Daten
Kommune
Bedburg
Größe
185 kB
Datum
21.11.2012
Erstellt
15.11.12, 18:01
Aktualisiert
15.11.12, 18:01
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Fachbereich II
- Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Geschäftsbereich 4 - Kinder, Jugend und Bildung
–
Jugendamt Bedburg
Jugendhilfeplanung
Ergebnisbericht
Befragung
zum Betreuungsbedarf
von unter dreijährigen Kindern
im
Jugendamtsbezirk Bedburg
Oktober 2012
Ausgangslage, Motivation und Ziele
Ab dem 01. August 2013 haben alle Kinder mit vollendetem erstem Lebensjahr (bei
genauerer Auslegung des Gesetzestextes sogar noch früher) durch die Ausführungen im Kinderförderungsgesetz (KiföG) einen gesetzlichen Anspruch auf einen
Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung bzw. in der Kindertagespflege. Dieser besteht bislang nur für Kinder mit vollendetem drittem Lebensjahr.
Bei Kindern über drei Jahren hat sich das Angebot der frühen Bildung seit Einführung
des Rechtsanspruchs im Jahre 1996 so etabliert, dass nahezu alle Kinder eine Tagesstätte besuchen und somit eine gute planbare Größe darstellen. Bei den jüngeren
Jahrgängen ist diese Planungssicherheit natürlich (noch) nicht gegeben.
Daher konnte bisher nur mit den Planzahlen gerechnet werden, die während der Debatte um das Kinderförderungsgesetz ermittelt wurden. Ausgehend von den Empfehlungen des Landes Nordrhein-Westfalen sollten ab dem 01.08.2013 für 32% der
Bedburger Kinder unter drei Jahren Betreuungsplätze zur Verfügung stehen. Gemessen an der Einwohnerzahl zum Stand 01.02.2012 werden die mit dieser Quote
errechneten Plätze (~140) zum nächsten Kindergartenjahr in den Bedburger Tagestätten und Tagespflegestellen vorgehalten werden können.
Leider ist eine wissenschaftlich ermittelte prozentuale Quote wenig aussagekräftig,
wenn es um individuelle Bedürfnisse geht. Diese sind nicht plan- und voraussehbar.
Ob die zur Verfügung gestellten Betreuungsplätze ausreichen oder das Angebot vielleicht sogar die Nachfrage übersteigt, ist derzeit nicht ermittelbar und lässt sich letztlich – ganz gleich wie sorgfältig geplant wird – erst am Anmeldeverhalten der Eltern
erkennen.
Im Selbstverständnis darüber eine moderne Dienstleistungsbehörde für Eltern, Jugendliche und Kinder zu sein, ist es dem Jugendamt der Stadt Bedburg ein besonderes Anliegen, die Qualität und den Service der Angebote stetig zu verbessern. Besonders vor dem Hintergrund, dass die Kindergartenbeiträge in Bedburg deutlich angestiegen sind, sollte im Gegenzug die Position und der Einfluss der Eltern im Kindergartenauswahl- sowie im Planungsprozess gestärkt werden.
Deswegen wurde trotz aller unplanbaren Variablen – unter anderem mit Beratungsunterstützung des Jugendamtelterbeirates – ein Fragebogen entwickelt, dessen Ergebnisse Auskunft darüber geben sollte,
- welche Gruppenformen in den Kindertagesstätten im U3 Bereich benötigt werden,
- welche Betreuungsquote angestrebt werden müsste,
- ob es besondere Gewichtungen in den Bezirken gibt, die in der zukünftigen Ausbauplanung berücksichtigt werden müssen
- ob es sonstige Anregungen seitens der Eltern gibt, die Beachtung finden sollten.
Jugendhilfeplanung Bedburg
Ergebnisbericht U3-Betreuungsbedarf
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Datenbasis und Rücklauf
Im August dieses Jahres wurden alle Eltern angeschrieben, die für Ihre Kinder am
01.08.2013 einen Anspruch auf einen U3 Betreuungsplatz geltend machen könnten.
