Daten
Kommune
Bedburg
Größe
300 kB
Datum
30.10.2012
Erstellt
24.10.12, 18:05
Aktualisiert
24.10.12, 18:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Haushaltskonsolidierungskonzept
der
Stadt Bedburg
für den Zeitraum 2013 bis 2023
-1-
Rechtslage
Gemäß § 76 GO NRW haben die nordrhein-westfälischen Kommunen zur Sicherung ihrer
dauerhaften Leistungsfähigkeit ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen und darin den
nächstmöglichen Zeitpunkt zu bestimmen, bis zu dem der Haushaltsausgleich wieder hergestellt ist, wenn beispielsweise bei der Aufstellung des Haushalts in zwei aufeinanderfolgenden Haushaltsjahren geplant ist, den in der Schlussbilanz des Vorjahres auszuweisenden
Ansatz der allgemeinen Rücklage jeweils um mehr als ein Zwanzigstel zu verringern.
Das Haushaltssicherungskonzept dient dem Ziel, im Rahmen einer geordneten Haushaltswirtschaft die künfige, dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde zu erreichen. Das HSK
bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Die Genehmigung soll nur erteilt werden,
wenn aus dem HSK hervorgeht, dass spätestens im zenhnten auf das Haushaltsjahr folgende Jahr der Haushaltsausgleich nach § 75 Abs. 2 GO wieder erreicht wird.
§ 5 Gemeindehaushaltsverordnung ergänzt, dass in einem HSK die Ausgangslage, die Ursachen der entstandenen Fehlentwicklung und deren vorgesehene Beseitigung zu beschreiben ist. Das HSK soll die schnellstmögliche Wiedererlangung des Haushaltsausgleichs gewährleisten und darstellen, wie nach Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen der
Haushalt so gesteuert werden kann, dass er in Zukunft dauerhaft augeglichen sein wird.
-2-
Ausgangslage
1. Entwurf des Haushaltsplans 2013
Die unter Berücksichtigung der derzeit bekannten Daten vorgenommenen Kalkulationen der
Organisationseinheiten der Stadtverwaltung führen zu folgenden Fehlbedarfen des für den
Haushaltsausgleich maßgeblichen Ergebnisplans im mittelfristigen Zeitraum:
2013
2014
2015
2016
8,1 Mio. €
7,9 Mio. €
7,9 Mio. €
7,9 Mio. €
Die voraussichtliche Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage läge somit deutlich über
den zulässigen 5% in zwei aufeinanderfolgenden Jahren.
Die Planungen erfolgten unter folgenden Prämissen:
Realsteuerhebesätze (auf dem Stand HHJ 2012)
o Grundsteuer A
300 v.H.
o Grundsteuer B
475 v.H.
o Gewerbesteuer
475 v.H.
Personalaufwand
o Überstundenvergütungen sind entsprechend der Vorjahre in den Personalaufwendungen enthalten
o Planmäßige Entgelt- bzw. Altersstufenerhöhungen sind noch nicht berücksichtigt (werden derzeit ermittelt)
o Auswirkungen von Beförderungen wurden nicht berücksichtigt
o Für alle derzeit besetzten bzw. im Stellenplan enthaltenen Stellen wurden
Personalaufwendungen für den gesamten Planungszeitraum berechnet.
Rathausfrage
o Der Status quo wurde in der Kalkulation abgebildet
o Weder Bau- noch Betriebskosten für eine zentrale Lösung wurden berücksichtigt
o Beseitigung des „Sanierungsstaus“ bzw. Durchführung notwendiger Modernisierungsmaßnahmen der drei Rathausstandorte sind ebenfalls nicht berücksichtigt
Folgende eventuell zu vermarktenden Flächen wurden nicht berücksichtigt:
o „Dreiecksfläche“ hinter/neben der Multihalle
o Vermarktung der Fläche Tennisplätze Kaster
o Vermarktung „Kasterer Acker“
o Sportplatz Lipp
o Parkplatz Tennishalle
o Ehemalige Erweiterungsfläche am Friedhof Bedburg-West
Folgende Flächenvermarktungen wurden berücksichtigt:
o Baugebiet Kolpingstraße
o Gelände Alte Schule Kirchtroisdorf
o Restflächen
Prümer Straße
An der Wildhecke
Gommershovener Weg
Änderungen der „Schullandschaft“ wurden nicht berücksichtigt
Stilllegungen weiterer Sportanlagen wurden nicht berücksichtigt
-3-
Aufwendungen für Bewirtschaftung der alten Schule Lipp ist bis 2016 berücksichtigt
Änderungen der Friedhofslandschaft wurden nicht berücksichtigt
Maßnahmen zum Neu- oder Umbau sowie Reparaturmaßnahmen an Gemeindestraßen wurden nicht berücksichtigt
Erträge bzw. notwendige Investitionskosten/Kredite für die Beteiligung am „Windpark“
bzw. der evtl. Gründung einer Netzgesellschaft sind nicht berücksichtigt
Die Höhe der Kreisumlage resultiert aus der Mitteilung des Rhein-Erft-Kreises vom
16.10.2012
Aufgrund steigender Fallzahlen wurde eine Erhöhung der Ansätze der Transferaufwendungen im ASD berücksichtigt.
2. Analyse der Bilanz für den Zeitraum 2005 bis 2011
Die nachstehende Tabelle zeigt die Entwicklung der Bilanzpositionen im Zeitraum vom
01.01.2005 (Einführung NKF) bis zum 31.12.2011 auf einer hohen Aggregationsstufe:
01.01.2005
31.12.2011
Differenz
TEUR
TEUR
TEUR
Anlagevermögen
200.629
224.804
24.175
Umlaufvermögen
6.837
10.630
3.793
151
946
795
Bilanzsumme Aktiva
207.617
236.380
28.763
Eigenkapital
91.566
83.760
-
7.806
Sonderposten
68.480
66.509
-
1.971
Rückstellungen
25.424
16.129
-
9.295
Verbindlichkeiten investiv
17.642
50.973
33.331
-
7.000
7.000
714
7.217
6.503
3.791
4.792
1.001
207.617
236.380
28.763
ARAP
Kassenkredite
Sonst. Verbindlichkeiten
PRAP
Bilanzsumme Passiva
Hieran ist ablesbar, dass sich
a) die Bilanzsumme erhöht hat
b) hauptsächlich der Zuwachs beim Anlagevermögen zu finden ist.
Trotz vorgenommener Abschreibungen und Vermögensveräußerungen (Baugrundstücke
etc.) konnte zusätzliches Vermögens geschaffen bzw. angeschafft oder gebildet werden. Bei
der Anschaffung zusätzlicher Vermögensgegenstände sind beispielhaft folgende Objekte zu
nennen:
• Hauptschule (PPP-Modell)
8,95 Mio. € (ND 80 Jahre)
0,29 Mio. € (ND 50 Jahre)
• Aktivierbare Erneuerungen am Schulzentrum
0,30 Mio. € (ND 50 Jahre)
0,18 Mio. € (ND 20 Jahre)
0,08 Mio. € (ND 43 Jahre)
• Monte Mare
17,50 Mio. € (ND 40 Jahre)
• Gebäude Lindenstraße 4
2,35 Mio. € (ND 50 Jahre)
-4-
Ein Vermögensverzehr ist somit in Bedburg nicht erfolgt. Dies ist am Anstieg des Anlagevermögens ablesbar. Mit einem Anstieg des Anlagevermögens ist i.d.R. aber auch eine Erhöhung der zu erwirtschaftenden Abschreibungen in der Zukunft verbunden.
An der Passivseite der Bilanz erkennt man, wie das vorhandene Vermögen finanziert ist.
Deutlich erkennbar ist der Anstieg der Verbindlichkeiten.
Die „investiven“ Verbindlichkeiten beinhalten sowohl die klassischen Investitionskredite als
auch die kreditähnlichen Rechtsgeschäfte (PPP-Modelle).
Für die Sanierung des Schulzentrums, also zum Abbau des Instandhaltungsstaus, wurden
in der Eröffnungsbilanz Rückstellungen gebildet. In Höhe von 5,34 Mio. € wurden diese im
Rahmen des PPP-Modells bis zum Jahre 2006 in Anspruch genommen. Diese Sanierungsmaßnahmen wurden im Rahmen des PPP-Modells „kreditiert“. Hätte die Stadt Bedburg die
Gebäudesanierung in Eigenregie vorgenommen, hätte bei bekannter Finanzlage ebenfalls
eine Kreditfinanzierung vorgenommen werden müssen (über kurzfristige Liquiditätskredite).
Durch die Umsetzung dieser Sanierungsmaßnahmen wurde der bilanzielle Wert des Schulzentrums erhalten. Wäre dies nicht erfolgt, hätte eine Abwertung in der Eröffnungsbilanz oder eine außerplanmäßige Abschreibung, also eine Vermögensreduzierung, vorgenommen
werden müssen.
Der Vergleich der Pro-Kopf-Verschuldung (einschl. der Verbindlichkeiten aus PPP-Modellen)
zeigt, dass Bedburg mit 2.016 € je Einwohner im interkommunalen Vergleich noch leicht unter dem Landesdurchschnitt (2.051 €) liegt. Bezieht man die Kassenkredite mit ein, liegt Bedburg mit einem Betrag von 2.296 € je Einwohner deutlich unter dem durchschnittlichen Landeswert (3.183 €).
Dennoch belasten die Zinsen (für Investitionskredite und kreditähnliche Rechtsgeschäfte)
den städtischen Haushalt mit jährlich rd. 2,3 Mio. € (rd. 93 € pro Einwohner und Jahr), was
rd. 5% des Gesamtaufwands ausmacht. Hinzu kommt die zu zahlende Tilgung in Höhe von
jährlich rd. 1,9 Mio. € (rd. 77 € pro Einwohner und Jahr).
Die Veränderungen des Eigenkapitals werden ausschließlich durch die Ergebnisrechnung
beeinflusst.
2005
Ergebnis
EK-Quote
-
6.056
43,09%
2006
2007
6.105
1.305
43,49%
43,01%
2008
-
4.973
41,14%
2009
-
2010
3.456
5.853
37,43%
37,45%
2011
-
6.584
kumuliert
-
7.806
35,43%
Im Betrachtungszeitraum waren Kreditneuaufnahmen in Höhe von insgesamt 16 Mio. €, die
über die Finanzrechnung der Stadt verbucht wurden, notwendig. Die kreditähnlichen
Rechtsgeschäfte wurden verlängern die Bilanz bzw. erhöhen die Bilanzsumme sowohl
auf der Aktiv- als auch auf der Passivseite, da weder die Anschaffung- bzw. Herstellungskosten noch die Kreditaufnahmen den Cashflow der Stadt direkt beeinflussten.
Die über die Finanzrechnung verbuchten Kreditaufnahmen verteilen sich auf
• Investitionskredite in Höhe von 9 Mio. € und
• Kassenkredite in Höhe von 7 Mio. €.
