Daten
Kommune
Bedburg
Größe
30 kB
Datum
30.10.2012
Erstellt
24.10.12, 18:05
Aktualisiert
24.10.12, 18:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP8210/2012
Fachbereich I - Personal, Organisation
und Finanzen
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
30.10.2012
Betreff:
Leitbild und Haushaltskonsolidierung
a) Leitbild der Stadt Bedburg
b) Beratung des Entwurfs eines freiwilligen Haushaltssicherungskonzeptes für den
Zeitraum 2013 bis 2023
Beschlussvorschlag:
Das Beratungsergebnis bleibt abzuwarten.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
a) Leitbild der Stadt Bedburg
In der letzten Sitzung wurde dem Rat vom Haupt- und Finanzausschuss empfohlen, sowohl das
Leitbild als auch die dazugehörigen Anlagen 1 und 2 zu beschließen. Der Auszug aus der
Niederschrift ist als Anlage beigefügt. Die überarbeiteten Fassungen des Leitbildes sowie der
Anlagen 1 und 2 werden nachgereicht.
b) Haushaltssicherungskonzept für den Zeitraum 2013 bis 2023
Zwischenzeitlich
wurde
verwaltungsseitig
eine
erste
Fassung
eines
freiwilligen
Haushaltssicherungskonzeptes
(HSK)
erarbeitet.
Die
Gliederung
der
Haushaltssicherungsmaßnahmen im HSK orientiert sich an der o.g. Anlage 2 des Leitbildes.
Nicht zu allen Inhalten des HSK kann derzeit bereits eine Aussage zu konkreten finanziellen
Auswirkung getroffen werden.
Aufgrund der aktuellen Presseberichterstattung (insbesondere zur Thematik „Schließung
von Sportanlagen“) wird verwaltungsseitig nochmals darauf hingewiesen, dass in Anlage 2
zum Leitbild und somit auch im vorliegenden ersten Entwurf des freiwilligen HSK nur
Möglichkeiten zur Haushaltskonsolidierung aufgezeigt werden. Letztendlich wird es
Aufgabe des HFA bzw. des Rates sein, sowohl die Maßnahmen an sich als auch ggf. den
Umsetzungszeitpunkt per Beschluss festzulegen.
Die beigefügte Ergebnisplanung bis zum Jahr 2023 zeigt deutlich, dass eine
Haushaltskonsolidierung ohne die Einschränkung von Leistungen und Standards in vielen
Bereichen innerhalb der Stadt Bedburg nur mit sehr deutlichen Ertragssteigerungen möglich ist.
Direkt von der Stadt zu beeinflussen und auch planerisch darstellbar ist z.B. eine
Stellenwiederbesetzungssperre im Personalbereich. Stimmt man dieser – in welchem Umfang
auch immer – zu, wird dies unweigerlich Konsequenzen auf den Leistungsumfang bzw. die
Qualität der Leistung haben.
Ggf. kann man punktuell durch nachfolgende Maßnahmen gegensteuern:
¾ durch Optimierungen der Geschäftsprozesse (u.a. auch durch Technikeinsatz),
¾ durch die Erledigung durch Dritte, sofern dies wirtschaftlich darstellbar ist.
Die Konsolidierung des städtischen Haushaltes wird ein Prozess sein, bei dem sicherlich die
Ergebnisse von Untersuchungen, die in den kommenden Jahren anzustellen sein werden, u.U. in
Einzelfällen zukünftig auch zu einer Umkehr getroffener Beschlüsse führen können.
Das HSK enthält Informationen
¾
¾
¾
¾
über die aktuelle Rechtslage
über die Ausgangslage (einschl. der Analysen der drei NKF-Komponenten),
über die Ursachen der entstandenen „Fehlentwicklung“
über die möglichen Konsolidierungsmaßnahmen.
Beschlussvorlage WP8-210/2012
Seite 2
STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Hierzu sind im HSK teilweise Auführungen gemacht.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
X
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
Bedburg, den 23.10.2012
----------------------------------Eßer
----------------------------------Baum
----------------------------------Koerdt
Fachbereichsleiter
Stadtkämmerer
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-210/2012
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