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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP8-210/2012)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
300 kB
Datum
30.10.2012
Erstellt
24.10.12, 18:05
Aktualisiert
24.10.12, 18:05

Inhalt der Datei

Haushaltskonsolidierungskonzept der Stadt Bedburg für den Zeitraum 2013 bis 2023 -1- Rechtslage Gemäß § 76 GO NRW haben die nordrhein-westfälischen Kommunen zur Sicherung ihrer dauerhaften Leistungsfähigkeit ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen und darin den nächstmöglichen Zeitpunkt zu bestimmen, bis zu dem der Haushaltsausgleich wieder hergestellt ist, wenn beispielsweise bei der Aufstellung des Haushalts in zwei aufeinanderfolgenden Haushaltsjahren geplant ist, den in der Schlussbilanz des Vorjahres auszuweisenden Ansatz der allgemeinen Rücklage jeweils um mehr als ein Zwanzigstel zu verringern. Das Haushaltssicherungskonzept dient dem Ziel, im Rahmen einer geordneten Haushaltswirtschaft die künfige, dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde zu erreichen. Das HSK bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Die Genehmigung soll nur erteilt werden, wenn aus dem HSK hervorgeht, dass spätestens im zenhnten auf das Haushaltsjahr folgende Jahr der Haushaltsausgleich nach § 75 Abs. 2 GO wieder erreicht wird. § 5 Gemeindehaushaltsverordnung ergänzt, dass in einem HSK die Ausgangslage, die Ursachen der entstandenen Fehlentwicklung und deren vorgesehene Beseitigung zu beschreiben ist. Das HSK soll die schnellstmögliche Wiedererlangung des Haushaltsausgleichs gewährleisten und darstellen, wie nach Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen der Haushalt so gesteuert werden kann, dass er in Zukunft dauerhaft augeglichen sein wird. -2- Ausgangslage 1. Entwurf des Haushaltsplans 2013 Die unter Berücksichtigung der derzeit bekannten Daten vorgenommenen Kalkulationen der Organisationseinheiten der Stadtverwaltung führen zu folgenden Fehlbedarfen des für den Haushaltsausgleich maßgeblichen Ergebnisplans im mittelfristigen Zeitraum: 2013 2014 2015 2016 8,1 Mio. € 7,9 Mio. € 7,9 Mio. € 7,9 Mio. € Die voraussichtliche Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage läge somit deutlich über den zulässigen 5% in zwei aufeinanderfolgenden Jahren. Die Planungen erfolgten unter folgenden Prämissen: Realsteuerhebesätze (auf dem Stand HHJ 2012) o Grundsteuer A 300 v.H. o Grundsteuer B 475 v.H. o Gewerbesteuer 475 v.H. Personalaufwand o Überstundenvergütungen sind entsprechend der Vorjahre in den Personalaufwendungen enthalten o Planmäßige Entgelt- bzw. Altersstufenerhöhungen sind noch nicht berücksichtigt (werden derzeit ermittelt) o Auswirkungen von Beförderungen wurden nicht berücksichtigt o Für alle derzeit besetzten bzw. im Stellenplan enthaltenen Stellen wurden Personalaufwendungen für den gesamten Planungszeitraum berechnet. Rathausfrage o Der Status quo wurde in der Kalkulation abgebildet o Weder Bau- noch Betriebskosten für eine zentrale Lösung wurden berücksichtigt o Beseitigung des „Sanierungsstaus“ bzw. Durchführung notwendiger Modernisierungsmaßnahmen der drei Rathausstandorte sind ebenfalls nicht berücksichtigt Folgende eventuell zu vermarktenden Flächen wurden nicht berücksichtigt: o „Dreiecksfläche“ hinter/neben der Multihalle o Vermarktung der Fläche Tennisplätze Kaster o Vermarktung „Kasterer Acker“ o Sportplatz Lipp o Parkplatz Tennishalle o Ehemalige Erweiterungsfläche am Friedhof Bedburg-West Folgende Flächenvermarktungen wurden berücksichtigt: o Baugebiet Kolpingstraße o Gelände Alte Schule Kirchtroisdorf o Restflächen Prümer Straße An der Wildhecke Gommershovener Weg Änderungen der „Schullandschaft“ wurden nicht berücksichtigt Stilllegungen weiterer Sportanlagen wurden nicht berücksichtigt -3- Aufwendungen für Bewirtschaftung der alten Schule Lipp ist bis 2016 berücksichtigt Änderungen der Friedhofslandschaft wurden nicht berücksichtigt Maßnahmen zum Neu- oder Umbau sowie Reparaturmaßnahmen an Gemeindestraßen wurden nicht berücksichtigt Erträge bzw. notwendige Investitionskosten/Kredite für die Beteiligung am „Windpark“ bzw. der evtl. Gründung einer Netzgesellschaft sind nicht berücksichtigt Die Höhe der Kreisumlage resultiert aus der Mitteilung des Rhein-Erft-Kreises vom 16.10.2012 Aufgrund steigender Fallzahlen wurde eine Erhöhung der Ansätze der Transferaufwendungen im ASD berücksichtigt. 2. Analyse der Bilanz für den Zeitraum 2005 bis 2011 Die nachstehende Tabelle zeigt die Entwicklung der Bilanzpositionen im Zeitraum vom 01.01.2005 (Einführung NKF) bis zum 31.12.2011 auf einer hohen Aggregationsstufe: 01.01.2005 31.12.2011 Differenz TEUR TEUR TEUR Anlagevermögen 200.629 224.804 24.175 Umlaufvermögen 6.837 10.630 3.793 151 946 795 Bilanzsumme Aktiva 207.617 236.380 28.763 Eigenkapital 91.566 83.760 - 7.806 Sonderposten 68.480 66.509 - 1.971 Rückstellungen 25.424 16.129 - 9.295 Verbindlichkeiten investiv 17.642 50.973 33.331 - 7.000 7.000 714 7.217 6.503 3.791 4.792 1.001 207.617 236.380 28.763 ARAP Kassenkredite Sonst. Verbindlichkeiten PRAP Bilanzsumme Passiva Hieran ist ablesbar, dass sich a) die Bilanzsumme erhöht hat b) hauptsächlich der Zuwachs beim Anlagevermögen zu finden ist. Trotz vorgenommener Abschreibungen und Vermögensveräußerungen (Baugrundstücke etc.) konnte zusätzliches Vermögens geschaffen bzw. angeschafft oder gebildet werden. Bei der Anschaffung zusätzlicher Vermögensgegenstände sind beispielhaft folgende Objekte zu nennen: • Hauptschule (PPP-Modell) 8,95 Mio. € (ND 80 Jahre) 0,29 Mio. € (ND 50 Jahre) • Aktivierbare Erneuerungen am Schulzentrum 0,30 Mio. € (ND 50 Jahre) 0,18 Mio. € (ND 20 Jahre) 0,08 Mio. € (ND 43 Jahre) • Monte Mare 17,50 Mio. € (ND 40 Jahre) • Gebäude Lindenstraße 4 2,35 Mio. € (ND 50 Jahre) -4- Ein Vermögensverzehr ist somit in Bedburg nicht erfolgt. Dies ist am Anstieg des Anlagevermögens ablesbar. Mit einem Anstieg des Anlagevermögens ist i.d.R. aber auch eine Erhöhung der zu erwirtschaftenden Abschreibungen in der Zukunft verbunden. An der Passivseite der Bilanz erkennt man, wie das vorhandene Vermögen finanziert ist. Deutlich erkennbar ist der Anstieg der Verbindlichkeiten. Die „investiven“ Verbindlichkeiten beinhalten sowohl die klassischen Investitionskredite als auch die kreditähnlichen Rechtsgeschäfte (PPP-Modelle). Für die Sanierung des Schulzentrums, also zum Abbau des Instandhaltungsstaus, wurden in der Eröffnungsbilanz Rückstellungen gebildet. In Höhe von 5,34 Mio. € wurden diese im Rahmen des PPP-Modells bis zum Jahre 2006 in Anspruch genommen. Diese Sanierungsmaßnahmen wurden im Rahmen des PPP-Modells „kreditiert“. Hätte die Stadt Bedburg die Gebäudesanierung in Eigenregie vorgenommen, hätte bei bekannter Finanzlage ebenfalls eine Kreditfinanzierung vorgenommen werden müssen (über kurzfristige Liquiditätskredite). Durch die Umsetzung dieser Sanierungsmaßnahmen wurde der bilanzielle Wert des Schulzentrums erhalten. Wäre dies nicht erfolgt, hätte eine Abwertung in der Eröffnungsbilanz oder eine außerplanmäßige Abschreibung, also eine Vermögensreduzierung, vorgenommen werden müssen. Der Vergleich der Pro-Kopf-Verschuldung (einschl. der Verbindlichkeiten aus PPP-Modellen) zeigt, dass Bedburg mit 2.016 € je Einwohner im interkommunalen Vergleich noch leicht unter dem Landesdurchschnitt (2.051 €) liegt. Bezieht man die Kassenkredite mit ein, liegt Bedburg mit einem Betrag von 2.296 € je Einwohner deutlich unter dem durchschnittlichen Landeswert (3.183 €). Dennoch belasten die Zinsen (für Investitionskredite und kreditähnliche Rechtsgeschäfte) den städtischen Haushalt mit jährlich rd. 2,3 Mio. € (rd. 93 € pro Einwohner und Jahr), was rd. 5% des Gesamtaufwands ausmacht. Hinzu kommt die zu zahlende Tilgung in Höhe von jährlich rd. 1,9 Mio. € (rd. 77 € pro Einwohner und Jahr). Die Veränderungen des Eigenkapitals werden ausschließlich durch die Ergebnisrechnung beeinflusst. 