Daten
Kommune
Bedburg
Größe
30 kB
Datum
21.11.2012
Erstellt
15.11.12, 18:01
Aktualisiert
15.11.12, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP8226/2012
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 51 12 65
öffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
12.11.2012
Betreff:
Befragung zur Bedarfsermittlung von Betreuung für unter Dreijährige im Jugendamtsbezirk
Bedburg - Ergebnisbericht
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen zur Bedarfsermittlung zur Kenntnis
und beauftragt die Verwaltung - nach Vorliegen der Anmeldezahlen in den
Kindertagesstätten - folgende Schritte kurzfristig in die Wege zu leiten:
- Neuorganisation der Platzvergabe (siehe WP8 - 214 /2012)
- Belegungsoptionen mit Trägervertretern thematisieren (z.B. Überbelegung)
- Intensive Akquise von Tagespflegepersonen
- Informationsbroschüre Kindertageseinrichtungen / Kindertagespflege
Mittel-/ langfristig wird die Kindergartenbedarfsplanung um qualitative Merkmale (z. B.
Öffnungszeiten, Schwerpunkte in den Einrichtungen) erweitert, um die Zufriedenheit der
Eltern steigern zu können.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Inhalt der Mitteilung:
Wie in den Vorlagen WP-165/2012 und WP-102/2012 bereits berichtet, wurde durch die
Jugendhilfeplanung eine Befragung durchgeführt, die Aufschluss über den Bedarf an
Kindertagesbetereuung und die Bedürfnisse der betroffenen Eltern geben sollte.
Die umfängliche Auswertung ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt; hierauf wird
vollinhaltlich verwiesen. Nachfolgend werden die Kernaussagen und Schlussfolgerungen
zusammenfassend dargestellt.
Fazit und Kernaussagen
Insgesamt kann die Befragung als erfolgreich und bereichernd gewertet werden. Das
hohe Interesse an der Befragung zeigt deutlich, dass den Eltern diese Thematik am
Herzen liegt. Aus den individuellen Rückmeldungen der Eltern kann man zudem
herauslesen, dass sie froh sind, dass der Bedarf nach Kinderbetreuung
verwaltungsseitig ernst genommen wird.
Neben vielen hilfreichen Erkenntnissen gibt es sicherlich Aspekte, die durch die
Befragung nicht wirklich klarer und planbarer geworden sind. Dazu zählt vor allem der
Bereich Integration. Nachdem vor der Befragung schon einmal versucht wurde, den
integrativen Bereich genauer zu erfassen - und das Ergebnis ebenso wenig
aussagekräftig gewesen ist - muss man vielleicht anerkennen, dass eine exakte
Planung in dieser Betreuungssparte nicht realisierbar ist.
Die Betreuung von Kindern unter drei Jahren polarisiert - Eltern sind entweder strikt
dagegen oder von der frühkindlichen Bildung ab dem 1. Lebensjahr überzeugt. Die
Triebfeder dieser Überzeugung ist unterschiedlicher Natur. Die Verwaltung geht davon
aus, dass sich die Inanspruchnahme von U3 Betreuung nach dem Rechtsanspruch in
2013 annähernd ähnlich entwickeln wird, wie die Inanspruchnahme für über Dreijährige
nach der Einführung des Rechtsanspruchs in 1996.
Ein Transfer der zurückgemeldeten Prozentzahlen zum Bedarf an U3
Betreuungsplätzen auf die Gesamtkinderzahlen in Bedburg ist nicht sinnvoll, da davon
auszugehen ist, dass gerade die Eltern, die diesen Bedarf haben, besonders oft in der
Rückmeldequote vertreten sind. Auch wenn sich die realen Platzzahlbedarfe erst
verifizieren lassen, wenn die verbindlichen Anmeldungen der Eltern in den
Kindertagesstätten vorliegen, ist schon jetzt erkennbar, dass eine U3
Betreuungsnachfrage vorliegt, der wahrscheinlich über den vom Land kalkulierten 32%
liegt.
Während für die 2 – 3 jährigen unter Hinzuziehung der Tagespflege evtl. ausreichend
Plätze in Bedburg vorgehalten werden können, ist schon jetzt ein zusätzlicher
Platzbedarf für die Kinder unter 2 Jahren erkennbar. Nimmt man nur die absoluten
Zahlen aus dem Fragebogen zum Bedarf der U2 Betreuung (33), fehlen mindestens 2
Gruppenformen II (für Kinder von 0-3 Jahren). Die Ausbaureserven in den einzelnen
Einrichtungen sind jedoch bald ausgeschöpft und es darf nicht außer Acht gelassen
werden, dass jedem U3- Ausbau Plätze zur Betreuung von Kindern über 3 Jahren zum
Opfer fallen.
