Daten
Kommune
Bedburg
Größe
73 kB
Datum
30.10.2012
Erstellt
29.10.12, 18:03
Aktualisiert
29.10.12, 18:03
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TOP 6 „Leitbild und Haushaltskonsolidierung“
der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
am 30.10.2012 (WP8-210/2012)
Fortschreibung der
„Beschreibung der Ursachen der Fehlentwicklung“
(Änderungen sind grau hinterlegt)
Beschreibung der Ursachen der entstandenen Fehlentwicklung
Für die „Fehlentwicklung“ des städtischen Haushaltes ist natürlich eine Vielzahl von Ursachen verantwortlich, die allerdings nur teilweise auf stadteigene Entscheidungen zurückzuführen sind.
1. Ein Hauptgrund ist sicherlich die unzureichende Finanzausstattung aller Kommunen.
Hinzu kommen konjunkturelle Schieflagen, die andauernde Finanzkrise und die fehlende Umsetzung des Konnexitätsprinzips auf Bundes- und Landesebene. Die anderen öffentlichen Haushalten (Land, Landschaftsverband, Kreis) hatten dagegen deutlich höhere Einnahmesteigerungen zu verzeichnen. Die Summe der Steuererträge
und Schlüsselzuweisungen der Stadt Bedburg stiegen im Zeitraum von 2005 bis
2012 um 20,67% (3,9 Mio. €). Im gleichen Zeitraum stiegen die Steuereinnahmen
des Landes lt. den vorliegenden Informationen um über 24% (8,4 Mrd. €).
Die Entwicklungen beim Landschaftsverband und beim Kreis werden derzeit analysiert.
Die GPA stellte bei der Prüfung der Finanzen fest, dass die Stadt Bedburg - gemessen an den allgemeinen Deckungsmitteln – über eine nur durchschnittliche Ertragskraft verfügt (Seite 39 GPA-Bericht Finanzen). Auf der Seite 68 des GPA-Berichtes
weist sie darauf hin, dass die Ertragskraft nicht ausreicht, um die von der Stadt erbrachten Leistungen zu finanzieren.
Auf Seite 23 des o.g. Berichtes weist die GPA auf die sich verschlechternde Selbstfinanzierungsquote der Stadt Bedburg hin. Ein Schuldenabbau ist lt. GPA nur möglich,
wenn diese Selbstfinanzierungskraft sich deutlich verbessert und die Stadt insbesondere auf freiwillige Investitionen verzichtet.
2. (Bisher Punkt 6)
Ein weiterer Faktor für die schlechte Haushaltslage sind die schlechter werdenden
Rahmenbedingungen des kommunalen Finanzausgleichs bei Kommunen kleinerer
und mittlerer Größe.
Hierzu hat der Städte- und Gemeindebund in seiner Zeitschrift „Städte- und Gemeinderat“ (Ausgabe 09/2012) ausgeführt:
„Mit dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2011 wurde eine Grunddatenanpassung
durchgeführt, die zu erheblichen Verwerfungen bei den Schlüsselzuweisungen geführt hat. Insbesondere die stärkere Gewichtung des Soziallastenansatzes und das
alleinige Abstellen auf den Parameter „Anzahl der SGB II-Bedarfsgemeinschaften“
hat dazu geführt, dass vor allem Städte mit einer großen Zahl von Bedarfsgemeinschaften mehr Schlüsselzuweisungen als in den Vorjahren bekommen haben. Hingegen haben viele kleine Kommunen im ländlichen Raum mit niedriger Arbeitslosenquote deutlich an Schlüsselzuweisungen eingebüßt.
Die Bevorzugung der großen kreisfreien Städte in mehreren zentralen Entscheidungsfeldern des Finanzausgleichs – vor allem bei der Einwohnerveredelung und
beim Festhalten an einheitlichen fiktiven Realsteuerhebesätzen – führt zu einer
schwindenden Akzeptanz des Finanzausgleichssystems in der kommunalen Familie.“
Die GPA stellt hierzu fest, dass die Stadt Bedburg vom kommunalen Finanzausgleich
abhängig ist. Eine von der konjunkturellen Entwicklung negativ beeinflusste Ver1
bundmasse des Finanzausgleichs stellt ein Risiko für den städtischen Haushalt dar
(Seite 41 GPA-Bericht Finanzen).
Die GPA hätte ergänzen sollen, dass auch die Änderung der Struktur des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) ein erhebliches Risiko für den städtischen Haushalt
darstellt.
