
•
Integration
von
Kindern
Migrationshintergrund
•
Planung, Organisation und Einrichtung von Schulverbünden zur Verbesserung
der Leitungs- und Verwaltungsstrukturen an kleinen Schulen
•
Ausbau von Förderschulen zu Kompetenzzentren als Maßnahme zur
Gewährleistung eines regionalen, möglichst wohnortnahen Gesamtkonzepts
sonderpädagogischer Förderung in der Region
•
Unterstützung als Prozess zur Herausbildung eigenverantwortlicher Schulen
•
Gemeinsame Strategien zur Verbesserung der individuellen Förderung aller
Schülerinnen und Schüler
•
Initiierung und Abstimmung von schulübergreifenden Projekten in der Region,
insbesondere auch mit außerschulischen Partnern
•
Intensivierung der Zusammenarbeit mit Kultureinrichtungen und Institutionen
der kulturellen Bildung
•
Intensivierung der Zusammenarbeit mit Sportvereinen und Institutionen des
Sports
•
Sprachförderung von Kindern und Jugendlichen (insbesondere im Elementarund Primarbereich)
•
Beratung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit besonderen
Problemen (z.B. schulpsychologische Beratung, Schulsozialarbeit)
und
Jugendlichen
aus
Familien
mit
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•
Unterstützung des internationalen Schüleraustausches z.B. im Rahmen von
Städtepartnerschaften
•
Sensibilisierung für Geschlechtergerechtigkeit
•
Umwelterziehung
•
Verkehrserziehung
•
Gesundheitserziehung
•
Gewaltprävention
•
u.a.
Über die konkrete Auswahl und Festlegung der Handlungsfelder beschließt die
Bildungskonferenz auf Vorschlag des Lenkungskreises. Hierbei finden auch die
Handlungsfelder Berücksichtigung, die im Rahmen des Projektes „Demografischer
Wandel im Kreis Euskirchen“ mit Priorität versehen wurden.
5. Organisation der regionalen Kooperation
5.1. Die regionale Organisation bedarf einer gesicherten und verlässlichen Plattform,
die die damit verbundenen Prozesse koordiniert, institutionalisiert und mindestens
einmal im Jahr tagt. Unbeschadet der jeweiligen Zuständigkeit wird deshalb die
folgende gemeinsame und konsensorientierte Organisation für alle o.g.
Handlungsfelder vereinbart. Eine paritätische Besetzung des Steuerungsgremiums
mit Frauen und Männern ist anzustreben.
5.2 Die Gesamtorganisation erfolgt über eine Regionale Bildungskonferenz. In ihr
arbeiten Vertreterinnen und Vertreter der Schulen, der Schulträger, der Schulaufsicht
sowie weiterer Institutionen und Einrichtungen zusammen und entwickeln
gemeinsam die Bildungsregion
Kreis Euskirchen weiter. Die Regionale
Bildungskonferenz besteht aus folgenden Personen/Institutionen :
¾ einer Vertretung der oberen Schulaufsicht und den Schulaufsichtsbeamten
des Schulamtes für den Kreis Euskirchen
¾ einer Vertretung des staatlichen Kompetenzteams für Fortbildung
¾ den Vorsitzenden des für Schulen zuständigen Ausschusses und des
Jugendhilfeausschusses des Kreises Euskirchen
¾ einer Vertretung der Verwaltungsleitung des Kreises Euskirchen
¾ bis zu zwei Vertretungen je kreisangehöriger Stadt / Gemeinde
¾ der Leitung des Geschäftsbereichs III
¾ der Leitung der Abteilung Jugend und Familie
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¾ der Sprecherin/ dem Sprecher der Schulleiterinnen/ Schulleiter der jeweiligen
Schulformen (Grundschule, Förderschulen, Hauptschulen, Realschulen,
Gesamtschulen, Gymnasien, Berufskollegs)
¾ der Leitung der Abteilung Schulen
¾ der Leitung der Abteilung Gesundheit
¾ einer Vertretung des Beirates Schule + Beruf
¾ einer Vertretung der Agentur für Arbeit Brühl
¾ einer Vertretung der ARGE EU-Aktiv
¾ einer Vertretung der Kreishandwerkerschaft Rureifel
¾ einer Vertretung der Handwerkskammer Aachen
¾ einer Vertretung der Industrie- und Handelskammer Aachen
¾ der Leitung der Stabsstelle für Struktur- und Wirtschaftsförderung
¾ der Leitung der VHS Kreis Euskirchen
¾ einer Vertretung der VHS Stadt Euskirchen
¾ der Leitung der Schulberatungsstelle für den Kreis Euskirchen
¾ der Leitung der Beratungsstelle für Eltern, Jugendliche und Kinder des Kreises
Euskirchen
¾ dem Kreiskulturreferenten
¾ einer Vertretung des Kreissportbundes
¾ Vertretungen außerschulischer Bildungsträger
¾ Je eine Vertretung der in den Schulausschüssen der kreisangehörigen Städte
und Gemeinden sowie des Kreises vertretenen Religionsgemeinschaften
¾ Vertretungen von Schulpflegschaften
¾ Vertretungen der Schülerschaft
¾ einer Vertretung von Ersatzschulträgern/Ergänzungsschulen
¾ der
Gleichstellungsbeauftragten,
Aufgabenbereichs teilnehmen kann
die
in
Angelegenheiten
ihres
Die Bildungskonferenz kann weitere Personen oder Institutionen je nach Bedarf als
Mitglieder berufen.