2005 Ergebnis EK-Quote - 6.056 43,09% 2006 2007 6.105 1.305 43,49% 43,01% 2008 - 4.973 41,14% 2009 - 2010 3.456 5.853 37,43% 37,45% 2011 - 6.584 kumuliert - 7.806 35,43% Im Betrachtungszeitraum waren Kreditneuaufnahmen in Höhe von insgesamt 16 Mio. €, die über die Finanzrechnung der Stadt verbucht wurden, notwendig. Die kreditähnlichen Rechtsgeschäfte wurden verlängern die Bilanz bzw. erhöhen die Bilanzsumme sowohl auf der Aktiv- als auch auf der Passivseite, da weder die Anschaffung- bzw. Herstellungskosten noch die Kreditaufnahmen den Cashflow der Stadt direkt beeinflussten. Die über die Finanzrechnung verbuchten Kreditaufnahmen verteilen sich auf • Investitionskredite in Höhe von 9 Mio. € und • Kassenkredite in Höhe von 7 Mio. €. -5- Lässt man die Kreditneuaufnahmen bei der nachstehenden Betrachtung außer Acht, zeigt sich folgendes Bild: Saldo der Ergebnisrechnung Ursprungsbestand liquide Mittel (01.01.2005) Finanzierungstätigkeit ohne Kreditneuaufnahmen (= Tilgung) 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 kumuliert TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR -4.973 -3.456 -6.056 6.105 1.305 5.853 -6.584 5.178 -7.806 5.178 -931 -1.022 -1.225 -1.245 -1.204 -1.522 -1.665 -8.814 -5.964 7.363 3.841 -8.367 -158 4.510 -3.627 -2.402 Investive Tätigkeit 391 884 -3.245 -976 -4.686 -1.418 -19 -9.069 Fremde Finanzmittel 310 74 -425 481 25 2 289 756 Cashflow lfd. Verwaltungstätigkeit -14.351 Kreditaufnahmen/-ablösungen (-): 2.000 -2.000 Liquide Mittel 6.000 5.000 2.000 3.000 16.000 1.649 Der Cashflow aus laufender Verwaltungstätigkeit orientiert sich stark an den Salden der Ergebnisrechnung. Die Schwankungen sind deutlich erkennbar. Kumuliert beträgt der Negativsaldo im 7-Jahres-Zeitraum 2,4 Mio. €. Aufgeteilt auf 7 Jahre macht dies ein Minus von jährlich rd. 340 T€ aus. Der Saldo aus investiver Tätigkeit deckt sich fast zu 100% mit den aufgenommenen Investitionskrediten (9 Mio. €). Analysiert man die investive Tätigkeit seit 2005 erkennt man, dass bei einem Investitionsvolumen von rd. 25,5 Mio. € lediglich 35,3 % kreditfinanziert sind. Die Auszahlungen für die Finanzierungstätigkeit werden nahezu ausschließlich von den Tilgungsleistungen bestimmt. Dies verdeutlicht, dass die Stadt Bedburg aus der laufenden Verwaltungstätigkeit die Tilgungen der Kredite (8,8 Mio. € seit 2005) nicht bedienen kann. Eine kontinuierliche Entschuldung durch Tilgung der laufenden Kredite findet nicht statt, da die Tilgungsbeträge wiederum durch neue Kreditaufnahmen (Kassenkredite) finanziert werden. Deshalb muss die Ertragslage soweit verbessert und die Aufwandseite konsolidiert werden (Aufgabenreduzierung/-verlagerung), dass zumindest eine kontinuierliche Entschuldung erfolgen kann. So lange die Haushaltslage defizitär ist, sollten neue Investitionen und die damit ggf. zusammenhängende Kreditaufnahmen nur getätigt werden, wenn die positiven wirtschaftlichen Auswirkungen die negativen rechnerisch übersteigen. -6- 3. Analyse des Ergebnisplans/-rechnung im Zeitraum 2005 bis 2011 Steuern und ähnliche Abgaben 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Mittelwert -13.887.604 -25.312.325 -21.447.779 -20.109.893 -20.824.608 -27.826.924 -19.640.092 -21.292.746 -7.364.536 -9.823.209 -10.781.255 -5.100.631 -11.011.599 -10.998.107 -12.310.180 -9.627.074 -61.472 -3.552 -163.611 -113.212 -694 0 -975.605 -188.307 -7.346.071 -7.182.681 -6.835.464 -7.729.527 -7.523.752 -7.149.229 -7.267.303 -7.290.575 + Privatrechtliche Leistungsentgelte -511.865 -423.535 -559.695 -532.845 -637.422 -716.116 -831.677 -601.879 + Kostenerst. und Kostenumlagen -768.891 -577.964 -439.212 -961.774 -566.926 -1.748.094 -1.433.244 -928.015 -2.262.666 -5.925.985 -3.430.836 -4.467.198 -2.366.610 -5.495.622 -3.020.773 -3.852.813 -34.331 -4.904 + Zuwendungen und allg. Umlagen 03 + Sonstige Transfererträge + Öffentlich-rechtl. Leistungsentgelte + Sonstige ordentliche Erträge + Aktivierte Eigenleistungen Ordentliche Erträge -32.203.107 -49.249.251 -43.657.851 -39.015.081 -42.931.611 -53.934.091 -45.513.206 -43.786.314 6.893.808 7.048.367 6.562.123 7.543.696 7.210.170 7.806.402 9.500.662 7.509.319 608.182 454.357 755.624 180.831 746.931 669.057 1.251.135 666.588 - Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 5.832.846 7.074.992 6.066.213 5.900.638 6.769.523 6.729.375 6.905.728 6.468.474 - Bilanzielle Abschreibungen 3.507.808 3.655.098 3.964.623 4.015.361 4.144.834 4.587.671 5.841.434 4.245.261 18.751.174 20.294.569 19.737.782 20.648.492 21.002.854 22.240.941 21.662.820 20.619.805 1.836.644 3.822.204 4.830.675 4.523.749 5.753.400 4.194.958 4.368.483 4.190.016 37.430.462 42.349.588 41.917.041 42.812.768 45.627.712 46.228.404 49.530.262 43.699.462 5.227.356 -6.899.663 -1.740.810 3.797.687 2.696.101 -7.705.686 4.017.056 -86.851 + Finanzerträge -81.058 -142.246 -201.424 -123.802 -136.806 -191.131 -273.604 -164.296 - Zinsen u. sonst. Finanzaufw. 720.060 710.629 636.766 743.305 896.657 2.044.252 2.594.826 1.192.357 Finanzergebnis 639.002 568.383 435.342 619.504 759.851 1.853.121 2.321.223 1.028.061 5.866.358 -6.331.280 -1.305.469 4.417.191 3.455.952 -5.852.566 6.338.279 941.209 + Außerordentliche Erträge 0 0 -1.295.114 - Außerordentliche Aufwendungen 0 Außerordentliches Ergebnis 0 0 1.050.101 3.455.952 -5.852.566 7.388.380 - Personalaufwendungen - Versorgungsaufwendungen - Transferaufwendungen - Sonst. ordentliche Aufwendungen Ordentliche Aufwendungen Erg. der lfd. Verwaltungstätigkeit Ordentliches Jahresergebnis Jahresergebnis 5.866.358 -6.331.280 -1.305.469 4.417.191 2.345.215 941.209 In den 7 abgeschlossenen NKF-Jahren wurde das Eigenkapital (allgemeine Rücklage zzgl. Ausgleichsrücklage) in Höhe von insgesamt 7,6 Mio. € gemindert. Nimmt man die in der letzten Spalte enthaltenen Durchschnittswerte als Maßstab liegt der Mittelwert des ordentlichen Jahresergebnisses bei rd. 940 T€. Dies auf die kommenden Planjahre zu projezieren, ist allerdings nicht möglich. Seit 2011 hat die Stadt Bedburg die Aufgaben der Bauaufsicht und des Jugendamtes vom Rhein-Erft-Kreis übernommen. Alleine hierdurch ergeben sich deutlich Verschiebungen bzw. Ertrags- und Aufwandsveränderungen. -7- Betrachtet man nur den Zeitraum 2005 bis 2010 waren die durchschnittlichen Gesamterträge (rd. 43,6 Mio. €) fast genauso hoch wie die durchschnittlichen Gesamtaufwendungen (rd. 43,7 Mio. €). Im Jahre 2011 stiegen die Aufwendungen um rd. 4 Mio. gegenüber dem Vorjahr und um 8,4 Mio. € gegenüber dem o.g. Durchschnittswert. Hier sind mehrere Faktoren als Ursache zu nennen: Anstieg der Personal- und Versorgungsaufwendungen aufgrund von o Einstellungen (Jugendamt, Bauaufsicht) o Beförderungen, Höhergruppierungen o Finanzmathematisches Gutachten zur Rückstellungsberechnung Anstieg der Transferaufwendungen (unter Berücksichtigung der außerordentlichen Aufwendungen) o Transferaufwendungen des Jugendamtes (allerdings ist auch ein Anstieg bei den Erträgen zu verzeichnen) Anstieg der bilanziellen Abschreibungen o Überwiegend bedingt durch „Einmaleffekt“ bei der Erneuerung der Straßenbeleuchtung, die als Festwert bewertet ist und im Jahr der Anschaffung auch als Abschreibung verbucht wird (allerdings 100%iger Ertrag bei den Zuweisungen aus dem Konjunkturpaket) Die Erträge stiegen im Jahr 2011 gegenüber dem Durchschnittswert (2005-2010) um rd. 1,9 Mio. €. Dies resultiert insbesondere aus den Zuweisungen und Kostenerstattungen im Bereich des Jugendamtes (z.B. Kindertagesstätten). -8- Beschreibung der Ursachen der entstandenen Fehlentwicklung Für die „Fehlentwicklung“ des städtischen Haushaltes sind natürlich eine Vielzahl von Ursachen verantwortlich, die allerdings nur teilweise auf stadteigene Entscheidungen zurückzuführen sind. 1. Ein Hauptgrund ist sicherlich die unzureichende Finanzausstattung aller Kommunen. Hinzu kommen konjunkturelle Schieflagen, die andauernde Finanzkrise und die fehlende Umsetzung des Konnexitätsprinzips auf Bundes- und Landesebene. Die anderen öffentlichen Haushalten (Land, Landschaftsverband, Kreis) hatten dagegen deutlich höhere Einnahmesteigerungen zu verzeichnen. Die Summe der Steuererträge und Schlüsselzuweisungen der Stadt Bedburg stiegen im Zeitraum von 2005 bis 2011 um 20,67%. Im gleichen Zeitraum stiegen die Steuereinnahmen des Landes um über 24%. Die Entwicklungen beim Landschaftsverband und beim Kreis werden derzeit analysiert. 2. Ein weiterer wichtiger Grund ist sicherlich in der Historie der Stadt Bedburg zu suchen. Aufgrund der über Jahrzehnte das Stadtbild prägenden Tagebaue, waren Maßnahmen zur nachhaltigen Stadtentwicklung nur sehr eingeschränkt umsetzbar (z.B. fehlende Flächen zur Ausweisung von Gewerbe- und Industriegebieten). Darüber hinaus wurden einige Bedburger Betriebe geschlossen. Hier galt es teilweise, die Brachflächen zu erwerben, zu erschließen bzw. bei der Vermarktung behilflich zu sein. In den Gebieten an der Bahnstraße (ehem. Zuckerfabrik) und an der AdolfSilverberg-Straße (Crown-Bender) konnten mittlerweile neue Betriebe angesiedelt werden bzw. Teilflächen der Wohnbebauung zugeführt werden. Diese Umsetzungen kosteten Zeit für die Entwicklung und Geld (Zwischenfinanzierung). Durch die Erschließung des Industriegebietes Mühlenerft und durch die sich dort ansiedelnden Firmen konnten nur die Schließungen von größeren Betrieben in der Vergangenheit teilweise kompensiert werden. Zum einen geht es hier um zusätzliche Gewerbesteuererträge, zum anderen aber auch um die Bereitstellung von Arbeitsplätzen, die auch wiederum weitere Steuereinnahmen (indirekt) auslösen. 