Daten
Kommune
Bedburg
Größe
29 kB
Datum
04.12.2012
Erstellt
28.11.12, 18:02
Aktualisiert
28.11.12, 18:02
Stichworte
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Drucksache: WP8261/2012
Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss
04.12.2012
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Brandschutzbedarfsplan
- Fortschreibung
Beschlussvorschlag:
Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis und
a) verweist die Thematik aufgrund der Komplexität und Brisanz, wie auch aufgrund der
finanziellen Auswirkungen - zur Vorbereitung einer entsprechenden Beschlussfassung
durch den Rat der Stadt Bedburg - zunächst in den Arbeitskreis `Brandschutzbedarfsplan´
b) empfiehlt, damit die zur Aufrechterhaltung einer einsatzkräftigen Feuerwehr zwingend
erforderlichen Neu-/ Ersatzbeschaffungen beauftragt werden können, dem Rat zunächst lediglich nachfolgende investive Mittel in den Haushalt 2013 einzustellen:
- für ein RW-GW für die Einheit Bedburg in Höhe von 150.000 € (als Ersatz für den RW
aus 1984)
- für ein TSF-W für die Einheit Kaster in Höhe von 110.000 € (als Ersatz für das in 2012
bereits stillgelegte LF 16 TS aus 1989).
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Begründung:
Mit Inkrafttreten des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) - § 22 Abs. 1
FSHG - sind die Gemeinden verpflichtet, unter Beteiligung ihrer Feuerwehr, Brandschutzbedarfspläne und Pläne für den Einsatz ihrer Feuerwehr aufzustellen und fortzuschreiben. Zwingend
beinhalten müssen Brandschutzbedarfspläne eine Risikoanalyse (Beschreibung von allgemeinen
und besonderen Gefahren und Risiken im jeweiligen Zuständigkeitsbereich), eine Schutzzieldefinition (Festlegung der gewünschten Qualität und der von der Feuerwehr zu erbringenden Leistungen) und einen Plan, wie die Schutzzieldefinition zu erreichen ist (Beschreibung und Festlegung
des erforderlichen Personals, Equipments und der Organisationsstruktur - Einheiten/ Standorte).
Der derzeit aktuelle Brandschutzbedarfsplan hat der Rat der Stadt Bedburg - mit Stand 31.08.2004
- nach entsprechender Begleitung im Arbeitskreis `Brandschutzbedarfsplan´ und Vorberatung im
Fachausschuss in seiner Sitzung am 15.12.2009 unter Festlegung folgender Schutzziele einstimmig beschlossen:
- Hilfsfrist 1
für neun Funktionen mit Löschfahrzeugen und Drehleiter in acht Minuten mit einem Erreichungsgrad von 80 % und in 13 Minuten mit einem Erreichungsgrad von 90 %
- Hilfsfrist 2
Für weitere neun Funktionen mit Löschfahrzeugen in weiteren fünf Minuten (insgesamt 13 Minuten) mit einem Erreichungsgrad von 90 %.
Auf Basis der im v. g. Prozess erstellten standardisierten Prioritätenliste wurde - beginnend in
2006 - der Fuhrpark der Freiwilligen Feuerwehr sukzessive ersatzbeschafft; insgesamt war hierfür
im Rahmen der Finanzplanung ein Investitionsvolumen von rd. 3,1 Mio. Euro hinterlegt. Aufgrund
der in 2011 im Rahmen des Bürgerhaushalts aus den Reihen der Feuerwehr erhobenen Kritiken
am Brandschutzbedarfsplan - Stichwort `erhebliche Fehlinvestitionen´ - hat der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 05.04.2011 einstimmig beschlossen, weitere Fahrzeugbeschaffungen bis zur Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans zurückzustellen und dem Rat
empfohlen, im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Kalenderjahr 2011 ff. zunächst keine
Finanzmittel für Fahrzeugbeschaffungen einzustellen. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans umgehend auszuschreiben.