-5-
Lässt man die Kreditneuaufnahmen bei der nachstehenden Betrachtung außer Acht, zeigt
sich folgendes Bild:
Saldo der Ergebnisrechnung
Ursprungsbestand liquide Mittel (01.01.2005)
Finanzierungstätigkeit ohne Kreditneuaufnahmen (= Tilgung)
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
kumuliert
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
-4.973
-3.456
-6.056
6.105
1.305
5.853
-6.584
5.178
-7.806
5.178
-931
-1.022
-1.225
-1.245
-1.204
-1.522
-1.665
-8.814
-5.964
7.363
3.841
-8.367
-158
4.510
-3.627
-2.402
Investive Tätigkeit
391
884
-3.245
-976
-4.686
-1.418
-19
-9.069
Fremde Finanzmittel
310
74
-425
481
25
2
289
756
Cashflow lfd. Verwaltungstätigkeit
-14.351
Kreditaufnahmen/-ablösungen (-):
2.000
-2.000
Liquide Mittel
6.000
5.000
2.000
3.000
16.000
1.649
Der Cashflow aus laufender Verwaltungstätigkeit orientiert sich stark an den Salden der Ergebnisrechnung. Die Schwankungen sind deutlich erkennbar. Kumuliert beträgt der Negativsaldo im 7-Jahres-Zeitraum 2,4 Mio. €. Aufgeteilt auf 7 Jahre macht dies ein Minus von jährlich rd. 340 T€ aus.
Der Saldo aus investiver Tätigkeit deckt sich fast zu 100% mit den aufgenommenen Investitionskrediten (9 Mio. €). Analysiert man die investive Tätigkeit seit 2005 erkennt man, dass
bei einem Investitionsvolumen von rd. 25,5 Mio. € lediglich 35,3 % kreditfinanziert sind.
Die Auszahlungen für die Finanzierungstätigkeit werden nahezu ausschließlich von den Tilgungsleistungen bestimmt.
Dies verdeutlicht, dass die Stadt Bedburg aus der laufenden Verwaltungstätigkeit die Tilgungen der Kredite (8,8 Mio. € seit 2005) nicht bedienen kann. Eine kontinuierliche Entschuldung durch Tilgung der laufenden Kredite findet nicht statt, da die Tilgungsbeträge wiederum
durch neue Kreditaufnahmen (Kassenkredite) finanziert werden.
Deshalb muss die Ertragslage soweit verbessert und die Aufwandseite konsolidiert werden
(Aufgabenreduzierung/-verlagerung), dass zumindest eine kontinuierliche Entschuldung erfolgen kann.
So lange die Haushaltslage defizitär ist, sollten neue Investitionen und die damit ggf. zusammenhängende Kreditaufnahmen nur getätigt werden, wenn die positiven wirtschaftlichen
Auswirkungen die negativen rechnerisch übersteigen.
-6-
3. Analyse des Ergebnisplans/-rechnung im Zeitraum 2005 bis 2011
Steuern und ähnliche Abgaben
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
Ist
Ist
Ist
Ist
Ist
Ist
Ist
Mittelwert
-13.887.604
-25.312.325
-21.447.779
-20.109.893
-20.824.608
-27.826.924
-19.640.092
-21.292.746
-7.364.536
-9.823.209
-10.781.255
-5.100.631
-11.011.599
-10.998.107
-12.310.180
-9.627.074
-61.472
-3.552
-163.611
-113.212
-694
0
-975.605
-188.307
-7.346.071
-7.182.681
-6.835.464
-7.729.527
-7.523.752
-7.149.229
-7.267.303
-7.290.575
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
-511.865
-423.535
-559.695
-532.845
-637.422
-716.116
-831.677
-601.879
+ Kostenerst. und Kostenumlagen
-768.891
-577.964
-439.212
-961.774
-566.926
-1.748.094
-1.433.244
-928.015
-2.262.666
-5.925.985
-3.430.836
-4.467.198
-2.366.610
-5.495.622
-3.020.773
-3.852.813
-34.331
-4.904
+ Zuwendungen und allg. Umlagen
03 + Sonstige Transfererträge
+ Öffentlich-rechtl. Leistungsentgelte
+ Sonstige ordentliche Erträge
+ Aktivierte Eigenleistungen
Ordentliche Erträge
-32.203.107
-49.249.251
-43.657.851
-39.015.081
-42.931.611
-53.934.091
-45.513.206
-43.786.314
6.893.808
7.048.367
6.562.123
7.543.696
7.210.170
7.806.402
9.500.662
7.509.319
608.182
454.357
755.624
180.831
746.931
669.057
1.251.135
666.588
- Aufw. für Sach- und Dienstleistungen
5.832.846
7.074.992
6.066.213
5.900.638
6.769.523
6.729.375
6.905.728
6.468.474
- Bilanzielle Abschreibungen
3.507.808
3.655.098
3.964.623
4.015.361
4.144.834
4.587.671
5.841.434
4.245.261
18.751.174
20.294.569
19.737.782
20.648.492
21.002.854
22.240.941
21.662.820
20.619.805
1.836.644
3.822.204
4.830.675
4.523.749
5.753.400
4.194.958
4.368.483
4.190.016
37.430.462
42.349.588
41.917.041
42.812.768
45.627.712
46.228.404
49.530.262
43.699.462
5.227.356
-6.899.663
-1.740.810
3.797.687
2.696.101
-7.705.686
4.017.056
-86.851
+ Finanzerträge
-81.058
-142.246
-201.424
-123.802
-136.806
-191.131
-273.604
-164.296
- Zinsen u. sonst. Finanzaufw.
720.060
710.629
636.766
743.305
896.657
2.044.252
2.594.826
1.192.357
Finanzergebnis
639.002
568.383
435.342
619.504
759.851
1.853.121
2.321.223
1.028.061
5.866.358
-6.331.280
-1.305.469
4.417.191
3.455.952
-5.852.566
6.338.279
941.209
+ Außerordentliche Erträge
0
0
-1.295.114
- Außerordentliche Aufwendungen
0
Außerordentliches Ergebnis
0
0
1.050.101
3.455.952
-5.852.566
7.388.380
- Personalaufwendungen
- Versorgungsaufwendungen
- Transferaufwendungen
- Sonst. ordentliche Aufwendungen
Ordentliche Aufwendungen
Erg. der lfd. Verwaltungstätigkeit
Ordentliches Jahresergebnis
Jahresergebnis
5.866.358
-6.331.280
-1.305.469
4.417.191
2.345.215
941.209
In den 7 abgeschlossenen NKF-Jahren wurde das Eigenkapital (allgemeine Rücklage zzgl.
Ausgleichsrücklage) in Höhe von insgesamt 7,6 Mio. € gemindert.
Nimmt man die in der letzten Spalte enthaltenen Durchschnittswerte als Maßstab liegt der
Mittelwert des ordentlichen Jahresergebnisses bei rd. 940 T€.
Dies auf die kommenden Planjahre zu projezieren, ist allerdings nicht möglich. Seit 2011 hat
die Stadt Bedburg die Aufgaben der Bauaufsicht und des Jugendamtes vom Rhein-Erft-Kreis
übernommen. Alleine hierdurch ergeben sich deutlich Verschiebungen bzw. Ertrags- und
Aufwandsveränderungen.
-7-
Betrachtet man nur den Zeitraum 2005 bis 2010 waren die durchschnittlichen Gesamterträge
(rd. 43,6 Mio. €) fast genauso hoch wie die durchschnittlichen Gesamtaufwendungen (rd.
43,7 Mio. €).
Im Jahre 2011 stiegen die Aufwendungen um rd. 4 Mio. gegenüber dem Vorjahr und um 8,4
Mio. € gegenüber dem o.g. Durchschnittswert. Hier sind mehrere Faktoren als Ursache zu
nennen:
Anstieg der Personal- und Versorgungsaufwendungen aufgrund von
o Einstellungen (Jugendamt, Bauaufsicht)
o Beförderungen, Höhergruppierungen
o Finanzmathematisches Gutachten zur Rückstellungsberechnung
Anstieg der Transferaufwendungen (unter Berücksichtigung der außerordentlichen
Aufwendungen)
o Transferaufwendungen des Jugendamtes (allerdings ist auch ein Anstieg bei
den Erträgen zu verzeichnen)
Anstieg der bilanziellen Abschreibungen
o Überwiegend bedingt durch „Einmaleffekt“ bei der Erneuerung der Straßenbeleuchtung, die als Festwert bewertet ist und im Jahr der Anschaffung auch als
Abschreibung verbucht wird (allerdings 100%iger Ertrag bei den Zuweisungen
aus dem Konjunkturpaket)
Die Erträge stiegen im Jahr 2011 gegenüber dem Durchschnittswert (2005-2010) um rd. 1,9
Mio. €. Dies resultiert insbesondere aus den Zuweisungen und Kostenerstattungen im Bereich des Jugendamtes (z.B. Kindertagesstätten).
-8-
Beschreibung der Ursachen der entstandenen Fehlentwicklung
Für die „Fehlentwicklung“ des städtischen Haushaltes sind natürlich eine Vielzahl von Ursachen verantwortlich, die allerdings nur teilweise auf stadteigene Entscheidungen zurückzuführen sind.
1. Ein Hauptgrund ist sicherlich die unzureichende Finanzausstattung aller Kommunen.
Hinzu kommen konjunkturelle Schieflagen, die andauernde Finanzkrise und die fehlende Umsetzung des Konnexitätsprinzips auf Bundes- und Landesebene. Die anderen öffentlichen Haushalten (Land, Landschaftsverband, Kreis) hatten dagegen deutlich höhere Einnahmesteigerungen zu verzeichnen. Die Summe der Steuererträge
und Schlüsselzuweisungen der Stadt Bedburg stiegen im Zeitraum von 2005 bis
2011 um 20,67%. Im gleichen Zeitraum stiegen die Steuereinnahmen des Landes um
über 24%.
Die Entwicklungen beim Landschaftsverband und beim Kreis werden derzeit analysiert.
2. Ein weiterer wichtiger Grund ist sicherlich in der Historie der Stadt Bedburg zu suchen. Aufgrund der über Jahrzehnte das Stadtbild prägenden Tagebaue, waren
Maßnahmen zur nachhaltigen Stadtentwicklung nur sehr eingeschränkt umsetzbar
(z.B. fehlende Flächen zur Ausweisung von Gewerbe- und Industriegebieten).
Darüber hinaus wurden einige Bedburger Betriebe geschlossen. Hier galt es teilweise, die Brachflächen zu erwerben, zu erschließen bzw. bei der Vermarktung behilflich
zu sein. In den Gebieten an der Bahnstraße (ehem. Zuckerfabrik) und an der AdolfSilverberg-Straße (Crown-Bender) konnten mittlerweile neue Betriebe angesiedelt
werden bzw. Teilflächen der Wohnbebauung zugeführt werden. Diese Umsetzungen
kosteten Zeit für die Entwicklung und Geld (Zwischenfinanzierung).
Durch die Erschließung des Industriegebietes Mühlenerft und durch die sich dort ansiedelnden Firmen konnten nur die Schließungen von größeren Betrieben in der Vergangenheit teilweise kompensiert werden. Zum einen geht es hier um zusätzliche
Gewerbesteuererträge, zum anderen aber auch um die Bereitstellung von Arbeitsplätzen, die auch wiederum weitere Steuereinnahmen (indirekt) auslösen.
