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Beschlussvorlage (Übernahme der Trägerschaft von 4 kath. Kindergärten durch die Stadt Wesseling.)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
14 kB
Erstellt
24.06.10, 08:32
Aktualisiert
24.06.10, 08:32
Beschlussvorlage (Übernahme der Trägerschaft von 4 kath. Kindergärten durch die Stadt Wesseling.) Beschlussvorlage (Übernahme der Trägerschaft von 4 kath. Kindergärten durch die Stadt Wesseling.) Beschlussvorlage (Übernahme der Trägerschaft von 4 kath. Kindergärten durch die Stadt Wesseling.) Beschlussvorlage (Übernahme der Trägerschaft von 4 kath. Kindergärten durch die Stadt Wesseling.)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 294/2006 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Jugendhilfe Vorlage für Jugendhilfeausschuss Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Übernahme der Trägerschaft von 4 kath. Kindergärten durch die Stadt Wesseling. Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in 10.11.2006 Namenszeichen Beteiligte Bereiche Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 294/2006 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Tscherisch 10.11.2006 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Rat Betreff: Übernahme der Trägerschaft von 4 kath. Kindergärten durch die Stadt Wesseling. Beschlussentwurf: 1. Mit Stichtag 01.08.2008 übernimmt die Stadt Wesseling die Trägerschaft der folgenden vier katholischen Kindertageseinrichtungen. Die Übernahme der Trägerschaft beinhaltet das Personal das Gebäude sowie das Grundstück und die Außenanlagen. - Katholische Kindertageseinrichtung St. Thomas, Waldstraße 102, Wesseling-Urfeld Das Gebäude sowie das Grundstück ist bereits Eigentum der Stadt Wesseling. - Katholische Kindertageseinrichtung St. Josef, Westring 3, Wesseling-Zentrum; - Katholische Kindertageseinrichtung St. Andreas II, Cranachstr. 65, Wesseling-Keldenich; - Katholische Kindertageseinrichtung St. Marien, Taunusstraße 1, Wesseling-Zentrum. - Die Verwaltung wird beauftragt, bei allen zu übernehmenden Objekten den Sanierungsbedarf am Gebäude und an den Außenanlagen festzustellen sowie eventuell nötige Investitionen im Bereich Geräte und Ausstattung zu beziffern. 2. Der Vertrag zwischen der Stadt Wesseling und der Kirchengemeinde St. Andreas bezüglich der katholischen Kindertageseinrichtung Cranachstraße 65 wird zum 31.07.2008 gekündigt. Die Trägerschaft wird ab 01.08.2008 für diese Einrichtung durch die Stadt Wesseling übernommen. 3. Um die bedarfsgerechte Versorgung mit Kindergartenplätzen weiterhin gewährleisten zu können, übernimmt die Stadt Wesseling ab 01.08.2006 den Trägeranteil für jeweils eine Gruppe in folgenden Einrichtungen. - katholische Kindertageseinrichtung St. Germanus, Am Neuen Garten 14a, katholische Kindertageseinrichtung St. Andreas I, In der Flecht 53. Sachdarstellung: 1. Problem Das Erzbistum Köln befasst sich seit Jahren mit dem Projekt „Zukunft heute“. Aufgrund geringerer Einnahmen im Bereich der Kirchensteuermittel hat das Erzbistum Köln ein weitreichendes Sparkonzept beschlossen. Betroffen von diesem Konzept „Zukunft heute“ sind auch die katholischen Tageseinrichtungen für Kinder. Vertreter des Erzbistums Köln, Generalvikariat, haben in mehreren Gesprächen der Verwaltung mitgeteilt, welche Vorgaben die katholischen Kirchengemeinden in Wesseling im Bereich der katholischen Kindertageseinrichtungen