Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
17 kB
Datum
24.03.2010
Erstellt
10.06.10, 06:40
Aktualisiert
10.06.10, 06:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Schulausschusses am 24.03.2010
5
Entwicklungsperspektiven der kommunalen Bäderlandschaft für die Stadt Erftstadt Vorstellung des Abschlussberichtes (428/2009)
Das Lehrschwimmbecken in Bliesheim wird kurzfristig instand
lehrplanmäßige Schulunterricht wieder aufgenommen werden kann.
gesetzt,
damit
der
5 Ja-Stimme(n), 10 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Das Lehrschwimmbecken in Bliesheim wird komplett saniert und die Kosten i. H. v. 715.000,00
€ werden im Wirschaftplan eingestellt.
5 Ja-Stimme(n), 10 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Das Freibad in Kierdorf bleibt geöffnet und wird von der dortigen Initiative übernommen. Diese
erhält einen jährlichen städtischen Zuschuss i. H. v. 120.000,00 €.
5 Ja-Stimme(n), 10 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
1. Der Ausbau des Lechenicher Bades mit Freibadsanierung und Umbau in ein Kombibad wird
angestrebt und langfristig umgesetzt.
2. Das Lehrschwimmbecken in Bliesheim wird nicht weiterbetrieben.
Für die Renovierung, Instandsetzung und Wiederinbetriebnahme werden im Haushaltsplan
und den Wirtschaftsplänen keine Mittel bereitgestellt.
Die eingesparten Kosten aus dem Betrieb des Lehrschwimmbeckens werden in den städt.
Haushalt als Minderausgaben eingestellt.
3. Das Lehrschwimmbecken in Erp wird im Rahmen einer Stufenlösung geschlossen, d. h.
weitergeführt, bis alternativ Sanierungskosten anfallen, die nicht mit kleineren Reparaturen
abgedeckt werden können oder das Kombibad in Lechenich fertig gestellt ist.
4. Das Freibad Kierdorf wird ab dem Jahr 2010 nicht mehr durch die Stadt Erftstadt für den
öffentlichen Badebetrieb geöffnet.
Im Wirtschaftsplan der Stadtwerke Erftstadt, Betriebszweig Freibäder, werden für das Freibad
Kierdorf keine Mittel bereitgestellt.
Im städtischen Haushalt werden keine Mittel für zukünftige Verlustabdeckungen bereitgestellt.
Die Eigenkapitalverstärkung wird anteilig gekürzt.
Die Stadt ist bereit, einer rechtsfähigen Initiative das Freibad Kierdorf im Jahr 2010 für einen
Probebetrieb (Dauer acht Wochen) in eigener Regie zur Verfügung zu stellen.
Für diesen Probebetrieb wird eine personelle Unterstützung bis zur Höhe einer Vollzeitkraft für
8 Wochen zur Verfügung gestellt.
Die Formalien für den Probebetrieb sind in einem Vertrag zu regeln, der dem
Betriebsausschuss Stadtwerke vor Vertragsabschluss vorzulegen ist. Die Stadt ist für jedwede
Haftung aus dem Probebetrieb freizustellen.
Der Vertrag soll der Initiative einen freigestaltbaren Probebetrieb ermöglichen.
9 Ja-Stimme(n), 5 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Schulausschusses vom 24.03.2010
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