3. U.a. durch die zuvor beschriebene Problematik hat sich Bedburg zu einer stark ausgeprägten Auspendlerkommune, mit zur Zeit – im Vergleich zu anderen NRW Kommunen – zu Arbeitsplätzen vor Ort, entwickelt. Die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Wohnort beträgt zum 30.06.2011 insgesamt 8.097 Pesonen. Seit 2005 hat dieser Wert kontinuierlich um 6,8% (= 513 Personen) zugenommen. Die Ursachen für diese Entwicklung sind vielfältig und differenziert zu betrachten. Die Zunahme der Unternehmensansiedlungen in Bedburg und in der näheren
Umgebung spielen sicherlich eine Hauptrolle.
Am Arbeitsort Bedburg arbeiteten am 30.06.2011 insgesamt 3.030 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Dies sind 162 Beschäftigte mehr als noch in 2005. Der
überwiegende Teil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ist in den Wirtschaftszweigen „Handel, Gastgewerbe, Verkehr und Lagerei“ sowie „Sonstige Dienstleistungen“ tätig. Lediglich 18,6% sind im produzierenden Gewerbe tätig. Bei verlgleichbaren Kommunen in NRW beträgt dieser Anteil 38%.
Es ist daher unabdingbar, zusätzliche – möglichst arbeitsplatzintensive Betriebe für
Bedburg zu gewinnen. Dies setzt u.a. die Bereitstellung von entsprechenden Flächen
voraus.
An der Entwicklung der Gewerbesteuer ist erkennbar, dass sich die in der Vergangenheit herrschende „Monostruktur“ durch die Ansiedlung von Unternehmen nur
langsam ändert.
Auch die Parameter zur Berechnung des Anteils an der Einkommensteuer verbessern sich stetig. Maßgeblich hierfür sind alle am Wohnort Bedburg einkommensteuerpflichtigen Personen (also auch die Auspendler).
-9-
Daher ist zwingend notwendig, weitere Unternehmensansiedlungen (mit Blick auf das
Arbeitsplatzniveau) anzustreben, um Bedburg als Wirtschaftsstandort zu verbessern.
Ebenso wichtig ist aber, die Attraktivität Bedburgs als Wohnstandort einzuhalten, um
die Einwohnerzahl zumindest konstant zu halten und um Bedburg im Landesvergleich
gut zu positionieren.
4. Die Stadt Bedburg ist aufgrund ihrer Wirtschaftsstruktur und ihrer Lage im erweiterten
Umland großer Wirtschaftszentren stark abhängig von deren Erreichbarkeit. Bei nur
geringer Arbeitsplatzzentralität ist es für Bedburg unabdingbar, die Erreichbarkeit der
benachbarten Wirtschaftszentren zu sichern bzw. zu verbessern, um als Wohnstandort attraktiv zu bleiben. Dies belegt die relativ hohe Auspendlerquote von
73,7%.
Daher ist zwingend das ÖPNV-Angebot in Bedburg deutlich zu verbessern.
Die S-Bahn-Anbindung an die umliegenden Großstädte ist für die wirtschaftliche Entwicklung Bedburgs dringend notwendig.
5. Die Bertelsmann-Stiftung hat die Stadt Bedburg zwischenzeitlich in den Demografietyp 4 eingestuft. Dieser Typ, in den 518 Kommunen bundesweit eingestuft wurden,
wird wie folgt charakterisiert:
kleinere Städte und Gemeinden im erweiterten Umland großer und mittelgroßer
Städte
stabile Einwohnerentwicklung und vergleichsweise junge Bevölkerung
hohe Kaufkraft und geringe Einkommensarmut
geringe Bedeutung als Arbeitsort
gute Finanzsituation der öffentlichen Haushalte
Für Bedburg treffen diese Merkmale aber nur bedingt zu. Bei vielen Merkmalen liegt
die Stadt Bedburg unter dem Clusterdurchschnitt.
Bedburg
Bevölkerungsentwicklung 2001-2008
Anzahl Hochqualifizierte am Wohnort
Anzahl Hochqualifizierte am Arbeitsort
Anzahl der Einpersonenhaushalte
Höhe der Kaufkraft (durchschnittliches Einkommen eines Haushaltes)
SGB-II-Quote
Anteil der Unter-18-järigen
Anteil der 65-75-jährigen
Einwohnerdichte
-0,7%
8,0%
3,8%
28,8%
47.226 €
8,5%
17,0%
13,8%
325
Clusterdurchschnitt
+ 2,2%
8,9%
5,1%
32,8%
47.705 €
4,3%
19,1%
14,2%
330
6. Ein weiterer Faktor für die schlechte Haushaltslage sind die schlechter werdenden
Rahmenbedingungen des kommunalen Finanzausgleichs bei Kommunen kleinerer
und mittlerer Größe.
Hierzu hat der Städte- und Gemeindebund in seiner Zeitschrift „Städte- und Gemeinderat“ (Ausgabe 09/2012) wie folgt ausgeführt:
„Mit dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2011 wurde eine Grunddatenanpassung
durchgeführt, die zu erheblichen Verwerfungen bei den Schlüsselzuweisungen geführt hat. Insbesondere die stärkere Gewichtung des Soziallastenansatzes und das
alleinige Abstellen auf den Parameter „Anzahl der SGB II-Bedarfsgemeinschaften“
hat dazu geführt, dass vor allem Städte mit einer großen Zahl von Bedarfsgemeinschaften mehr Schlüsselzuweisungen als in den Vorjahren bekommen haben. Hingegen haben viele kleine Kommunen im ländlichen Raum mit niedriger Arbeitslosenquote deutlich an Schlüsselzuweisungen eingebüßt.
Die Bevorzugung der großen kreisfreien Städte in mehreren zentralen Entscheidungsfeldern des Finanzausgleichs – vor allem bei der Einwohnerveredelung und
- 10 -
beim Festhalten an einheitlichen fiktiven Realsteuerhebesätzen – führt zu einer
schwindenden Akzeptanz des Finanzausgleichssystems in der kommunalen Familie.“
7. Insbesondere die seit Einführung von NKF getätigten Investitionen – als Beispiel sind
hier die Sanierung des Schulzentrums, der Bau des Sport- und Wellnessbades, die
Erweiterung der Turnhalle der Grundschule Kaster, die Begegnungsstätte in
Kirchtroisdorf und die beiden Kunstrasenplätze – erhöhen die Attraktivität Bedburgs.
Mit der Erhöhung der Attraktivität bzw. mit der Erhöhung von Standards entwickeln
sich allerdings auch die Unterhaltungs- bzw. die Finanzierungskosten. Dies ist an den
Entwicklungen der Abschreibungsaufwendungen, der Kapitalaufwendungen und teilweise auch an den Unterhaltungsaufwendungen zu erkennen.
8. Alle getroffenen oder nicht getroffenen Entscheidungen hinsichtlich der „Rathausfrage“ belasten mehr oder weniger den städtischen Haushalt. Dies sind beispielsweise:
a. Ankauf des Gebäudes Lindenstraße 4 im Zusammenhang mit dem späteren
Beschluss, das Gebäude nicht als Rathaus zu nutzen. Eine komplett gewerbliche Nutzung der Flächen schlug bisher fehl.
b. Fehlende Beschlüsse über den Rathausstandort
c. Weiterbetrieb und Unterhaltung der Verwaltungsgebäude Bedburg und Kaster
d. Herrichtung des ehemaligen „Gründerzentrums“ zum dritten Verwaltungsstandort aufgrund der Übernahmen der Aufgaben einer mittleren kreisangehörigen Stadt
9. Die Stadt Bedburg ist eine Flächengemeinde. U.a. deshalb aber auch aus historisch
gewachsenen Ortsstrukturen werden in den einzelnen Ortsteilen gleiche Einrichtungen vorgehalten; z.B.:
a.
b.
c.
d.
Feuerwehrgerätehäuser bzw. Löschzüge (einschl. Fahrzeuge)
Sportanlagen
Grundschulen
Veranstaltungs- bzw. Bürgerhäuser, Begegnungsstätten
10. Einführung des Neuen Kommunalen Finanzwesen (NKF) zum 01.01.2005
Die nordrhein-westfälischen Kommunen sind gesetzlich verpflichtet, das Finanzwesen nach kaufmännischen Grundsätzen abzubilden. Der Personal- und Sachaufwand
durch die Einführung von NKF ist gegenüber der kameralen Rechnungslegung deutlich gestiegen.
- 11 -
Allgemeines
Das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW beschreibt die kommunalen
Aufgaben wie folgt:
Die Kommunen erbringen Leistungen für den Bürger aus zwei unterschiedlichen Aufgabenbereichen. Nach Artikel 28 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes - GG - und Art 78 der Landesverfassung Nordrhein-Westfalen - VerfNRW - ist den Gemeinden das Recht gewährleistet, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung zu regeln
(sog. Selbstverwaltungsaufgaben).
In diesem Bereich haben die Kommunen auch ein eigenes Aufgabenfindungsrecht. Typische
Beispiele für die sog. freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben, die Kommunen in diesem Bereich wahrnehmen, sind:
•
Theater, Museen, Grünanlagen, Bürgerhäuser
•
Mittel für Vereine im Jugend- und Sportbereich
•
Städtepartnerschaften
•
Wirtschaftsförderung
Es gibt auch Selbstverwaltungsaufgaben, zu deren Erfüllung die Kommune durch Bundesoder Landesgesetze verpflichtet ist (sog. pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben), wie beispielsweise:
•
Schulverwaltung
•
Kindergärten
•
Abwasser- und Abfallbeseitigung
•
Sozial- und Jugendhilfe
•
Gleichstellung
Daneben nimmt die Kommune sog. Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung wahr. Das
Land überträgt die Pflicht zur Erfüllung dieser Aufgaben durch ein Gesetz den Kommunen,
die diese Aufgaben grundsätzlich in ihrer eigenen Verantwortung erfüllen. Das Land regelt in
dem entsprechenden Fachgesetz allerdings näher, wie die Kommune die Aufgabe zu erledigen hat und behält sich das Recht vor, lenkend in die Aufgabenerledigung einzugreifen.
Beispiele für diesen Aufgabenkreis sind unter anderem:
•
Melderecht
•
Zivilschutz
•
Ordnungsrecht
•
Bauaufsicht
- 12 -
Beschreibung der Konsolidierungsmaßnahmen
I. Konsequentes Flächenmanagement und Vermögensverwertung
I.1 Auslastung von Schulgebäuden
I.1.1 Umwandlung der Haupt- und Realschule in eine Sekundarschule
Aufgrund der demografischen Entwicklung und unter Beachtung der Empfehlung aus dem
Schulentwicklungsplan und zur besseren Auslastung der Gebäudeflächen des Schulzentrums sollte die Umwandlung der beiden Schulen in eine Sekundarschule erfolgen. Ziel ist
dabei, die Sekundarschule in einem Gebäude des Schulzentrums unterzubringen.
