Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
8,6 kB
Datum
12.03.2015
Erstellt
25.03.15, 13:06
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 3. Sitzung des Umweltausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 12.03.2015
TOP
Betreff
3.
33. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau
zum Zwecke der Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft;
hier:
Beratung und Beschlussfassung über die abwägungsrelevanten
Stellungnahmen aus
der Offenlage gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
Beschluss der 33. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 39/2011 3. Ergänzung
Beschluss:
1. Den in den beigefügten Anlagen 6 und 7 aufgeführten Beschlussvorschlägen zu den
abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus der Offenlage gem. §§ 3 (2) und 4 (2)
BauGB zur 33. Änderung des Flächennutzungsplans wird gefolgt.
2. Die 33. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau wird (in
Anwendung des § 6 (6) BauGB) beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung
beauftragt diese Flächennutzungsplanänderung nach ihrer Genehmigung durch die
Bezirksregierung Köln neu bekannt zu machen.
Beratungsergebnis:
vertagt