Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
141 kB
Datum
27.09.2011
Erstellt
05.10.11, 13:03
Aktualisiert
05.10.11, 13:03
Stichworte
Inhalt der Datei
NIEDERSCHRIFT
über die 11. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 27.09.2011
Mitgliederzahl:
18
Vorsitzender:
Schnitzler, Josef
Anwesend sind:
a) die stimmberechtigten
Ausschussmitglieder:
1. Ackers, Elfriede
2. Ackers, Heinz Albert
3. Berens von Rautenfeld, Dagmar,
vertritt Schroeteler, Rolf
4. Böcking, Paul
5. Boos, Thorsten
6. Braks, Egbert
7. Eßer, Ingo
8. Hohn, Astrid
9. Jansen, Wilfried, vertritt
Weikum, Robert
10. Lörken, Franz
11. Macherey, Peter bis TOP 7
12. Mauel, Albert, vertritt
Heidbüchel, Rolf
13. Schnitzler, Josef
14. Servatius, Stephan
15. Stoffels, Manfred
16. Weiler, Martin
17. Wienands, Werner
b) von der Verwaltung:
1. GVD Stolz
2. GOVR Schmühl
3. GA Linden
Es fehlen
a) entschuldigt:
Heidbüchel, Rolf
Schroeteler, Rolf
b) unentschuldigt:
Burmester, Wolfgang
Weikum, Robert
Kreuzau, den 27.09.2011
Tagungsort:
Rathaus Kreuzau, großer
Sitzungssaal
Beginn der Sitzung: 18:00 Uhr
Ende der Sitzung:
19:30 Uhr
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr
Schnitzler fest, dass zur heutigen Sitzung
form- und fristgerecht eingeladen ist. Es wird
angefragt,
ob
Änderungsoder
Ergänzungswünsche
zur
Tagesordnung
gestellt werden. Dies ist nicht der Fall.
-2-
TAGESORDNUNG:
A.
Öffentliche Sitzung
1.
Mitteilungen
2.
Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen
2.1
Allgemeine Sachstandsinformationen
3.
Voranfrage der STAWAG Solar GmbH, Aachen, auf Errichtung von 3
Windenergieanlagen in der Gemarkung Thum;
hier: Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau gemäß § 36 Abs. 1 BauGB
Vorlage: 41/2011
4.
Antrag auf Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau
zum Zwecke der Errichtung von Windenergieanlagen in den Ortsteilen Stockheim und
Thum;
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB zur 33. Änderung des FNP
Vorlage: 39/2011
5.
32. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im
Ortsteil Stockheim „Konversion des ehemaligen Munitionsdepots sowie Rücknahme
einer noch dargestellten gewerblichen Fläche östlich der B 56“; hier:
a) Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen im
Rahmen der Verfahren gem. § 4 (1) BauGB (vorgezogene Behördenbeteiligung)
und § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit)
b) Beschluss zur Durchführung der Offenlage
Vorlage: 10/2010 1. Ergänzung
6.
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. F 14, Ortsteil Stockheim, „Westlicher Ortsrand“;
hier:
a) Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen im
Rahmen der Verfahren gem. § 4 (1) BauGB (vorgezogene Behördenbeteiligung)
und § 3 (1) BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit)
b) Zustimmung zum überarbeiteten Bebauungsplanentwurf und Beschluss zur
Durchführung der Offenlage
Vorlage: 11/2010 1. Ergänzung
7.
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 25, Ortsteil Kreuzau, „Ortskern I“;
hier: a) Beratung und Beschlussfassung zu eingegangenen Stellungnahmen im
Rahmen der erneuten Offenlage
b) Satzungsbeschluss
Vorlage: 85/2009 3. Ergänzung
8.
Bebauungsplan Nr. D 15, Ortsteil Drove, "Nordwestlicher Ortsrand";
hier: Festlegung der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen
Vorlage: 40/2011
9.
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. D 15, Ortsteil Drove, "Nordwestlicher Ortsrand";
hier:
a) Beratung und Beschlussfassung zu eingegangenen Stellungnahmen im
Rahmen der Offenlage
b) Satzungsbeschluss
Vorlage: 38/2010 2. Ergänzung
-310.
Antrag der CDU-Fraktion zur Prüfung einer verbesserten Internetverbindung im Bereich
Obermaubach und Schlagstein
Vorlage: 42/2011
11.
Anfragen
B.
Nichtöffentliche Sitzung
12.
Mitteilungen
13.
Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen
13.1
Allgemeine Sachstandsinformationen
14.
Anfragen
-4A. Öffentliche Sitzung
1.
Mitteilungen
Es liegen keine Mitteilungen vor.
2.
Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen
2.1
Allgemeine Sachstandsinformationen
Zu Vorlage-Nr. 43/2009 fragt Ausschussmitglied Hohn nach dem derzeitigen Sachstand HRB
Thum.
Herr Schmühl teilt mit, dass nach letztem Sachstand mit einem eventuellen Bau nicht vor
2013/2014 begonnen werden kann. Er werde allerdings den WVER nochmals anschreiben und
sämtliche aktuellen Sachstände Drover Bach, Boicher Bach, Thumer Bach und Wiesenbach
erfragen und darüber in der nächsten Sitzung des Bau- und Planungsausschusses berichten.
Ausschussmitglied Hohn fragt weiter nach dem Sachstand zu Vorlage-Nr. 78/2010.
Herr Schmühl antwortet darauf, dass die UNI Bonn zurzeit eine Arbeit erstellt, die sich allerdings
nicht nur auf den Zentralort Kreuzau bezieht. Außerdem ist die UNI Aachen zurzeit dabei, eine
Arbeit zu erstellen, die jedoch noch nicht weit fortgeschritten ist.
Anschließend nehmen die Ausschussmitglieder die Sachstandsinformationen zu TOP 2.1 zur
Kenntnis.
3.
Voranfrage der STAWAG Solar GmbH, Aachen, auf Errichtung von 3
Windenergieanlagen in der Gemarkung Thum;
hier: Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau gemäß § 36 Abs. 1 BauGB
Vorlage: 41/2011
Ausschussmitglied Böcking teilt mit, dass die SPD Fraktion bisher noch keine Beratung zu diesem
TOP durchführen konnte. Herr Schmühl gibt zu verstehen, dass eine Stellungnahme der
Gemeinde Kreuzau auf jeden Fall innerhalb der Zweimonatsfrist bis spätestens 17.10.2011 beim
Kreis Düren vorliegen muss.
Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen der Gemeinde Kreuzau gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird versagt, da die von
der Firma STAWAG Solar GmbH, Aachen, geplanten 3 Windenergieanlagen außerhalb der im
wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Kreuzau (8. Änderung) dargestellten
Konzentrationszone liegen.
Beratungsergebnis:
4.
14 Stimmen dafür, 3 Enthaltungen
Antrag auf Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Kreuzau zum Zwecke der Errichtung von Windenergieanlagen in den Ortsteilen
Stockheim und Thum;
hier:
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB zur 33. Änderung des FNP
Vorlage: 39/2011
Ausschussmitglied Eßer schlägt aufgrund von mehreren vorangegangenen Gesprächen und in
Abstimmung mit dem Vorsitzenden der SPD Fraktion vor, den TOP zurückzustellen und um eine
-5Sitzungsrunde zu verschieben.
Hiermit erklären sich die übrigen Ausschussmitglieder einvernehmlich einverstanden.
In der nächsten Sitzungsrunde erfolgt allerdings keine Beratung mehr im Umweltausschuss, da
dort bereits eine Beratung am 14.09.2011 stattgefunden hat. Dem Beschlussvorschlag der
Verwaltung wurde einstimmig gefolgt.
Beratungsergebnis:
5.
Zurückverwiesen
32. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im
Ortsteil Stockheim „Konversion des ehemaligen Munitionsdepots sowie
Rücknahme einer noch dargestellten gewerblichen Fläche östlich der B 56“; hier:
a) Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen im
Rahmen der Verfahren gem. § 4 (1) BauGB (vorgezogene
Behördenbeteiligung) und § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit)
b) Beschluss zur Durchführung der Offenlage
Vorlage: 10/2010 1. Ergänzung
Herr Schmühl teilt zunächst mit, dass der Umweltausschuss in seiner Sitzung am 14.09.2011 dem
Beschlussvorschlag der Verwaltung einstimmig bei einer Enthaltung gefolgt ist.
Anschließend trägt er nochmals die Abwägungen mit den verwaltungsseitigen Ergebnissen vor.
Beschlussvorschlag:
1. Auf die Darstellung der Grundstücke Gemarkung Kreuzau, Flur 5 Nr. 16, Flur 8 Nr. 33, und Flur
8 Nr. 57, als Flächen für die Forstwirtschaft wird nicht verzichtet. Den betroffenen Eigentümern
entsteht durch diese Darstellung weder ein finanzieller Verlust noch entsteht hierdurch für die
jeweiligen Eigentümer eine Verpflichtung zur Durchführung einer Aufforstung.
2. Die Forderung des Herrn Ernst-Willi Stollenwerk, sämtliche Waldersatzmaßnahmen in
Stockheim durchzuführen, wird zurückgewiesen, da das Waldersatzflächenkonzept im Rahmen
der 8. Änderung des Regionalplanes mit den Fachbehörden abgestimmt worden ist.