3. U.a. durch die zuvor beschriebene Problematik hat sich Bedburg zu einer stark ausgeprägten Auspendlerkommune, mit zur Zeit – im Vergleich zu anderen NRW Kommunen – zu Arbeitsplätzen vor Ort, entwickelt. Die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Wohnort beträgt zum 30.06.2011 insgesamt 8.097 Pesonen. Seit 2005 hat dieser Wert kontinuierlich um 6,8% (= 513 Personen) zugenommen. Die Ursachen für diese Entwicklung sind vielfältig und differenziert zu betrachten. Die Zunahme der Unternehmensansiedlungen in Bedburg und in der näheren Umgebung spielen sicherlich eine Hauptrolle. Am Arbeitsort Bedburg arbeiteten am 30.06.2011 insgesamt 3.030 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Dies sind 162 Beschäftigte mehr als noch in 2005. Der überwiegende Teil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ist in den Wirtschaftszweigen „Handel, Gastgewerbe, Verkehr und Lagerei“ sowie „Sonstige Dienstleistungen“ tätig. Lediglich 18,6% sind im produzierenden Gewerbe tätig. Bei verlgleichbaren Kommunen in NRW beträgt dieser Anteil 38%. Es ist daher unabdingbar, zusätzliche – möglichst arbeitsplatzintensive Betriebe für Bedburg zu gewinnen. Dies setzt u.a. die Bereitstellung von entsprechenden Flächen voraus. An der Entwicklung der Gewerbesteuer ist erkennbar, dass sich die in der Vergangenheit herrschende „Monostruktur“ durch die Ansiedlung von Unternehmen nur langsam ändert. Auch die Parameter zur Berechnung des Anteils an der Einkommensteuer verbessern sich stetig. Maßgeblich hierfür sind alle am Wohnort Bedburg einkommensteuerpflichtigen Personen (also auch die Auspendler). -9- Daher ist zwingend notwendig, weitere Unternehmensansiedlungen (mit Blick auf das Arbeitsplatzniveau) anzustreben, um Bedburg als Wirtschaftsstandort zu verbessern. Ebenso wichtig ist aber, die Attraktivität Bedburgs als Wohnstandort einzuhalten, um die Einwohnerzahl zumindest konstant zu halten und um Bedburg im Landesvergleich gut zu positionieren. 4. Die Stadt Bedburg ist aufgrund ihrer Wirtschaftsstruktur und ihrer Lage im erweiterten Umland großer Wirtschaftszentren stark abhängig von deren Erreichbarkeit. Bei nur geringer Arbeitsplatzzentralität ist es für Bedburg unabdingbar, die Erreichbarkeit der benachbarten Wirtschaftszentren zu sichern bzw. zu verbessern, um als Wohnstandort attraktiv zu bleiben. Dies belegt die relativ hohe Auspendlerquote von 73,7%. Daher ist zwingend das ÖPNV-Angebot in Bedburg deutlich zu verbessern. Die S-Bahn-Anbindung an die umliegenden Großstädte ist für die wirtschaftliche Entwicklung Bedburgs dringend notwendig. 5. Die Bertelsmann-Stiftung hat die Stadt Bedburg zwischenzeitlich in den Demografietyp 4 eingestuft. Dieser Typ, in den 518 Kommunen bundesweit eingestuft wurden, wird wie folgt charakterisiert: kleinere Städte und Gemeinden im erweiterten Umland großer und mittelgroßer Städte stabile Einwohnerentwicklung und vergleichsweise junge Bevölkerung hohe Kaufkraft und geringe Einkommensarmut geringe Bedeutung als Arbeitsort gute Finanzsituation der öffentlichen Haushalte Für Bedburg treffen diese Merkmale aber nur bedingt zu. Bei vielen Merkmalen liegt die Stadt Bedburg unter dem Clusterdurchschnitt. Bedburg Bevölkerungsentwicklung 2001-2008 Anzahl Hochqualifizierte am Wohnort Anzahl Hochqualifizierte am Arbeitsort Anzahl der Einpersonenhaushalte Höhe der Kaufkraft (durchschnittliches Einkommen eines Haushaltes) SGB-II-Quote Anteil der Unter-18-järigen Anteil der 65-75-jährigen Einwohnerdichte -0,7% 8,0% 3,8% 28,8% 47.226 € 8,5% 17,0% 13,8% 325 Clusterdurchschnitt + 2,2% 8,9% 5,1% 32,8% 47.705 € 4,3% 19,1% 14,2% 330 6. Ein weiterer Faktor für die schlechte Haushaltslage sind die schlechter werdenden Rahmenbedingungen des kommunalen Finanzausgleichs bei Kommunen kleinerer und mittlerer Größe. Hierzu hat der Städte- und Gemeindebund in seiner Zeitschrift „Städte- und Gemeinderat“ (Ausgabe 09/2012) wie folgt ausgeführt: „Mit dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2011 wurde eine Grunddatenanpassung durchgeführt, die zu erheblichen Verwerfungen bei den Schlüsselzuweisungen geführt hat. Insbesondere die stärkere Gewichtung des Soziallastenansatzes und das alleinige Abstellen auf den Parameter „Anzahl der SGB II-Bedarfsgemeinschaften“ hat dazu geführt, dass vor allem Städte mit einer großen Zahl von Bedarfsgemeinschaften mehr Schlüsselzuweisungen als in den Vorjahren bekommen haben. Hingegen haben viele kleine Kommunen im ländlichen Raum mit niedriger Arbeitslosenquote deutlich an Schlüsselzuweisungen eingebüßt. Die Bevorzugung der großen kreisfreien Städte in mehreren zentralen Entscheidungsfeldern des Finanzausgleichs – vor allem bei der Einwohnerveredelung und - 10 - beim Festhalten an einheitlichen fiktiven Realsteuerhebesätzen – führt zu einer schwindenden Akzeptanz des Finanzausgleichssystems in der kommunalen Familie.“ 7. Insbesondere die seit Einführung von NKF getätigten Investitionen – als Beispiel sind hier die Sanierung des Schulzentrums, der Bau des Sport- und Wellnessbades, die Erweiterung der Turnhalle der Grundschule Kaster, die Begegnungsstätte in Kirchtroisdorf und die beiden Kunstrasenplätze – erhöhen die Attraktivität Bedburgs. Mit der Erhöhung der Attraktivität bzw. mit der Erhöhung von Standards entwickeln sich allerdings auch die Unterhaltungs- bzw. die Finanzierungskosten. Dies ist an den Entwicklungen der Abschreibungsaufwendungen, der Kapitalaufwendungen und teilweise auch an den Unterhaltungsaufwendungen zu erkennen. 8. Alle getroffenen oder nicht getroffenen Entscheidungen hinsichtlich der „Rathausfrage“ belasten mehr oder weniger den städtischen Haushalt. Dies sind beispielsweise: a. Ankauf des Gebäudes Lindenstraße 4 im Zusammenhang mit dem späteren Beschluss, das Gebäude nicht als Rathaus zu nutzen. Eine komplett gewerbliche Nutzung der Flächen schlug bisher fehl. b. Fehlende Beschlüsse über den Rathausstandort c. Weiterbetrieb und Unterhaltung der Verwaltungsgebäude Bedburg und Kaster d. Herrichtung des ehemaligen „Gründerzentrums“ zum dritten Verwaltungsstandort aufgrund der Übernahmen der Aufgaben einer mittleren kreisangehörigen Stadt 9. Die Stadt Bedburg ist eine Flächengemeinde. U.a. deshalb aber auch aus historisch gewachsenen Ortsstrukturen werden in den einzelnen Ortsteilen gleiche Einrichtungen vorgehalten; z.B.: a. b. c. d. Feuerwehrgerätehäuser bzw. Löschzüge (einschl. Fahrzeuge) Sportanlagen Grundschulen Veranstaltungs- bzw. Bürgerhäuser, Begegnungsstätten 10. Einführung des Neuen Kommunalen Finanzwesen (NKF) zum 01.01.2005 Die nordrhein-westfälischen Kommunen sind gesetzlich verpflichtet, das Finanzwesen nach kaufmännischen Grundsätzen abzubilden. Der Personal- und Sachaufwand durch die Einführung von NKF ist gegenüber der kameralen Rechnungslegung deutlich gestiegen. - 11 - Allgemeines Das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW beschreibt die kommunalen Aufgaben wie folgt: Die Kommunen erbringen Leistungen für den Bürger aus zwei unterschiedlichen Aufgabenbereichen. Nach Artikel 28 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes - GG - und Art 78 der Landesverfassung Nordrhein-Westfalen - VerfNRW - ist den Gemeinden das Recht gewährleistet, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung zu regeln (sog. Selbstverwaltungsaufgaben). In diesem Bereich haben die Kommunen auch ein eigenes Aufgabenfindungsrecht. Typische Beispiele für die sog. freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben, die Kommunen in diesem Bereich wahrnehmen, sind: • Theater, Museen, Grünanlagen, Bürgerhäuser • Mittel für Vereine im Jugend- und Sportbereich • Städtepartnerschaften • Wirtschaftsförderung Es gibt auch Selbstverwaltungsaufgaben, zu deren Erfüllung die Kommune durch Bundesoder Landesgesetze verpflichtet ist (sog. pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben), wie beispielsweise: • Schulverwaltung • Kindergärten • Abwasser- und Abfallbeseitigung • Sozial- und Jugendhilfe • Gleichstellung Daneben nimmt die Kommune sog. Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung wahr. Das Land überträgt die Pflicht zur Erfüllung dieser Aufgaben durch ein Gesetz den Kommunen, die diese Aufgaben grundsätzlich in ihrer eigenen Verantwortung erfüllen. Das Land regelt in dem entsprechenden Fachgesetz allerdings näher, wie die Kommune die Aufgabe zu erledigen hat und behält sich das Recht vor, lenkend in die Aufgabenerledigung einzugreifen. Beispiele für diesen Aufgabenkreis sind unter anderem: • Melderecht • Zivilschutz • Ordnungsrecht • Bauaufsicht - 12 - Beschreibung der Konsolidierungsmaßnahmen I. Konsequentes Flächenmanagement und Vermögensverwertung I.1 Auslastung von Schulgebäuden I.1.1 Umwandlung der Haupt- und Realschule in eine Sekundarschule Aufgrund der demografischen Entwicklung und unter Beachtung der Empfehlung aus dem Schulentwicklungsplan und zur besseren Auslastung der Gebäudeflächen des Schulzentrums sollte die Umwandlung der beiden Schulen in eine Sekundarschule erfolgen. Ziel ist dabei, die Sekundarschule in einem Gebäude des Schulzentrums unterzubringen. Durch die neue Schulform erfolgt keine direkte Einsparung im städtischen Haushalt. Diese erfolgt nur indirekt über die Verlagerung mindestens einer Grundschule in das frei werdende Gebäude im Schulzentrum. Dies könnte lt. Schulentwicklungsplanung ab dem Jahre 2016/2017 erfolgen und wird zur Haushaltskonsolidierung ab dem Schuljahr 2018/2019 umgesetzt werden können. I.1.2 Grundschule Bedburg I.1.2.1 Verlagerung der Grundschule Bedburg in ein Gebäude des Schulzentrums Die voraussichtlich einzusparenden Betriebskosten (ohne Personalkosten des Hausmeisters) belaufen sich auf rd. 60.000 € pro Jahr. Die Nettoabschreibungen der Gebäude betragen rd. 22.000 € jährlich. Da das Gebäude nicht mehr der städtischen Aufgabenerfüllung dient, könnte eine Wertberichtigung vorgenommen werden, die aufgrund der geänderten Rechtslage direkt mit der allgemeinen Rücklage verrechnet werden könnte und somit die Ergebnisplanung/-rechnung des entsprechenden Jahres nicht mehr belasten würde. Die angegliederte Turnhalle verursacht Betriebskosten von jährlich rd. 30.000 € zzgl. Nettoabschreibungen in Höhe von rd. 9.000 €. Lt. Schulentwicklungsplanung ist die Verlagerung ab dem Schuljahr 2016/2017 möglich und sollte auch im Hinblick auf die Einführung der Sekundarschule zum Schuljahr 2014/2015 ab dem Schuljahr 2018/2019 zur Haushaltskonsolidierung umgesetzt werden. I.1.2.2 Vermarktung der Gebäude bzw. der Flächen der Grundschule Bedburg Ein Abriß der Gebäude ist nur teilweise möglich, da ein Großteil des Gebäudebestands unter Denkmalschutz steht. Die bilanziellen Grundstücks- und Gebäudewerte sind der nicht-öffentlichen Anlage zu entnehmen. I.1.3 Grundschule Kirdorf I.1.3.1 Verlagerung der Grundschule Kirdorf in ein Gebäude des Schulzentrums Die voraussichtlich einzusparenden Betriebskosten (ohne Personalkosten des Hausmeisters) belaufen sich auf rd. 65.000 € pro Jahr. Die Nettoabschreibungen der Gebäude betragen rd. 26.000 € jährlich. Da das Gebäude nicht mehr der städtischen Aufgabenerfüllung dient, könnte eine Wertberichtigung vorgenommen werden, die aufgrund der geänderten Rechtslage direkt mit der allgemeinen Rücklage verrechnet werden könnte und somit die Ergebnisplanung/-rechnung nicht mehr belasten würde. Zu berücksichtigen ist, dass eine Photovoltaikanlage aus den Mitteln des Konjunkturpaketes installiert wurde. Diese Mittel wären ggf. zurückzuzahlen. - 13 - Die angegliederte Mehrzweckhalle dient neben dem Schul- und Vereinsport auch als Veranstaltungsstätte. Lt. Schulentwicklungsplanung ist die Verlagerung ab dem Schuljahr 2018/2019 möglich und sollte auch zu diesem Zeitpunkt zur Haushaltskonsolidierung umgesetzt werden. I.1.3.2 Vermarktung der Gebäude bzw. der Flächen der Grundschule Kirdorf Sowohl ein Abriss der Gebäude als auch eine Vermarktung wären möglich. Die Gebäudewerte sind der nicht-öffentlichen Anlage zu entnehmen. I.1.4 Grundschule Kirchherten I.1.4.1 Aufgabe des Grundschulstandortes Kirchherten Die voraussichtlich einzusparenden Betriebskosten (ohne Personalkosten des Hausmeisters) belaufen sich auf rd. 60.000 € pro Jahr. Die Nettoabschreibungen der Gebäude betragen rd. 23.000 € jährlich. Da das Gebäude nicht mehr der städtischen Aufgabenerfüllung dient, könnte eine Wertberichtigung vorgenommen werden, die aufgrund der geänderten Rechtslage direkt mit der allgemeinen Rücklage verrechnet werden könnte und somit die Ergebnisplanung/-rechnung des entsprechenden Jahres nicht mehr belasten würde. Lt. Schulentwicklungsplanung ist die Verlagerung ab dem Schuljahr 2013/2014 (zur GS Kaster) möglich und sollte auch zu diesem Zeitpunkt zur Haushaltskonsolidierung umgesetzt werden. Die angegliederte Mehrzweckhalle dient neben dem Schul- und Vereinsport auch als Veranstaltungsstätte. I.1.4.2 Vermarktung der Gebäude bzw. der Flächen der Grundschule Kirchherten Sowohl ein Abriss der Gebäude als auch eine Vermarktung wären möglich. Die Gebäudewerte sind der nicht-öffentlichen Anlage zu entnehmen. I.1.5 Weitere Auslastung der Flächen der Schulen Zu prüfen ist, ob in der Grundschule Kaster mittelfristig räumliche Kapazitäten frei werden, um das in der Burgundischen Straße befindliche Jugendzentrum aufnehmen zu können. Hierdurch wäre eine Stilllegung des Gebäudes in der Burgundischen Straße möglich (Gesamtaufwendungen pro Jahr: rd. 39.000 €). - 14 - I.2 Zentralisierung der Rathausstandorte Darstellung der Aufwendungen (Zuschussbedarf ohne Personal) des „Status quo“ (ohne notwendige Sanierungen bzw. Modernisierungen). Aufwendungen / Zuschussbedarf Rathaus Bedburg Nr. Name Sachkonto 5241000 Unterh. und Bew. d. Grundst. u. baul. Anl. 2013 28.000,00 5241100 Aufwendungen für Strom 7.540,00 5241110 Aufwendungen für Gas 9.000,00 5241120 Aufwendungen für Wasser 350,00 5241210 Aufwendungen für Kanalgebühren 550,00 5241220 Aufwendungen für Müllgebühren 600,00 5241230 Aufwendungen für Straßenrein. 100,00 5241300 Aufwend. f. Fremdreinigung 850,00 5241310 Aufwend. f. Reinigungsmittel 1.400,00 5241400 Gebäudeversicherung 1.850,00 5241900 Sonst. Bewirtschaftungskosten 50,00 5255000 Unterhaltung so. bew. Vermögen 2.000,00 5279900 Sonstige Sachleistungen 100,00 5291000 Sonstige Dienstleistungen 50,00 5411200 Dienst- u. Schutzkl., Ausrüst. 150,00 5422000 Mieten und Pachten 3.610,00 5431200 Telefongebühren 7.460,00 5431900 Sonst. Geschäftaufwendungen 50,00 Summe 63.710,00 Aufwendungen / Zuschussbedarf Nebenstelle Adolf-Silverberg-Straße Nr. Name Sachkonto 2013 5241000 Unterh. und Bew. d. Grundst. u. baul. Anl. 5.000,00 5241100 Aufwendungen für Strom 5.400,00 5241110 Aufwendungen für Gas 12.700,00 5241120 Aufwendungen für Wasser 600,00 5241210 Aufwendungen für Kanalgebühren 1.400,00 5241220 Aufwendungen für Müllgebühren 600,00 5241230 Aufwendungen für Straßenrein. 250,00 5241300 Aufwend. f. Fremdreinigung 9.800,00 5241310 Aufwend. f. Reinigungsmittel 1.100,00 5241400 Gebäudeversicherung 720,00 5255000 Unterhaltung so. bew. Vermögen 5291000 Sonstige Dienstleistungen 1.000,00 150,00 5431200 Telefongebühren 1.500,00 5711100 Abschreibungen Gebäude 20.275,00 Summe 60.495,00 - 15 - Aufwendungen / Zuschussbedarf Rathaus Kaster Nr. Name Sachkonto 2013 5241000 Unterh. und Bew. d. Grundst. u. baul. Anl. 18.000 5241100 Aufwendungen für Strom 18.464 5241110 Aufwendungen für Gas 23.500 5241120 Aufwendungen für Wasser 720 5241210 Aufwendungen für Kanalgebühren 2.350 5241220 Aufwendungen für Müllgebühren 750 5241230 Aufwendungen für Straßenrein. 500 5241300 Aufwend. f. Fremdreinigung 12.400 5241310 Aufwend. f. Reinigungsmittel 1.850 5241400 Gebäudeversicherung 4.650 5241900 Sonst. Bewirtschaftungskosten 1.000 5255000 Unterhaltung so. bew. Vermögen 2.500 5279900 Sonstige Sachleistungen 300 5281000 Aufwendungen für Vorräte 10 5291000 Sonstige Dienstleistungen 50 5411200 Dienst- u. Schutzkl., Ausrüst. 