Daten
Kommune
Bedburg
Größe
32 kB
Datum
21.11.2012
Erstellt
15.11.12, 18:01
Aktualisiert
15.11.12, 18:01
Stichworte
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Zu TOP:__________
Drucksache: WP8212/2012
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 51 12 65
öffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
12.11.2012
Betreff:
Verwendung der Sondermittel aus der Umsetzung des Fiskalpaktes zum Ausbau von
Betreuungsplätzen für unter Dreijährige
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass die zusätzlichen Mittel aus dem Fiskalpakt in
Höhe von 180.000,- € zum Ausbau der integrativen katholischen Kindertagesstätte St.
Antonius in Bedburg-West verwendet werden.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Am 26. September 2012 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf zum Gesetz zur
innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrags beschlossen. Damit kommt die
Bundesregierung den Forderungen der Länder nach einer stärkeren finanziellen
Beteiligung des Bundes an den durch den U3-Ausbau entstehenden Kosten nach. In den
Jahren 2013 und 2014 werden im Rahmen des Investitionsprogramms
`Kinderbetreuungsfinanzierung´ weitere Bundesmittel zur Verfügung gestellt; NordrheinWestfalen soll demnach insgesamt Bundesmittel in Höhe von rd. 126 Millionen Euro
erhalten. Derzeit ist vorgesehen, diese Summe in drei Raten an die Kommunen
weiterzuleiten. Die erste Teilzahlung von rd. 65 Millionen Euro soll zeitnah an die
zuständigen Jugendämter ausgezahlt werden. Für die Verteilung wird - analog zu den
fachbezogenen Pauschalen - die Anzahl der 1- und 2-jährigen an der Bevölkerung, sowie
die Betreuungsquote der 3-jährigen Kinder in Kindertageseinrichtungen und der
Kindertagespflege berücksichtigt.
Jedem Jugendamt mit unter 1.000 Kindern im Alter von 1 und 2 Jahren wird ein
Sockelkontingent von 180.000,- € reserviert, um die Schaffung einer Mindestzahl
zusätzlicher U3-Plätze realisieren zu können. Unter diese Kategorie fällt auch die Stadt
Bedburg.
Um die reservierten Mittel abschöpfen zu können, müssen dem Landesjugendamt bis
spätestens zum 30.11.2012 entscheidungsreife Anträge vorgelegt werden. Geschieht dies
nicht, werden die Mittel unter den weiteren Jugendämtern neu vergeben. Die genauen
Antragsmodalitäten werden noch durch das Familienministerium NRW bekannt gegeben.
Derzeit liegen dem Landesjugendamt noch fünf Ausbauanträge aus dem
Jugendamtsbezirk Bedburg vor, welche noch nicht bewilligt bzw. gefördert werden
konnten. Folgende Einrichtungen haben aktuell noch Anträge auf Fördermittel gestellt
(inkl. Höhe der Förderung)
- St. Lambertus Bedburg
- St. Martinus Kaster
- St. Martin Kirchherten
- St. Antonius Bedburg
- AWO Kleeblatt Kaster
216.000,00 €
216.000,00 €
106.000,00 €
180.000,00 €
288.000,00 €
Nimmt man die Darstellung der Förderhöhen als Grundlage für die Entscheidung, welche
Einrichtung die oben angesprochenen Mittel erhalten soll, müsste der Ausbau der
Kindertagesstätte St. Antonius gefördert werden. Für die anderen Maßnahmen ist die
Fördersumme nicht auskömmlich bzw. die maximale Fördermöglichkeit zu niedrig, um alle
reservierten Mittel abrufen zu können.
Neben dieser quantitativen Entscheidungsfindung, ist die Förderung der Kindertagesstätte
St. Antonius aber auch qualitativ begründbar. In dieser Einrichtung werden unter anderem
integrative Betreuungsplätze für unter Dreijährige ausgebaut; in diesem Betreuungsfeld
besteht in Bedburg noch ein Nachholbedarf, der durch diesen Ausbau zumindest teilweise
aufgeholt werden kann.
Beschlussvorlage WP8-212/2012
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STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Darüber hinaus hat die katholische Kirchengemeinde Stiftungsmittel für die Schaffung von
integrativen Betreuungsplätzen zugesagt bekommen, die jedoch bis zum 31.03.2013
abgerufen werden müssen. Diese Zuwendung verfällt, sofern zu diesem Zeitpunkt keine
Finanzierungszusage über die Fördermittel seitens der Stadt Bedburg vorliegt.
Aus v. g. Gründen schlägt die Verwaltung vor, die Mittel aus dem Fiskalpakt dem Kath.
Kirchengemeindeverband für den Ausbau der Tagesstätte St. Antonius zur Verfügung zu
stellen; derzeit ist jedoch nicht genau terminiert, wann die Fördersumme an die Stadt
Bedburg übermittelt wird.
Damit die katholische Kirche die Stiftungsmittel abrufen kann, würde die Verwaltung dem
Träger
nach
Beschlussfassung
im
Jugendhilfeausschuss
eine
schriftliche
Finanzierungszusage erteilen; diese würde der zuständigen Rendantur ausreichen, um die
Stiftungsmittel zu erlangen. Die Zuwendung und der endgültige Bescheid erfolgen, wenn
die Mittel aus dem Fiskalpakt an die Stadtverwaltung überwiesen worden sind.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Der Bedarf an weiteren U3-Plätzen, wie auch die Vorhaltung einer Trägervielfalt mit unterschiedlichen pädagogischen
Konzepten ist ein vorrangiges Ziel der Jugendhilfe- und Kindergartenbedarfsplanung. Diese Thematik ist darüber hinaus
auch ein Entscheidungsparameter für junge Familien und insofern auch für die weitere Entwicklung der Stadt Bedburg
von nicht unerheblicher Bedeutung.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein ⌧
Ja
Die Mittel des Bundes werden an den Träger weitergegeben und stellen keine zusätzliche
Belastung des städtischen Haushaltes dar.
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
----------------------------------Eßer
----------------------------------Kramer
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-212/2012
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