Dem Vorschlag, das Grundstück Gemarkung Stockheim, Flur 14, Nr. 133, ebenfalls als Fläche
für die Forstwirtschaft darzustellen, wird entsprochen. Dieser Bereich wird in den Planentwurf
aufgenommen. Das Grundstück gemäß Vorschlag Nr. 2 wird nicht in das Verfahren
einbezogen, da der Landschaftsplan Kreuzau-Nideggen gegenteilige Festsetzungen trifft. Der
Grundstücksbereich Nr. 3 wird ebenfalls nicht einbezogen, da bereits im Rahmen der 8.
Änderung des Regionalplanes die Landwirtschaftskammer der Einbeziehung dieser Fläche
nicht zugestimmt hat.
3. Das Grundstück Gemarkung Stockheim, Flur 11, Parzelle Nr. 74, ist nicht Gegenstand des
Verfahrens. Eine Einbeziehung wird unter Hinweis auf § 1 Abs. 3 Satz 2 BauGB abgelehnt. Ob
und inwieweit zu einem späteren Zeitpunkt ein gesondertes Verfahren durchgeführt wird, bleibt
abzuwarten.
4. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
-66.
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. F 14, Ortsteil Stockheim, „Westlicher
Ortsrand“; hier:
a) Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen im
Rahmen der Verfahren gem. § 4 (1) BauGB (vorgezogene
Behördenbeteiligung) und § 3 (1) BauGB (frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit)
b) Zustimmung zum überarbeiteten Bebauungsplanentwurf und Beschluss zur
Durchführung der Offenlage
Vorlage: 11/2010 1. Ergänzung
Herr Schmühl teilt mit, dass der Umweltausschuss in seiner Sitzung am 14.09.2011 dem
Beschlussvorschlag der Verwaltung einstimmig bei 4 Enthaltungen gefolgt ist.
Er erläutert danach nochmals eingehend die eingegangenen Stellungnahmen sowie die
gegebenenfalls darauf basierenden Änderungen anhand vorliegender Pläne.
Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Hohn hin teilt er zu den einzelnen WA-Gebieten 1-4 (Ziffer
3.6 Sitzungsvorlage) die unterschiedlichen Grundstücksgrößen, die sich zwischen 400 und 1500
qm bewegen, mit und zeigt auf, dass es aus Sicht des Vorhabenträgers Sinn macht, aufgrund der
enormen
Größenunterschiede
auch
entsprechend
unterschiedliche
überbaubare
Grundstücksflächen festzusetzen.
Beispielhaft begründet er zudem, dass auch bei der unterschiedlichen Festsetzung überbaubarer
Grundstücksflächen in Quadratmetern gegenüber der sonst üblichen Festsetzung GRZ 0,4
Vorteile im Hinblick auf eine geringere versiegelte Fläche bestehen. Dem Wunsch des
Vorhabenträgers könne daher sowohl in städtebaulicher als auch in ökologischer Hinsicht
verwaltungsseitig gefolgt werden.
Beschlussvorschlag:
1. Über die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB eingegangenen und
abwägungsrelevanten Stellungnahmen wird wie folgt entschieden:
1.1.
Die Anbindung des Baugebietes erfolgt mittels der Errichtung eines Kreisverkehrs in Höhe
der Panzerstraße.
1.2
Der vorgesehene Spielplatz wird an einer zentraleren Stelle angelegt.
1.3
Der entlang des Plangebietes verlaufende Wirtschaftsweg, der an der Panzerstraße
beginnt, bleibt erhalten bzw. wird am Rande des Plangebietes neu angelegt.
1.4
Für den durch das Plangebiet führenden Wanderweg wird innerhalb des Plangebietes kein
Ersatz geschaffen, da adäquater Ersatz in unmittelbarer Nähe über die bisher vorhandene
Zufahrt ins ehemalige Munitionsdepot vorhanden ist.
1.5
Dem Vorschlag zur Anlegung eines asphaltierten kombinierten Geh- und Radweges
zwischen der Panzerstraße und der Marienstraße wird gefolgt.
1.6
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem zuständigen Verkehrsträger über eine
Verbesserung der ÖPNV-Anbindung an den Ortsteil Kreuzau zu verhandeln.
1.7
Das im Plangebiet anfallende Niederschlagswasser wird der neu zu verlegenden
Regenwasserkanalisation zugeführt und in Rückhaltebecken gesammelt und versickert.
Auswirkungen auf bestehende Hangwasserprobleme der tiefer liegenden Ackerflächen
entlang des Reitersweges sind durch das Plangebiet nicht zu erwarten.
1.8
Die Grundsatzentscheidung, an dieser Stelle ein neues Baugebiet zu entwickeln, wurde
bereits durch Ratsbeschluss vom 17.05.2005 getroffen.