300 5431200 Telefongebühren 7.850 5431900 Sonst. Geschäftaufwendungen 100 5711100 Abschreibungen Gebäude 76.474 5711100 Abschreibungen Gebäude 7.804 Summe 179.572 Die Bilanzwerte der Gebäude sind der nicht-öffentlichen Anlage zu entnehmen. - 16 - I.3 Aufgabe von Sportplätzen zur Auslastung von anderen Spielstätten im Hinblick auf die demografische Entwicklung Momentan gehen sieben Fussballvereine ihrem Sport auf (noch) acht Sportanlagen nach. Verein Ausstattung der Sportanlage gemeldete Mannschaften (davon Jugendm.) • • • • • • • BV Bedburg SC B. Kaster-Königshoven SV Kirch-/Grottenherten BC Kirdorf-Blerichen BV Kirch-/Kleintroisdorf SV Kaster SV Union Bedburg-Rath Bedburg-West; ein Rasen- und ein Kunstrasenplatz Kaster, ein Rasen- und ein Kunstrasenplatz Kirchherten, ein Rasen- und ein Tennenplatz Kirdorf, ein Tennenplatz Kirchtroisdorf, ein Rasenplatz Kaster, ein Rasenplatz Rath, ein Tennenplatz 12 15 7 2 2 6 1 (10) (12) (5) (1) (0) (5) (0) Die Kostenstrukturen der einzelnen Sportanlagen (ohne Umkleidemöglichkeiten) stellten sich im Haushaltsjahr 2011 wie folgt dar: Bedburg-West Kaster, Burg. Straße Kirchherten Kirdorf Kirchtroisdorf Kaster, Am Tiergarten Rath Unterhaltungs -aufwand € 4.634 € 6.858 € 6.528 € 2.705 € 1.920 € 1.048 € 2.494 € Abschreibungen € 710 € 13.663 € 702 € 228 € 304 € 740 € 228 € ILV Bauhof Stunden 465 70 169 95 104 105 65 € 19.455 € 2.911 € 7.073 € 3.977 € 4.346 € 4.367 € 2.706 € Aufwand insgesamt € 24.799 € 23.432 € 14.303 € 6.910 € 6.570 € 6.155 € 5.428 € Aufwand je Mannschaft € 2.067 € 1.562 € 2.043 € 3.455 € 3.285 € 1.026 € 5.428 € Trotz eingestelltem Spielbetrieb fielen für die Unterhaltung des Sportplatzes Lipp 24 Arbeitsstunden des Bauhofes an. Die Sportplätze sind in der Bilanz als Festwerte enthalten; verursachen also keine laufenden Abschreibungsaufwendungen. Der vergleichsweise hohe Abschreibungsaufwand der Sportanlage an der Burgundischen Straße resultiert aus der Umwandlung des Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz. Bei der Umwandlung des Tennenplatzes in Bedburg in einen Kunstrastenplatz wird der gleiche Effekt eintreten. Durch die Umwandlung sollten allerdings die für die Unterhaltung des Tennenplatzes anfallenden Bauhofstunden (78 in 2011) entfallen, sofern auch der BV Bedburg die Pflege des Kunstrasens übernimmt. Für den Kunstrasenplatz in Bedburg werden allerdings die Sachaufwendungen (Granulat, Sand) ansteigen. Mittelfristig sollte der Fussballsport auf drei „Zentren“ innerhalb des Stadtgebietes konzentriert werden. Durch die Umwandlungen der beiden Tennenplätze in Kunstrasenplätze steigen die Qualität und die Attraktivität dieser Sportanlagen deutlich. Dies wird sich bei den beiden Vereinen insbesondere im Bereich des Jugendsports bemerkbar machen. Auf den ersten Blick stellt sich der Beitrag für die Haushaltskonsolidierung als eher gering dar. Laufende Abschreibungen fallen aber nur deshalb nicht an, da die Sportbeläge als Festwerte in der Bilanz stehen. Daher darf man gerade bei den Tennenplätzen die turnusmäßige Erneuerung des Belags nicht vergessen, die im Jahr der Erneuerung vollständig aufwandswirksam wird. Eine Beschränkung auf 3 Standorte reduziert allerdings das vom Bauhof aufzuwendende Stundenkontingent um rd. 350 Stunden jährlich, was etwa einer ¼ Vollzeitstelle entspricht. Die Umsetzung einer Wiederbesetzungssperre im Bereich des Bauhofes wird Leistungseinschränkungen nach sich ziehen müssen. Die Schließung von Sportanlagen würde die Umsetzarbeit der Stellenreduzierung im Bauhof unterstützen. - 17 - Entwicklung der Arbeitsstunden des Bauhofes 900,00 65,00 60,00 69,50 139,50 104,50 135,67 95,00 75,00 43,00 104,00 119,00 264,00 168,50 82,50 100,00 97,50 200,00 70,00 300,00 268,50 400,00 125,50 500,00 464,50 600,00 417,50 700,00 793,00 800,00 0,00 Sportzentrum Bedburg-West Sportanlage Burgundische Straße Sportanlage Kirchherten Sportplatz Kirchtroisdorf 2009 2010 Sportplatz Kirdorf Sportplatz Am Tiergarten Sportplatz Rath 2011 Weiterhin entfallen Ersatzbeschaffungen für Gerätschaften (Platzpflege) sowie Tore, Tornetze etc. Der Sportbetrieb auf dem Sportplatz in Kirdorf ist mit der Saison 2015/2016 ins Sportzentrum Bedburg-West zu verlegen. Sollte allerdings vorher eine größere Sanierung notwendig werden (z.B. Austausch der Belagsschicht) ist der Spielbetrieb schon vorher zu verlegen. Aufgrund der Anzahl der gemeldeten Mannschaften sowie der fehlenden Jugendmannschaften sollten bis zum Beginn der Saison 2015/2016 der Spielbetrieb des BV KirchKleintroisdorf nach Kirchherten verlagert werden. Die Sportbetrieb auf dem Sportplatz Bedburg-Rath ist, soweit keine Erneuerung des Belags notwendig wird und solange eine Mannschaft am Ligaspielbetrieb teilnimmt, sollte aufgrund der geografischen Lage des Ortes zunächst aufrecht erhalten werden. Die Entwicklungen beim SV Kaster sowie beim SC Borussia Kaster-Königshoven sind zu beobachten. Sofern die Anzahl der Mannschaften abnimmt, ist auch hier über Verlagerungen nachzudenken. Hinsichtlich der Nachnutzung sind Konzepte zu entwickeln. Die Fläche des Sportplatzes Kirchtroisdorf und auch Rath könnten beispielsweise als Ausgleichsflächen genutzt werden. Beispielsweise waren im Haushaltsplan 2012 für den Erwerb von Flächen zur Schaffung von Ausgleichsflächen 70.000 € veranschlagt. Das Einsparpotenzial bei der Stilllegung der Sportplätze Kirdorf und Kirchtroisdorf beträgt ohne die Personaleinsparungen (wird zentral im HSK behandelt) ab 2015 rd. 12.700 € jährlich. Bei den zuvor dargestellten Werten blieben die Aufwendungen für die Sportlerheime und Umkleiden unberücksichtigt, da ansonsten ein Datenvergleich erschwert wird. Die Vereine SV Kirch-/Grottenherten und SV Union Bedburg-Rath benutzen beispielsweise die jeweiligen Turnhallen als Umkleidemöglichkeiten. Bei einer Stilllegung des Sportplatzes Kirchtroisdorf wäre eine Umsetzung der Umkleidecontainer an einen anderen Standort oder eventuell eine Veräußerung denkbar. - 18 - I.4 Entwicklung von Baugebieten zur Stabilisierung der Einwohnerzahl und Generierung von Liquidität Im momentanen Entwurfsstand des Haushaltes ist die Veräußerung folgender „Restflächen“ bereits enthalten: Prümer Straße, Kirchherten An der Wildhecke, Kirchtroisdorf Gommershovener Weg, Rath Kolpingstraße, Blerichen Gelände Alte Schule Kirchtroisdorf Grundsätzlich sind die zukünftig auszuweisenden Flächen für Baugebiete als Investorenmodelle zu erschließen und zu vermarkten. Folgende Flächen können als Baugebiete mittel- bis langfristig erschlossen werden: Lage Parkplatz vor der Tennishalle Kaster Gelände zwischen Goethestraße u. Herderstraße Sportplatz Lipp Kasterer Acker Ggf. Sportplatz Kirdorf Dreiecksfläche hinter Tennishalle empfohlener Veräußerungstermin 2014 2013 2013 noch kein Termin vorgesehen erst nach Stilllegung des Sportbetriebs erst nach Stilllegung des Sportplatzes Am Tiergarten und Abriss der Multihalle. Die Grundstückswerte sind der nicht-öffentlichen Anlage zu entnehmen. I.5 Reduzierung des Gebäudebestands soweit dieser nicht dauerhaft zur Aufgabenerfüllung benötigt wird Mit einem Beschluss, dass ein Gebäude nicht mehr der städtischen Aufgabenerfüllung dient, könnte eine Wertberichtigung vorgenommen werden, die aufgrund der geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen direkt mit der allgemeinen Rücklage verrechnet werden könnte und somit die Ergebnisplanung/-rechnung nicht mehr belasten würde. Eine Veräußerung von Gebäuden, die nicht mehr der Aufgabenerfüllung dienen, hat folgende Effekte für den städtischen Haushalt: Generierung von liquiden Mitteln zum Schuldenabbau Wegfallender Verwaltungsaufwand (Vermietung, Instandhaltung etc.) als Äquivalent für die vorgenannte Reduzierung von Personalressourcen Kompensationsmöglichkeit für den ggf. entfallenden Personalaufwand im städtischen Bauhof (z. B. entfallende Winterdienstverpflichtungen) I.5.1 Alte Schule Kirchtroisdorf I.5.2 Veräußerung des Gebäudes Lindenstraße 4 und Umsetzung des Rahmenplans Bedburg (Neue Mitte Bedburg) I.5.3 Lagerhalle Adolf-Silverberg-Straße Die Lagerhalle ist derzeit vermietet. Der Mietvertrag läuft noch bis zum 31.12.2014. I.5.4 Wohngebäude Lindenstraße 34 und altes Feuerwehrgerätehaus in der Gartenstraße - 19 - I.5.5 Wohnhaus Hauptstraße 24 Das Wohnhaus ist derzeit vermietet. Der Mietvertrag läuft auf unbestimmte Zeit mit der Möglichkeit der Kündigung aufgrund gesetzlicher Kündigungsfristen. I.5.6 Veräußerung der Wohnhäuser in der Butterstraße und Herderstraße I.5.7 Alte Schule Lipp I.5.8 Multihalle Kaster I.5.9 ggf. Jugendzentrum Burgundische Straße Die einzelnen bilanziellen Werte sind der nicht-öffentlichen Anlage zu entnehmen. I.6 Prüfung der alternativen Unterbringung von Wohnungslosen Das derzeit angemietete Objekt in der Kurt-Schumacher-Straße verursacht jährlich Kosten in Höhe von rd. 38.000 €. Die durchschnittlich in den letzten Jahren erzielten Erträge beliefen sich auf lediglich rd. 1.100 €. Da angemietete Gebäude ist für diese spezielle Aufgabe überdimensioniert. I.7 