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Beschlusstext (Antrag auf Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau zum Zwecke der Errichtung von Windenergieanlagen in den Ortsteilen Stockheim und Thum; hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB zur 33. Änderung des FNP)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
8,6 kB
Datum
27.09.2011
Erstellt
05.10.11, 13:03
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Antrag auf Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau zum Zwecke der Errichtung von Windenergieanlagen in den Ortsteilen Stockheim und Thum;
hier:	Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB zur 33. Änderung des FNP)

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BESCHLUSS aus der 11. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 27.09.2011 TOP Betreff 4. Antrag auf Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau zum Zwecke der Errichtung von Windenergieanlagen in den Ortsteilen Stockheim und Thum; hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB zur 33. Änderung des FNP Vorlage: 39/2011 Beschluss: 1. Dem Antrag der REA GmbH, Düren, auf Erstellung des fachlichen Teils des Flächennutzungsplanes Windenergie wird stattgegeben. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, mit der REA GmbH einen städtebaulichen Vertrag gem. § 11 BauGB zur Absicherung der Planungskosten zu schließen. 3. Die Aufstellung der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau - zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen - wird gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. Beratungsergebnis: Zurückverwiesen