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Öffentliche Niederschrift (Bau- und Planungsausschuss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
141 kB
Datum
27.09.2011
Erstellt
05.10.11, 13:03
Aktualisiert
05.10.11, 13:03

Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die 11. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 27.09.2011 Mitgliederzahl: 18 Vorsitzender: Schnitzler, Josef Anwesend sind: a) die stimmberechtigten Ausschussmitglieder: 1. Ackers, Elfriede 2. Ackers, Heinz Albert 3. Berens von Rautenfeld, Dagmar, vertritt Schroeteler, Rolf 4. Böcking, Paul 5. Boos, Thorsten 6. Braks, Egbert 7. Eßer, Ingo 8. Hohn, Astrid 9. Jansen, Wilfried, vertritt Weikum, Robert 10. Lörken, Franz 11. Macherey, Peter bis TOP 7 12. Mauel, Albert, vertritt Heidbüchel, Rolf 13. Schnitzler, Josef 14. Servatius, Stephan 15. Stoffels, Manfred 16. Weiler, Martin 17. Wienands, Werner b) von der Verwaltung: 1. GVD Stolz 2. GOVR Schmühl 3. GA Linden Es fehlen a) entschuldigt: Heidbüchel, Rolf Schroeteler, Rolf b) unentschuldigt: Burmester, Wolfgang Weikum, Robert Kreuzau, den 27.09.2011 Tagungsort: Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal Beginn der Sitzung: 18:00 Uhr Ende der Sitzung: 19:30 Uhr Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Schnitzler fest, dass zur heutigen Sitzung form- und fristgerecht eingeladen ist. Es wird angefragt, ob Änderungsoder Ergänzungswünsche zur Tagesordnung gestellt werden. Dies ist nicht der Fall. -2- TAGESORDNUNG: A. Öffentliche Sitzung 1. Mitteilungen 2. Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen 2.1 Allgemeine Sachstandsinformationen 3. Voranfrage der STAWAG Solar GmbH, Aachen, auf Errichtung von 3 Windenergieanlagen in der Gemarkung Thum; hier: Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau gemäß § 36 Abs. 1 BauGB Vorlage: 41/2011 4. Antrag auf Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau zum Zwecke der Errichtung von Windenergieanlagen in den Ortsteilen Stockheim und Thum; hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB zur 33. Änderung des FNP Vorlage: 39/2011 5. 32. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Ortsteil Stockheim „Konversion des ehemaligen Munitionsdepots sowie Rücknahme einer noch dargestellten gewerblichen Fläche östlich der B 56“; hier: a) Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Verfahren gem. § 4 (1) BauGB (vorgezogene Behördenbeteiligung) und § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) b) Beschluss zur Durchführung der Offenlage Vorlage: 10/2010 1. Ergänzung 6. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. F 14, Ortsteil Stockheim, „Westlicher Ortsrand“; hier: a) Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Verfahren gem. § 4 (1) BauGB (vorgezogene Behördenbeteiligung) und § 3 (1) BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) b) Zustimmung zum überarbeiteten Bebauungsplanentwurf und Beschluss zur Durchführung der Offenlage Vorlage: 11/2010 1. Ergänzung 7. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 25, Ortsteil Kreuzau, „Ortskern I“; hier: a) Beratung und Beschlussfassung zu eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der erneuten Offenlage b) Satzungsbeschluss Vorlage: 85/2009 3. Ergänzung 8. Bebauungsplan Nr. D 15, Ortsteil Drove, "Nordwestlicher Ortsrand"; hier: Festlegung der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen Vorlage: 40/2011 9. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. D 15, Ortsteil Drove, "Nordwestlicher Ortsrand"; hier: a) Beratung und Beschlussfassung zu eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage b) Satzungsbeschluss Vorlage: 38/2010 2. Ergänzung -310. Antrag der CDU-Fraktion zur Prüfung einer verbesserten Internetverbindung im Bereich Obermaubach und Schlagstein Vorlage: 42/2011 11. Anfragen B. Nichtöffentliche Sitzung 12. Mitteilungen 13. Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen 13.1 Allgemeine Sachstandsinformationen 14. Anfragen -4A. Öffentliche Sitzung 1. Mitteilungen Es liegen keine Mitteilungen vor. 2. Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen 2.1 Allgemeine Sachstandsinformationen Zu Vorlage-Nr. 43/2009 fragt Ausschussmitglied Hohn nach dem derzeitigen Sachstand HRB Thum. Herr Schmühl teilt mit, dass nach letztem Sachstand mit einem eventuellen Bau nicht vor 2013/2014 begonnen werden kann. Er werde allerdings den WVER nochmals anschreiben und sämtliche aktuellen Sachstände Drover Bach, Boicher Bach, Thumer Bach und Wiesenbach erfragen und darüber in der nächsten Sitzung des Bau- und Planungsausschusses berichten. Ausschussmitglied Hohn fragt weiter nach dem Sachstand zu Vorlage-Nr. 78/2010. Herr Schmühl antwortet darauf, dass die UNI Bonn zurzeit eine Arbeit erstellt, die sich allerdings nicht nur auf den Zentralort Kreuzau bezieht. Außerdem ist die UNI Aachen zurzeit dabei, eine Arbeit zu erstellen, die jedoch noch nicht weit fortgeschritten ist. Anschließend nehmen die Ausschussmitglieder die Sachstandsinformationen zu TOP 2.1 zur Kenntnis. 3. Voranfrage der STAWAG Solar GmbH, Aachen, auf Errichtung von 3 Windenergieanlagen in der Gemarkung Thum; hier: Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau gemäß § 36 Abs. 1 BauGB Vorlage: 41/2011 Ausschussmitglied Böcking teilt mit, dass die SPD Fraktion bisher noch keine Beratung zu diesem TOP durchführen konnte. Herr Schmühl gibt zu verstehen, dass eine Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau auf jeden Fall innerhalb der Zweimonatsfrist bis spätestens 17.10.2011 beim Kreis Düren vorliegen muss. Beschlussvorschlag: Das Einvernehmen der Gemeinde Kreuzau gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird versagt, da die von der Firma STAWAG Solar GmbH, Aachen, geplanten 3 Windenergieanlagen außerhalb der im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Kreuzau (8. Änderung) dargestellten Konzentrationszone liegen. Beratungsergebnis: 4. 14 Stimmen dafür, 3 Enthaltungen Antrag auf Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau zum Zwecke der Errichtung von Windenergieanlagen in den Ortsteilen Stockheim und Thum; hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB zur 33. Änderung des FNP Vorlage: 39/2011 Ausschussmitglied Eßer schlägt aufgrund von mehreren vorangegangenen Gesprächen und in Abstimmung mit dem Vorsitzenden der SPD Fraktion vor, den TOP zurückzustellen und um eine -5Sitzungsrunde zu verschieben. Hiermit erklären sich die übrigen Ausschussmitglieder einvernehmlich einverstanden. In der nächsten Sitzungsrunde erfolgt allerdings keine Beratung mehr im Umweltausschuss, da dort bereits eine Beratung am 14.09.2011 stattgefunden hat. Dem Beschlussvorschlag der Verwaltung wurde einstimmig gefolgt. Beratungsergebnis: 5. Zurückverwiesen 32. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Ortsteil Stockheim „Konversion des ehemaligen Munitionsdepots sowie Rücknahme einer noch dargestellten gewerblichen Fläche östlich der B 56“; hier: a) Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Verfahren gem. § 4 (1) BauGB (vorgezogene Behördenbeteiligung) und § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) b) Beschluss zur Durchführung der Offenlage Vorlage: 10/2010 1. Ergänzung Herr Schmühl teilt zunächst mit, dass der Umweltausschuss in seiner Sitzung am 14.09.2011 dem Beschlussvorschlag der Verwaltung einstimmig bei einer Enthaltung gefolgt ist. Anschließend trägt er nochmals die Abwägungen mit den verwaltungsseitigen Ergebnissen vor. Beschlussvorschlag: 1. Auf die Darstellung der Grundstücke Gemarkung Kreuzau, Flur 5 Nr. 16, Flur 8 Nr. 33, und Flur 8 Nr. 57, als Flächen für die Forstwirtschaft wird nicht verzichtet. Den betroffenen Eigentümern entsteht durch diese Darstellung weder ein finanzieller Verlust noch entsteht hierdurch für die jeweiligen Eigentümer eine Verpflichtung zur Durchführung einer Aufforstung. 