(Geburtszeitraum 02.08.2010 bis 31.07.2012). Darunter fielen laut KDVZ Datenabfrage zum 31.07. dieses Jahres 362 Kinder, die sich wie folgt auf das Stadtgebiet
verteilen.
Verteilung U3-Kinder im Stadtgebiet
Millendorf/ Oppendorf
Lipp
0%
7%
Bedburg-Mitte / West
17%
Kirch-/Grottenherten
10%
Broich
4%
Pütz
2%
Klein-/Kirchtrois dorf
6%
Blerichen
9%
Rath
5%
Kirdorf
4%
Königs hoven
6%
Kas ter
30%
Bedburg-Mitte / West
Broich
Blerichen
Kirdorf
Kaster
Königshoven
Rath
Klein-/Kirchtroisdorf
Pütz
Kirch-/Grottenherten
Lipp
Millendorf/ Oppendorf
Bis zum 30.09.2012 gingen im Jugendamt Bedburg 153 auswertbare Fragebögen
ein. Auf Grundlage der Anzahl angeschriebener Eltern, lässt sich somit eine Rücklaufquote von rund 43% errechnen. Dieser Prozentsatz ist für den Rücklauf einer
schriftlichen Fragebogenaktion ein sehr hoher Wert – im Bereich des Marketings
zählt eine Quote von rund 25% bei einer vergleichbaren Aktion als überdurchschnittlich - , was darauf schließen lässt, dass diese Thematik ein hohes Interesse bei den
betroffenen Eltern genießt.
Anhand der Geburtsdaten kann man zudem ablesen, dass das Interesse in beiden
relevanten Jahrgängen ungefähr gleich gewichtet ist. Vom U3 Jahrgang meldeten
sich 40% zurück, beim U2 Jahrgang waren es sogar noch 4 % mehr. Das Thema
Kinderbetereuung scheint in der Familie demnach mittlerweile schon ab der Geburt
des Kindes eine bedeutende Rolle einzunehmen.
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Ergebnisbericht U3-Betreuungsbedarf
3
Ebenso ist erkennbar geworden, dass diese Materie stadtteilunabhängig bei allen
Eltern die gleiche Beachtung hervorruft. Dies lässt sich an der Auswertung der Rückmeldungen nach Ortsteilen erkennen. Mit kleinen Abweichungen sind die Zahlen der
Rückmeldungen nahezu identisch mit den absoluten Kinderzahlen in den Ortsteilen
(siehe vorherige Grafik).
Rückmeldung nach Ortsteilen
Millendorf/ Oppendorf
Lipp
0%
7%
Bedburg-Mitte / West
16%
Kirch-/Grottenherten
14%
Broich
6%
Pütz
1%
Klein-/Kirchtroisdorf
7%
Blerichen
7%
Rath
4%
Kirdorf
3%
Königshoven
7%
Kaster
28%
Bedburg-Mitte / West
Broich
Blerichen
Kirdorf
Kaster
Königshoven
Rath
Klein-/Kirchtroisdorf
Pütz
Kirch-/Grottenherten
Lipp
Millendorf/ Oppendorf
Deshalb kann man davon ausgehen, dass es keine ortsabhängigen Bedarfsschwerpunkte nach U3-Betreuung gibt.
Grundsätzliche Rückmeldungen
Um spezielle planungsrelevante Variablen in Erfahrung bringen zu können, wurden
vor den U3 spezifischen Angelegenheiten, grundsätzliche Planungsgrößen abgefragt. Zu diesen gehören:
-
die Anzahl der beeinträchtigten Kinder,
-
die Bereitschaft das Kind in Tagespflege betreuen zu lassen,
-
und die grundsätzliche Bereitschaft, das Kind in einer Bedburger Einrichtung
unter zu bringen
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Ergebnisbericht U3-Betreuungsbedarf
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Letzterer Aspekt kann laut Befragung bei der zukünftigen Planung nahezu außer Betracht gelassen werden. Nur verschwindend geringe 2 % wollen ihr Kind nicht in
Bedburg betreuen lassen. Dennoch ist aus der alltäglichen Bedarfsplanungsarbeit
bekannt, dass gerade Kinder aus den „Randstadtteilen“ (z.B. Kirchherten, Rath) auch
die Einrichtungen anderer Kommunen besuchen (z.B. Titz, Niederaußem). Da von
Eltern aus Nachbargemeinden aber auch immer wieder Anfragen an das Jugendamt
in Bedburg gestellt werden, gleicht sich dies in der Gesamtbelegungsplanung in der
Regel aus.