Zusammenlegung von Löschzügen zur Verringerung der Anzahl von Feuerwehrgerätehäusern Eine Möglichkeit der Haushaltskonsolidierung wäre eine Zusammenlegung von Löschzügen/-gruppen zur Verringerung der Anzahl der zu bewirtschaftenden Feuerwehrgerätehäuser und auch ggf. zur Verringerung des Fuhrparks. Aus der nicht-öffentlichen Anlage sind die geplanten Werte bzw. die bilanziellen Werte der Vermögensgegenstände ersichtlich. Der Entwurf des Brandschutzbedarfsplans wird voraussichtlich noch in diesem Jahr im Fachausschuss beraten. - 20 - II. Aufgabenkritik, Geschäftsprozessoptimierung, Einführung neuer Technologien II.1 Aufgabenkritik und Geschäftsprozessoptimierung; Personalbedarfsplanung Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz in der Aufgabenerfüllung zielen darauf ab, das Verhältnis zwischen Aufwand und Ertrag bzw. Input und Output der Leistungserstellung zu verbessern. Die kommunale Leistungserstellung ist personalintensiv, so dass die effizienzsteigernden Maßnahmen in der überwiegenden Zahl der Fälle auf eine unveränderte Aufgabenerfüllung mit geringerem Personaleinsatz abzielen. Bei der Neuausrichtung geht es um die Anpassung der Standards bei der Erbringung von Leistungen. Hierbei geht es nicht nur um das „wie“ (Steigerung der Effizienz), sondern auch um das „ob“. Der Bürger erhält weniger, seltener oder in geringerer Qualität von einem bestehenden Produkt bzw. einer bestehenden Leistung. Maßnahmen dieser Kategorien hinterlassen im Umsetzungsfalle einen spürbaren Wandel beim Dienstleistungsumfang einer Kommune. Der Erfolg dieser Konsolidierungsmaßnahme hängt mit dem zu realisierenden Einsparpotenzial bei den Personalaufwendungen zusammen. Die im Konsolidierungszeitraum zu realisierenden Personaleinsparungen werden später genauer beleuchtet. Die über die Reduzierung der Personalaufwendungen hinausgehenden Einsparungen werden zumindest für die Planung des bevorstehenden Zeitraumes nur schwer bezifferbar sein. Durch die politischen Gremien ist allerdings das grundsätzliche Vorgehen festzulegen. Die Grundlagenermittlung der vorgenannten Maßnahmen kann durch externe Unternehmen oder aber in Eigenregie erfolgen. Die Erhebung der Daten wird ohnehin die Bediensteten der Stadt Bedburg mehr oder weniger belasten. Eine Datenerhebung in Eigenregie könnte wie folgt aussehen: Flächendeckende Stellenbeschreibungen in allen Verwaltungsbereichen Auswertung und Bewertung der Stellen Erfassung der zu erledigenden Aufgaben Ermittlung von Fallzahlen Eine Beauftragung externer Beratungsunternehmen verursacht zunächst zusätzliche Kosten. II.2 Sukzessive Einführung von Elementen des Dokumentenmanagementsystems (DMS) II.2.1 Flächendeckende Einführung des DMS in der Finanzbuchhaltung bis zum 30.06.2013 Verbesserung der Prozesse und des Workflows bei der Bearbeitung von Eingangs- und Ausgangsrechnungen. Hierdurch werden die Organisationseinheiten entlastet, was sich bei der Untersuchung der Geschäftsprozesse positiv auswirken sollte. Die digitale Archivierung und Vernichtung der Papierbelege soll erst nach mindestens einjähriger Einführungsphase erfolgen, um die Revisionssicherheit in Gänze zu gewährleisten. Voraussetzung hierfür ist die Implementierung eines Archivsystems. Dies ist für das Haushaltsjahr 2013 geplant. II.2.2 Digitale Abwicklung aller Vergaben der Stadt Bedburg durch die zentrale Vergabestelle ab dem 01.01.2013 Nach anfänglichen Schwierigkeiten mit einem Verfahren wurden im Jahr 2012 insgesamt 32 Vergaben „manuell“ von der zentralen Vergabestelle abgewickelt. Der Einsatz eines elektronischen Verfahrens steht nun unmittelbar bevor, so dass der rechtssicheren Durchführung von Vergabeverfahren innerhalb eines elektronischen Workflows zum 01.01.2013 nichts mehr im Wege steht. - 21 - Auch hierdurch sollten sich neben der qualitativen Verbesserung von Vergabeverfahren auch die Geschäftsprozesse innerhalb der Verwaltung verbessern. II.2.3 Einführung in anderen Bereichen Beispielsweise sei hier aufgeführt, • der papierlose Sitzungsdienst • die Bearbeitung von Dienstreiseanträgen, Reisekostenabrechnung • Bearbeitung von Stundungsanträgen • Aufnahme von Anträgen aus dem Bereich der Grundbesitzabgaben II.3 Sonstige Einführung neuer Technologien bzw. Instrumente II.3.1 Digitalisierung von Bauakten Bereits im Haushaltsjahr 2012 war geplant, die Bauakten zu digitalisieren. Dies scheiterte leider an den personellen Ressourcen im Bereich der Bauaufsicht. II.3.2 Einrichtung einer digitalen „Steuerakte“ Im Laufe des Jahres 2013 ist geplant, die Vorbereitungen zur Implementierung einer digitalen Steuerakte zu treffen. Die Umsetzung sollte zum 01.01.2014 erfolgen. Dies führt zu Arbeitserleichterungen im Bereich der „Veranlagungsstelle“ (ehemals Steueramt). Ein weiterer Effekt wird im entfallenden Platzbedarf für die Aktenschränke gesehen. II.3.3 Mobile Erfassung der Leistungsstunden der Bauhofmitarbeiter/innen und automatisierte Übertragung der Daten in die Finanzbuchhaltung Durch die Nutzung eines anzuschaffenden Erweiterungsmoduls der Finanzsoftware infoma wären die Verwaltungsprozesse im Bereich des städtischen Bauhofes deutlich zu verbessern. Es würde eine professionelle Arbeitsumgebung geschaffen, die eine bessere Planung und Analyse der Arbeitsvorgänge ermöglicht. Für jede Kolonne würden zudem mobile Erfassungsgeräte angeschafft, die es ermöglichen • die Arbeitsaufträge elektronisch zu verteilen • die Arbeitsstunden elektronisch zu erfassen • beide Faktoren automatisiert (einschl. Plausibilitätsprüfung) in das System zu übernehmen Eine differenzierte Erfassung der Daten für Personal, Material und Hilfsmittel wäre möglich. Auch die Berechnung der Verrechnungssätze könnte differenziert erfolgen. Nicht nur bei der Verwaltung des Bauhofes, sondern auch in der weiteren Verarbeitung der Daten würden sich deutliche Verbesserungen der Geschäftsprozesse ergeben (Verrechnung, Personalabrechnung). Der Nachweis bei kontrollpflichtigen Tätigkeiten (z.B. Überprüfung von Kinderspielplätzen) würde erleichtert (GPS-Markierungen). Durch diese Maßnahme wäre auch der Empfehlung der GPA entsprochen, die eine verbesserte, elektronisch unterstützte „interne“ Kosten- und Leistungsrechnung im Bauhof fordert. - 22 - III. Erhöhung der Deckungsquote durch spezielle Entgelte im Sinne der §§ 3 Abs. 2 KAG und 77 Abs. 1 GO (Gebühren) III.1 Erhöhung der Elternbeiträge bei Kindertageseinrichtungen Eine über die in 2012 vorgenommene Erhöhung der Elternbeiträge hinausgehende Beitragssteigung soll unterbleiben. III.2 Vertretbare Erhebung von Entgelten für die Nutzung von Jugendfreizeiteinrichtungen Erhebung/Erhöhung von Teilnahmeentgelten für bestimmte Angebote III.3 Vertretbare Erhöhung der Gebühren für die Nutzung der OGS Durch den zuständigen Fachbereich ist eine entsprechende Prüfung vorzunehmen und zu den Haushaltsberatungen zur Verfügung zu stellen. III.4 Einführung von Nutzungsgebühren für Sportstätten III.4.1 Sportplätze Von einer Erhebung von Nutzungsgebühren sollte zunächst abgesehen werden. Allerdings sollten mehr Eigenleistungen von den nutzenden Vereinen erbracht werden. Als Beispiele könnten hier folgende Maßnahmen genannt werden: • • Pflege der Anlagen (wird tlw. schon gemacht) Verbrauchsmaterialien, wie z.B. Tornetze, werden durch die Vereine beschafft III.4.2 Sporthallen Der Verwaltungsaufwand für die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der Sporthallen durch Vereine ist relativ hoch. Dennoch sollte das Ziel sein, die Hallennutzungszeiten zu verringern, um Betriebskosten (insbesondere in den Wintermonaten) zu verringern. Die Nutzung könnte an eine Mindestteilnehmerzahl gekoppelt werden. Hierzu sollten Gespräche mit den Vereinen geführt werden, um die Hallennutzungszeiten zu verringern. III.5 Erhöhung der Entgelte für die Nutzung von Veranstaltungsstätten Es ist anzustreben, die direkt durch die Nutzung verursachten Kosten auf die Nutzer umzulegen. Hier sind mindestens folgende Kostenarten zu berücksichtigen: Energiekosten Reinigungskosten Verbrauchsmaterial Arbeitsstunden der städtischen Bediensteten (Bühnenaufbau etc.) III.6 Kulturelle Veranstaltungen Bei kulturellen Veranstaltungen (insbesondere im Schloss) übernehmen in der Regel städtische Bedienstete die Bewirtung der Gäste. Denkbar wäre, die Schlossgaststätte an einen privaten Betreiber für die im Schloss stattfindenden Veranstaltungen zu verpachten. Neben dem Effekt der Vermeidung von Überstunden der Bediensteten, könnte eventuell eine zusätzliche Einnahme erzielt werden. - 23 - III.7 Parkraumbewirtschaftung Zu untersuchen ist, wie eine Parkraumbewirtschaftung unter Ausschluss nur der reinen Wohngebiete flächendeckend umsetzbar ist, ohne die Ziele der Verbesserung Bedburgs als Wirtschaftsstandort zu gefährden. Von einer planeris chen Berücksichtigung wurde zunächst abgesehen. III.8 Erhöhung des Aufkommens an Verwaltungsgebühren Generell ist die Verwaltungsgebührensatzung auf bestehendes Konsolidierungspotential zu überprüfen. Die letzte Überarbeitung hat im Jahre 2007 stattgefunden. Lediglich im Bereich des Standesamtes wurden die Tarife kürzlich erhöht. Nach derzeitiger Einschätzung wird davon ausgegangen, dass Erhöhungsmöglichkeiten durchaus vorhanden und begründet sind. Im Laufe des Jahres 2013 wird eine Nachkalkulation der einzelnen Tarife vorgenommen. Planerisch werden nachfolgend aufgeführte Ansätze ab 2014 um 10% erhöht. Dies entspricht einer durchschnittliche jährlichen Gebührenerhöhung seit 2007 um ca. 1,4 %. 