Es besteht die Möglichkeit, neben Vollversammlungen der Regionalen
Bildungskonferenz auch Teilversammlungen einzuberufen, zu denen diejenigen
Akteure eingeladen werden, deren Anwesenheit und Mitberatung auf der Grundlage
der Themenschwerpunkte der Sitzung erforderlich oder wünschenswert ist.
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Die Regionale Bildungskonferenz gibt sich eine Geschäftsordnung, in der weitere
Einzelheiten geregelt werden.
5.3. Die Regionale Bildungskonferenz leitet der Landrat oder sein Allgemeiner
Vertreter. Einzelheiten regelt die Geschäftsordnung. Die Empfehlungen an
Schulaufsicht, Schulträger und weitere Beteiligte sollten nach Möglichkeit im
Konsens getroffen werden.
-
Zu den Aufgaben der Regionalen Bildungskonferenz gehören insbesondere:
¾ Absprachen und
Handlungsfelder
Empfehlungen
in
Bezug
auf
alle
vereinbarten
¾ Entwicklung und/oder Weiterentwicklung des Leitbildes für die Bildungsregion
Kreis Euskirchen
¾ Erörterung
von
Konzepten
und
Handlungsempfehlungen
Weiterentwicklung der Bildungsregion Kreis Euskirchen
zur
¾ Empfehlungen zu den Ergebnissen der Bildungsberichterstattung und zur
Schulentwicklungsplanung auf der Basis eines Konsens in der Regionalen
Bildungskonferenz
¾ Entwicklung von Initiativen zur Profilbildung der Schulen der Bildungsregion
¾ Empfehlungen zu Evaluationsmaßnahmen.
5.4 Zur Vorbereitung von Absprachen und Entscheidungen von strategischer
Bedeutung für die Bildungsregion wird ein Lenkungskreis eingerichtet. Dem
Lenkungskreis gehören an:
¾ je ein Vertreter der oberen und unteren Schulaufsicht
¾ der Allgemeine Vertreter des Landrates
¾ der Leiter des Geschäftsbereichs III
¾ der Leiter der Abteilung Schulen
¾ drei von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden
Mitglieder
zu benennende
¾ vier von den Schulen zu benennende Schulleitungsmitglieder (Primarstufe,
Sekundarstufe I, Sekundarstufe II, Berufskolleg), die gleichzeitig Mitglieder der
Bildungskonferenz sind
Der
Lenkungskreis
kann
anlassund
themenbezogen
Personen/Vertretungen von Einrichtungen beratend hinzuziehen.
Der Lenkungskreis
geregelt werden.
weitere
gibt sich eine Geschäftsordnung, in der weitere Einzelheiten
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Zur Vorbereitung von Empfehlungen und Beschlüssen der Regionalen
Bildungskonferenz und des Lenkungskreises können sach- und handlungsorientierte
Fachausschüsse bei Bedarf gebildet werden.
5.5. Zur Unterstützung der Regionalen Bildungskonferenz und des Lenkungskreises
wird eine Regionale Geschäftsstelle eingerichtet. Verwaltungsorganisatorisch wird
diese Geschäftsstelle bei der Abteilung 40 - Schulen – des Kreises Euskirchen
geführt. Die Geschäftsstelle wird vom Kreis Euskirchen eingerichtet. Sie erhält ihre
Aufgaben von dem Lenkungskreis. Die Leitung der Regionalen Geschäftsstelle wird
vom Kreis Euskirchen im Benehmen mit dem Lenkungskreis benannt. Die Regionale
Geschäftsstelle ist mit verwaltungsfachlichem und pädagogischem Personal besetzt.
Bei der personellen Besetzung bleibt die dienstrechtliche Stellung jeweils unberührt.