Durch die neue Schulform erfolgt keine direkte Einsparung im städtischen Haushalt. Diese
erfolgt nur indirekt über die Verlagerung mindestens einer Grundschule in das frei werdende
Gebäude im Schulzentrum. Dies könnte lt. Schulentwicklungsplanung ab dem Jahre
2016/2017 erfolgen und wird zur Haushaltskonsolidierung ab dem Schuljahr 2018/2019 umgesetzt werden können.
I.1.2 Grundschule Bedburg
I.1.2.1 Verlagerung der Grundschule Bedburg in ein Gebäude des Schulzentrums
Die voraussichtlich einzusparenden Betriebskosten (ohne Personalkosten des Hausmeisters) belaufen sich auf rd. 60.000 € pro Jahr. Die Nettoabschreibungen der Gebäude betragen rd. 22.000 € jährlich. Da das Gebäude nicht mehr der städtischen Aufgabenerfüllung
dient, könnte eine Wertberichtigung vorgenommen werden, die aufgrund der geänderten
Rechtslage direkt mit der allgemeinen Rücklage verrechnet werden könnte und somit die
Ergebnisplanung/-rechnung des entsprechenden Jahres nicht mehr belasten würde.
Die angegliederte Turnhalle verursacht Betriebskosten von jährlich rd. 30.000 € zzgl. Nettoabschreibungen in Höhe von rd. 9.000 €.
Lt. Schulentwicklungsplanung ist die Verlagerung ab dem Schuljahr 2016/2017 möglich und
sollte auch im Hinblick auf die Einführung der Sekundarschule zum Schuljahr 2014/2015 ab
dem Schuljahr 2018/2019 zur Haushaltskonsolidierung umgesetzt werden.
I.1.2.2 Vermarktung der Gebäude bzw. der Flächen der Grundschule Bedburg
Ein Abriß der Gebäude ist nur teilweise möglich, da ein Großteil des Gebäudebestands unter Denkmalschutz steht.
Die bilanziellen Grundstücks- und Gebäudewerte sind der nicht-öffentlichen Anlage zu entnehmen.
I.1.3 Grundschule Kirdorf
I.1.3.1 Verlagerung der Grundschule Kirdorf in ein Gebäude des Schulzentrums
Die voraussichtlich einzusparenden Betriebskosten (ohne Personalkosten des Hausmeisters) belaufen sich auf rd. 65.000 € pro Jahr. Die Nettoabschreibungen der Gebäude betragen rd. 26.000 € jährlich. Da das Gebäude nicht mehr der städtischen Aufgabenerfüllung
dient, könnte eine Wertberichtigung vorgenommen werden, die aufgrund der geänderten
Rechtslage direkt mit der allgemeinen Rücklage verrechnet werden könnte und somit die
Ergebnisplanung/-rechnung nicht mehr belasten würde.
Zu berücksichtigen ist, dass eine Photovoltaikanlage aus den Mitteln des Konjunkturpaketes
installiert wurde. Diese Mittel wären ggf. zurückzuzahlen.
- 13 -
Die angegliederte Mehrzweckhalle dient neben dem Schul- und Vereinsport auch als Veranstaltungsstätte.
Lt. Schulentwicklungsplanung ist die Verlagerung ab dem Schuljahr 2018/2019 möglich und
sollte auch zu diesem Zeitpunkt zur Haushaltskonsolidierung umgesetzt werden.
I.1.3.2 Vermarktung der Gebäude bzw. der Flächen der Grundschule Kirdorf
Sowohl ein Abriss der Gebäude als auch eine Vermarktung wären möglich. Die Gebäudewerte sind der nicht-öffentlichen Anlage zu entnehmen.
I.1.4 Grundschule Kirchherten
I.1.4.1 Aufgabe des Grundschulstandortes Kirchherten
Die voraussichtlich einzusparenden Betriebskosten (ohne Personalkosten des Hausmeisters) belaufen sich auf rd. 60.000 € pro Jahr. Die Nettoabschreibungen der Gebäude betragen rd. 23.000 € jährlich. Da das Gebäude nicht mehr der städtischen Aufgabenerfüllung
dient, könnte eine Wertberichtigung vorgenommen werden, die aufgrund der geänderten
Rechtslage direkt mit der allgemeinen Rücklage verrechnet werden könnte und somit die
Ergebnisplanung/-rechnung des entsprechenden Jahres nicht mehr belasten würde.
Lt. Schulentwicklungsplanung ist die Verlagerung ab dem Schuljahr 2013/2014 (zur GS
Kaster) möglich und sollte auch zu diesem Zeitpunkt zur Haushaltskonsolidierung umgesetzt
werden.
Die angegliederte Mehrzweckhalle dient neben dem Schul- und Vereinsport auch als Veranstaltungsstätte.
I.1.4.2 Vermarktung der Gebäude bzw. der Flächen der Grundschule Kirchherten
Sowohl ein Abriss der Gebäude als auch eine Vermarktung wären möglich. Die Gebäudewerte sind der nicht-öffentlichen Anlage zu entnehmen.
I.1.5 Weitere Auslastung der Flächen der Schulen
Zu prüfen ist, ob in der Grundschule Kaster mittelfristig räumliche Kapazitäten frei werden,
um das in der Burgundischen Straße befindliche Jugendzentrum aufnehmen zu können.
Hierdurch wäre eine Stilllegung des Gebäudes in der Burgundischen Straße möglich (Gesamtaufwendungen pro Jahr: rd. 39.000 €).
- 14 -
I.2 Zentralisierung der Rathausstandorte
Darstellung der Aufwendungen (Zuschussbedarf ohne Personal) des „Status quo“ (ohne
notwendige Sanierungen bzw. Modernisierungen).
Aufwendungen / Zuschussbedarf Rathaus Bedburg
Nr.
Name Sachkonto
5241000 Unterh. und Bew. d. Grundst. u. baul. Anl.
2013
28.000,00
5241100 Aufwendungen für Strom
7.540,00
5241110 Aufwendungen für Gas
9.000,00
5241120 Aufwendungen für Wasser
350,00
5241210 Aufwendungen für Kanalgebühren
550,00
5241220 Aufwendungen für Müllgebühren
600,00
5241230 Aufwendungen für Straßenrein.
100,00
5241300 Aufwend. f. Fremdreinigung
850,00
5241310 Aufwend. f. Reinigungsmittel
1.400,00
5241400 Gebäudeversicherung
1.850,00
5241900 Sonst. Bewirtschaftungskosten
50,00
5255000 Unterhaltung so. bew. Vermögen
2.000,00
5279900 Sonstige Sachleistungen
100,00
5291000 Sonstige Dienstleistungen
50,00
5411200 Dienst- u. Schutzkl., Ausrüst.
150,00
5422000 Mieten und Pachten
3.610,00
5431200 Telefongebühren
7.460,00
5431900 Sonst. Geschäftaufwendungen
50,00
Summe
63.710,00
Aufwendungen / Zuschussbedarf Nebenstelle Adolf-Silverberg-Straße
Nr.
Name Sachkonto
2013
5241000 Unterh. und Bew. d. Grundst. u. baul. Anl.
5.000,00
5241100 Aufwendungen für Strom
5.400,00
5241110 Aufwendungen für Gas
12.700,00
5241120 Aufwendungen für Wasser
600,00
5241210 Aufwendungen für Kanalgebühren
1.400,00
5241220 Aufwendungen für Müllgebühren
600,00
5241230 Aufwendungen für Straßenrein.
250,00
5241300 Aufwend. f. Fremdreinigung
9.800,00
5241310 Aufwend. f. Reinigungsmittel
1.100,00
5241400 Gebäudeversicherung
720,00
5255000 Unterhaltung so. bew. Vermögen
5291000 Sonstige Dienstleistungen
1.000,00
150,00
5431200 Telefongebühren
1.500,00
5711100 Abschreibungen Gebäude
20.275,00
Summe
60.495,00
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Aufwendungen / Zuschussbedarf Rathaus Kaster
Nr.
Name Sachkonto
2013
5241000 Unterh. und Bew. d. Grundst. u. baul. Anl.
18.000
5241100 Aufwendungen für Strom
18.464
5241110 Aufwendungen für Gas
23.500
5241120 Aufwendungen für Wasser
720
5241210 Aufwendungen für Kanalgebühren
2.350
5241220 Aufwendungen für Müllgebühren
750
5241230 Aufwendungen für Straßenrein.
500
5241300 Aufwend. f. Fremdreinigung
12.400
5241310 Aufwend. f. Reinigungsmittel
1.850
5241400 Gebäudeversicherung
4.650
5241900 Sonst. Bewirtschaftungskosten
1.000
5255000 Unterhaltung so. bew. Vermögen
2.500
5279900 Sonstige Sachleistungen
300
5281000 Aufwendungen für Vorräte
10
5291000 Sonstige Dienstleistungen
50
5411200 Dienst- u. Schutzkl., Ausrüst.
300
5431200 Telefongebühren
7.850
5431900 Sonst. Geschäftaufwendungen
100
5711100 Abschreibungen Gebäude
76.474
5711100 Abschreibungen Gebäude
7.804
Summe
179.572
Die Bilanzwerte der Gebäude sind der nicht-öffentlichen Anlage zu entnehmen.
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I.3 Aufgabe von Sportplätzen zur Auslastung von anderen Spielstätten im Hinblick auf die
demografische Entwicklung
Momentan gehen sieben Fussballvereine ihrem Sport auf (noch) acht Sportanlagen nach.
Verein
Ausstattung der Sportanlage
gemeldete
Mannschaften
(davon Jugendm.)
•
•
•
•
•
•
•
BV Bedburg
SC B. Kaster-Königshoven
SV Kirch-/Grottenherten
BC Kirdorf-Blerichen
BV Kirch-/Kleintroisdorf
SV Kaster
SV Union Bedburg-Rath
Bedburg-West; ein Rasen- und ein Kunstrasenplatz
Kaster, ein Rasen- und ein Kunstrasenplatz
Kirchherten, ein Rasen- und ein Tennenplatz
Kirdorf, ein Tennenplatz
Kirchtroisdorf, ein Rasenplatz
Kaster, ein Rasenplatz
Rath, ein Tennenplatz
12
15
7
2
2
6
1
(10)
(12)
(5)
(1)
(0)
(5)
(0)
Die Kostenstrukturen der einzelnen Sportanlagen (ohne Umkleidemöglichkeiten) stellten sich
im Haushaltsjahr 2011 wie folgt dar:
Bedburg-West
Kaster, Burg. Straße
Kirchherten
Kirdorf
Kirchtroisdorf
Kaster, Am Tiergarten
Rath
Unterhaltungs
-aufwand
€
4.634 €
6.858 €
6.528 €
2.705 €
1.920 €
1.048 €
2.494 €
Abschreibungen
€
710 €
13.663 €
702 €
228 €
304 €
740 €
228 €
ILV Bauhof
Stunden
465
70
169
95
104
105
65
€
19.455 €
2.911 €
7.073 €
3.977 €
4.346 €
4.367 €
2.706 €
Aufwand
insgesamt
€
24.799 €
23.432 €
14.303 €
6.910 €
6.570 €
6.155 €
5.428 €
Aufwand je
Mannschaft
€
2.067 €
1.562 €
2.043 €
3.455 €
3.285 €
1.026 €
5.428 €
Trotz eingestelltem Spielbetrieb fielen für die Unterhaltung des Sportplatzes Lipp 24 Arbeitsstunden des Bauhofes an.
