Daten
Kommune
Wesseling
Größe
14 kB
Erstellt
24.06.10, 08:32
Aktualisiert
24.06.10, 08:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
230/2006
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Verkehrsflächen
-61-
-32-
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes Rhein-Erft-Kreis
Regionalkonzept „Radverkehr“ und Zielkonzept „Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)“
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Datum
Sachbearbeiter/in
25.09.2006
Namenszeichen
Beteiligte Bereiche
-61-
-32-
Bearbeitungsvermerk
TUIV 08/1998
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 230/2006
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
H. Schulze
25.09.2006
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz
Betreff:
Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes Rhein-Erft-Kreis
Regionalkonzept „Radverkehr“ und Zielkonzept „Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)“
Beschlussentwurf:
Kenntnisnahme bzw. nach Beratungsergebnis.
TUIV 08/1998
.....
.....
.....
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Rhein-Erft-Kreis hat 2002 die Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes (VEP) für das Kreisgebiet eingeleitet und die Ingenieurgruppe IVV, Aachen, mit der Erarbeitung beauftragt.
Die VEP-Fortschreibung wird für den Zeitraum bis 2015 erarbeitet; sie soll die künftige Entwicklungskonzeption für die verschiedenen Verkehrsarten (Individualverkehr, Öffentlicher Personennahverkehr, Fahrrad- und
Fußgängerverkehr) und die daraus abzuleitenden Maßnahmen für den Ausbau bzw. die Weiterentwicklung
dieser Verkehrsnetze umfassen.
Der Teilbereich Individualverkehr ist dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz in der
Sitzung am 27.09.2005 vorgestellt worden (Vorlage Nr. 208/2005). Er wurde zustimmend zur Kenntnis genommen.
Im folgenden werden die die Stadt Wesseling interessierenden Belange behandelt.
Radverkehr:
Das Regionalkonzept beschreibt den Ist-Zustand anhand der regionalen Haupt- und Nebenachsen (s. Anlage 1). Daraus abgeleitet wird ein vordringlicher Handlungsbedarf aus der Darstellung von sog. „Gefahrenpunkten“ (Anlage 2).
ÖPNV:
Der Ist-Zustand wird für die verschiedenen Verkehrsarten Schiene (Personenverkehr, Industriebahnen,
Stadtbahn), Regionalbus, Verknüpfung Bus-Schiene sowie Bike + Ride und Park + Ride – Anlagen analysiert. Daraus werden Entwicklungsperspektiven und ein Handlungskonzept abgeleitet.
2. Lösung
Radverkehr:
Die aufgelisteten „Gefahrenpunkte“ betreffen den fehlenden südlichen Radweg am Mühlenweg zwischen
Römerstraße und Kölner Straße sowie eine Beschilderung für den Radfahrer an der Querung der L 300
Höhe Einmündung Leunaer Straße (Raffineriezufahrt).
Der Bau des südlichen Radweges am Mühlenweg ist nach Klärung der Nutzung der angrenzenden
Grundstücke vorgesehen. Eine akute Gefährdung mit sofortigem Handlungsbedarf ist aus Sicht der Verwaltung nicht gegeben.
Die Verkehrssituation an der Querungsstelle wurde verwaltungsseitig bereits überprüft und als eindeutig und
verkehrssicher festgestellt. Auch hier ergibt sich kein Handlungsbedarf.
ÖPNV:
Der Schienenverkehr in Wesseling wird unter dem Stichwort „Querbahn“ (Personenverkehr auf den Industriegleisen nördlich Berzdorf; s. Anlage 3) erwähnt. Der Gutachter hat jedoch aufgrund der besseren Anbindung (zentrale Lage in Berzdorf) eindeutig ein Votum für die parallel verkehrende Buslinie 990 getroffen.
Unter dem Begriff „Villebahn“ (s. Anlage 4) wird die erwähnte „Querbahn“ als Teil einer Verlängerung der
Bahnstrecke Bedburg – Horrem – über entweder a) Nord-Süd-Bahn (Güterverkehrsstrecke) – HürthBerrenrath – oder alternativ b): Kerpen-Götzenkirchen – Grefrath (neue Trasse) – Habbelrath – Nord-SüdBahn – Hürth- Hermülheim – Brühl-Vochem – Wesseling als langfristige Option erwähnt. Der Gutachter hat
darauf verwiesen, dass die Maßnahme hohe Investitionen erfordert, die kurz- und mittelfristig nicht getätigt
werden können.
TUIV 08/1998
Zum Busverkehr wird ausgesagt, dass die Buslinie 990 als Bestandteil des regionalen Grundnetzes bereits
jetzt dem Zielkonzept des VEP entspricht (Linienweg, Bedienungshäufigkeit und Fahrplantakt). Änderungsempfehlungen zur Linie 990 werden im VEP nicht ausgesprochen. Es wird jedoch generell für alle Buslinien
empfohlen, die Verknüpfung Bus – Schiene fahrplanmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls zu optimieren.
Dabei soll der Schwerpunkt morgens auf Anschlüsse in Richtung Köln und abends in der Gegenrichtung
geachtet werden.
Der VEP-Entwurf enthält die Empfehlung, den P+R-Platz am Bahnhof Wesseling durch ein entsprechendes
Parkhaus mit 200 Stellplätzen (in einer ersten Baustufe) zu ersetzen. Dies steht im Einklang mit der Standortempfehlung der Verwaltung (Vorlage Nr. 100/2004).
Weiter enthält der Entwurf die Empfehlung, den Standort der B+R-Anlage am Haltepunkt WesselingZentrum im Rahmen der Innenstadtneugestaltung zu überdachen.
Allgemein wird im VEP die Empfehlung ausgesprochen, an jedem Haltepunkt des SchienenPersonennahverkehrs überdachte, möglichst sogar diebstahlgeschützte Fahrradstellplätze vorzuhalten. Eine
Ausnahme hier ist der Haltepunkt Wesseling-Süd der Linie 16, weil die Funktion der Haltestelle einen Bedarf
nicht erkennen lässt.
Insgesamt hält die Verwaltung die Aussagen in dem VEP-Entwurf für den Radverkehr und den ÖPNV, soweit sie die Stadt Wesseling betreffen, für ausgewogen.
3. Alternativen
Keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Keine
TUIV 08/1998