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Beschlusstext (Bestimmung von Vertretern/Vertreterinnen des Schulträgers als Mitglied der Schulkonferenzen der städtischen Schulen im Rahmen der Bestellung von Schulleiterinnen und Schulleitern gem. § 61 Schulgesetz)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
23.02.2010
Erstellt
19.03.10, 07:27
Aktualisiert
19.03.10, 07:27
Beschlusstext (Bestimmung von Vertretern/Vertreterinnen des Schulträgers als Mitglied der Schulkonferenzen der städtischen Schulen im Rahmen der Bestellung von Schulleiterinnen und Schulleitern gem. § 61 Schulgesetz)

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Beschluss der Sitzung des Schulausschusses am 23.02.2010 7 Bestimmung von Vertretern/Vertreterinnen des Schulträgers als Mitglied der Schulkonferenzen der städtischen Schulen im Rahmen der Bestellung von Schulleiterinnen und Schulleitern gem. § 61 Schulgesetz (509/2009) StV Ockenfels schlägt als simmberechtigtes Mitglied des Schulträgers in den Schulkonferenzen der städt. Schulen bei der Wahl von Schulleiterinnen und Schulleitern Frau Ute Junker vor Der Vorschlag wird zur Abstimmung gestellt. 6 Ja-Stimme(n), 9 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) Als stimmberechtigtes Mitglied des Schulträgers in den Schulkonferenzen der städt. Schulen bei der Wahl von Schulleiterinnen und Schulleitern wird Herr Franz Holtz bestimmt. Im Verhinderungsfall wird Frau Carla Neisse-Hommelsheim als Vertreterin bestellt. 9 Ja-Stimme(n), 6 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) Als beratende Vertreterinnen/Vertreter des Schulträgers in den Schulkonferenzen bei der Wahl von Schulleiterinnen und Schulleitern an städt. Schulen werden 1. Frau Ute Junker 2. Herr Michael Herwartz 3. Herr Dr. Wolf-Rüdiger Zoll benannt. Die Benennung erfolgt für die Dauer der Legislaturperiode des Rates. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)