Relevanz könnte dieser Punkt eventuell noch einmal bekommen, wenn sich der
Trend zur Einrichtung von Betriebskindergärten fortsetzt. Da viele Bedburger Arbeitnehmer zur Beschäftigung auspendeln (Auspendlerquote von 73,7%), könnten auch
deren Kinder außerhalb Bedburg – in Betriebskindergärten – betreut werden. Auch
wenn das derzeit Einzelfälle sind, gilt es diese Entwicklung in den nächsten Jahren
zu beobachten.
Auch die Rückmeldung zum integrativen Bedarf ist wenig aussagekräftig (ca.2 %). Im
Unterschied zum vorher beschriebenen Aspekt ist dieser Punkt aber planungstechnisch - sowohl bzgl. der Platzzahlen als auch der höheren Kindpauschale - von großer Bedeutung. Die Einschätzung des integrativen Bedarfes ist enorm schwierig.
Derzeit können in Bedburg zwei integrative Einrichtungen vorgehalten werden, deren
Wartelisten lang sind. Eine verwertbare Zahl zur langfristigen Planung außer der
Auszählung dieser Listen ist aber kaum zu erfassen.
Das Land Nordrhein-Westfalen rechnet pro Jahrgang mit 4 – 6 % bedürftigen Kindern. Oftmals ist der erhöhte Förderbedarf nicht direkt bei der Geburt, sondern erst in
den ersten Lebensjahren erkennbar und/oder die betroffenen Eltern wollen die Beeinträchtigung der Kinder nicht wahrhaben. Beides wird höchst wahrscheinlich Grund
sein für die geringe Rückmeldung an dieser Stelle im Fragebogen.
Erschwerend hinzu kommt, dass aktuell seitens des Landesjugendamtes kein klares
Bekenntnis zu den integrativen Einrichtungen zu bekommen ist, da grundsätzlich das
Modell der Inklusion (Bedürftige Kinder in Regeleinrichtungen) bevorzugt wird. Dies
kann aber in einigen Kindertagesstätten aufgrund der räumlichen und personellen
Anforderungen nicht realisiert werden.
Deutlicher Handlungsbedarf hingegen lässt sich bei der Rückmeldung zur Tagespflege erkennen. Bei der Frage, ob man sich alternativ zur Tagesstätte auch einen
Betreuungsplatz in der Tagespflege vorstellen kann, verneint dies rund die Hälfte
(etwa 47 %). In den Kommentaren im Bogen, sowie aus der alltäglichen Erfahrung,
hat dies jedoch weniger etwas mit grundsätzlicher Ablehnung der Tagespflege zu
tun, sondern ist eher dem geringen Informationsstand geschuldet. Viele Eltern wissen nicht,
-
welche Konzeption hinter der Tagespflege steckt,
-
was Tagespflege kostet,
-
wie Tagespflegestellen vermittelt werden,
-
wie Tagespflegepersonen ausgebildet sind,
-
wer Tagespflegestellen begleitet und qualifiziert,
-
etc.
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Ergebnisbericht U3-Betreuungsbedarf
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Vor dem Hintergrund, dass die Tagespflegestellen zur Erfüllung des gesetzlichen
Anspruch benötigt werden und gesetzlich gleichwertig zum Angebot der Kindertagesstätten zu betrachten sind, ist es sicherlich notwendig, dass die Eltern besser
über dieses Angebot informiert werden.
Betreuungsbedarf U3/Ü3-Betreuung
Die Rückmeldung zur grundsätzlichen Entscheidung, ab wann das Kind betreut werden soll, spricht eine eindeutige Sprache.
