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Beschlussvorlage (Verwendung der Sondermittel aus der Umsetzung des Fiskalpaktes zum Ausbau von Betreuungsplätzen für unter Dreijährige)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
32 kB
Datum
21.11.2012
Erstellt
15.11.12, 18:01
Aktualisiert
15.11.12, 18:01
Beschlussvorlage (Verwendung der Sondermittel aus der Umsetzung des Fiskalpaktes zum Ausbau von Betreuungsplätzen für unter Dreijährige) Beschlussvorlage (Verwendung der Sondermittel aus der Umsetzung des Fiskalpaktes zum Ausbau von Betreuungsplätzen für unter Dreijährige) Beschlussvorlage (Verwendung der Sondermittel aus der Umsetzung des Fiskalpaktes zum Ausbau von Betreuungsplätzen für unter Dreijährige)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP8212/2012 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: 51 12 65 öffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 12.11.2012 Betreff: Verwendung der Sondermittel aus der Umsetzung des Fiskalpaktes zum Ausbau von Betreuungsplätzen für unter Dreijährige Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass die zusätzlichen Mittel aus dem Fiskalpakt in Höhe von 180.000,- € zum Ausbau der integrativen katholischen Kindertagesstätte St. Antonius in Bedburg-West verwendet werden. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Am 26. September 2012 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf zum Gesetz zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrags beschlossen. Damit kommt die Bundesregierung den Forderungen der Länder nach einer stärkeren finanziellen Beteiligung des Bundes an den durch den U3-Ausbau entstehenden Kosten nach. In den Jahren 2013 und 2014 werden im Rahmen des Investitionsprogramms `Kinderbetreuungsfinanzierung´ weitere Bundesmittel zur Verfügung gestellt; NordrheinWestfalen soll demnach insgesamt Bundesmittel in Höhe von rd. 126 Millionen Euro erhalten. Derzeit ist vorgesehen, diese Summe in drei Raten an die Kommunen weiterzuleiten. Die erste Teilzahlung von rd. 65 Millionen Euro soll zeitnah an die zuständigen Jugendämter ausgezahlt werden. Für die Verteilung wird - analog zu den fachbezogenen Pauschalen - die Anzahl der 1- und 2-jährigen an der Bevölkerung, sowie die Betreuungsquote der 3-jährigen Kinder in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege berücksichtigt. Jedem Jugendamt mit unter 1.000 Kindern im Alter von 1 und 2 Jahren wird ein Sockelkontingent von 180.000,- € reserviert, um die Schaffung einer Mindestzahl zusätzlicher U3-Plätze realisieren zu können. Unter diese Kategorie fällt auch die Stadt Bedburg. Um die reservierten Mittel abschöpfen zu können, müssen dem Landesjugendamt bis spätestens zum 30.11.2012 entscheidungsreife Anträge vorgelegt werden. Geschieht dies nicht, werden die Mittel unter den weiteren Jugendämtern neu vergeben. Die genauen Antragsmodalitäten werden noch durch das Familienministerium NRW bekannt gegeben. Derzeit liegen dem Landesjugendamt noch fünf Ausbauanträge aus dem Jugendamtsbezirk Bedburg vor, welche noch nicht bewilligt bzw. gefördert werden konnten. Folgende Einrichtungen haben aktuell noch Anträge auf Fördermittel gestellt (inkl. Höhe der Förderung) - St. Lambertus Bedburg - St. Martinus Kaster - St. Martin Kirchherten - St. Antonius Bedburg - AWO Kleeblatt Kaster 216.000,00 € 216.000,00 € 106.000,00 € 180.000,00 € 288.000,00 € Nimmt man die Darstellung der Förderhöhen als Grundlage für die Entscheidung, welche Einrichtung die oben angesprochenen Mittel erhalten soll, müsste der Ausbau der Kindertagesstätte St. Antonius gefördert werden. Für die anderen Maßnahmen ist die Fördersumme nicht auskömmlich bzw. die maximale Fördermöglichkeit zu niedrig, um alle reservierten Mittel abrufen zu können. Neben dieser quantitativen Entscheidungsfindung, ist die Förderung der Kindertagesstätte St. Antonius aber auch qualitativ begründbar. In dieser Einrichtung werden unter anderem integrative Betreuungsplätze für unter Dreijährige ausgebaut; in diesem Betreuungsfeld besteht in Bedburg noch ein Nachholbedarf, der durch diesen Ausbau zumindest teilweise aufgeholt werden kann. Beschlussvorlage WP8-212/2012 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Darüber hinaus hat die katholische Kirchengemeinde Stiftungsmittel für die Schaffung von integrativen Betreuungsplätzen zugesagt bekommen, die jedoch bis zum 31.03.2013 abgerufen werden müssen. Diese Zuwendung verfällt, sofern zu diesem Zeitpunkt keine Finanzierungszusage über die Fördermittel seitens der Stadt Bedburg vorliegt. Aus v. g. Gründen schlägt die Verwaltung vor, die Mittel aus dem Fiskalpakt dem Kath. Kirchengemeindeverband für den Ausbau der Tagesstätte St. Antonius zur Verfügung zu stellen; derzeit ist jedoch nicht genau terminiert, wann die Fördersumme an die Stadt Bedburg übermittelt wird. Damit die katholische Kirche die Stiftungsmittel abrufen kann, würde die Verwaltung dem Träger nach Beschlussfassung im Jugendhilfeausschuss eine schriftliche Finanzierungszusage erteilen; diese würde der zuständigen Rendantur ausreichen, um die Stiftungsmittel zu erlangen. Die Zuwendung und der endgültige Bescheid erfolgen, wenn die Mittel aus dem Fiskalpakt an die Stadtverwaltung überwiesen worden sind. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Der Bedarf an weiteren U3-Plätzen, wie auch die Vorhaltung einer Trägervielfalt mit unterschiedlichen pädagogischen Konzepten ist ein vorrangiges Ziel der Jugendhilfe- und Kindergartenbedarfsplanung. Diese Thematik ist darüber hinaus auch ein Entscheidungsparameter für junge Familien und insofern auch für die weitere Entwicklung der Stadt Bedburg von nicht unerheblicher Bedeutung. Finanzielle Auswirkungen: Nein ⌧ Ja Die Mittel des Bundes werden an den Träger weitergegeben und stellen keine zusätzliche Belastung des städtischen Haushaltes dar. Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: ----------------------------------Eßer ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-212/2012 Seite 3