umsetzen müssen. Wesseling wurde in zwei Seelsorgebereiche eingeteilt. Für den Seelsorgebereich I mit den Ortsteilen Wesseling und Urfeld werden vom Erzbistum Köln von den jetzigen 14 Gruppen nur noch 6 finanziert. Im Seelsorgebereich II mit den Ortsteilen Keldenich und Berzdorf übernimmt das Erzbistum Köln von den jetzigen 8 Gruppen nur noch für 5 Gruppen den Trägeranteil der Betriebskosten. Da das Generalvikariat des Erzbistums Köln für das Stadtgebiet Wesseling vorgegeben hat, dass nur noch insgesamt 11 Kindergartengruppen ab 01.08.2008 finanziert werden, müssten als Konsequenz daraus 11 Gruppen geschlossen werden. Dies bedeutet, dass 4 Einrichtungen ganz geschlossen und bei 2 Einrichtungen eine Gruppenreduzierung durchgeführt werden müsste. Insgesamt wären 265 Kindergartenplätze betroffen. Die Stadt Wesseling kann zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz bzw. wegen des geplanten Ausbaus der Plätze für Kinder unter 3 Jahren nicht auf diese wegfallenden Plätze verzichten. Das Generalvikariat ist jedoch zu einem Trägerwechsel bei den wegfallenden Einrichtungen bereit. 2. Lösung Die Verwaltung schlägt vor, um den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz und den zukünftigen Ausbau der Plätze für Kinder unter 3 Jahren nicht zu gefährden, das Angebot des Generalvikariats zum Übergang der Trägerschaft anzunehmen. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die betroffenen Einrichtungen, deren Gruppen sowie deren Strukturen und die voraussichtlichen Kosten für den zu übernehmenden Betriebskostenanteil. Einrichtungen Gruppen Plätze St. Marien 65 St. Josef I St. Andreas II 2 Kindergartengruppen 1 Integrative Gruppe 2 Kindergartengruppen 2 Kindergartengruppen 50 50 St. Thomas I 2 Kindergartengruppen 50 St. Germanus 2 Kindergartengruppen 1 Tagesstättengruppe St. Andreas I Summen (70) 25 Plätze sollen zukünftig durch die Stadt bezahlt werden 3 Kindergartengruppen (75) 25 Plätze sollen zukünftig durch die Stadt bezahlt werden 10 Kindergartengruppen 265 Plätze 1 Integrative Gruppe Trägeranteil der Betriebskosten die zukünftig von der Stadt Wesseling zu zahlen sind 64.000,00 40.000,00 € Der gesamte Trägeranteil wird bereits übernommen (45.000,00 €) 50% des Trägeranteils wird bereits übernommen. Die andere Hälfte in Höhe von 21.000,00 € sind zusätzlich zu zahlen. 20.000,00 € 20.000,00 € 165.000,00 € zusätzlicher Finanzaufwand Die Stadt Wesseling übernimmt bereits seit Jahren die Trägereigenanteile von den vom Abbau betroffenen Einrichtungen St. Andreas II und St. Thomas I (für eine Gruppe). Bei einer Trägerübernahme durch die Stadt Wesseling entsteht für diese 3 Gruppen keine Haushaltsmehrbelstung Bei den Einrichtungen St. Josef I, St. Thomas II und St. Marien handelt es sich um ältere Gebäude und Außenanlagen. Um den Haushalt 2008 planen zu können, muss die Verwaltung beauftragt werden, den Sanierungsbedarf für die Gebäude zu ermitteln. Außerdem sollen bei dieser Gelegenheit eventuelle Beschaffungsmaßnahmen beziffert werden. 3. Alternativen Es werden keine vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Bei der Trägerübernahme der betroffenen Einrichtungen und Gruppen entstehen Mehrkosten im Rahmen der Betriebskostenzuschüsse in Höhe von 165.000,00 €. Dieser Mehrbedarf ist für die Haushalte ab 2008 zu kalkulieren. Kosten für Sanierungsarbeiten und Inventarbeschaffungen werden unverzüglich nach Beauftragung ermittelt.