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Beschlussvorlage (Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes Rhein-Erft-Kreis Regionalkonzept "Radverkehr" und Zielkonzept "Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)")

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
14 kB
Erstellt
24.06.10, 08:32
Aktualisiert
24.06.10, 08:32
Beschlussvorlage (Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes Rhein-Erft-Kreis
Regionalkonzept "Radverkehr" und Zielkonzept "Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)") Beschlussvorlage (Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes Rhein-Erft-Kreis
Regionalkonzept "Radverkehr" und Zielkonzept "Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)") Beschlussvorlage (Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes Rhein-Erft-Kreis
Regionalkonzept "Radverkehr" und Zielkonzept "Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)") Beschlussvorlage (Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes Rhein-Erft-Kreis
Regionalkonzept "Radverkehr" und Zielkonzept "Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)")

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 230/2006 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Verkehrsflächen -61- -32- Vorlage für Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes Rhein-Erft-Kreis Regionalkonzept „Radverkehr“ und Zielkonzept „Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)“ Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in 25.09.2006 Namenszeichen Beteiligte Bereiche -61- -32- Bearbeitungsvermerk TUIV 08/1998 Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 230/2006 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: H. Schulze 25.09.2006 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz Betreff: Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes Rhein-Erft-Kreis Regionalkonzept „Radverkehr“ und Zielkonzept „Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)“ Beschlussentwurf: Kenntnisnahme bzw. nach Beratungsergebnis. TUIV 08/1998 ..... ..... ..... Sachdarstellung: 1. Problem Der Rhein-Erft-Kreis hat 2002 die Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes (VEP) für das Kreisgebiet eingeleitet und die Ingenieurgruppe IVV, Aachen, mit der Erarbeitung beauftragt. Die VEP-Fortschreibung wird für den Zeitraum bis 2015 erarbeitet; sie soll die künftige Entwicklungskonzeption für die verschiedenen Verkehrsarten (Individualverkehr, Öffentlicher Personennahverkehr, Fahrrad- und Fußgängerverkehr) und die daraus abzuleitenden Maßnahmen für den Ausbau bzw. die Weiterentwicklung dieser Verkehrsnetze umfassen. Der Teilbereich Individualverkehr ist dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz in der Sitzung am 27.09.2005 vorgestellt worden (Vorlage Nr. 208/2005). Er wurde zustimmend zur Kenntnis genommen. Im folgenden werden die die Stadt Wesseling interessierenden Belange behandelt. Radverkehr: Das Regionalkonzept beschreibt den Ist-Zustand anhand der regionalen Haupt- und Nebenachsen (s. Anlage 1). Daraus abgeleitet wird ein vordringlicher Handlungsbedarf aus der Darstellung von sog. „Gefahrenpunkten“ (Anlage 2). ÖPNV: Der Ist-Zustand wird für die verschiedenen Verkehrsarten Schiene (Personenverkehr, Industriebahnen, Stadtbahn), Regionalbus, Verknüpfung Bus-Schiene sowie Bike + Ride und Park + Ride – Anlagen analysiert. Daraus werden Entwicklungsperspektiven und ein Handlungskonzept abgeleitet. 2. Lösung Radverkehr: Die aufgelisteten „Gefahrenpunkte“ betreffen den fehlenden südlichen Radweg am Mühlenweg zwischen Römerstraße und Kölner Straße sowie eine Beschilderung für den Radfahrer an der Querung der L 300 Höhe Einmündung Leunaer Straße (Raffineriezufahrt). Der Bau des südlichen Radweges am Mühlenweg ist nach Klärung der Nutzung der angrenzenden Grundstücke vorgesehen. Eine akute Gefährdung mit sofortigem Handlungsbedarf ist aus Sicht der Verwaltung nicht gegeben. Die Verkehrssituation an der Querungsstelle wurde verwaltungsseitig bereits überprüft und als eindeutig und verkehrssicher festgestellt. Auch hier ergibt sich kein Handlungsbedarf. ÖPNV: Der Schienenverkehr in Wesseling wird unter dem Stichwort „Querbahn“ (Personenverkehr auf den Industriegleisen nördlich Berzdorf; s. Anlage 3) erwähnt. Der Gutachter hat jedoch aufgrund der besseren Anbindung (zentrale Lage in Berzdorf) eindeutig ein Votum für die parallel verkehrende Buslinie 990 getroffen. Unter dem Begriff „Villebahn“ (s. Anlage 4) wird die erwähnte „Querbahn“ als Teil einer Verlängerung der Bahnstrecke Bedburg – Horrem – über entweder a) Nord-Süd-Bahn (Güterverkehrsstrecke) – HürthBerrenrath – oder alternativ b): Kerpen-Götzenkirchen – Grefrath (neue Trasse) – Habbelrath – Nord-SüdBahn – Hürth- Hermülheim – Brühl-Vochem – Wesseling als langfristige Option erwähnt. Der Gutachter hat darauf verwiesen, dass die Maßnahme hohe Investitionen erfordert, die kurz- und mittelfristig nicht getätigt werden können. TUIV 08/1998 Zum Busverkehr wird ausgesagt, dass die Buslinie 990 als Bestandteil des regionalen Grundnetzes bereits jetzt dem Zielkonzept des VEP entspricht (Linienweg, Bedienungshäufigkeit und Fahrplantakt). Änderungsempfehlungen zur Linie 990 werden im VEP nicht ausgesprochen. Es wird jedoch generell für alle Buslinien empfohlen, die Verknüpfung Bus – Schiene fahrplanmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls zu optimieren. Dabei soll der Schwerpunkt morgens auf Anschlüsse in Richtung Köln und abends in der Gegenrichtung geachtet werden. Der VEP-Entwurf enthält die Empfehlung, den P+R-Platz am Bahnhof Wesseling durch ein entsprechendes Parkhaus mit 200 Stellplätzen (in einer ersten Baustufe) zu ersetzen. Dies steht im Einklang mit der Standortempfehlung der Verwaltung (Vorlage Nr. 100/2004). Weiter enthält der Entwurf die Empfehlung, den Standort der B+R-Anlage am Haltepunkt WesselingZentrum im Rahmen der Innenstadtneugestaltung zu überdachen. Allgemein wird im VEP die Empfehlung ausgesprochen, an jedem Haltepunkt des SchienenPersonennahverkehrs überdachte, möglichst sogar diebstahlgeschützte Fahrradstellplätze vorzuhalten. Eine Ausnahme hier ist der Haltepunkt Wesseling-Süd der Linie 16, weil die Funktion der Haltestelle einen Bedarf nicht erkennen lässt. Insgesamt hält die Verwaltung die Aussagen in dem VEP-Entwurf für den Radverkehr und den ÖPNV, soweit sie die Stadt Wesseling betreffen, für ausgewogen. 3. Alternativen Keine 4. Finanzielle Auswirkungen Keine TUIV 08/1998