U3 oder Ü3?
Über 3
Unter 3
Rund drei Viertel der befragten Eltern melden zurück, dass sie ihr Kind gerne schon
vor dem dritten Lebensjahr betreuen lassen möchten. Nur 27 % möchten das Kind
erst ab vollendetem 3. Lebensjahr in einer Kindertageseinrichtung anmelden.
Die genaue Aufteilung auf die beiden U3 Jahrgänge stellt sich wie folgt dar:
Differenzierte U3 Betreuung
U1 Betreuung
2%
U2 Betreuung
31%
U3 Betreuung
67%
Die in 2 Fällen gewünschte U1 Betreuung bedarf für die kommunale Planung keine
besondere Beachtung. Deutlich wird jedoch, dass der Bedarf nach Betreuung mit
dem Alter steigt.
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Ergebnisbericht U3-Betreuungsbedarf
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Im Altersjahrgang U3 war das Ergebnis von 67% in der Art zu erwarten, da in diesen
Jahrgang auch die hereinwachsenden Kinder fallen, die im Laufe des nächsten Kindergartenjahres 3 Jahre alt werden, und spätestens dann den Anspruch auf einen
Platz geltend machen wollen. Erkennbar ist jedoch, dass es im Bereich der U2
Betreuung Bedarfe gibt (31 %), die derzeit in diesem Umfang nicht berücksichtigt
wurden und dementsprechend noch nicht gedeckt werden könnten.
Bei der Wahl und Verteilung der favorisierten Wunscheinrichtung wäre es im Sinne
der meisten Eltern, wenn alle Einrichtungen eine U3/U2 Betreuung anbieten können.
Neben den Kindertagesstätten, die derzeit schon Betreuung für unter Dreijährige anbieten, wurden auffallend oft die Institutionen ausgewählt, die noch keine U3 Plätze
haben.
Betrachtet man beim Aspekt der Einrichtungswahl die Eltern, die ihr Kind erst mit 3
Jahren in eine Kindertageseinrichtung geben wollen, so ist festzustellen, dass diese
grundsätzlich auch alle Kindergarten wählen, aber vermehrt auch bewusst Einrichtungen, in denen keine U3 Kinder betreut werden.
An dieser Tatsache lässt sich im Übrigen die vorherrschende Ambivalenz darstellen,
wie die U3 Betreuung derzeit in der Elternschaft gesehen wird (und den Bereich zusätzlich schwer plan- und kalkulierbar machen). Entweder man ist von der U3Betreuung überzeugt, ist auf den Platz angewiesen oder hält die frühkindliche Bildung vor dem dritten Lebensjahr für wichtig – oder eben nicht.
Die Begründung für die Wahl der Einrichtung ist bei allen Altersstufen nahezu identisch; lediglich im U3 Bereich wird auf das pädagogische Konzept und die ideologische Ausrichtung ein wenig mehr Wert gelegt.
Wahl der Einrichtung
90,00%
U3
Ü3
80,00%
70,00%
60,00%
50,00%
U3
U3
40,00%
Ü3
Ü3
30,00%
U3
20,00%
U3
Ü3
10,00%
Ü3
0,00%
Wohnortnähe
Geschwisterkind Pädagogisches
Konzept
U3
Ideologische
Ausrichtung
Sonstiges
Ü3
Neben einigen individuellen Befindlichkeiten bleibt jedoch die Wohnortnähe das
Hauptkriterium bei der Wahl der Einrichtung. Dies spricht dafür in allen Stadtteilen
und Sozialräumen sowohl U3- als auch Ü3-Plätze vorzuhalten.
Jugendhilfeplanung Bedburg
Ergebnisbericht U3-Betreuungsbedarf
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Beim benötigten Betreuungsumfang präsentiert sich ein anderes Bild. Der Umfang
der Betreuung ist für die Kindergartenbedarfsplanung durchaus von Bedeutung, da
sich bei steigendem individuellem wöchentlichem Betreuungsbedarf die Anzahl der
zur Verfügung stehenden Gesamtplätze reduziert.