Am 28.09.2012 hatten die kommunalen Spitzenverbände sowie Herr Prof. Dr. Ingolf
Deubel im Ausschuss für Kommunalpolitik des Landes die Gelegenheit der Stellungnahme zum noch zu beschließenden Gemeindefinanzierungsgesetzes 2012.
Hier wurden zum wiederholten Male die Schwächen und Ungerechtigkeiten insbesondere vom Vertreter des Städte- und Gemeindebundes und Herrn Prof. Deubel
aber auch vom Vertreter des Landkreistages dargelegt. Die erneute Stellungnahme
des NWSTGB ist als Anlage beigefügt. Der Scherpunkt der Stellungnahme wird dabei
auf die fehlende interkommunale Verteilungsgerechtigkeit im kommunalen Finanzausgleich gelegt.
Nachstehende Grafik verdeutlicht die Fehlentwicklung:
Vergleich der Schlüsselzuweisungen in € je Einwohner
500 €
450 €
473,42
400 €
350 €
317,72
300 €
271,55
280,93
250 €
200 €
150 €
100 €
50 €
0€
Kreisfreie Städte
kreisangehörige Kommunen
2000
2012
Während die durchschnittlichen Schlüsselzuweisungen je Einwohner seit 2000 im
kreisfreien Raum um 49,01% anstiegen waren es im kreisangehörigen Raum nur
3,45%.
Für diese Entwicklung sind insbesondere folgende Parameter maßgebend:
Veredelung der Einwohnerzahlen
einheitliche fiktive Hebesätze
Das System der Einwohnerveredelung favorisiert einwohnerstarke Städte durch die
Anerkennung realer Ausgaben als Bedarf, während bei der Berechnung der Steuerkraft erhebliche Einnahmevorteile der größeren Städte durch die Wirkung einheitlicher fiktiver Realsteuerhebesätze „weggerechnet“ werden. Dies führt dazu, dass die
für einen Einwohner im kreisfreien Bereich und im kreisangehörigen Bereich zur Verfügung stehenden Ressourcen immer weiter auseinanderklaffen. Über den kommunalen Finanzausgleich erfolgt eine sich verstärkende Umverteilung von Mitteln in den
kreisfreien Bereich, die dort verausgabt und nach der Logik des Verteilungssystems
wiederum als Indikatoren für einen höheren Bedarf gewertet werden (Quelle:
Schnellbrief NWSTGB Nr. 13/2012).
Dem kreisfreien Raum bleiben aufgrund der Bemessung der Steuerkraft nach einheitlichen fiktiven Hebesätzen ein „Einnahmevorteil“ von rd. 500 Mio. € pro Jahr. Diese
Mittel, die bei der Steuerkraft nicht berücksichtigt werden, werden aber dennoch verausgabt und führen so – nach einer zeitlichen Verzögerung – wieder zur Anerkennung eines noch höheren Bedarfs (Quelle: Schnellbrief 138/2012 des NWSTGB).
2
Zum Soziallastenansatz führt der NWSTGB wie folgt aus:
Der soziale Aufwand in den Kommunen wird vor allem geprägt durch vier große Aufwandsblöcke, nämlich zum einen die Kosten der Unterkunft für die Langzeitarbeitslosen, die Eingliederungsleistung für Behinderte, die Grundsicherung für Erwerbsunfähige und die Jugendhilfe. Insofern ist festzuhalten, dass der Aufwand für Leistungen
nach dem SGB II nur einen Teilbereich der sozialen Aufwendungen insgesamt
ausmacht.
Das Abstellen auf einen einzelnen Indikator trägt dieser komplexen Zusammesetzung der sozialen Lasten keine Rechnung und birgt überdies die Gefahr von Fehlanreizen. Diese Gefahr wird immer größer, je höher der Soziallastenansatz gewichtet
wird.
Deshalb muss nach Einschätzung des Städte- und Gemeindebundes NRW ergänzend zu der Zahl der Bedarfsgemeinschaften auf weitere Parameter zurückgegriffen
werden, um den Sozialaufwand möglichst zielgenau abbilden zu können.
Prof. Dr. Deubel führt auf die Frage eines Abgeordneten nach der angemessenen
Höhe des Faktors des Soziallastenansatzes am 28.09. aus, dass dieser bei einer iterativen Ermittlung bei 6,9 (statt momentan 15,3) liegt.
