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Beschlussvorlage (Bürgerantrag nach § 24 GO NRW hier: Antrag des Herrn J.B. bezüglich Belästigung durch den Verkehr auf der St.-Rochus-Straße in Richtung Pütz von der Einmündung Meßweg bis zur Einmündung Pannengasse)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
27 kB
Datum
25.09.2012
Erstellt
18.09.12, 18:05
Aktualisiert
18.09.12, 18:05
Beschlussvorlage (Bürgerantrag nach § 24 GO NRW
hier: Antrag des Herrn J.B. bezüglich Belästigung durch den Verkehr auf der St.-Rochus-Straße in Richtung Pütz von der Einmündung Meßweg bis zur Einmündung Pannengasse) Beschlussvorlage (Bürgerantrag nach § 24 GO NRW
hier: Antrag des Herrn J.B. bezüglich Belästigung durch den Verkehr auf der St.-Rochus-Straße in Richtung Pütz von der Einmündung Meßweg bis zur Einmündung Pannengasse) Beschlussvorlage (Bürgerantrag nach § 24 GO NRW
hier: Antrag des Herrn J.B. bezüglich Belästigung durch den Verkehr auf der St.-Rochus-Straße in Richtung Pütz von der Einmündung Meßweg bis zur Einmündung Pannengasse)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP8158/2012 Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Stadtentwicklungsausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 25.09.2012 Betreff: Bürgerantrag nach § 24 GO NRW hier: Antrag des Herrn J.B. bezüglich Belästigung durch den Verkehr auf der St.-RochusStraße in Richtung Pütz von der Einmündung Meßweg bis zur Einmündung Pannengasse Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss die Verwaltung zu beauftragen, den Rhein-Erft-Kreis als Straßenbaulastträger mit der Einrichtung einer weiteren Fahrbahneinengung zwischen den Einmündungen der AlbertSchlangen-Straße zu beauftragen, sowie zu prüfen, ob die Ortstafel versetzt werden kann und dann in diesem Bereich ebenfalls eine Fahrbahneinengung zu schaffen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: In einem Schreiben von mehreren Bürgern der Schützendelle, Albert-Schlangen-Straße und vomStein-Straße wird unter anderem die Lärmbelästigung durch die Zunahme des Straßenverkehrs beklagt. Hauptverursachung für diese Lärmbelästigung ist allerdings auch die Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit. Als mögliche Maßnahmen wurde unter anderem vorgeschlagen, die Ortseingangstafel weiter in Richtung Pütz zu versetzen und dann im Ortseingangsbereich bauliche Einengungen durchzuführen. Grundsätzlich ist zunächst festzustellen, dass es sich bei der besagten Straße um eine Kreisstraße handelt, die in der Straßenbaulast des Rhein-Erft-Kreises liegt und Veränderung daher entweder durch den Rhein-Erft-Kreis durchgeführt werden können oder nur mit Zustimmung des Rhein-Erft-Kreises. Zur Zeit steht die Ortstafel aus Richtung Pütz gesehen vor dem Spielplatz. In Höhe des Spielplatzes befindet sich eine Bushaltestelle mit einer gleichzeitigen Querungshilfe, die auch als Einengung der Straße zu sehen ist. Der vorhandene Radweg parallel der K 36 wird am Ortseingang als Fahrradspur auf der Straße fortgeführt. Eine Ortseingangstafel ist ohne Rücksicht auf Gemeindegrenzen und Straßenbaulast in der Regel dort anzubringen, wo ungeachtet einzelner unbebauter Grundstücke die geschlossene Bebauung auf einer der beiden Seiten beginnt oder endet. In dem angesprochenen Bereich sind die Grundstücke beidseitig jeweils aus den dahinterliegenden Straßen erschlossen. Das erste erschlossene Grundstück an der St.-Rochus-Straße aus Richtung Pütz kommend liegt am Eisvogelweg. Eine Versetzung der Ortseingangstafel ist mit dem Rhein-Erft-Kreis abzustimmen. Weiterhin wird angeregt im Bereich zwischen Pannengasse und dem derzeitigen Standort der Ortstafel eine weitere Fahrbahneinengung anzulegen, wenn die Ortstafel versetzt werden sollte. In Höhe der Einmündung Pannengasse befindet sich bereits jetzt schon eine Querungshilfe. Die weitere Querungshilfe bzw. Einengung könnte dann im Bereich der Einmündung Josef-SchnitzlerStraße angelegt werden. Weiterhin wird gefordert zwischen den Einmündungen der Albert-Schlangen-Straße eine Einengung der Fahrbahn vorzunehmen. In dieser langgezogenen Kurve vor dem Ortsausgang und der vorhandenen Straßenbreite wird hier immer wieder zu schnell gefahren. Eine Messung mit dem Seitenradarmessgerät hat in der Zeit vom 15.06. bis zum 22.06.2012 stattgefunden. Die Auswertung ist als Anlage der Sitzungsvorlage beigefügt. Die V 85 liegt hier bei 56 km/h. Bei einem Fahrzeugaufkommen von ca. 28.000 sind in zwei Fällen als maximale Geschwindigkeit zwischen 100 und 110 km/h erreicht worden. Bisher ist dieser Bereich nicht als Unfallhäufungsstelle in Erscheinung getreten. Allerdings muss hier von einer erhöhten Unfallgefahr ausgegangen werden, wenn das Geschwindigkeitsniveau zu hoch ist und es sich hier um einen schützenswerten Bereicht handelt, der insbesondere durch den Kinderspielplatz gegeben ist. Die Kreispolizeibehörde wurde gebeten, im besagten Bereich der St.-Rochus-Straße Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen. Der Rhein-Erft-Kreis teilte mit, dass eine mobile Messstelle in Höhe des Feldweges ca. 85 m hinter der Einmündung Albert-Schlangen-Straße unterhalten wird. Hier wird der Verkehr aber nur stadtauswärts kontrolliert. Beschlussvorlage WP8-158/2012 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage In einem weiteren Gespräch mit dem Antragsteller hat dieser vorgeschlagen, die stationäre Messanlage, die jetzt in Höhe der Katholischen Kirche steht, weiter Richtung Ortsausgang zu verlegen. Da es sich hier um eine Anlage handelt, die erst kurzfristig wieder in Betrieb genommen wurde, ist die Angelegenheit mit dem Rhein-Erft-Kreis als Straßenbaulastträger abzustimmen. Sofern der Straßenbaulastträger keine Bedenken hat, Maßnahmen zur Reduzierung der Geschwindigkeit durchzuführen, aber hierfür keine Mittel zur Verfügung stellt, ist abzustimmen, ob die anfallenden Kosten von der Stadt Bedburg getragen werden. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: Kenntnis genommen: ----------------------------------Angelika Metzmacher ----------------------------------Jürgen Schmeier ----------------------------------Gunnar Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-158/2012 Seite 3