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Beschlussvorlage (Vorberatung der Kalkulation über die Erhebung von Abfallgebühren für das Haushaltsjahr 2013)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
69 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
21.11.12, 17:15
Aktualisiert
21.11.12, 17:15

Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP8246/2012 Fachbereich I - Personal, Organisation und Finanzen Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Finanzausschuss 27.11.2012 Rat der Stadt Bedburg 11.12.2012 Abstimmungsergebnis: Betreff: Vorberatung der Kalkulation über die Erhebung von Abfallgebühren für das Haushaltsjahr 2013 Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, die vorgelegte Kalkulation über die Erhebung der Abfallgebühren für das Haushaltsjahr 2013 zu beschließen. STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Gemäß § 6 Abs. 1 KAG sind Benutzungsgebühren zu erheben, wenn eine Einrichtung oder Anlage überwiegend dem Vorteil einzelner Personen oder Personengruppen dient, sofern nicht ein privatrechtliches Entgelt gefordert wird. Im Übrigen können Gebühren erhoben werden. Das veranschlagte Gebührenaufkommen soll die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung oder Anlage nicht übersteigen und bei Benutzungsgebühren in der Regel decken. Kosten im Sinne des § 6 Abs. 1 KAG sind die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten. Die Gebühr ist nach der Inanspruchnahme der Einrichtung oder Anlage (Wirklichkeitsmaßstab) zu bemessen. Wenn das besonders schwierig oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist, kann ein Wahrscheinlichkeitsmaßstab gewählt werden, der nicht in einem offensichtlichen Missverhältnis zu der Inanspruchnahme stehen darf. Hiermit bringt der Gesetzgeber zum Ausdruck, dass er für das Gebührenrecht die vom Bundesverfassungs- und Bundesverwaltungsgericht aus dem Wesen der Gebühr und aus verfassungsrechtlichen Normen abgeleitete Äquivalenz (Verhältnismäßigkeit) zwischen Gebühr und Gegenleistung fordert. Das Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein- Westfalen sieht vor, dass Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten 4 Jahre (bisheriger Zeitraum waren 3 Jahre) auszugleichen sind; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraums ausgeglichen werden. Für die Durchführung der Abfallbeseitigung bedient sich die Stadt Bedburg Dritter. Die Kosten, die der Gebührenkalkulation zugrunde liegen, werden insbesondere durch die Abfallmenge und die vertraglich vereinbarten Preise (Unternehmerentschädigung) sowie die vom Rhein-Erft-Kreis festgesetzten Gebühren für die Entsorgung/Verbrennung bestimmt. Da die Abfallmenge ein wesentlicher Faktor der Abfallbeseitigungsgebühren ist, wird die Entwicklung der Abfallfraktionen nachstehend dargestellt. Entwicklung der Abfallmengen in Tonnen 4.500 4.000 3.500 3.000 2.500 2.000 1.500 1.000 500 0 Restabfall Sperrgut Bioabfall 2008 2009 Grünabfall 2010 Papier (kommunaler Anteil) 2011 Schadstoffe Wilder Müll Groß geräte 2012 hochgerechnet Bei der Restabfall- und der Grünabfallmenge sind Abwärtstrends (2008 bis 2012) erkennbar. Für die Kalkulation 2013 wurde mit einem Aufkommen beim Restabfall von 3.500 t kalkuliert (zum Vergleich: Durchschnitt der letzten 5 Jahre = 3.587 t). Beschlussvorlage WP8-246/2012 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Der Durchschnittswert der letzten 5 Jahre bei der Grünabfuhr beträgt 550 Tonnen. Für die Kalkulation wird der hochgerechnete Wert des Jahres 2012 (460 t) angesetzt. Die Bioabfallmenge schwankt. Daher wird für das Jahr 2013 mit der Durchschnittsmenge der letzten 5 Jahre in Höhe von 4.040 Tonnen kalkuliert. Der hochgerechnete Wert 2012 beträgt 4.100 Tonnen. Der Anschlussgrad liegt im Jahr 2012 bei rd. 74 % (2009 = 72%, 2010 = 73 %, 2011=74%), von dem auch bei der Kalkulation 2013 ausgegangen wird. Die Sperrgutmenge steigt seit 2010 kontinuierlich. Daher wird hier mit der hochgerechneten Menge des Jahres 2012 (1.100 Tonnen) kalkuliert. Auch beim Papierabfall wurde die durchschnittliche Tonnage der letzten 5 Jahre als Kalkulationswert angesetzt (1800 t). Das eingesammelte Altpapier steht dem Entsorgungsunternehmer zur Vermarktung zur Verfügung. Der tatsächlich vom Auftragnehmer erzielte Vermarktungserlös steht diesem selbst zu. Die Stadt Bedburg erhält jedoch monatlich eine auf der Basis der erfassten Tonnage abzurechnende Vergütung auf der Grundlage eines bestimmten Marktpreises des Altpapierpreisspiegels des Europäischen Wirtschaftsdienstes GmbH (EUWID). In der Kalkulation 2013 wurde ein Vermarktungserlös in Höhe von 71.010 € berücksichtigt. Der Vermarktungserlös ist im Jahr 2012 geringer ausgefallen als in den Vorjahren, kalkuliert wird mit dem durchschnittlichen Erlös des Jahres 2012 (46,50 €/t). Die Menge der schadstoffhaltigen Abfälle sank in 2010 auf 23 Tonnen. In 2011 klettert die Menge allerdings wieder auf das Niveau der Vorjahre. In 2012 steigt die Menge der einzelnen Schadstofffraktionen weiter an. Daher wird mit dem hochgerechneten Wert aus 2012 kalkuliert (32 Tonnen). Die Menge des „Wilden Mülls“ ging leicht zurück. Dennoch wird auch hier mit dem Durchschnittswert der letzten 5 Jahre gerechnet, dies sind rd. 153 Tonnen. In dieser Menge ist auch die regelmäßige Entleerung der städtischen Abfallkörbe durch Mitarbeiter/innen des Bauhofes enthalten. Folgende Gebühren sind lt. Mitteilung des Rhein-Erft-Kreis für die Entsorgung der Abfälle je Tonne für das Jahr 2013 zu zahlenden: Entsorgung der Restabfälle und von Sperrgut 158,70 € Entsorgung der Grünabfälle 26,76 € Entsorgung der Bioabfälle 50,60 € (155,00 € in 2012) (26,69 € in 2012) (50,53 € in 2012) Die gesamt zu zahlende Abfallgebühr an den Rhein-Erft-Kreis beträgt lt. vorliegender Kalkulation 949.880 € und liegt geringfügig höher als die der Kalkulation des Vorjahres (= 947.850 €). Beschlussvorlage WP8-246/2012 Seite 3 STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Entwicklung der an den Rhein-Erft-Kreis zu zahlenden Gebühren 700.000 € 600.000 € 500.000 € 400.000 € 300.000 € 200.000 € 100.000 € 0€ Restabfall und Wilder Müll Sperrgut 2008 2009 Grünabfall 2010 2011 2012 Bioabfall 2013 Kalkulation Im Jahr 2013 sind voraussichtlich Unternehmerentschädigungen für das Sammeln und Abfahren der Abfälle in Höhe von 380.000 € zu zahlen. Die Gebührenbedarfsberechnung 2012 beinhaltete Unternehmerentschädigungen i. H. v. 370.000 €. Die Preise für das Einsammeln und Abfahren der Abfallfraktionen sind 2013 wie in 2012: Restabfall Sperrmüll Bioabfall Grünabfall Papierabfall Großgeräte 33,52 €/t 45,72 €/t 29,58 €/t 52,37 €/t 12,50 €/t 5,64 €/Stück Die Preise für das Einsammeln von Schadstoffen haben sich unwesentlich verändert: Sonderabfall - Schadstoffe - Farben etc. - Arzneimittel - Batterien und Akkumulatoren - Batterien und Akkumulatoren (Entschädigung) Beschlussvorlage WP8-246/2012 1,33 €/kg 0,23 €/kg 0,23 €/kg 0,31 €/kg - 0,18 €/kg Seite 4 STADT BEDBURG Seite: 5 Sitzungsvorlage Entwicklung der Unternehmerentschädigungen 300.000 € 250.000 € 200.000 € 150.000 € 100.000 € 50.000 € 0€ Restabfall Sperrgut 2008 2009 Grünabfall 2010 2011 2012 Bioabfall 2013 Kalkulation Ermittlung der Entleerungshäufigkeit sowie des Jahresliteraufkommens Restmüllgefäßgröße in € 80 120 240 770 1.100 70 Behälterbestand Mietgefäße 5.521 3.071 637 26 51 736 Entleerungen je Gefäßart 81.792 50.438 12.126 561 1.674 736 15 16 19 22 33 6.543.360 6.052.560 2.910.240 431.970 1.841.400 Durchschnitt Jahresliteraufkomme n 51.492 17.831.022 Kalkulation 2012: 18.496.747 Ist 2011: 17.228.760 Pflichtentleerungen Beschlussvorlage WP8-246/2012 12 12 12 12 12 Seite 5 STADT BEDBURG Seite: 6 Sitzungsvorlage Kalkulation der Kosten Bezogen auf die Gesamtliterzahl von 17.831.022 und ansatzfähige Gesamtkosten von 1.558.644 € ergibt sich ein Betrag je Volumenliter in Höhe von 0,08891045 €. 