-72. Die im Rahmen des Verfahrens gem. § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden
entsprechend den Ausführungen in der Sitzungsvorlage berücksichtigt.
3. Dem überarbeiteten Bebauungsplanentwurf wird unter Berücksichtigung
Sitzungsvorlage aufgeführten Änderungen gemäß Ziffer 1 - 6 zugestimmt.
der
in
der
4. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Beratungsergebnis:
7.
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 25, Ortsteil Kreuzau, „Ortskern I“;
hier:
a) Beratung und Beschlussfassung zu eingegangenen Stellungnahmen im
Rahmen der erneuten Offenlage
b) Satzungsbeschluss
Vorlage: 85/2009 3. Ergänzung
Beschlussvorschlag:
Der Bebauungsplan Nr. E 25, Ortsteil Kreuzau, „Ortskern I“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung
nebst der dazugehörigen Begründung beschlossen.
Beratungsergebnis:
8.
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Bebauungsplan Nr. D 15, Ortsteil Drove, "Nordwestlicher Ortsrand";
hier: Festlegung der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen
Vorlage: 40/2011
Herr Schmühl teilt mit, dass der Umweltausschuss in seiner Sitzung am 14.09.2011 dem
Beschlussvorschlag der Verwaltung einstimmig gefolgt ist.
Beschlussvorschlag:
Das im Baugebiet D 15 entstandene Punktdefizit von 25.309 Punkten wird durch externe
Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen. Auf dem Grundstück Gemarkung Kreuzau, Flur 20,
Parz. Nr. 10, wird eine Brachfläche in einer Größenordnung von 12.654 qm entwickelt.
Beratungsergebnis:
9.
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. D 15, Ortsteil Drove, "Nordwestlicher
Ortsrand";
hier: a) Beratung und Beschlussfassung zu eingegangenen Stellungnahmen
im Rahmen der Offenlage
b) Satzungsbeschluss
Vorlage: 38/2010 2. Ergänzung
Beschlussvorschlag:
Der Bebauungsplan Nr. D 15, Ortsteil Drove, „Nordwestlicher Ortsrand“, wird gemäß § 10 BauGB
als Satzung nebst der dazugehörigen Begründung beschlossen.
-8Beratungsergebnis:
10.
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Antrag der CDU-Fraktion zur Prüfung einer verbesserten Internetverbindung im
Bereich Obermaubach und Schlagstein
Vorlage: 42/2011
Ausschussmitglied Hohn erkundigt sich nach der etwaigen Anzahl von Gewerbetreibenden in den
Ortsteilen.
Ausschussmitglied Boos teilt mit, dass nach eigenen Recherchen alleine im Ortsteil Obermaubach
insgesamt ca. 120 Dienstleister ansässig sind und dass auch nach seiner Meinung eine
vernünftige Internetverbindung heutzutage neben Privathaushalten gerade auch für
Gewerbetreibende unabdingbar ist.
Beschlussvorschlag:
1.
Die Verwaltung wird beauftragt, ein nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren zur
Beseitigung eines Versorgungsdefizites an Breitband-Internetzugängen in den Ortsteilen
Bilstein, Bogheim, Obermaubach, Schlagstein und Untermaubach durchzuführen.
2.
Nach Abschluss dieses Verfahrens sind die Fördermöglichkeiten abschließend zu klären.
3.
Eine endgültige Entscheidung über die Realisierung von Maßnahmen wird getroffen,
sobald die Höhe der finanziellen Beteiligung der Gemeinde Kreuzau feststeht.
Beratungsergebnis:
11.
1.
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Anfragen
Anfrage von Ausschussmitglied Berens von Rautenfeld:
Weshalb wird bei einer Mittelinsel, die zurzeit in der Maubacher Straße in Winden im Zuge
des dortigen Straßenausbaues eingebaut wird, keine Querungshilfe vorgesehen?
Herr Schmühl sagt eine
Straßenbaulastträger zu.
2.
Nachfrage
beim
Kreis
Düren
als
zuständigem
Anfrage des Ausschussmitgliedes Böcking:
Wie ist der derzeitige Sachstand zum eventuellen Bau der K 29 n?
Ausschussmitglied
Eßer
teilt
dazu
mit,
dass
der
Kreis
Düren
eine
Umweltverträglichkeitsprüfung in Auftrag gegeben hat, deren Ergebnis aber noch nicht
vorliegt.
3.
Anfrage des Ausschussmitgliedes Stoffels:
Wann wird der „Pfarrer-Dörenkamp-Platz“ in Üdingen entsprechend beschildert.
Seitens der Verwaltung wird eine entsprechende Veranlassung zu gesagt.
B. Nichtöffentliche Sitzung