Darüber hinaus wird die unterschiedliche Gewichtung der Schülerzahlen in Ganz- und
Halbtagsschulen (Faktor 3,33 zu 0,7) stark kritisiert. Prof. Dr. Deubel spricht sogar
von „Unfug“, „Ahnungslosigkeit“ und „Willkür“ bei der Festlegung der vorgenannten
Werte. Er führt aus, dass das Verhältnis der Kosten zwischen einer Ganztags- und
einer Halbtagsschule bei 1,6 bis 1,8 liegt, aber nicht bei 5.
Eine Beseitigung dieser „Schieflage“ würde erheblich zur Entspannung der städtischen Haushaltslage beitragen.
Die nachstehende Tabelle soll dazu beitragen, die Relationen der strukturellen Veränderungen im kommunalen Finanzausgleich zu erkennen.
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
Mittelwert
2005-2011
2012
(Plan)
2013
(Plan)
in Euro
in Euro
in Euro
in Euro
in Euro
in Euro
in Euro
in Euro
in Euro
in Euro
Steuern
Grundsteuer A
164.488
Grundsteuer B
Gewerbesteuer
Vergnügungssteuer
Hundesteuer
Einkommensteuer
Umsatzsteuer
203.142
205.926
199.051
208.898
194.365
202.891
196.966
200.000
205.000
2.850.456
3.275.607
3.470.082
3.412.468
3.055.317
13.028.751
7.956.715
5.878.066
3.384.747
3.536.670
3.418.683
3.335.530
3.845.000
3.893.000
6.983.882
14.117.761
5.409.388
8.061.411
5.280.000
5.000.000
121.935
84.624
180.668
114.066
159.659
231.344
196.958
155.608
200.000
240.000
136.582
155.291
157.790
159.642
163.889
165.408
165.294
157.699
225.000
230.000
6.373.552
7.340.602
8.117.754
8.948.467
8.442.562
7.977.688
8.675.856
7.982.354
9.476.000
10.070.000
504.359
529.542
591.375
611.146
577.508
587.461
620.061
574.493
592.000
616.000
Komp. Familienlastenausgl.
Summe
Steuern
Schlüsselzuweisungen
614.501
694.767
767.469
786.987
903.464
1.016.227
950.961
819.197
1.000.000
1.090.000
13.821.191
25.312.325
21.447.779
20.109.893
20.824.608
27.826.924
19.640.092
21.225.101
20.818.000
21.344.000
4.922.687
7.236.906
8.413.577
2.006.716
8.105.158
7.670.186
5.715.187
6.295.774
1.800.000
5.209.000
Gesamtsumme
18.743.878
32.549.231
29.861.356
22.116.609
28.929.766
35.497.110
25.355.279
26.958.904
22.618.000
26.553.000
Die Senkung der Schlüsselzuweisungen in 2011 resultiert einerseits aus der ersten
Strukturveränderung im GFG (erste Änderung der Gewichtung des Soziallastenansatzes) und zum anderen aus überdurchschnittlich hohem Gewerbesteueraufkommen im Jahr 2010.
Das hohe Steueraufkommen im Jahr 2010 wirkt sich auch noch auf die Höhe der
Schlüsselzuweisungen des Jahres 2012 aus. Darüber hinaus wirken sich die im GFG
2012 geänderten Parameter (Gewichtung Soziallastenausgleich, Schüleransatz) negativ aus, so dass die Stadt Bedburg lediglich durch einen einmaligen „Härteausgleich“ noch Schlüsselzuweisungen in Höhe von rd. 1,8 Mio. € erhält.
3
Der lt. erster Proberechnung ermittelte Betrag für das Haushaltsjahr 2013 zeigt deutlich die Auswirkungen der Strukturänderungen im GFG zulasten der Stadt Bedburg.
Während die Steuereinnahmen in 2013 fast exakt der durchschnittlichen Steuerkraft
der Jahre 2005 bis 2011 entsprechen, sinken die Schlüsselzuweisungen deutlich.
Hat die Stadt Bedburg im Durchschnitt bis 2011 noch einen Betrag von 6,3 Mio. € erhalten, sind es im Haushaltsjahr 2013 lediglich noch 5,2 Mio. €.
Auch wenn die nachfolgende Berechnung nicht repräsentativ ist, so zeigt sie doch die
Ausmaße der strukturellen Veränderungen, die den kreisangehörigen Raum und damit auch die Stadt Bedburg massiv belasten. Wäre die Stadt Bedburg kreisfrei, würde
sie Schlüsselzuweisungen in Höhe von 11,6 Mio. € (473,42 € * 24.608 Einwohner)
bekommen. Bezogen auf den in der vorstehenden Tabelle angegebenen Durchschnittswert ist das ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 5,3 Mio. €.