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Für diese Kinder soll aber der kommunale Anspruch bestehen, die Deckungsquote von
100% aufrecht zu halten. Daher muss grundsätzlich auch die Inbetriebnahme einer
neuen Kindertagesstätte in Betracht gezogen werden.
Die Bereitstellung ausreichender Betreuungsplätze ist im Übrigen - dies zeigt die
tägliche Erfahrung im Jugendamt - für junge Familien, ein Zuzugsargument und insofern
ein `harter´ Standortfaktor.
Ähnlich verhält es sich bei den Kindergartenbeiträgen. Auch diese sind für die
zukünftige Wohnortfrage von jungen Familien ein gewichtiges Argument; ausweislich
zahlreicher Kommentare auf den Rückmeldungen der Fragbögen haben die
Kindergartenbeiträge durch die zum Kindergartenjahr 2012/ 13 in Kraft getretene
Satzungsänderung eine spürbare Grenze erreicht. Der Deckungsgrad von rd. 17,6 %
sollte aus Sicht der Verwaltung derzeit nicht weiter erhöht werden.
Trotz der zufriedenstellenden Qualität in den Kindertageseinrichtungen, gilt es
verschiedene Begebenheiten auf den Prüfstand zu stellen und neu zu strukturieren. So
muss z. B. geschaut werden, - wieder vor dem Hintergrund, dass beschäftigte
Bedburger mehrheitlich zur Arbeit auspendeln - ob die Struktur der Öffnungszeiten in
den Institutionen angepasst werden sollte.
Das oft monierte Platzvergabesystem wird ab dem nächsten Kindergartenjahr geändert
und soll - sofern das Procedere reibungsfrei läuft - in den darauf folgenden Jahren
weiter modifiziert werden, damit der Elternwunsch noch mehr in den Vordergrund rückt.
Die Informationspolitik und Öffentlichkeitsarbeit muss verbessert werden, damit die
schon vorhandenen Angebote effizienter genutzt werden und deren Konzepte
bekannter werden. Viele von den Eltern dringend geforderte Angebote (z.B.
Tagespflege, Mutter-Kind-Kurse, Familienzentren, Ferienangebote usw.) existieren
bereits, scheinen aber nicht überall präsent zu sein.
Für die Verwaltung der Stadt Bedburg, insbesondere für das Jugendamt, sollte die
Lebensqualität junger Menschen und Familien das oberste Ziel sein und absolute
Priorität besitzen. Daher sollen/ müssen die Anregungen der Eltern in allen
Überlegungen Platz finden. So ist beispielsweise konkret verwaltungsseitig beabsichtigt,
im zukünftigen Spielplatzkonzept/ Spielraumkonzept die betroffenen Eltern und Kinder
mit einzubeziehen.
Aus dem Fazit lassen sich Handlungsbedarfe erkennen, die sofort bzw. sukzessive
umgesetzt werden. Durch das schon erwähnte neue Platzvergabesystem (WP8- 214/
2012) wird im Januar eine gewisse Planungssicherheit bestehen, wie groß der Bedarf an
Betreuungsplätzen tatsächlich sein wird. Danach gilt es - sofern das Angebot nicht
ausreichen wird - verschiedene Maßnahmen in die Wege zu leiten. Dazu zählen:
- Belegungsoptionen mit Trägervertretern thematisieren (z.B. Überbelegung)
- Intensive Akquise von Tagespflegepersonen
- Informationsbroschüre Kindertageseinrichtungen / Kindertagespflege
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Sitzungsvorlage
Um die Zufriedenheit der Eltern und die Qualität in den Einrichtungen mittel-/ langfristig
weiter steigern zu können, werden neben den quantitativen Merkmalen zunehmend auch
die qualitativen Aspekte in der Kindergartenbedarfsplanung (z. B. Öffnungszeiten,
Schwerpunkte in den Kindertageseinrichtungen) berücksichtigt.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Der Bedarf an weiteren U3-Plätzen, wie auch die Vorhaltung einer Trägervielfalt mit unterschiedlichen pädagogischen
Konzepten ist ein vorrangiges Ziel der Jugendhilfe- und Kindergartenbedarfsplanung. Diese Thematik ist darüber hinaus
auch ein Entscheidungsparameter für junge Familien und insofern auch für die weitere Entwicklung der Stadt Bedburg
von nicht unerheblicher Bedeutung.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
----------------------------------Eßer
----------------------------------Kramer
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
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