Die Sportplätze sind in der Bilanz als Festwerte enthalten; verursachen also keine laufenden
Abschreibungsaufwendungen.
Der vergleichsweise hohe Abschreibungsaufwand der Sportanlage an der Burgundischen
Straße resultiert aus der Umwandlung des Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz. Bei der
Umwandlung des Tennenplatzes in Bedburg in einen Kunstrastenplatz wird der gleiche Effekt eintreten. Durch die Umwandlung sollten allerdings die für die Unterhaltung des Tennenplatzes anfallenden Bauhofstunden (78 in 2011) entfallen, sofern auch der BV Bedburg
die Pflege des Kunstrasens übernimmt. Für den Kunstrasenplatz in Bedburg werden allerdings die Sachaufwendungen (Granulat, Sand) ansteigen.
Mittelfristig sollte der Fussballsport auf drei „Zentren“ innerhalb des Stadtgebietes konzentriert werden. Durch die Umwandlungen der beiden Tennenplätze in Kunstrasenplätze steigen die Qualität und die Attraktivität dieser Sportanlagen deutlich. Dies wird sich bei den
beiden Vereinen insbesondere im Bereich des Jugendsports bemerkbar machen.
Auf den ersten Blick stellt sich der Beitrag für die Haushaltskonsolidierung als eher gering
dar. Laufende Abschreibungen fallen aber nur deshalb nicht an, da die Sportbeläge als
Festwerte in der Bilanz stehen. Daher darf man gerade bei den Tennenplätzen die turnusmäßige Erneuerung des Belags nicht vergessen, die im Jahr der Erneuerung vollständig aufwandswirksam wird.
Eine Beschränkung auf 3 Standorte reduziert allerdings das vom Bauhof aufzuwendende
Stundenkontingent um rd. 350 Stunden jährlich, was etwa einer ¼ Vollzeitstelle entspricht.
Die Umsetzung einer Wiederbesetzungssperre im Bereich des Bauhofes wird Leistungseinschränkungen nach sich ziehen müssen. Die Schließung von Sportanlagen würde die Umsetzarbeit der Stellenreduzierung im Bauhof unterstützen.
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Entwicklung der Arbeitsstunden des Bauhofes
900,00
65,00
60,00
69,50
139,50
104,50
135,67
95,00
75,00
43,00
104,00
119,00
264,00
168,50
82,50
100,00
97,50
200,00
70,00
300,00
268,50
400,00
125,50
500,00
464,50
600,00
417,50
700,00
793,00
800,00
0,00
Sportzentrum
Bedburg-West
Sportanlage
Burgundische
Straße
Sportanlage
Kirchherten
Sportplatz
Kirchtroisdorf
2009
2010
Sportplatz Kirdorf
Sportplatz Am
Tiergarten
Sportplatz Rath
2011
Weiterhin entfallen Ersatzbeschaffungen für Gerätschaften (Platzpflege) sowie Tore, Tornetze etc.
Der Sportbetrieb auf dem Sportplatz in Kirdorf ist mit der Saison 2015/2016 ins Sportzentrum
Bedburg-West zu verlegen. Sollte allerdings vorher eine größere Sanierung notwendig werden (z.B. Austausch der Belagsschicht) ist der Spielbetrieb schon vorher zu verlegen.
Aufgrund der Anzahl der gemeldeten Mannschaften sowie der fehlenden Jugendmannschaften sollten bis zum Beginn der Saison 2015/2016 der Spielbetrieb des BV KirchKleintroisdorf nach Kirchherten verlagert werden.
Die Sportbetrieb auf dem Sportplatz Bedburg-Rath ist, soweit keine Erneuerung des Belags
notwendig wird und solange eine Mannschaft am Ligaspielbetrieb teilnimmt, sollte aufgrund
der geografischen Lage des Ortes zunächst aufrecht erhalten werden.
Die Entwicklungen beim SV Kaster sowie beim SC Borussia Kaster-Königshoven sind zu
beobachten. Sofern die Anzahl der Mannschaften abnimmt, ist auch hier über Verlagerungen
nachzudenken.
Hinsichtlich der Nachnutzung sind Konzepte zu entwickeln. Die Fläche des Sportplatzes
Kirchtroisdorf und auch Rath könnten beispielsweise als Ausgleichsflächen genutzt werden.
Beispielsweise waren im Haushaltsplan 2012 für den Erwerb von Flächen zur Schaffung von
Ausgleichsflächen 70.000 € veranschlagt.
Das Einsparpotenzial bei der Stilllegung der Sportplätze Kirdorf und Kirchtroisdorf
beträgt ohne die Personaleinsparungen (wird zentral im HSK behandelt) ab 2015 rd.
12.700 € jährlich.
Bei den zuvor dargestellten Werten blieben die Aufwendungen für die Sportlerheime und
Umkleiden unberücksichtigt, da ansonsten ein Datenvergleich erschwert wird. Die Vereine
SV Kirch-/Grottenherten und SV Union Bedburg-Rath benutzen beispielsweise die jeweiligen
Turnhallen als Umkleidemöglichkeiten.
Bei einer Stilllegung des Sportplatzes Kirchtroisdorf wäre eine Umsetzung der Umkleidecontainer an einen anderen Standort oder eventuell eine Veräußerung denkbar.
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I.4 Entwicklung von Baugebieten zur Stabilisierung der Einwohnerzahl und Generierung von
Liquidität
Im momentanen Entwurfsstand des Haushaltes ist die Veräußerung folgender „Restflächen“
bereits enthalten:
Prümer Straße, Kirchherten
An der Wildhecke, Kirchtroisdorf
Gommershovener Weg, Rath
Kolpingstraße, Blerichen
Gelände Alte Schule Kirchtroisdorf
Grundsätzlich sind die zukünftig auszuweisenden Flächen für Baugebiete als Investorenmodelle zu erschließen und zu vermarkten. Folgende Flächen können als Baugebiete mittel- bis
langfristig erschlossen werden:
Lage
Parkplatz vor der Tennishalle Kaster
Gelände zwischen Goethestraße u. Herderstraße
Sportplatz Lipp
Kasterer Acker
Ggf. Sportplatz Kirdorf
Dreiecksfläche hinter Tennishalle
empfohlener Veräußerungstermin
2014
2013
2013
noch kein Termin vorgesehen
erst nach Stilllegung des
Sportbetriebs
erst nach Stilllegung des
Sportplatzes Am Tiergarten und
Abriss der Multihalle.
Die Grundstückswerte sind der nicht-öffentlichen Anlage zu entnehmen.
I.5 Reduzierung des Gebäudebestands soweit dieser nicht dauerhaft zur Aufgabenerfüllung
benötigt wird
Mit einem Beschluss, dass ein Gebäude nicht mehr der städtischen Aufgabenerfüllung
dient, könnte eine Wertberichtigung vorgenommen werden, die aufgrund der geänderten
gesetzlichen Rahmenbedingungen direkt mit der allgemeinen Rücklage verrechnet werden
könnte und somit die Ergebnisplanung/-rechnung nicht mehr belasten würde.
Eine Veräußerung von Gebäuden, die nicht mehr der Aufgabenerfüllung dienen, hat folgende Effekte für den städtischen Haushalt:
Generierung von liquiden Mitteln zum Schuldenabbau
Wegfallender Verwaltungsaufwand (Vermietung, Instandhaltung etc.) als Äquivalent
für die vorgenannte Reduzierung von Personalressourcen
Kompensationsmöglichkeit für den ggf. entfallenden Personalaufwand im städtischen
Bauhof (z. B. entfallende Winterdienstverpflichtungen)
I.5.1 Alte Schule Kirchtroisdorf
I.5.2 Veräußerung des Gebäudes Lindenstraße 4 und Umsetzung des Rahmenplans Bedburg (Neue Mitte Bedburg)
I.5.3 Lagerhalle Adolf-Silverberg-Straße
Die Lagerhalle ist derzeit vermietet. Der Mietvertrag läuft noch bis zum 31.12.2014.
I.5.4 Wohngebäude Lindenstraße 34 und altes Feuerwehrgerätehaus in der Gartenstraße
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I.5.5 Wohnhaus Hauptstraße 24
Das Wohnhaus ist derzeit vermietet. Der Mietvertrag läuft auf unbestimmte Zeit mit der
Möglichkeit der Kündigung aufgrund gesetzlicher Kündigungsfristen.
I.5.6 Veräußerung der Wohnhäuser in der Butterstraße und Herderstraße
I.5.7 Alte Schule Lipp
I.5.8 Multihalle Kaster
I.5.9 ggf. Jugendzentrum Burgundische Straße
Die einzelnen bilanziellen Werte sind der nicht-öffentlichen Anlage zu entnehmen.
I.6 Prüfung der alternativen Unterbringung von Wohnungslosen
Das derzeit angemietete Objekt in der Kurt-Schumacher-Straße verursacht jährlich Kosten in
Höhe von rd. 38.000 €.
Die durchschnittlich in den letzten Jahren erzielten Erträge beliefen sich auf lediglich rd.
1.100 €. Da angemietete Gebäude ist für diese spezielle Aufgabe überdimensioniert.
I.7 Zusammenlegung von Löschzügen zur Verringerung der Anzahl von Feuerwehrgerätehäusern
Eine Möglichkeit der Haushaltskonsolidierung wäre eine Zusammenlegung von Löschzügen/-gruppen zur Verringerung der Anzahl der zu bewirtschaftenden Feuerwehrgerätehäuser
und auch ggf. zur Verringerung des Fuhrparks.
Aus der nicht-öffentlichen Anlage sind die geplanten Werte bzw. die bilanziellen Werte der
Vermögensgegenstände ersichtlich.
Der Entwurf des Brandschutzbedarfsplans wird voraussichtlich noch in diesem Jahr im
Fachausschuss beraten.
- 20 -
II. Aufgabenkritik, Geschäftsprozessoptimierung, Einführung neuer Technologien
II.1 Aufgabenkritik und Geschäftsprozessoptimierung; Personalbedarfsplanung
Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz in der Aufgabenerfüllung zielen darauf ab, das
Verhältnis zwischen Aufwand und Ertrag bzw. Input und Output der Leistungserstellung zu
verbessern.
Die kommunale Leistungserstellung ist personalintensiv, so dass die effizienzsteigernden
Maßnahmen in der überwiegenden Zahl der Fälle auf eine unveränderte Aufgabenerfüllung
mit geringerem Personaleinsatz abzielen.
Bei der Neuausrichtung geht es um die Anpassung der Standards bei der Erbringung von
Leistungen. Hierbei geht es nicht nur um das „wie“ (Steigerung der Effizienz), sondern auch
um das „ob“.
Der Bürger erhält weniger, seltener oder in geringerer Qualität von einem bestehenden Produkt bzw. einer bestehenden Leistung. Maßnahmen dieser Kategorien hinterlassen im Umsetzungsfalle einen spürbaren Wandel beim Dienstleistungsumfang einer Kommune.
