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Beschlussvorlage (Leitbild und Haushaltskonsolidierung a) Leitbild der Stadt Bedburg b) Beratung des Entwurfs eines freiwilligen Haushaltssicherungskonzeptes für den Zeitraum 2013 bis 2023)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
30 kB
Datum
30.10.2012
Erstellt
24.10.12, 18:05
Aktualisiert
24.10.12, 18:05
Beschlussvorlage (Leitbild und Haushaltskonsolidierung
a) Leitbild der Stadt Bedburg
b) Beratung des Entwurfs eines freiwilligen Haushaltssicherungskonzeptes für den Zeitraum 2013 bis 2023) Beschlussvorlage (Leitbild und Haushaltskonsolidierung
a) Leitbild der Stadt Bedburg
b) Beratung des Entwurfs eines freiwilligen Haushaltssicherungskonzeptes für den Zeitraum 2013 bis 2023) Beschlussvorlage (Leitbild und Haushaltskonsolidierung
a) Leitbild der Stadt Bedburg
b) Beratung des Entwurfs eines freiwilligen Haushaltssicherungskonzeptes für den Zeitraum 2013 bis 2023)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP8210/2012 Fachbereich I - Personal, Organisation und Finanzen Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 30.10.2012 Betreff: Leitbild und Haushaltskonsolidierung a) Leitbild der Stadt Bedburg b) Beratung des Entwurfs eines freiwilligen Haushaltssicherungskonzeptes für den Zeitraum 2013 bis 2023 Beschlussvorschlag: Das Beratungsergebnis bleibt abzuwarten. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: a) Leitbild der Stadt Bedburg In der letzten Sitzung wurde dem Rat vom Haupt- und Finanzausschuss empfohlen, sowohl das Leitbild als auch die dazugehörigen Anlagen 1 und 2 zu beschließen. Der Auszug aus der Niederschrift ist als Anlage beigefügt. Die überarbeiteten Fassungen des Leitbildes sowie der Anlagen 1 und 2 werden nachgereicht. b) Haushaltssicherungskonzept für den Zeitraum 2013 bis 2023 Zwischenzeitlich wurde verwaltungsseitig eine erste Fassung eines freiwilligen Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) erarbeitet. Die Gliederung der Haushaltssicherungsmaßnahmen im HSK orientiert sich an der o.g. Anlage 2 des Leitbildes. Nicht zu allen Inhalten des HSK kann derzeit bereits eine Aussage zu konkreten finanziellen Auswirkung getroffen werden. Aufgrund der aktuellen Presseberichterstattung (insbesondere zur Thematik „Schließung von Sportanlagen“) wird verwaltungsseitig nochmals darauf hingewiesen, dass in Anlage 2 zum Leitbild und somit auch im vorliegenden ersten Entwurf des freiwilligen HSK nur Möglichkeiten zur Haushaltskonsolidierung aufgezeigt werden. Letztendlich wird es Aufgabe des HFA bzw. des Rates sein, sowohl die Maßnahmen an sich als auch ggf. den Umsetzungszeitpunkt per Beschluss festzulegen. Die beigefügte Ergebnisplanung bis zum Jahr 2023 zeigt deutlich, dass eine Haushaltskonsolidierung ohne die Einschränkung von Leistungen und Standards in vielen Bereichen innerhalb der Stadt Bedburg nur mit sehr deutlichen Ertragssteigerungen möglich ist. Direkt von der Stadt zu beeinflussen und auch planerisch darstellbar ist z.B. eine Stellenwiederbesetzungssperre im Personalbereich. Stimmt man dieser – in welchem Umfang auch immer – zu, wird dies unweigerlich Konsequenzen auf den Leistungsumfang bzw. die Qualität der Leistung haben. Ggf. kann man punktuell durch nachfolgende Maßnahmen gegensteuern: ¾ durch Optimierungen der Geschäftsprozesse (u.a. auch durch Technikeinsatz), ¾ durch die Erledigung durch Dritte, sofern dies wirtschaftlich darstellbar ist. Die Konsolidierung des städtischen Haushaltes wird ein Prozess sein, bei dem sicherlich die Ergebnisse von Untersuchungen, die in den kommenden Jahren anzustellen sein werden, u.U. in Einzelfällen zukünftig auch zu einer Umkehr getroffener Beschlüsse führen können. Das HSK enthält Informationen ¾ ¾ ¾ ¾ über die aktuelle Rechtslage über die Ausgangslage (einschl. der Analysen der drei NKF-Komponenten), über die Ursachen der entstandenen „Fehlentwicklung“ über die möglichen Konsolidierungsmaßnahmen. Beschlussvorlage WP8-210/2012 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Hierzu sind im HSK teilweise Auführungen gemacht. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: Bedburg, den 23.10.2012 ----------------------------------Eßer ----------------------------------Baum ----------------------------------Koerdt Fachbereichsleiter Stadtkämmerer Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-210/2012 Seite 3