Daten
Kommune
Bedburg
Größe
26 kB
Datum
13.11.2012
Erstellt
07.11.12, 18:02
Aktualisiert
07.11.12, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP8229/2012
Fachbereich IV - Hoch- und Tiefbau,
Bauhof
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Bauausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
13.11.2012
Betreff:
Bericht über die Maßnahmen nach der SüwVkan (Selbstüberwachungsverordnung Kanal)
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Stadt Bedburg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat für das Produkt 11.538.109 Abwasserbeseitigung auf Seite 97
(rosa Teil) des Haushaltsbuches der Stadt Bedburg für das Jahr 2012 folgende politische
Zielvorgabe formuliert:
Auflistung der SüwVKan Sanierungsmaßnahmen und des Abwasserbeseitigungskonzeptes für
Bedburg nach zeitlicher Abfolge einmal jährlich.
Entsprechend dieser Zielvorgabe wird berichtet, dass die Erstbefahrung der gesamten Kanäle, wie
in der Selbstüberwachungsverordnung für Kanäle des Landes NRW gefordert, im Jahre 2005
abgeschlossen wurde.
Die hierbei festgestellten Schäden der Schadensklasse 0 und 1 (sofort bzw. kurzfristig) wurden
kontinuierlich behoben.
Die Auswertungsmaterialen (seinerzeit noch Videokassetten) und die hiermit gelieferten Bilder
sowie die Sanierungsmethoden haben sich zunehmend verbessert.
Heute erfolgt die Erfassung auf DVD´s.
Die Arbeiten wurden sowohl im Reparaturverfahren, Inlinerverfahren als auch in offener Bauweise
(vollständige Erneuerung) durchgeführt. Die gesamten notwendigen Maßnahmen aus der ersten
Befahrung konnten 2007 mit der fast vollständigen Erneuerung des „Nachtigallengebietes“ in
Broich abgeschlossen werden.
Seit dem Jahre 2006 läuft die zweite Befahrung des Kanalnetzes.
Hierbei findet sukzessive die Befahrung nach den Vorgaben der SüwVKan (jährlich mind. 5 % des
Gesamtnetzes) statt. Die Befahrung muss spätestens 2020 abgeschlossen sein.
Im Gegensatz zur ersten Befahrung werden nunmehr nach Auswertung der DVD´s, wie auch im
Abwasserbeseitigungskonzept mit der Bezirksregierung abgestimmt, alle Schäden einschließlich
der Schadensklasse 2 (mittelfristig) saniert.
Bis Ende 2011 wurden ca. 46 km des Kanalnetzes (gesamtes Netz ca. 130 km) untersucht und
ausgewertet.
Es handelt sich hierbei um die Ortschaften Pütz, Kirch- und Kleintroisdorf, Weiler Hohenholz, Rath,
Kirch- und Grottenherten, Industrieparkpark Mühlenerft sowie den Bereich Bedburg-Broich.
In folgenden Ortsteilen wurden die notwendigen Sanierungen bereits abgeschlossen:
Pütz:
ca. 5.000,-€
Kirch- Kleintroisdorf:
ca. 120.000,-€
Weiler Hohenholz:
ca. 39.000,-€
Bedburg Rath:
ca. 40.000,-€ (ohne ausstehende Inlinersanierungen)
Kirch- Grottenherten:
ca. 240.000,-€ (Inlinersanierungen stehen noch aus)
IP Mühlenerft:
ca.
9.000,-€
Die Sanierungen konnten überwiegend im Reparaturverfahren in geschlossener und offener
Bauweise ausgeführt werden.
Beschlussvorlage WP8-229/2012
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Im Bereich Kirch-, Grottenherten und Rath werden in Kürze die noch ausstehenden
eingebaut und die dazugehörigen Nebenarbeiten ausgeführt.
Inliner
Im gleichen Arbeitsgang werden die in Bedburg-Broich letztes Jahr festgestellten Schäden im
Reparaturverfahren in tlw. offener Bauweise saniert. Für diese Maßnahmen wurden ebenfalls
Rückstellungen im Haushalt gebildet.
Zusätzlich wurde bei routinemäßigen Spülarbeiten festgestellt, dass ein Teilstück von ca. 20 m
(Kanal DN 1200, Tiefe 5,50 m) im Stichweg Kolpingstraße zur ehem. Nothbohmchen Brücke
gravierende Schäden aufweist. Nach eingehender Untersuchung wurde aufgrund von starker
Rissbildung im Betonrohr die Erneuerung dieses Teilstückes im Frühjahr 2012 durchgeführt.
Die jährliche Befahrung 2012 wurde im September in Teilbereichen der Innenstadt, sowie in
Bedburg West durchgeführt. Eine detaillierte Auswertung der Schäden dieser ca. 8 km Kanalnetz
liegt noch nicht vor.
Der Bericht über die Umsetzung der Maßnahmen des Abwasserbeseitigungskonzeptes 2010 ist
als Anlage beigefügt.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
Gesehen:
----------------------------------Schorn
----------------------------------Naujock
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-229/2012
Seite 3