2. Die Forderung des Herrn Ernst-Willi Stollenwerk, sämtliche Waldersatzmaßnahmen in Stockheim durchzuführen, wird zurückgewiesen, da das Waldersatzflächenkonzept im Rahmen der 8. Änderung des Regionalplanes mit den Fachbehörden abgestimmt worden ist. Dem Vorschlag, das Grundstück Gemarkung Stockheim, Flur 14, Nr. 133, ebenfalls als Fläche für die Forstwirtschaft darzustellen, wird entsprochen. Dieser Bereich wird in den Planentwurf aufgenommen. Das Grundstück gemäß Vorschlag Nr. 2 wird nicht in das Verfahren einbezogen, da der Landschaftsplan Kreuzau-Nideggen gegenteilige Festsetzungen trifft. Der Grundstücksbereich Nr. 3 wird ebenfalls nicht einbezogen, da bereits im Rahmen der 8. Änderung des Regionalplanes die Landwirtschaftskammer der Einbeziehung dieser Fläche nicht zugestimmt hat. 3. Das Grundstück Gemarkung Stockheim, Flur 11, Parzelle Nr. 74, ist nicht Gegenstand des Verfahrens. Eine Einbeziehung wird unter Hinweis auf § 1 Abs. 3 Satz 2 BauGB abgelehnt. Ob und inwieweit zu einem späteren Zeitpunkt ein gesondertes Verfahren durchgeführt wird, bleibt abzuwarten. 4. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen -66. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. F 14, Ortsteil Stockheim, „Westlicher Ortsrand“; hier: a) Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Verfahren gem. § 4 (1) BauGB (vorgezogene Behördenbeteiligung) und § 3 (1) BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) b) Zustimmung zum überarbeiteten Bebauungsplanentwurf und Beschluss zur Durchführung der Offenlage Vorlage: 11/2010 1. Ergänzung Herr Schmühl teilt mit, dass der Umweltausschuss in seiner Sitzung am 14.09.2011 dem Beschlussvorschlag der Verwaltung einstimmig bei 4 Enthaltungen gefolgt ist. Er erläutert danach nochmals eingehend die eingegangenen Stellungnahmen sowie die gegebenenfalls darauf basierenden Änderungen anhand vorliegender Pläne. Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Hohn hin teilt er zu den einzelnen WA-Gebieten 1-4 (Ziffer 3.6 Sitzungsvorlage) die unterschiedlichen Grundstücksgrößen, die sich zwischen 400 und 1500 qm bewegen, mit und zeigt auf, dass es aus Sicht des Vorhabenträgers Sinn macht, aufgrund der enormen Größenunterschiede auch entsprechend unterschiedliche überbaubare Grundstücksflächen festzusetzen. Beispielhaft begründet er zudem, dass auch bei der unterschiedlichen Festsetzung überbaubarer Grundstücksflächen in Quadratmetern gegenüber der sonst üblichen Festsetzung GRZ 0,4 Vorteile im Hinblick auf eine geringere versiegelte Fläche bestehen. Dem Wunsch des Vorhabenträgers könne daher sowohl in städtebaulicher als auch in ökologischer Hinsicht verwaltungsseitig gefolgt werden. Beschlussvorschlag: 1. Über die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB eingegangenen und abwägungsrelevanten Stellungnahmen wird wie folgt entschieden: 1.1. Die Anbindung des Baugebietes erfolgt mittels der Errichtung eines Kreisverkehrs in Höhe der Panzerstraße. 1.2 Der vorgesehene Spielplatz wird an einer zentraleren Stelle angelegt. 1.3 Der entlang des Plangebietes verlaufende Wirtschaftsweg, der an der Panzerstraße beginnt, bleibt erhalten bzw. wird am Rande des Plangebietes neu angelegt. 1.4 Für den durch das Plangebiet führenden Wanderweg wird innerhalb des Plangebietes kein Ersatz geschaffen, da adäquater Ersatz in unmittelbarer Nähe über die bisher vorhandene Zufahrt ins ehemalige Munitionsdepot vorhanden ist. 1.5 Dem Vorschlag zur Anlegung eines asphaltierten kombinierten Geh- und Radweges zwischen der Panzerstraße und der Marienstraße wird gefolgt. 1.6 Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem zuständigen Verkehrsträger über eine Verbesserung der ÖPNV-Anbindung an den Ortsteil Kreuzau zu verhandeln. 1.7 Das im Plangebiet anfallende Niederschlagswasser wird der neu zu verlegenden Regenwasserkanalisation zugeführt und in Rückhaltebecken gesammelt und versickert. Auswirkungen auf bestehende Hangwasserprobleme der tiefer liegenden Ackerflächen entlang des Reitersweges sind durch das Plangebiet nicht zu erwarten. 