3. Ein weiterer wichtiger Grund ist sicherlich in der Historie der Stadt Bedburg zu suchen. Aufgrund der über Jahrzehnte das Stadtbild prägenden Tagebaue, waren
Maßnahmen zur nachhaltigen Stadtentwicklung nur sehr eingeschränkt umsetzbar
(z.B. fehlende Flächen zur Ausweisung von Gewerbe- und Industriegebieten).
Darüber hinaus wurden einige Bedburger Betriebe geschlossen. Hier galt es teilweise, die Brachflächen zu erwerben, zu erschließen bzw. bei der Vermarktung behilflich
zu sein. In den Gebieten an der Bahnstraße (ehem. Zuckerfabrik) und an der AdolfSilverberg-Straße (Crown-Bender) konnten mittlerweile neue Betriebe angesiedelt
werden bzw. Teilflächen der Wohnbebauung zugeführt werden. Diese Umsetzungen
kosteten Zeit für die Entwicklung und Geld (Zwischenfinanzierung).
Durch die Erschließung des Industriegebietes Mühlenerft und durch die sich dort ansiedelnden Firmen konnten nur die Schließungen von größeren Betrieben in der Vergangenheit teilweise kompensiert werden. Zum einen geht es hier um zusätzliche
Gewerbesteuererträge, zum anderen aber auch um die Bereitstellung von Arbeitsplätzen, die auch wiederum weitere Steuereinnahmen (indirekt) auslösen.
4. U.a. durch die zuvor beschriebene Problematik hat sich Bedburg zu einer stark ausgeprägten Auspendlerkommune, mit zurzeit – im Vergleich zu anderen NRW Kommunen – wenigen Arbeitsplätzen vor Ort entwickelt. Die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Wohnort beträgt zum 30.06.2011 insgesamt 8.097
Personen. Seit 2005 hat dieser Wert kontinuierlich um 6,8% (= 513 Personen) zugenommen. Die Ursachen für diese Entwicklung sind vielfältig und differenziert zu betrachten. Die Zunahme der Unternehmensansiedlungen in Bedburg und in der näheren Umgebung spielt sicherlich eine Hauptrolle.
Am Arbeitsort Bedburg arbeiteten am 30.06.2011 insgesamt 3.030 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Dies sind 162 Beschäftigte mehr als noch in 2005. Der
überwiegende Teil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ist in den Wirtschaftszweigen „Handel, Gastgewerbe, Verkehr und Lagerei“ sowie „Sonstige Dienstleistungen“ tätig. Lediglich 18,6% sind im produzierenden Gewerbe tätig. Bei vergleichbaren Kommunen in NRW beträgt dieser Anteil 38%.
Es ist daher unabdingbar, zusätzliche – möglichst arbeitsplatzintensive Betriebe für
Bedburg zu gewinnen. Dies setzt u.a. die Bereitstellung von entsprechenden Flächen
voraus (vgl. GPA-Bericht S 23, 39, 41, 68).
An der Entwicklung der Gewerbesteuer ist erkennbar, dass sich die in der Vergangenheit herrschende „Monostruktur“ durch die Ansiedlung von Unternehmen nur
langsam ändert.
Auch die Parameter zur Berechnung des Anteils an der Einkommensteuer verbessern sich stetig. Maßgeblich hierfür sind alle am Wohnort Bedburg einkommensteuerpflichtigen Personen (also auch die Auspendler).
Daher ist zwingend notwendig, weitere Unternehmensansiedlungen (mit Blick auf das
Arbeitsplatzniveau) anzustreben, um Bedburg als Wirtschaftsstandort zu verbessern.
4
Ebenso wichtig ist aber, die Attraktivität Bedburgs als Wohnstandort einzuhalten, um
die Einwohnerzahl zumindest konstant zu halten.
5. Die Stadt Bedburg ist aufgrund ihrer Wirtschaftsstruktur und ihrer Lage im erweiterten
Umland großer Wirtschaftszentren stark abhängig von deren Erreichbarkeit. Bei nur
geringer Arbeitsplatzzentralität ist es für Bedburg unabdingbar, die Erreichbarkeit der
benachbarten Wirtschaftszentren zu sichern bzw. zu verbessern, um als Wohnstandort attraktiv zu bleiben. Dies belegt die relativ hohe Auspendlerquote von
73,7%.