15,16% Die Entwicklung der letzten Jahre stellt sich wie folgt dar: 0,05 2,82% 4,99% 0,08891045 0,0772073 0,07843789 0,09346156 0,1 0,09090011 0,15 0,09340684 0,2 -2,68% -1,57% 0 -0,05 -16,07% -0,1 -0,15 -0,2 in EUR je Volumenliter 2008 Veränderung in % zum Vorjahr 2009 2010 2011 2012 2013 Aufgrund des errechneten Kostenaufwands je Volumenliter sowie aufgrund der durchschnittlichen Entleerungen, die als Vorausleistungen in 2013 zu zahlen sind, ergeben sich folgende Gebührensätze: Restabfallgefäßgröße in € 80 Gebühr je Entleerung 120 240 770 1100 70 7,11 € 10,67 € 21,34 € 68,46 € 97,80 € 85,32 € 128,04 € 256,08 € 821,52 € 1.173,60 € 15 16 19 22 33 106,65 € 170,72 € 405,46 € 1.506,12 € 3.227,40 € 6,22 € Gebühr je Entleerung 2012 6,18 € 9,26 € 18,53 € 59,45 € 84,93 € 5,40 € Gebühr bei Pflichtleerungen 2012 74,16 € 111,12 € 222,36 € 713,40 € 1.019,16 € 20 24 34 370,60 € 1.426,80 € 2.887,62 € Gebühr bei Pflichtleerungen Durchschnittliche Entleerungshäufigkeit Vorausleistungen (durchschnittliche Entleerungshäufigkeit) Durchschnittliche Entleerungshäufigkeit 2012 Vorausleistungen (durchschnittliche Entleerungshäufigkeit) 2012 15 17 92,70 € 157,42 € Differenz Vorausleistungen 2013 zu 2012 13,95 € 13,30 € 34,86 € 79,32 € 588.815 € 524.281 € 258.278 € 39.159 € Gebührenaufkommen (Vorausleistungen) Kostendeckungsgrad Beschlussvorlage WP8-246/2012 6,22 € 5,40 € 339,78 € 164.597 € 4.575 € 1.579.706 € 99,64% Seite 6 STADT BEDBURG Seite: 7 Sitzungsvorlage Der Anstieg der Gebührensätze hat im Wesentlichen zwei Ursachen. Einerseits sinkt das Litervolumen um rd. 670.000 Liter. Andererseits konnte in der Kalkulation 2012 noch ein Überschuss in Höhe von rd. 80 T€ aus 2010 berücksichtigt werden, während in der Kalkulation 2013 ein Fehlbetrag aus 2011 in Höhe von rd. 30 T€ berücksichtigt ist. Dieser Fehlbetrag erklärt sich hauptsächlich durch die tatsächlich angefallene Müllmenge. Bei der Unternehmerentschädigung und den Zahlungen an den Rhein-Erft-Kreis entstand so bereits eine Differenz von 46.600 €. Gleiches gilt für den Posten „Vermarktungserlös Papier“. Die Marktpreise im EUWID unterliegen starken Schwankungen, was die Bestimmung des jährlichen Vergütungspreises schwierig macht. Für die Gestellung einer zusätzlichen Biotonne sind ab dem 01.01.2013 nunmehr 48,50 € zu zahlen. Für den Verzicht auf eine Biotonne werden dem Gebührenzahler folgende Jahresabschläge gewährt: 80-l-Gefäß 120-l-Gefäß 240-l-Gefäß 770-l-Gefäß 1100-l-Gefäß 6,00 € (Vorjahr: 6,00 €) 9,00 € (Vorjahr: 9,00 €) 19,00 € (Vorjahr: 18,00 €) 60,00 € (Vorjahr: 57,00 €) 86,00 € (Vorjahr: 82,00 €) Die Gestellungsgebühr bleibt gefäßgrößenübergreifend bei 1,63 € je Restmüllgefäß. Der Gesamtdeckungsgrad liegt nach dieser Kalkulation für das Haushaltsjahr 2013 bei 99,64 %. Würde man den Fehlbetrag aus dem Jahre 2011 für das Jahr 2013 unberücksichtigt lassen und erst in den Jahren 2014 bzw. 2015 einstellen, würden sich die Gebührensätze für die Restmüllgefäße wie folgt entwickeln. Restabfallgefäßgröße in € 80 Gebühr je Entleerung Gebühr bei Pflichtleerungen Durchschnittliche Entleerungshäufigkeit Vorausleistungen (durchschnittliche Entleerungshäufigkeit) Gebührenaufkommen (Vorausleistungen) 120 240 770 1100 70 6,98 € 10,47 € 20,94 € 67,19 € 95,98 € 83,76 € 125,64 € 251,28 € 806,28 € 1.151,76 € 15 16 19 22 33 104,70 € 167,52 € 397,86 € 1.478,18 € 3.167,34 € 6,11 € 578.049 € 514.454 € 253.437 € 38.433 € 161.534 € 4.495 € 6,11 € 1.550.401 € Kostendeckungsgrad Beschlussvorlage WP8-246/2012 99,65% Seite 7 STADT BEDBURG Seite: 8 Sitzungsvorlage Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Der demografische Wandel wird sich nicht zwangsläufig auf die Höhe der Gebührensätze auswirken, da mit abnehmender Einwohnerzahl voraussichtlich auch eine Reduzierung der Abfallmengen einher gehen wird. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: Bedburg, den 20.11.2012 ----------------------------------Salzhuber ----------------------------------Eßer ----------------------------------Baum Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Stadtkämmerer ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-246/2012 Seite 8