Der Erfolg dieser Konsolidierungsmaßnahme hängt mit dem zu realisierenden Einsparpotenzial bei den Personalaufwendungen zusammen. Die im Konsolidierungszeitraum zu realisierenden Personaleinsparungen werden später genauer beleuchtet.
Die über die Reduzierung der Personalaufwendungen hinausgehenden Einsparungen werden zumindest für die Planung des bevorstehenden Zeitraumes nur schwer bezifferbar sein.
Durch die politischen Gremien ist allerdings das grundsätzliche Vorgehen festzulegen.
Die Grundlagenermittlung der vorgenannten Maßnahmen kann durch externe Unternehmen
oder aber in Eigenregie erfolgen. Die Erhebung der Daten wird ohnehin die Bediensteten der
Stadt Bedburg mehr oder weniger belasten.
Eine Datenerhebung in Eigenregie könnte wie folgt aussehen:
Flächendeckende Stellenbeschreibungen in allen Verwaltungsbereichen
Auswertung und Bewertung der Stellen
Erfassung der zu erledigenden Aufgaben
Ermittlung von Fallzahlen
Eine Beauftragung externer Beratungsunternehmen verursacht zunächst zusätzliche Kosten.
II.2 Sukzessive Einführung von Elementen des Dokumentenmanagementsystems (DMS)
II.2.1 Flächendeckende Einführung des DMS in der Finanzbuchhaltung bis zum 30.06.2013
Verbesserung der Prozesse und des Workflows bei der Bearbeitung von Eingangs- und
Ausgangsrechnungen. Hierdurch werden die Organisationseinheiten entlastet, was sich bei
der Untersuchung der Geschäftsprozesse positiv auswirken sollte.
Die digitale Archivierung und Vernichtung der Papierbelege soll erst nach mindestens einjähriger Einführungsphase erfolgen, um die Revisionssicherheit in Gänze zu gewährleisten. Voraussetzung hierfür ist die Implementierung eines Archivsystems. Dies ist für das Haushaltsjahr 2013 geplant.
II.2.2 Digitale Abwicklung aller Vergaben der Stadt Bedburg durch die zentrale Vergabestelle ab dem 01.01.2013
Nach anfänglichen Schwierigkeiten mit einem Verfahren wurden im Jahr 2012 insgesamt 32
Vergaben „manuell“ von der zentralen Vergabestelle abgewickelt.
Der Einsatz eines elektronischen Verfahrens steht nun unmittelbar bevor, so dass der rechtssicheren Durchführung von Vergabeverfahren innerhalb eines elektronischen Workflows zum
01.01.2013 nichts mehr im Wege steht.
- 21 -
Auch hierdurch sollten sich neben der qualitativen Verbesserung von Vergabeverfahren auch
die Geschäftsprozesse innerhalb der Verwaltung verbessern.
II.2.3 Einführung in anderen Bereichen
Beispielsweise sei hier aufgeführt,
•
der papierlose Sitzungsdienst
•
die Bearbeitung von Dienstreiseanträgen, Reisekostenabrechnung
•
Bearbeitung von Stundungsanträgen
•
Aufnahme von Anträgen aus dem Bereich der Grundbesitzabgaben
II.3 Sonstige Einführung neuer Technologien bzw. Instrumente
II.3.1 Digitalisierung von Bauakten
Bereits im Haushaltsjahr 2012 war geplant, die Bauakten zu digitalisieren. Dies scheiterte
leider an den personellen Ressourcen im Bereich der Bauaufsicht.
II.3.2 Einrichtung einer digitalen „Steuerakte“
Im Laufe des Jahres 2013 ist geplant, die Vorbereitungen zur Implementierung einer digitalen Steuerakte zu treffen. Die Umsetzung sollte zum 01.01.2014 erfolgen. Dies führt zu Arbeitserleichterungen im Bereich der „Veranlagungsstelle“ (ehemals Steueramt). Ein weiterer
Effekt wird im entfallenden Platzbedarf für die Aktenschränke gesehen.
II.3.3 Mobile Erfassung der Leistungsstunden der Bauhofmitarbeiter/innen und automatisierte
Übertragung der Daten in die Finanzbuchhaltung
Durch die Nutzung eines anzuschaffenden Erweiterungsmoduls der Finanzsoftware infoma
wären die Verwaltungsprozesse im Bereich des städtischen Bauhofes deutlich zu verbessern. Es würde eine professionelle Arbeitsumgebung geschaffen, die eine bessere Planung
und Analyse der Arbeitsvorgänge ermöglicht.
Für jede Kolonne würden zudem mobile Erfassungsgeräte angeschafft, die es ermöglichen
• die Arbeitsaufträge elektronisch zu verteilen
• die Arbeitsstunden elektronisch zu erfassen
• beide Faktoren automatisiert (einschl. Plausibilitätsprüfung) in das System zu übernehmen
Eine differenzierte Erfassung der Daten für Personal, Material und Hilfsmittel wäre möglich.
Auch die Berechnung der Verrechnungssätze könnte differenziert erfolgen. Nicht nur bei der
Verwaltung des Bauhofes, sondern auch in der weiteren Verarbeitung der Daten würden sich
deutliche Verbesserungen der Geschäftsprozesse ergeben (Verrechnung, Personalabrechnung).
Der Nachweis bei kontrollpflichtigen Tätigkeiten (z.B. Überprüfung von Kinderspielplätzen)
würde erleichtert (GPS-Markierungen).
Durch diese Maßnahme wäre auch der Empfehlung der GPA entsprochen, die eine verbesserte, elektronisch unterstützte „interne“ Kosten- und Leistungsrechnung im Bauhof fordert.
- 22 -
III. Erhöhung der Deckungsquote durch spezielle Entgelte im Sinne der §§ 3 Abs. 2
KAG und 77 Abs. 1 GO (Gebühren)
III.1 Erhöhung der Elternbeiträge bei Kindertageseinrichtungen
Eine über die in 2012 vorgenommene Erhöhung der Elternbeiträge hinausgehende Beitragssteigung soll unterbleiben.
III.2 Vertretbare Erhebung von Entgelten für die Nutzung von Jugendfreizeiteinrichtungen
Erhebung/Erhöhung von Teilnahmeentgelten für bestimmte Angebote
III.3 Vertretbare Erhöhung der Gebühren für die Nutzung der OGS
Durch den zuständigen Fachbereich ist eine entsprechende Prüfung vorzunehmen und zu
den Haushaltsberatungen zur Verfügung zu stellen.
III.4 Einführung von Nutzungsgebühren für Sportstätten
III.4.1 Sportplätze
Von einer Erhebung von Nutzungsgebühren sollte zunächst abgesehen werden. Allerdings
sollten mehr Eigenleistungen von den nutzenden Vereinen erbracht werden. Als Beispiele
könnten hier folgende Maßnahmen genannt werden:
•
•
Pflege der Anlagen (wird tlw. schon gemacht)
Verbrauchsmaterialien, wie z.B. Tornetze, werden durch die Vereine beschafft
III.4.2 Sporthallen
Der Verwaltungsaufwand für die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der Sporthallen
durch Vereine ist relativ hoch. Dennoch sollte das Ziel sein, die Hallennutzungszeiten zu verringern, um Betriebskosten (insbesondere in den Wintermonaten) zu verringern. Die Nutzung
könnte an eine Mindestteilnehmerzahl gekoppelt werden.
Hierzu sollten Gespräche mit den Vereinen geführt werden, um die Hallennutzungszeiten zu
verringern.
III.5 Erhöhung der Entgelte für die Nutzung von Veranstaltungsstätten
Es ist anzustreben, die direkt durch die Nutzung verursachten Kosten auf die Nutzer umzulegen.
Hier sind mindestens folgende Kostenarten zu berücksichtigen:
Energiekosten
Reinigungskosten
Verbrauchsmaterial
Arbeitsstunden der städtischen Bediensteten (Bühnenaufbau etc.)
III.6 Kulturelle Veranstaltungen
Bei kulturellen Veranstaltungen (insbesondere im Schloss) übernehmen in der Regel städtische Bedienstete die Bewirtung der Gäste. Denkbar wäre, die Schlossgaststätte an einen
privaten Betreiber für die im Schloss stattfindenden Veranstaltungen zu verpachten. Neben
dem Effekt der Vermeidung von Überstunden der Bediensteten, könnte eventuell eine zusätzliche Einnahme erzielt werden.
- 23 -
III.7 Parkraumbewirtschaftung
Zu untersuchen ist, wie eine Parkraumbewirtschaftung unter Ausschluss nur der reinen
Wohngebiete flächendeckend umsetzbar ist, ohne die Ziele der Verbesserung Bedburgs als
Wirtschaftsstandort zu gefährden.
Von einer planeris
chen Berücksichtigung wurde zunächst abgesehen.
III.8 Erhöhung des Aufkommens an Verwaltungsgebühren
Generell ist die Verwaltungsgebührensatzung auf bestehendes Konsolidierungspotential zu
überprüfen. Die letzte Überarbeitung hat im Jahre 2007 stattgefunden. Lediglich im Bereich
des Standesamtes wurden die Tarife kürzlich erhöht.
Nach derzeitiger Einschätzung wird davon ausgegangen, dass Erhöhungsmöglichkeiten
durchaus vorhanden und begründet sind. Im Laufe des Jahres 2013 wird eine Nachkalkulation der einzelnen Tarife vorgenommen.
Planerisch werden nachfolgend aufgeführte Ansätze ab 2014 um 10% erhöht. Dies entspricht einer durchschnittliche jährlichen Gebührenerhöhung seit 2007 um ca. 1,4 %.
4311000 Verwaltungsgebühren
01111103 Liegenschaftsverwaltung
2013
2014
2014
2015
2015
2016
2016
Plan
Plan
+10%
Plan
+10%
Plan
+10%
4.000
4.000
4.400
4.000
4.400
4.000
4.400
01111402 Finanzen und Steuern
500
500
550
500
550
500
550
01111504 Zentrale Dienste
100
100
110
100
110
100
110
11.000
11.000
12.100
11.000
12.100
11.000
12.100
02122104 Gewerbewesen und Märkte
02122202 Angelegenheiten der öffentlichen Ordnung
19.000
19.000
20.900
19.000
20.900
19.000
20.900
02122203 Bürgerbüro
155.200
155.200
170.720
155.200
170.720
155.200
170.720
55.000
02122204 Standesamt
50.000
50.000
55.000
50.000
55.000
50.000
02126206 Brandschutz
2.000
2.000
2.200
2.000
2.200
2.000
2.200
09511106 Räumliche Planung und Entwicklung
2.000
2.000
2.200
2.000
2.200
2.000
2.200
110.000
110.000
121.000
110.000
121.000
110.000
121.000
10522227 Subjektbezogene Förderung von Wohnraum
10521107 Bauordnung
1.200
1.200
1.320
1.200
1.320
1.200
1.320
10523108 Denkmalschutz und -pflege
1.000
1.000
1.100
1.000
1.100
1.000
1.100
400
400
440
400
440
400
440
8.000
8.000
8.800
8.000
8.800
8.000
8.800
11537413 Abfallbeseitigung
12541111 Verkehrssicherung und -planung
Summe Verwaltungsgebühren
Ergbenisverbesserung
364.400 364.400 400.840 364.400 400.840 364.400 400.840
36.440
36.440
36.440
Die Anhebung der Verwaltungsgebühren um 10% ab dem Haushaltsjahr 2014 würde eine
jährliche Ergebnisverbesserung in Höhe von rd. 36.500 Euro erreichen.