Daher ist zwingend das ÖPNV-Angebot von und nach Bedburg deutlich zu verbessern.
Die S-Bahn-Anbindung an die umliegenden Großstädte ist für die wirtschaftliche Entwicklung Bedburgs unverzichtbar.
6. Die Bertelsmann-Stiftung hat die Stadt Bedburg zwischenzeitlich in den Demografietyp 4 eingestuft. Dieser Typ, in den 518 Kommunen bundesweit eingestuft wurden,
wird wie folgt charakterisiert:
kleinere Städte und Gemeinden im erweiterten Umland großer und mittelgroßer
Städte
stabile Einwohnerentwicklung und vergleichsweise junge Bevölkerung
hohe Kaufkraft und geringe Einkommensarmut
geringe Bedeutung als Arbeitsort
gute Finanzsituation der öffentlichen Haushalte
Für Bedburg treffen diese Merkmale aber nur bedingt zu. Bei vielen Merkmalen liegt
die Stadt Bedburg unter dem Clusterdurchschnitt.
Bedburg
Bevölkerungsentwicklung 2001-2008
Anzahl Hochqualifizierte am Wohnort
Anzahl Hochqualifizierte am Arbeitsort
Anzahl der Einpersonenhaushalte
Höhe der Kaufkraft (durchschnittliches Einkommen eines Haushaltes)
SGB-II-Quote
Anteil der Unter-18-järigen
Anteil der 65-75-jährigen
Einwohnerdichte
-0,7%
8,0%
3,8%
28,8%
47.226 €
8,5%
17,0%
13,8%
325
Clusterdurchschnitt
+ 2,2%
8,9%
5,1%
32,8%
47.705 €
4,3%
19,1%
14,2%
330
7. Insbesondere die seit Einführung von NKF getätigten Investitionen – als Beispiel sind
hier die Sanierung des Schulzentrums, der Bau des Sport- und Wellnessbades, die
Erweiterung der Turnhalle der Grundschule Kaster, die Begegnungsstätte in
Kirchtroisdorf und die beiden Kunstrasenplätze genannt – erhöhen die Attraktivität
Bedburgs. Mit der Erhöhung der Attraktivität bzw. mit der Erhöhung von Standards
entwickeln sich allerdings auch die Unterhaltungs- bzw. die Finanzierungskosten.
Dies ist an den Entwicklungen der Abschreibungsaufwendungen, der Kapitalaufwendungen und teilweise auch an den Unterhaltungsaufwendungen zu erkennen.
8. Alle getroffenen oder nicht getroffenen Entscheidungen hinsichtlich der „Rathausfrage“ belasten mehr oder weniger den städtischen Haushalt. Dies sind beispielsweise:
a. Ankauf des Gebäudes Lindenstraße 4 als zentralisierter Rathausstandort und
der spätere Beschluss, das Gebäude nicht als Rathaus zu nutzen. Eine gewerbliche Nutzung der Flächen schlug bisher fehl.
b. Fehlende Beschlüsse über den Rathausstandort
c. Weiterbetrieb und Unterhaltung der Verwaltungsgebäude Bedburg und Kaster
5
d. Herrichtung des ehemaligen „Gründerzentrums“ zum dritten Verwaltungsstandort aufgrund der Übernahmen der Aufgaben einer mittleren kreisangehörigen Stadt
9. Die Stadt Bedburg ist eine Flächengemeinde. U.a. deshalb aber auch aus historisch
gewachsenen Ortsstrukturen, werden in den einzelnen Ortsteilen gleiche Einrichtungen vorgehalten; z.B.:
a.
b.
c.
d.
Veranstaltungs- bzw. Bürgerhäuser, Begegnungsstätten
Grundschulen
Sportanlagen
Feuerwehrgerätehäuser bzw. Löschzüge (einschl. Fahrzeuge)
10. Einführung des Neuen Kommunalen Finanzwesen (NKF) zum 01.01.2005
Die nordrhein-westfälischen Kommunen sind gesetzlich verpflichtet, das Finanzwesen nach kaufmännischen Grundsätzen abzubilden. Der Personal- und Sachaufwand
durch die Einführung von NKF ist gegenüber der kameralen Rechnungslegung deutlich gestiegen. Zusätzlich und ehrlicherweise sind die Abschreibungen zu erwirtschaften.
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