Zu den Aufgaben der Regionalen Geschäftsstelle gehören insbesondere:
¾ Vor- und Nachbereitung der Sitzungen und Umsetzung der Aufgaben der
Regionalen Bildungskonferenz und des Lenkungskreises
¾ Planung, Organisation und Durchführung von Maßnahmen, die durch die
Regionale Bildungskonferenz empfohlen wurden entsprechend den
Arbeitsaufträgen des Lenkungskreises, soweit diese nicht originär von den
Partnern wahrgenommen werden
¾ Unterstützung und Beratung von Schulen
Handlungsfeldern zusammenhängenden Fragen
in
allen
mit
den
o.g.
¾ Entwicklung von Konzepten, Vorlagen, Diskussionspapieren etc. für die
Schulen und die Zusammenarbeit mit anderen Bildungspartnern
¾ Mitarbeit bei der Erarbeitung der regionalen Bildungsberichterstattung
¾ Mitarbeit bei der Aufbereitung des Auswertungsberichts zu SEIS
(Selbstevaluation in Schule) für die interne Qualitätskontrolle in der Region
¾ Sicherstellung der Vernetzung der schulischen und außerschulischen
Institutionen und Partner im Zusammenhang mit den in den Handlungsfeldern
benannten Bereichen
¾ Sicherstellung der mit der
verwaltungsmäßigen Arbeiten.
Regionalen
Geschäftsstelle
verbundenen
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5.6. Die Mitglieder des regionalen Kompetenzteams für Lehrerfortbildung arbeiten
anlass- und themenbezogen mit der Regionalen Geschäftsstelle zusammen, soweit
schulische Fortbildungsbedarfe tangiert sind. Kompetenzteams sind zentrale
Bestandteile der staatlichen Fortbildung und Teil der örtlichen Schulaufsicht.
Sie vertreten die Prioritäten, die das Land in der Fortbildung setzt und
sind ausgerichtet am Fortbildungsbedarf der Schulen vor Ort, den sie ermitteln und
so effizient und effektiv wie möglich befriedigen.
Kompetenzteams kooperieren im Rahmen ihrer Aufgaben mit den Schulträgern und
den regionalen, an Schule und Bildung beteiligten und interessierten
gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Partnern. So beteiligen sie sich nach ihren
Möglichkeiten aktiv an der Gestaltung Regionaler Bildungsnetzwerke. Die
Kompetenzteams NRW unterstützen die Schulen dabei, die Lernmöglichkeiten für die
Schülerinnen und Schüler zu verbessern. Absprachen, die Ressourcen oder
Arbeitsbereiche
der
Kompetenzteams
betreffen,
berücksichtigen
deren
Letztverantwortung und sind einvernehmlich zu treffen.
6. Leistungen der Vertragspartner
Der Kreis stellt die personelle und sächliche Ausstattung der Regionalen
Geschäftsstelle sicher.
Das Land stellt für die Arbeit in der Regionalen Geschäftsstelle zusätzliches
pädagogisches Personal im Umfang von 1,0 Stelle zur Verfügung. Ausschreibung
und Besetzung der Stelle erfolgen im Benehmen mit dem Lenkungskreis.
Beide Vertragsparteien erbringen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten anlass- und
themenbezogen Unterstützungsleistungen, soweit diese erforderlich sind.
Die Leistungen beider Vertragsparteien erfolgen im Rahmen der haushaltsrechtlichen
Vorgaben.
7. Auflösung des Vertrages/Kündigung
7.1. Der Vertrag kann jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen der
Kooperationspartner schriftlich aufgelöst werden. Erfolgt eine Auflösung im
gegenseitigen Einvernehmen, entfällt die vereinbarte Leistungspflicht.
7.2 Für den Fall, dass der Haushaltsgesetzgeber des Landes Nordrhein-Westfalen
keine Finanzmittel in entsprechendem Umfang bereitstellt, erhält der Kreis
Euskirchen ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Jahresende. Für den Fall,
dass der
Kreis Euskirchen keine Finanzmittel in entsprechendem Umfang
bereitstellt, erhält das Land Nordrhein-Westfalen ein außerordentliches
Kündigungsrecht zum Jahresende.
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7.3 Im Übrigen gilt eine Kündigungsfrist von sechs Monaten zum jeweiligen
Schuljahresende. Sollte einer der Kooperationspartner kündigen, so entbindet ihn
dies nicht – außer im Falle einer außerordentlichen Kündigung - von der vereinbarten
Leistungspflicht bis zum Schuljahresende.
7.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder
undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar
werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.
8. Allgemeine Bestimmungen
Änderungen
dieses
Vertrages
sind
nur
im
Einvernehmen
zwischen
den
Vertragspartnern möglich und bedürfen der Schriftform.
Düsseldorf, __________________
Euskirchen,_____________________
____________________________
______________________________
Barbara Sommer
Günter Rosenke
(Ministerin für Schule und Weiterbildung)
(Landrat des Kreises Euskirchen)
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