Im Ergebnis des durchgeführten Ausschreibungsverfahren hat die Verwaltung unter Datum vom
14.12.2011 den Auftrag zur Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans an die Firma Luelf &
Rinke Sicherheitsberatung GmbH vergeben; der Auftrag beinhaltete neben der `reinen´ Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans:
- eine Wirtschaftlichkeitsanalyse der Freiwilligen Feuerwehr (Effektivität und Effizienz)
- eine Analyse von Einsparpotentialen, einschließlich der Frage nach einer möglichen Reduzierung
und Zusammenlegung der Löschzüge unter Beibehaltung der definierten Schutzziele und des Erreichungsgrades
- eine Überprüfung der quantitativen und qualitativen Leistungsfähigkeit (Personalstand, Verfügbarkeit, Materialstärke, Soll-Ist-Struktur, Sicherstellung der Schutzzielvorgaben, Einhaltung des
Erreichungsgrades)
- eine Überarbeitung des Berichtswesens (Einsatzdokumentation, Datenerfassung, Einführung
eines Einsatzcontrollings)
Ziel der Verwaltung war, wie in der Sitzung des Familien-, Bildungs- und Sozialausschusses am
20.03.2012 mitgeteilt, den Entwurf der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans im Herbst
diesen Jahres in den Fachausschuss einzubringen, damit zur Aufrechterhaltung einer einsatzkräftigen Feuerwehr zwingend erforderliche Neu-/ Ersatzbeschaffungen im Rahmen der Haushaltsberatungen 2013 ff. in den städtischen Haushalt eingestellt werden können. Herr Siepe, verantwortlicher Ingenieur der Sicherheitsberatung Luelf & Rinke, wird den Ausschussmitgliedern in der SitBeschlussvorlage WP8-261/2012
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zung den Brandschutzbedarfsplan in seinen Kernaussagen - rechtliche Grundlage, Aufbau des
Brandschutzbedarfsplanes und Risikodarstellung, Einsparmöglichkeiten sowie neues Fahrzeugkonzept - in Form einer Powerpoint-Präsentation vorstellen und für Nachfragen zur Verfügung stehen.
Aufgrund der Komplexität und Brisanz, wie auch aufgrund der finanziellen Auswirkungen empfiehlt
die Verwaltung die Thematik zur Vorbereitung einer entsprechenden Beschlussfassung durch den
Rat der Stadt Bedburg zunächst in den Arbeitskreis `Brandschutzbedarfsplan´ zu verweisen. Dieses Verfahren wurde auch seinerzeit bei der erstmaligen Erstellung eines Brandschutzbedarfsplans gewählt.
Dennoch sind zur Aufrechterhaltung einer einsatzkräftigen Feuerwehr bereits kurzfristig zwingend
erforderliche Neu-/ Ersatzbeschaffungen zu beauftragen; konkret in 2013 die Ersatzbeschaffung
des über 28 Jahre alten Rüstwagens der Einheit Bedburg sowie des über 23 Jahre alten Löschfahrzeugs (LF 16 TS) der Einheit Kaster/ Königshoven, welches bereits in diesem Jahr stillgelegt
werden musste. Das Gesamtinvest für 2013 wird mit rd. 260.000 € beziffert. Über die Einstellung
investiver Mittel für die Folgejahre - 2014 ff. - soll aus Sicht der Verwaltung erst nach Vorbereitung
im Arbeitskreis `Brandschutzbedarfsplan´ im Fachausschuss beraten werden, da diese in Abhängigkeit zu treffender Entscheidungen steht.
Abschließend weist die Verwaltung darauf hin, dass der diesjährigen Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans insoweit eine besondere Bedeutung zukommt, als dass diese Basis für den
Ausnahmeantrag nach § 13 FSHG darstellt. Nach der v. g. Vorschrift sind große und mittlere
kreisangehörige Städte grundsätzlich zum Betrieb einer ständig besetzten Feuerwache mit hauptamtlichen Kräften verpflichtet; die Bezirksregierung kann Ausnahmen zulassen. Insofern schlägt
die Verwaltung vor, die vor dem Hintergrund des drohenden Haushaltssicherungskonzepts zu treffenden Entscheidungen im Vorfeld ausführlich mit dem Kreisbrandmeister zu erörtern. Zu dem,
entsprechend der politischen Vorgabe konkretisierten Arbeitsauftrag - `Erstellung einer
Analyse von Einsparpotentialen´ - wird der Gutachter im Ausschuss dezidiert vortragen.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
entfällt
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
----------------------------------Garbe
----------------------------------Kramer
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
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