Benötigter Betreuungsumfang
Ü3
70,00%
60,00%
U3
50,00%
40,00%
Ü3
U3
30,00%
U3
20,00%
10,00%
U3
Ü3
Ü3
0,00%
weniger als 15
25 Stunden
35 Stunden
U3
45 Stunden
Ü3
Während im Ü3 Bereich hauptsächlich 25 bis 35 Stunden Betreuungsumfang benötigt werden, verschiebt sich dieser Bedarf bei den Eltern mit Kindern unter 3 Jahren
auf 35 bis 45 Stunden. Dies könnte ein Indiz dafür sein, dass diese Eltern schneller
in die Berufstätigkeit zurückkehren wollen (oder müssen) und dafür diese Zeitkontingente benötigen. Langfristig bedeutet dies, dass der Anteil der 45 Stunden Plätze
steigen wird und insgesamt mehr Betreuungsplätze geschaffen werden müssen.
Die Notwendigkeit eines Betreuungsplatzes für Eltern, die ihr Kind schon vor dem 3.
Lebensjahr in einer Kindertagesstätte oder bei einer Tagespflegestelle betreuen lassen wollen, lässt sich auch am Anmeldeverhalten ablesen. Während rund 70% dieser Eltern ihr Kind schon zur Betreuung angemeldet haben – lassen es Eltern mit
Kindern über 3 mit 50% ein wenig „gelassener“ angehen. Sicherlich auch in dem
Bewusstsein durch den bestehenden Rechtsanspruch auf jeden Fall einen Platz zu
erhalten.
Bei der Anzahl der Einrichtungen, bei denen man die Kinder angemeldet hat, gibt es
wiederum keine signifikanten Unterschiede. Die meisten Eltern melden ihr Kind in
einer – der favorisierten – Einrichtung an und hoffen auf eine Platzzusage. Diesbezüglich sollten die Eltern zukünftig dahin geleitet werden, die Anmeldungen weiter zu
streuen, da die Fluktuation in den Einrichtungen – durch längeren Kindergartenaufenthalt und kleinere Gruppenformen – geringer wird.
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Ergebnisbericht U3-Betreuungsbedarf
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Bewertung und Anregungen der Eltern
Wie der Tabelle zu entnehmen ist, sind die Bedburger Eltern grundsätzlich mit der
Kinder(garten)betreuung in Bedburg „zufrieden“.
Kinderbetreuung in Bedburg
50
45
40
35
30
25
20
15
10
5
0
sehr gut
gut
befriedigend
ausreichend
mangelhaft
ungenügend
Wenn auch bei einem Durchschnittwert von 3 sicherlich genügend Platz für Verbesserungspotential bleibt, werden folgende Gegebenheiten als positiv bewertet:
-
Breites Angebot an Kindergartenträgern mit unterschiedlichen Konzeptionen
-
Konzept- und Trägervielfalt
-
Hohe Betreuungsqualität
-
Kompetente Ansprechpartner in den Einrichtungen
-
Verlässlichkeit und Beständigkeit des Personals
-
Überschaubare Größen der Einrichtungen
-
etc.
Daneben werden aber diverse Umstände als defizitär gesehen:
-
Geringe Flexibilität bei den Öffnungszeiten
-
Wenig U2 / U3 Betreuungsplätze
-
Platzvergabesystem undurchsichtig und arbeitnehmerunfreundlich
-
Platzzusage zu spät
-
Tagespflegestellen nicht bekannt
-
Beiträge/ Betreuungskosten deutlich zu hoch
-
Mangelnde oder zu späte Beratung
-
Personalmangel in Kindertagesstätten
-
Chance auf Wunschkindergarten nicht hoch
-
Keine städtische Einrichtung
-
Unterjähriger Platzanspruch schwer durchsetzbar
-
etc.