- 24 -
IV. Eingehen ertragssteigender wirtschaftlicher Beteiligungen
IV.1 Beteiligung am Windpark auf der Königshovener Höhe
Die Errichtung des Windparks auf der Königshovener Höhe soll zur Erwirtschaftung von
Steuereinnahmen, aber auch durch die Beteiligung der Stadt zum Zwecke weiterer Ertragssteigerungen erfolgen.
Aufgrund vorliegender Wirtschaftlichkeitsberechnungen kann mit folgenden Erträgen gerechnet werden:
2013
2014
2015
2016
-105.000
-263.000
716.000
791.000
Gewerbesteuer (gerundet)
0
200.000
792.000
785.000
Gewerbesteuer-Umlage (gerundet)
0
-29.000
-115.000
-114.000
Minderung Schlüsselzuweisungen
(gerundet)
0
-144.000
-571.000
-565.000
-105.000
-236.000
822.000
897.000
2017
2018
2019
2020
Gesamtsumme Erträge ohne GewSt.
(gerundet)
Summe
Gesamtsumme Erträge ohne GewSt.
(gerundet)
868.000
947.000 1.025.000 1.104.000
Gewerbesteuer (gerundet)
778.000
771.000
763.000
756.000
Gewerbesteuer-Umlage (gerundet)
-113.000
-112.000
-111.000
-110.000
Minderung Schlüsselzuweisungen
(gerundet)
-560.000
-555.000
-550.000
-544.000
Summe
973.000 1.051.000 1.127.000 1.206.000
2022
Gesamtsumme Erträge ohne GewSt.
(gerundet)
Gewerbesteuer (gerundet)
2023 Mittelwert
1.237.000 1.317.000
801.000
730.000
722.000
760.000
Gewerbesteuer-Umlage (gerundet)
-106.000
-105.000
-110.000
Minderung Schlüsselzuweisungen
(gerundet)
-526.000
-520.000
-548.000
Summe
1.335.000 1.414.000 1.123.000
IV.2 Weitere städtische Unterstützung von und eventuelle Beteiligung an Projekten zur Förderung erneuerbarer Energien
Es sollte geprüft werden, ob weitere Möglichkeiten bestehen.
IV.3 Eventuelle Beteiligung an einer interkommunalen Netzgesellschaft
Zu den wirtschaftlichen Auswirkungen lassen sich voraussichtlich bis Ende des Jahres konkrete Aussagen treffen.
- 25 -
V. Weitere Stärkung des bürgerschaftlichen und sozialen Engagements
V.1 Übertragung von Grünflächen an Bürger und/oder Dorfgemeinschaften (Vereine) zwecks
Pflege von kleinflächigen Straßenbegleitgrünflächen
Zur Entlastung des Bauhofs hinsichtlich des Verzichtes auf Wiederbesetzung frei werdender
Stellen sollten insbesondere die kleinflächigen Grünflächen reduziert werden.
Alternativ könnte eine Reduzierung durch „Pflastern“ dieser Kleinflächen erfolgen.
V.2 Vereinsförderung bzw. Förderung der Leistungserbringung von Vereinen
Derzeit bezieht sich die Förderung auf die überwiegend kostenfreie Gestellung von Flächen
und Gerätschaften, auf die Zuschussgewährung für geleistete Arbeiten sowie auf sonstige
Zuschussgewährungen.
Es ist vorstellbar, die Förderung ausschließlich auf die Jugendarbeit abzustellen.
In Kombination mit der Struktur der Vereinsförderung könnten Hallenbelegungszeiten reduziert werden, um Energiekosten einzusparen (Koppelung der Zuschussgewährung an die
durch den Verein verursachten Aufwendungen).
VI. Wirtschaftsförderung
VI.1 Ausweisung und Vermarktung Gewerbe- und Industrieflächen
Die positiven Auswirkungen der Ausweisung von Industrie- und Gewerbeflächen im letzten
Jahrzehnt ist an der Entwicklung der Gewerbesteuer sowie an der Entwicklung der Anzahl
der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in Bedburg erkennbar.
Daher ist es für die Entwicklung Bedburgs als Wirtschafts- und Wohnort unabdingbar, Planungsrecht für die wenigen Möglichkeiten zur Ausweisung von Industrie- und Gewerbefllächen für die Ansiedlung mittlerer und größerer Betriebe zu schaffen.
VI.1.1 Erweiterung des Industriegebietes "Mühlenerft"
Durch die Erweiterung werden rd. 65.000 m² für die Ansiedlung von Unternehmen geschaffen. Wie wichtig die Ausweisung von Gewerbeflächen neben der Schaffung von Arbeitsplätzen ist, zeigt die Entwicklung der Gewerbesteuer.
Die Gewerbesteuervorauszahlungen von sieben der TOP-10-Steuerzahler liegt deutlich über
einem Jahreswert von 100.000 €. Unter den TOP 10 befinden sich 6 Betriebe im Industriegebiet Mühlenerft. In den TOP 30 befinden sich 10 Betriebe aus dem Gebiet.
Derzeit bieten 24 Betriebe 658 Arbeitsplätze im Industriegebiet.
VI.1.2 Vermarktung des Gewerbegebietes Bahnstraße, St.-Florian-Straße
In diesem Gewerbegebiet steht ein Grundstück mit 3.828 m² für die Ansiedlung von Gewerbetreibenden zur Verfügung, das sich im Eigentum der Stadt Bedburg befindet.
- 26 -
VI.1.3 Vermarktung der übrigen Teilflächen der Gewerbegebiete
Folgende Teilflächen sind noch vermarktbar:
Gewerbegebiet Adolf-Silverberg-Straße
• der Stadt Bedburg
18.095 m² (verteilt auf 7 Flurstücke)
Industriegebiet Mühlenerft
• Fläche insgesamt
rd. 58.000 m²
• davon im Eigentum der Stadt Bedburg
8.638 m² (verteilt auf 4 Flurstücke)
Im Finanzplanungszeitraum 2013 bis 2018 könnte über die kontinuierliche Vermarktung der
übrigen Teilflächen der Gewerbegebiete jährlich ein Ertrag in Höhe von rund 79.000 Euro
bzw. jährlich eine Einzahlung in Höhe von rund 286.000 Euro realisiert werden. Weiterhin
könnten hier Zinsen für Liquiditätskredite in Höhe von rund 11.500 Euro pro Jahr (insgesamt
69.000 Euro) eingespart werden.
VII. Interkommunale Zusammenarbeit
VII.1 Schaffung eines gemeinsamen Freizeitangebotes der Nordkreiskommunen im Bäderbereich
Profilierung einzelner Standorte auf Nutzungsschwerpunkte und Nutzergruppen
Die einzelnen Planwerte für die kommenden Planjahre stellen sich wie folgt dar:
02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen
2013
2014
2015
2016
Plan
Plan
Plan
Plan
-5.000
-7.500
-7.600
-7.700
-64.000
-64.000
-64.000
-64.000
-3.250
-3.250
-3.250
-3.250
-60
-60
-60
-60
10 = Ordentliche Erträge
-72.310
-74.810
-74.910
-75.010
11 - Personalaufwendungen
145.400
146.800
148.200
149.700
13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
146.950
149.850
152.850
155.350
11.983
14.411
14.510
14.544
8.650
8.650
8.650
8.650
17 = Ordentliche Aufwendungen
312.983
319.711
324.210
328.244
18 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (=Zeilen 10 und 17)
240.673
244.901
249.300
253.234
22 =Ordentliches Jahresergebnis (=Zeilen 18 und 21)
240.673
244.901
249.300
253.234
26 = Jahresergebnis (=Zeilen 22 und 25)
240.673
244.901
249.300
253.234
04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte
07 + Sonstige ordentliche Erträge
14 - Bilanzielle Abschreibungen
16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen
- 27 -
VIII. Personalmanagement
Der Personalaufwand ist nach den Transferaufwendungen die zweitgrößte Aufwandsart im
städtischen Haushalt.
Die GPA hat u.a. in ihrem Vorbericht zur Prüfung der Haushaltswirtschaft ausgeführt, dass
die Personalquote der „Kernverwaltung“ überdurchschnittlich ausgeprägt ist, was auf eine
vergleichsweise höhere Stellenausstattung schließen lässt. Die gesamte Personalquote positioniert sich im interkommunalen Mittelwert. Zu berücksichtigen ist aber, dass beispielsweise die im mittleren Segment vergüteten Stellen der Bediensteten in Kindertagesstätten
in Bedburg fehlen.
Bei der Beratung der Anlage 2 des TOP 5 der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
vom 04.10.2012 wurden u.a. Maßnahmen beschlossen, die Einfluss auf den Personaleinsatz bzw. den Personalbestand und somit auch auf die Personalaufwendungen haben.
Durch Aufgabenkritik und Geschäftsprozeßoptimierungen sowie durch den Einsatz neuer
Technologien ist auf sozialverträgliche Weise der Personalaufwand in den kommenden 10
Jahren zu reduzieren.
Sowohl durch die Einführung einer Wiederbesetztungssperre als auch durch die Änderung
der Dienstvereinbarung über die Gleitzeit einschließlich der Schließung der Rathäuser an
Brückentagen zum Abbau von Überstunden und Resturlaubstagen soll im personellen
Segment zur Haushaltskonsolidierung beigetragen werden.
VIII.1 Einführung einer Stellenwiederbesetzungssperre
Bereits im Haushaltsplan 2012 wurde eine Wiederbesetzungssperre für Stellen altersbedingt ausscheidender Bediensteter implementiert.
Unter Punkt II der Anlage 2 der HFA-Sitzung vom 04.10.2012 – Aufgabenkritik und Geschäftsprozeßoptimierung sowie Nutzung neuer Technologien – wurde die Wiederbesetzungssperre ebenfalls wieder aufgeführt.
In den einzelnen Organisationseinheiten werden mittel- und längerfristig in der nichtöffentlichen Anlage aufgeführte Stellen aufgrund von altersbedingtem Ausscheiden bzw.
aufgrund von auslaufenden vertraglichen Befristungen frei.
Bei den frei werdenden Stellen, die trotz Wiederbesetzungssperre aus dienstlichen Gründen nachbesetzt werden, ist generell zu prüfen, ob die Besetzung in der bisherigen Wertigkeit erfolgen muss. Darüber hinaus werden sich zwangsläufig Einsparungen bei der Nachbesetzung ergeben, da aufgrund des Alters der einzustellenden Personen in Zusammenhang mit der Tarifstruktur die Vergütung geringer sein wird.
Nachbesetzungen sind grundsätzlich durch tariflich Beschäftigte vorzunehmen.