1.8 Die Grundsatzentscheidung, an dieser Stelle ein neues Baugebiet zu entwickeln, wurde bereits durch Ratsbeschluss vom 17.05.2005 getroffen. -72. Die im Rahmen des Verfahrens gem. § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden entsprechend den Ausführungen in der Sitzungsvorlage berücksichtigt. 3. Dem überarbeiteten Bebauungsplanentwurf wird unter Berücksichtigung Sitzungsvorlage aufgeführten Änderungen gemäß Ziffer 1 - 6 zugestimmt. der in der 4. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Beratungsergebnis: 7. Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 25, Ortsteil Kreuzau, „Ortskern I“; hier: a) Beratung und Beschlussfassung zu eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der erneuten Offenlage b) Satzungsbeschluss Vorlage: 85/2009 3. Ergänzung Beschlussvorschlag: Der Bebauungsplan Nr. E 25, Ortsteil Kreuzau, „Ortskern I“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung nebst der dazugehörigen Begründung beschlossen. Beratungsergebnis: 8. Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Bebauungsplan Nr. D 15, Ortsteil Drove, "Nordwestlicher Ortsrand"; hier: Festlegung der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen Vorlage: 40/2011 Herr Schmühl teilt mit, dass der Umweltausschuss in seiner Sitzung am 14.09.2011 dem Beschlussvorschlag der Verwaltung einstimmig gefolgt ist. Beschlussvorschlag: Das im Baugebiet D 15 entstandene Punktdefizit von 25.309 Punkten wird durch externe Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen. Auf dem Grundstück Gemarkung Kreuzau, Flur 20, Parz. Nr. 10, wird eine Brachfläche in einer Größenordnung von 12.654 qm entwickelt. Beratungsergebnis: 9. Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. D 15, Ortsteil Drove, "Nordwestlicher Ortsrand"; hier: a) Beratung und Beschlussfassung zu eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage b) Satzungsbeschluss Vorlage: 38/2010 2. Ergänzung Beschlussvorschlag: Der Bebauungsplan Nr. D 15, Ortsteil Drove, „Nordwestlicher Ortsrand“, wird gemäß § 10 BauGB als Satzung nebst der dazugehörigen Begründung beschlossen. -8Beratungsergebnis: 10. Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Antrag der CDU-Fraktion zur Prüfung einer verbesserten Internetverbindung im Bereich Obermaubach und Schlagstein Vorlage: 42/2011 Ausschussmitglied Hohn erkundigt sich nach der etwaigen Anzahl von Gewerbetreibenden in den Ortsteilen. Ausschussmitglied Boos teilt mit, dass nach eigenen Recherchen alleine im Ortsteil Obermaubach insgesamt ca. 120 Dienstleister ansässig sind und dass auch nach seiner Meinung eine vernünftige Internetverbindung heutzutage neben Privathaushalten gerade auch für Gewerbetreibende unabdingbar ist. Beschlussvorschlag: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren zur Beseitigung eines Versorgungsdefizites an Breitband-Internetzugängen in den Ortsteilen Bilstein, Bogheim, Obermaubach, Schlagstein und Untermaubach durchzuführen. 2. Nach Abschluss dieses Verfahrens sind die Fördermöglichkeiten abschließend zu klären. 3. Eine endgültige Entscheidung über die Realisierung von Maßnahmen wird getroffen, sobald die Höhe der finanziellen Beteiligung der Gemeinde Kreuzau feststeht. Beratungsergebnis: 11. 1. Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Anfragen Anfrage von Ausschussmitglied Berens von Rautenfeld: Weshalb wird bei einer Mittelinsel, die zurzeit in der Maubacher Straße in Winden im Zuge des dortigen Straßenausbaues eingebaut wird, keine Querungshilfe vorgesehen? Herr Schmühl sagt eine Straßenbaulastträger zu. 2. Nachfrage beim Kreis Düren als zuständigem Anfrage des Ausschussmitgliedes Böcking: Wie ist der derzeitige Sachstand zum eventuellen Bau der K 29 n? Ausschussmitglied Eßer teilt dazu mit, dass der Kreis Düren eine Umweltverträglichkeitsprüfung in Auftrag gegeben hat, deren Ergebnis aber noch nicht vorliegt. 3. Anfrage des Ausschussmitgliedes Stoffels: Wann wird der „Pfarrer-Dörenkamp-Platz“ in Üdingen entsprechend beschildert. Seitens der Verwaltung wird eine entsprechende Veranlassung zu gesagt. B. Nichtöffentliche Sitzung