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Ergebnisbericht U3-Betreuungsbedarf
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Um eine prozentuale Gewichtung der einzelnen Punkte vornehmen zu können, sind
die einzelnen Rückmeldungen zu individuell. Im Clusterverfahren lassen sich jedoch
vier Hauptkritikpunkte herauskristallisieren:
▪
Beiträge
▪
Flexibilität / Öffnungszeiten
▪
Platzvergabe/ Platzzusage
▪
Anzahl U2 / U3 Plätze
Um die jetzige Beurteilung der Kinderbetreuung steigern zu wollen, sind dies die wesentlichen Stellschrauben, an denen man sich zukünftig messen lassen muss.
Diese Rückmeldungen finden sich teilweise auch in den Anregungen zur Steigerung
der Familienfreundlichkeit wieder. Da sich diese Frage aber nicht nur auf den Kinderbetreuungsbereich bezogen hat, sondern hier die grundsätzliche Attraktivität für
Familien in Bedburg in den Blick genommen werden sollte, ist die Liste von Vorschlägen weitaus länger. Wiederum lassen sich jedoch einige Interessengebiete zusammenfassen. Darunter fallen:
▪
Spielplatzangebot überprüfen und attraktivere, sauberere Spielplätze für
Kinder schaffen
▪
Freizeitangebot für Familien erhöhen / Ferienangebote
▪
Kinder(wagen)freundliche Einrichtungen
▪
Erhalt des Freibades
▪
Verbesserter Informationsfluss für junge Familien
▪
Öffentlichkeitsarbeit
▪
Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen/ Radwege ausbauen
▪
Mehr Eltern-Kind-Kurse
Wie schon im in der Konzeption der Befragung angekündigt wird diese – mindestens
bis zum 01.08.2013 – fortgeführt. Kinder die bis zum 30.08.2012 geboren sind, wurden weiterhin vom Jugendamt angeschrieben. Darauffolgend ist der Fragebogen Bestandteil des Babybegrüßungspakets.
Aus den zukünftig eingehenden Rückmeldungen lassen sich möglicherweise Bedarfsentwicklungstendenzen erkennen, die für die Kindergartenbedarfsplanung von
Bedeutung sein können. Darüber hinaus lässt sich eventuell ablesen, ob die Maßnahmen zur Abstellung der empfundenen Defizite greifen.
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Ergebnisbericht U3-Betreuungsbedarf
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Fazit und Kernaussagen
Insgesamt kann die Befragung als erfolgreich und bereichernd gewertet werden.
Das hohe Interesse an der Befragung zeigt deutlich, dass den Eltern diese Thematik am Herzen liegt. Aus den individuellen Rückmeldungen der Eltern kann
man zudem herauslesen, dass sie froh sind, dass der Bedarf nach Kinderbetreuung verwaltungsseitig ernst genommen wird.
Neben vielen hilfreichen Erkenntnissen gibt es sicherlich Aspekte, die durch die
Befragung nicht wirklich klarer und planbarer geworden sind. Dazu zählt vor allem der Bereich Integration. Nachdem vor der Befragung schon einmal versucht
wurde, den integrativen Bereich genauer zu erfassen - und das Ergebnis ebenso
wenig aussagekräftig gewesen ist - muss man vielleicht anerkennen, dass eine
exakte Planung in dieser Betreuungssparte nicht realisierbar ist.
Die Betreuung von Kindern unter drei Jahren polarisiert - Eltern sind entweder
strikt dagegen oder von der frühkindlichen Bildung ab dem 1. Lebensjahr überzeugt. Die Triebfeder dieser Überzeugung ist unterschiedlicher Natur. Die Verwaltung geht davon aus, dass sich die Inanspruchnahme von U3 Betreuung nach
dem Rechtsanspruch in 2013 annähernd ähnlich entwickeln wird, wie die Inanspruchnahme für über Dreijährige nach der Einführung des Rechtsanspruchs in
1996.