Die einzelnen Vorschläge sind der nicht-öffentlichen Anlage zu entnehmen.
Einsparpotenzial Stellenwiederbesetzungssperre
Wie an den Ausführungen erkennbar ist, werden die spürbaren Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft erst mittel- bis langfristig eintreten. Folgende Potenziale sind bei
der zuvor beschriebenen Umsetzung je Jahr zu erwarten:
2013
68 T€
2014
2015
2016
2017
363 T€
638 T€
785 T€
822 T€
2018
1.040 T€
- 28 -
2019
1.172 T€
2020
1.380 T€
2021
1.458 T€
2022
1.527 T€
2023
1.582 T€
VIII.2 Reduzierung von Überstunden/nicht genommenem Urlaub
Für am Jahresende bestehende Guthaben auf „Zeitkonten“ bzw. für nicht genommenen Urlaub sind lt. den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung aufwandsverursachende
Rückstellungen zu bilden. Am 31.12.2011 wurden in der Bilanz folgende Werte ausgewiesen:
Rückstellung für nicht genommenen Urlaub
201.100 €
Rückstellung für Zeitguthaben
218.500 €.
VIII.2.1 Schließung der Rathäuser sowie des Bauhofes an „Brückentagen“
Durch die Schließung der vorgenannten Einrichtungen an Brückentagen wird sich der Bestand der Urlaubstage bzw. der Zeitguthaben deutlich reduzieren. Selbstverständlich bedeutet dies eine Leistungseinschränkung für den Bürger, die aber durchaus als vertretbar
anzusehen ist.
An folgenden Tagen wäre eine Schließung vertretbar:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Freitag
Freitag,
Freitag,
Montag,
Freitag,
Montag,
Dienstag,
Freitag,
Freitag,
Freitag
10.05.2013
04.10.2013
27.12.2013
30.12.2013
20.06.2014
29.12.2014
30.12.2014
02.01.2015
15.05.2015
26.05.2016
(nach Christi Himmelfahrt)
(nach Tag der Deutschen Einheit)
(zwischen Weihnachten und Neujahr)
(zwischen Weihnachten und Neujahr)
(nach Fronleichnam)
(zwischen Weihnachten und Neujahr)
(zwischen Weihnachten und Neujahr)
(Tag nach Neujahr)
(nach Christi Himmelfahrt)
(nach Fronleichnam)
Es wird auf die separate Sitzungsvorlage hingewiesen.
Einsparpotenzial
2012
- 35.000 €
2013
-50.000 €
2014
-40.000 €
2015
- 20.000 €
2016
-10.000 €
Darüber hinaus sollten Effekte durch die Einergieeinsparung in den Wintermonaten und
durch wegfallende Reinigungsleistungen (bei Fremdreinigung) entstehen.
VIII.2.2 Neuregelung der Gleitzeit
Die Dienstvereinbarung über die Gleitzeit ist dahingehend anzupassen,
dass die Möglichkeiten zum Abbau von Zeitguthaben vergrößert werden (Anpassung
von Kern- und Öffnungszeiten)
dass Zeitguthaben ab einer Anzahl von mehr als 20 Stunden (bei einem Vollzeitbeschäftigten) vom Vorgesetzten „anzuordnen sind“ also im Vorfeld genehmigt werden
müssen.
Ziel ist es, hierdurch die Anzahl der Überstunden zu minimieren, um
die Höhe der Rückstellungen sukzessive reduzieren zu können und
darüber hinaus die Anzahl der ausgezahlten Überstunden zu reduzieren.
- 29 -
VIII.2.3 Kulturelle Veranstaltungen
Bei kulturellen Veranstaltungen (insbesondere im Schloss) übernehmen in der Regel städtische Bedienstete die Bewirtung der Gäste. Dies gilt es in geeigneter Weise zu vermeiden.
Ein Denkansatz wäre, die Schlossgaststätte an einen privaten Betreiber für die im Schloss
stattfindenden Veranstaltungen zu verpachten. Neben dem Effekt der Vermeidung von Überstunden der Bediensteten könnte eventuell zusätzliche Einnahme erzielt werden.
VIII.3 Konsequente Stundenaufzeichnung für investive Maßnahmen
Hierbei handelt es sich um positive Einmaleffekte im Ergebnishaushalt und "negative" nachhaltige Auswirkung aufgrund der etwas höheren Abschreibung.
Bereits bei der Haushaltsplanung sollte eine qualifizierte Schätzung erfolgen, um den "Konsolidierungseffekt" schon bei der Planung berücksichtigen zu können.
Der Fachbereich IV wird aufgefordert, qualifizierte Schätzungen vorzunehmen und diese bis
zur Erstellung des Entwurfs des Haushaltsplanes zu ermitteln.
VIII.4 Erwerb von Finanzanlagen zur tatsächlichen Finanzierung der zukünftigen Pensionsverpflichtungen
Die Pensionsrückstellung bestehen derzeit nur auf dem Papier. Es ist dringend erforderlich,
zumindest für die jüngeren Beamten die Rückstellungen auch in Form von tatsächlichen Finanzanlagen aufzubauen, um mit den zukünftigen Pensionen nicht die kommenden Generationen belasten zu müssen.
Hierzu wären zunächst aber Überschüsse in der Finanzrechnung erforderlich.
IX. Vermeidung von Neuverschuldungen zur Senkung der Kapitalkosten
Durch die laufende Verwaltungstätigkeit wird der zu leistende Kapitaldienst derzeit nicht erwirtschaftet. D.h., die Verschuldung nimmt kontinuierlich zu. Insbesondere solange diese
Tatsache Bestand hat, muss die Vermeidung von Neuverschuldungen grundsätzlich angestrebt werden.
Um weitere Investitionen leisten zu können, wären alternative Finanzierungsmittel zu generieren (z.B. durch die Veräußerung von nicht benötigten Vermögensgegenständen).
Die Ausweisung neuer Kreditermächtigungen ist zu vermeiden.
- 30 -
X. Erhöhung bzw. Einführung von Steuern
Die Erhöhung der Realsteuern sollte bereits im Haushaltsjahr 2013 dergestalt vollzogen
werden, dass durch diese Maßnahme der Haushaltsausgleich im Jahr 2023 planerisch erreicht wird. Die Steuererhöhung sollte mit der Maßgabe erfolgen, dass Haushaltsverbesserungen durch alternative Konsolidierungsmaßnahmen sofort zu einer Senkung der Hebesätze führen.
X.1 Grundsteuer A (Hebesatz derzeit 300 v.H.)
Eine Erhöhung des Hebesatzes um 10 Prozentpunkte bedeutet einen Mehrertrag in Höhe
von rd. 6.700 €. Die Grundsteuer A wird von rd. 700 Abgabepflichtigen geleistet.
Zur Erreichung des Konsolidierungszieles sollte der Hebesatz der Grundsteuer A ab dem
Haushaltsjahr 2013 auf 450 v.H. festgesetzt werden.
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
103.000 103.000 103.000 103.000 104.400 105.700 107.900 110.100 112.200 114.200 116.200
X.2 Grundsteuer B (Hebesatz derzeit 475 v.H.)
Eine Erhöhung des Hebesatzes um 10 Prozentpunkte bedeutet einen Mehrertrag in Höhe
von rd. 80.000 €. Die Grundsteuer B wird von rd. 8.500 Abgabepflichtigen geleistet.
Zur Erreichung des Konsolidierungszieles sollte der Hebesatz der Grundsteuer B ab dem
Haushaltsjahr 2013 auf 600 v.H. festgesetzt werden.
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
1.024.000 1.029.000 1.034.000 1.039.000 1.063.600 1.088.100 1.112.500 1.137.700 1.163.700 1.190.500 1.217.900
X.3 Gewerbesteuer (Hebesatz derzeit 475 v.H.)
Eine Erhöhung des Hebesatzes um 10 Prozentpunkte bedeutet bezogen auf die Vorauszahlungen einen Mehrertrag in Höhe von rd. 80.000 €. Die Gewerbesteuerlast wird zu 67% von
30 Betrieben getragen. Insgesamt leisten rd. 330 Betriebe Gewerbesteuer.
Zur Erreichung des Konsolidierungszieles sollte der Hebesatz der Gewerbesteuer ab dem
Haushaltsjahr 2013 auf 525 v.H. festgesetzt werden.
2013
526.000
2014
547.000
2015
579.000
2016
611.000
2017
624.200
2018
638.400
2019
653.500
2020
668.400
2021
684.000
2022
699.300
2023
715.200
X.4 Vergnügungssteuer
Die Vergnügungssteuer wurde im Jahr 2012 bereits erhöht.
X.5 Einführung einer Zweitwohnungssteuer
Zum 31.05.2012 haben insgesamt 738 Einwohner einen Nebenwohnsitz in Bedburg angemeldet. Viele Kommunen nutzen die Erhebung der Zweitwohnungssteuer zur Bereinigung
des Melderegisters und der Generierung von zusätzlichen finanziellen Mitteln. In NordrheinWestfalen haben zahlreiche Städte und Gemeinden – vorrangig auch die Großstädte – Satzungen für die Erhebung der sogenannten Zweitwohnungssteuer erlassen. Bekanntestes
Beispiel in der Region ist die Stadt Grevenbroich.
- 31 -
Für die Erhebung der Zweitwohnungssteuer sind zwei differenzierte Berechnungsmethoden,
Variante I (Muster Städte- und Gemeindebund NRW) und Variante II (Stadt Grevenbroich),
bekannt.
Bei Variante I wird die Zweitwohnungssteuer anhand der Bruttokaltmiete – Mustersatzung
des Städte- und Gemeindebundes NRW – berechnet. Der Steuermessbetrag ist die jeweilige
Bruttokaltmiete. Die Bruttokaltmiete wird im weiteren Verfahren – analog der Berechnung
und Festsetzung der Grundsteuern A und B und der Gewerbesteuer – mit einem festzulegenden Steuersatz (Hebesatz) multipliziert.
Bei Variante II wird die Zweitwohnungssteuer anhand der jeweiligen Wohnfläche errechnet
(Beispiel Stadt Grevenbroich). Es wird laut hier bekannter Satzung eine Staffelung mit einem
Steuerbetrag je QM-Fläche festgelegt.
Je nach Variante und Höhe des Hebesatzes bzw. des Steuerbetrages je QM-Fläche sind
Erträge in Höhe von rd. 9.000 Euro bis 35.000 Euro jährlich zu erwarten. Zusätzliche Personal- und Sachaufwendungen in Höhe von 3.000 Euro würden anfallen. Einmalig würden Kosten im Rahmen der Einführung von rd. 2.500 Euro anfallen (siehe auch hierzu die Sitzungsvorlage WP8-132/2012 zu TOP2 der Sondersitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom
05.07.2012).
X.6 Einrichtung gebundener Ganztagsschulen
Die Einrichtung gebundener Ganztagsschulen würde nach der derzeitigen Strukturierung des
Finanzausgleichs voraussichtlich zu deutlichen Mehrerträgen bei den Schlüsselzuweisungen
führen.
Es ist zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen die Einrichtung gebundener Ganztagsschulen möglich ist.
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