Ein Transfer der zurückgemeldeten Prozentzahlen zum Bedarf an U3 Betreuungsplätzen auf die Gesamtkinderzahlen in Bedburg ist nicht sinnvoll, da davon
auszugehen ist, dass gerade die Eltern, die diesen Bedarf haben, besonders oft
in der Rückmeldequote vertreten sind. Auch wenn sich die realen Platzzahlbedarfe erst verifizieren lassen, wenn die verbindlichen Anmeldungen der Eltern in
den Kindertagesstätten vorliegen, ist schon jetzt erkennbar, dass eine U3
Betreuungsnachfrage vorliegt, der wahrscheinlich über den vom Land kalkulierten 32% liegt.
Während für die 2 – 3 jährigen unter Hinzuziehung der Tagespflege evtl. ausreichend Plätze in Bedburg vorgehalten werden können, ist schon jetzt ein zusätzlicher Platzbedarf für die Kinder unter 2 Jahren erkennbar. Nimmt man nur die absoluten Zahlen aus dem Fragebogen zum Bedarf der U2 Betreuung (33), fehlen
mindestens 2 Gruppenformen II (für Kinder von 0-3 Jahren). Die Ausbaureserven
in den einzelnen Einrichtungen sind jedoch bald ausgeschöpft und es darf nicht
außer Acht gelassen werden, dass jedem U3- Ausbau Plätze zur Betreuung von
Kindern über 3 Jahren zum Opfer fallen.
Für diese Kinder soll aber der kommunale Anspruch bestehen, die Deckungsquote von 100% aufrecht zu halten. Daher muss grundsätzlich auch die Inbetriebnahme einer neuen Kindertagesstätte in Betracht gezogen werden. Die Bereitstellung ausreichender Betreuungsplätze ist im Übrigen - dies zeigt die tägliche Erfahrung im Jugendamt - für junge Familien, ein Zuzugsargument und insofern ein `harter´ Standortfaktor.
Ähnlich verhält es sich bei den Kindergartenbeiträgen. Auch diese sind für die
zukünftige Wohnortfrage von jungen Familien ein gewichtiges Argument; ausweislich zahlreicher Kommentare auf den Rückmeldungen der Fragbögen haben
die Kindergartenbeiträge durch die zum Kindergartenjahr 2012/ 13 in Kraft getretene Satzungsänderung eine spürbare Grenze erreicht. Der Deckungsgrad von
rd. 17,6 % sollte aus Sicht der Verwaltung derzeit nicht weiter erhöht werden.
Jugendhilfeplanung Bedburg
Ergebnisbericht U3-Betreuungsbedarf
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Trotz der zufriedenstellenden Qualität in den Kindertageseinrichtungen, gilt es
verschiedene Begebenheiten auf den Prüfstand zu stellen und neu zu strukturieren. So muss z. B. geschaut werden, - wieder vor dem Hintergrund, dass beschäftigte Bedburger mehrheitlich zur Arbeit auspendeln - ob die Struktur der
Öffnungszeiten in den Institutionen angepasst werden sollte.
Das oft monierte Platzvergabesystem wird ab dem nächsten Kindergartenjahr
geändert und soll - sofern das Procedere reibungsfrei läuft - in den darauf folgenden Jahren weiter modifiziert werden, damit der Elternwunsch noch mehr in
den Vordergrund rückt.
Die Informationspolitik und Öffentlichkeitsarbeit muss verbessert werden, damit
die schon vorhandenen Angebote effizienter genutzt werden und deren Konzepte
bekannter werden. Viele von den Eltern dringend geforderte Angebote (z.B. Tagespflege, Mutter-Kind-Kurse, Familienzentren, Ferienangebote usw.) existieren
bereits, scheinen aber nicht überall präsent zu sein.
Für die Verwaltung der Stadt Bedburg, insbesondere für das Jugendamt, sollte
die Lebensqualität junger Menschen und Familien das oberste Ziel sein und absolute Priorität besitzen. Daher sollen/ müssen die Anregungen der Eltern in allen
Überlegungen Platz finden. So ist beispielsweise konkret verwaltungsseitig beabsichtigt, im zukünftigen Spielplatzkonzept/ Spielraumkonzept die betroffenen
Eltern und Kinder mit einzubeziehen.
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