4311000 Verwaltungsgebühren 01111103 Liegenschaftsverwaltung 2013 2014 2014 2015 2015 2016 2016 Plan Plan +10% Plan +10% Plan +10% 4.000 4.000 4.400 4.000 4.400 4.000 4.400 01111402 Finanzen und Steuern 500 500 550 500 550 500 550 01111504 Zentrale Dienste 100 100 110 100 110 100 110 11.000 11.000 12.100 11.000 12.100 11.000 12.100 02122104 Gewerbewesen und Märkte 02122202 Angelegenheiten der öffentlichen Ordnung 19.000 19.000 20.900 19.000 20.900 19.000 20.900 02122203 Bürgerbüro 155.200 155.200 170.720 155.200 170.720 155.200 170.720 55.000 02122204 Standesamt 50.000 50.000 55.000 50.000 55.000 50.000 02126206 Brandschutz 2.000 2.000 2.200 2.000 2.200 2.000 2.200 09511106 Räumliche Planung und Entwicklung 2.000 2.000 2.200 2.000 2.200 2.000 2.200 110.000 110.000 121.000 110.000 121.000 110.000 121.000 10522227 Subjektbezogene Förderung von Wohnraum 10521107 Bauordnung 1.200 1.200 1.320 1.200 1.320 1.200 1.320 10523108 Denkmalschutz und -pflege 1.000 1.000 1.100 1.000 1.100 1.000 1.100 400 400 440 400 440 400 440 8.000 8.000 8.800 8.000 8.800 8.000 8.800 11537413 Abfallbeseitigung 12541111 Verkehrssicherung und -planung Summe Verwaltungsgebühren Ergbenisverbesserung 364.400 364.400 400.840 364.400 400.840 364.400 400.840 36.440 36.440 36.440 Die Anhebung der Verwaltungsgebühren um 10% ab dem Haushaltsjahr 2014 würde eine jährliche Ergebnisverbesserung in Höhe von rd. 36.500 Euro erreichen. - 24 - IV. Eingehen ertragssteigender wirtschaftlicher Beteiligungen IV.1 Beteiligung am Windpark auf der Königshovener Höhe Die Errichtung des Windparks auf der Königshovener Höhe soll zur Erwirtschaftung von Steuereinnahmen, aber auch durch die Beteiligung der Stadt zum Zwecke weiterer Ertragssteigerungen erfolgen. Aufgrund vorliegender Wirtschaftlichkeitsberechnungen kann mit folgenden Erträgen gerechnet werden: 2013 2014 2015 2016 -105.000 -263.000 716.000 791.000 Gewerbesteuer (gerundet) 0 200.000 792.000 785.000 Gewerbesteuer-Umlage (gerundet) 0 -29.000 -115.000 -114.000 Minderung Schlüsselzuweisungen (gerundet) 0 -144.000 -571.000 -565.000 -105.000 -236.000 822.000 897.000 2017 2018 2019 2020 Gesamtsumme Erträge ohne GewSt. (gerundet) Summe Gesamtsumme Erträge ohne GewSt. (gerundet) 868.000 947.000 1.025.000 1.104.000 Gewerbesteuer (gerundet) 778.000 771.000 763.000 756.000 Gewerbesteuer-Umlage (gerundet) -113.000 -112.000 -111.000 -110.000 Minderung Schlüsselzuweisungen (gerundet) -560.000 -555.000 -550.000 -544.000 Summe 973.000 1.051.000 1.127.000 1.206.000 2022 Gesamtsumme Erträge ohne GewSt. (gerundet) Gewerbesteuer (gerundet) 2023 Mittelwert 1.237.000 1.317.000 801.000 730.000 722.000 760.000 Gewerbesteuer-Umlage (gerundet) -106.000 -105.000 -110.000 Minderung Schlüsselzuweisungen (gerundet) -526.000 -520.000 -548.000 Summe 1.335.000 1.414.000 1.123.000 IV.2 Weitere städtische Unterstützung von und eventuelle Beteiligung an Projekten zur Förderung erneuerbarer Energien Es sollte geprüft werden, ob weitere Möglichkeiten bestehen. IV.3 Eventuelle Beteiligung an einer interkommunalen Netzgesellschaft Zu den wirtschaftlichen Auswirkungen lassen sich voraussichtlich bis Ende des Jahres konkrete Aussagen treffen. - 25 - V. Weitere Stärkung des bürgerschaftlichen und sozialen Engagements V.1 Übertragung von Grünflächen an Bürger und/oder Dorfgemeinschaften (Vereine) zwecks Pflege von kleinflächigen Straßenbegleitgrünflächen Zur Entlastung des Bauhofs hinsichtlich des Verzichtes auf Wiederbesetzung frei werdender Stellen sollten insbesondere die kleinflächigen Grünflächen reduziert werden. Alternativ könnte eine Reduzierung durch „Pflastern“ dieser Kleinflächen erfolgen. V.2 Vereinsförderung bzw. Förderung der Leistungserbringung von Vereinen Derzeit bezieht sich die Förderung auf die überwiegend kostenfreie Gestellung von Flächen und Gerätschaften, auf die Zuschussgewährung für geleistete Arbeiten sowie auf sonstige Zuschussgewährungen. Es ist vorstellbar, die Förderung ausschließlich auf die Jugendarbeit abzustellen. In Kombination mit der Struktur der Vereinsförderung könnten Hallenbelegungszeiten reduziert werden, um Energiekosten einzusparen (Koppelung der Zuschussgewährung an die durch den Verein verursachten Aufwendungen). VI. Wirtschaftsförderung VI.1 Ausweisung und Vermarktung Gewerbe- und Industrieflächen Die positiven Auswirkungen der Ausweisung von Industrie- und Gewerbeflächen im letzten Jahrzehnt ist an der Entwicklung der Gewerbesteuer sowie an der Entwicklung der Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in Bedburg erkennbar. Daher ist es für die Entwicklung Bedburgs als Wirtschafts- und Wohnort unabdingbar, Planungsrecht für die wenigen Möglichkeiten zur Ausweisung von Industrie- und Gewerbefllächen für die Ansiedlung mittlerer und größerer Betriebe zu schaffen. VI.1.1 Erweiterung des Industriegebietes "Mühlenerft" Durch die Erweiterung werden rd. 65.000 m² für die Ansiedlung von Unternehmen geschaffen. Wie wichtig die Ausweisung von Gewerbeflächen neben der Schaffung von Arbeitsplätzen ist, zeigt die Entwicklung der Gewerbesteuer. Die Gewerbesteuervorauszahlungen von sieben der TOP-10-Steuerzahler liegt deutlich über einem Jahreswert von 100.000 €. Unter den TOP 10 befinden sich 6 Betriebe im Industriegebiet Mühlenerft. In den TOP 30 befinden sich 10 Betriebe aus dem Gebiet. Derzeit bieten 24 Betriebe 658 Arbeitsplätze im Industriegebiet. VI.1.2 Vermarktung des Gewerbegebietes Bahnstraße, St.-Florian-Straße In diesem Gewerbegebiet steht ein Grundstück mit 3.828 m² für die Ansiedlung von Gewerbetreibenden zur Verfügung, das sich im Eigentum der Stadt Bedburg befindet. - 26 - VI.1.3 Vermarktung der übrigen Teilflächen der Gewerbegebiete Folgende Teilflächen sind noch vermarktbar: Gewerbegebiet Adolf-Silverberg-Straße • der Stadt Bedburg 18.095 m² (verteilt auf 7 Flurstücke) Industriegebiet Mühlenerft • Fläche insgesamt rd. 58.000 m² • davon im Eigentum der Stadt Bedburg 8.638 m² (verteilt auf 4 Flurstücke) Im Finanzplanungszeitraum 2013 bis 2018 könnte über die kontinuierliche Vermarktung der übrigen Teilflächen der Gewerbegebiete jährlich ein Ertrag in Höhe von rund 79.000 Euro bzw. jährlich eine Einzahlung in Höhe von rund 286.000 Euro realisiert werden. Weiterhin könnten hier Zinsen für Liquiditätskredite in Höhe von rund 11.500 Euro pro Jahr (insgesamt 69.000 Euro) eingespart werden. VII. Interkommunale Zusammenarbeit VII.1 Schaffung eines gemeinsamen Freizeitangebotes der Nordkreiskommunen im Bäderbereich Profilierung einzelner Standorte auf Nutzungsschwerpunkte und Nutzergruppen Die einzelnen Planwerte für die kommenden Planjahre stellen sich wie folgt dar: 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2013 2014 2015 2016 Plan Plan Plan Plan -5.000 -7.500 -7.600 -7.700 -64.000 -64.000 -64.000 -64.000 -3.250 -3.250 -3.250 -3.250 -60 -60 -60 -60 10 = Ordentliche Erträge -72.310 -74.810 -74.910 -75.010 11 - Personalaufwendungen 145.400 146.800 148.200 149.700 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 146.950 149.850 152.850 155.350 11.983 14.411 14.510 14.544 8.650 8.650 8.650 8.650 17 = Ordentliche Aufwendungen 312.983 319.711 324.210 328.244 18 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (=Zeilen 10 und 17) 240.673 244.901 249.300 253.234 22 =Ordentliches Jahresergebnis (=Zeilen 18 und 21) 240.673 244.901 249.300 253.234 26 = Jahresergebnis (=Zeilen 22 und 25) 240.673 244.901 249.300 253.234 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 07 + Sonstige ordentliche Erträge 14 - Bilanzielle Abschreibungen 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen - 27 - VIII. Personalmanagement Der Personalaufwand ist nach den Transferaufwendungen die zweitgrößte Aufwandsart im städtischen Haushalt. Die GPA hat u.a. in ihrem Vorbericht zur Prüfung der Haushaltswirtschaft ausgeführt, dass die Personalquote der „Kernverwaltung“ überdurchschnittlich ausgeprägt ist, was auf eine vergleichsweise höhere Stellenausstattung schließen lässt. Die gesamte Personalquote positioniert sich im interkommunalen Mittelwert. Zu berücksichtigen ist aber, dass beispielsweise die im mittleren Segment vergüteten Stellen der Bediensteten in Kindertagesstätten in Bedburg fehlen. Bei der Beratung der Anlage 2 des TOP 5 der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.10.2012 wurden u.a. Maßnahmen beschlossen, die Einfluss auf den Personaleinsatz bzw. den Personalbestand und somit auch auf die Personalaufwendungen haben. Durch Aufgabenkritik und Geschäftsprozeßoptimierungen sowie durch den Einsatz neuer Technologien ist auf sozialverträgliche Weise der Personalaufwand in den kommenden 10 Jahren zu reduzieren. Sowohl durch die Einführung einer Wiederbesetztungssperre als auch durch die Änderung der Dienstvereinbarung über die Gleitzeit einschließlich der Schließung der Rathäuser an Brückentagen zum Abbau von Überstunden und Resturlaubstagen soll im personellen Segment zur Haushaltskonsolidierung beigetragen werden. VIII.1 Einführung einer Stellenwiederbesetzungssperre Bereits im Haushaltsplan 2012 wurde eine Wiederbesetzungssperre für Stellen altersbedingt ausscheidender Bediensteter implementiert. Unter Punkt II der Anlage 2 der HFA-Sitzung vom 04.10.2012 – Aufgabenkritik und Geschäftsprozeßoptimierung sowie Nutzung neuer Technologien – wurde die Wiederbesetzungssperre ebenfalls wieder aufgeführt. In den einzelnen Organisationseinheiten werden mittel- und längerfristig in der nichtöffentlichen Anlage aufgeführte Stellen aufgrund von altersbedingtem Ausscheiden bzw. aufgrund von auslaufenden vertraglichen Befristungen frei. Bei den frei werdenden Stellen, die trotz Wiederbesetzungssperre aus dienstlichen Gründen nachbesetzt werden, ist generell zu prüfen, ob die Besetzung in der bisherigen Wertigkeit erfolgen muss. Darüber hinaus werden sich zwangsläufig Einsparungen bei der Nachbesetzung ergeben, da aufgrund des Alters der einzustellenden Personen in Zusammenhang mit der Tarifstruktur die Vergütung geringer sein wird. Nachbesetzungen sind grundsätzlich durch tariflich Beschäftigte vorzunehmen. Die einzelnen Vorschläge sind der nicht-öffentlichen Anlage zu entnehmen. Einsparpotenzial Stellenwiederbesetzungssperre Wie an den Ausführungen erkennbar ist, werden die spürbaren Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft erst mittel- bis langfristig eintreten. Folgende Potenziale sind bei der zuvor beschriebenen Umsetzung je Jahr zu erwarten: 2013 68 T€ 2014 2015 2016 2017 363 T€ 638 T€ 785 T€ 822 T€ 2018 1.040 T€ - 28 - 2019 1.172 T€ 2020 1.380 T€ 2021 1.458 T€ 2022 1.527 T€ 2023 1.582 T€ VIII.2 Reduzierung von Überstunden/nicht genommenem Urlaub Für am Jahresende bestehende Guthaben auf „Zeitkonten“ bzw. für nicht genommenen Urlaub sind lt. den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung aufwandsverursachende Rückstellungen zu bilden. Am 31.12.2011 wurden in der Bilanz folgende Werte ausgewiesen: Rückstellung für nicht genommenen Urlaub 201.100 € Rückstellung für Zeitguthaben 218.500 €. VIII.2.1 Schließung der Rathäuser sowie des Bauhofes an „Brückentagen“ Durch die Schließung der vorgenannten Einrichtungen an Brückentagen wird sich der Bestand der Urlaubstage bzw. der Zeitguthaben deutlich reduzieren. Selbstverständlich bedeutet dies eine Leistungseinschränkung für den Bürger, die aber durchaus als vertretbar anzusehen ist. An folgenden Tagen wäre eine Schließung vertretbar: • • • • • • • • • • Freitag Freitag, Freitag, Montag, Freitag, Montag, Dienstag, Freitag, Freitag, Freitag 10.05.2013 04.10.2013 27.12.2013 30.12.2013 20.06.2014 29.12.2014 30.12.2014 02.01.2015 15.05.2015 26.05.2016 (nach Christi Himmelfahrt) (nach Tag der Deutschen Einheit) (zwischen Weihnachten und Neujahr) (zwischen Weihnachten und Neujahr) (nach Fronleichnam) (zwischen Weihnachten und Neujahr) (zwischen Weihnachten und Neujahr) (Tag nach Neujahr) (nach Christi Himmelfahrt) (nach Fronleichnam) Es wird auf die separate Sitzungsvorlage hingewiesen. Einsparpotenzial 2012 - 35.000 € 2013 -50.000 € 2014 -40.000 € 2015 - 20.000 € 2016 -10.000 € Darüber hinaus sollten Effekte durch die Einergieeinsparung in den Wintermonaten und durch wegfallende Reinigungsleistungen (bei Fremdreinigung) entstehen. VIII.2.2 Neuregelung der Gleitzeit Die Dienstvereinbarung über die Gleitzeit ist dahingehend anzupassen, dass die Möglichkeiten zum Abbau von Zeitguthaben vergrößert werden (Anpassung von Kern- und Öffnungszeiten) dass Zeitguthaben ab einer Anzahl von mehr als 20 Stunden (bei einem Vollzeitbeschäftigten) vom Vorgesetzten „anzuordnen sind“ also im Vorfeld genehmigt werden müssen. Ziel ist es, hierdurch die Anzahl der Überstunden zu minimieren, um die Höhe der Rückstellungen sukzessive reduzieren zu können und darüber hinaus die Anzahl der ausgezahlten Überstunden zu reduzieren. - 29 - VIII.2.3 Kulturelle Veranstaltungen Bei kulturellen Veranstaltungen (insbesondere im Schloss) übernehmen in der Regel städtische Bedienstete die Bewirtung der Gäste. Dies gilt es in geeigneter Weise zu vermeiden. Ein Denkansatz wäre, die Schlossgaststätte an einen privaten Betreiber für die im Schloss stattfindenden Veranstaltungen zu verpachten. Neben dem Effekt der Vermeidung von Überstunden der Bediensteten könnte eventuell zusätzliche Einnahme erzielt werden. VIII.3 Konsequente Stundenaufzeichnung für investive Maßnahmen Hierbei handelt es sich um positive Einmaleffekte im Ergebnishaushalt und "negative" nachhaltige Auswirkung aufgrund der etwas höheren Abschreibung. Bereits bei der Haushaltsplanung sollte eine qualifizierte Schätzung erfolgen, um den "Konsolidierungseffekt" schon bei der Planung berücksichtigen zu können. Der Fachbereich IV wird aufgefordert, qualifizierte Schätzungen vorzunehmen und diese bis zur Erstellung des Entwurfs des Haushaltsplanes zu ermitteln. VIII.4 Erwerb von Finanzanlagen zur tatsächlichen Finanzierung der zukünftigen Pensionsverpflichtungen Die Pensionsrückstellung bestehen derzeit nur auf dem Papier. Es ist dringend erforderlich, zumindest für die jüngeren Beamten die Rückstellungen auch in Form von tatsächlichen Finanzanlagen aufzubauen, um mit den zukünftigen Pensionen nicht die kommenden Generationen belasten zu müssen. Hierzu wären zunächst aber Überschüsse in der Finanzrechnung erforderlich. IX. Vermeidung von Neuverschuldungen zur Senkung der Kapitalkosten Durch die laufende Verwaltungstätigkeit wird der zu leistende Kapitaldienst derzeit nicht erwirtschaftet. D.h., die Verschuldung nimmt kontinuierlich zu. Insbesondere solange diese Tatsache Bestand hat, muss die Vermeidung von Neuverschuldungen grundsätzlich angestrebt werden. Um weitere Investitionen leisten zu können, wären alternative Finanzierungsmittel zu generieren (z.B. durch die Veräußerung von nicht benötigten Vermögensgegenständen). Die Ausweisung neuer Kreditermächtigungen ist zu vermeiden. - 30 - X. Erhöhung bzw. Einführung von Steuern Die Erhöhung der Realsteuern sollte bereits im Haushaltsjahr 2013 dergestalt vollzogen werden, dass durch diese Maßnahme der Haushaltsausgleich im Jahr 2023 planerisch erreicht wird. Die Steuererhöhung sollte mit der Maßgabe erfolgen, dass Haushaltsverbesserungen durch alternative Konsolidierungsmaßnahmen sofort zu einer Senkung der Hebesätze führen. X.1 Grundsteuer A (Hebesatz derzeit 300 v.H.) Eine Erhöhung des Hebesatzes um 10 Prozentpunkte bedeutet einen Mehrertrag in Höhe von rd. 6.700 €. Die Grundsteuer A wird von rd. 700 Abgabepflichtigen geleistet. Zur Erreichung des Konsolidierungszieles sollte der Hebesatz der Grundsteuer A ab dem Haushaltsjahr 2013 auf 450 v.H. festgesetzt werden. 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 103.000 103.000 103.000 103.000 104.400 105.700 107.900 110.100 112.200 114.200 116.200 X.2 Grundsteuer B (Hebesatz derzeit 475 v.H.) Eine Erhöhung des Hebesatzes um 10 Prozentpunkte bedeutet einen Mehrertrag in Höhe von rd. 80.000 €. Die Grundsteuer B wird von rd. 8.500 Abgabepflichtigen geleistet. Zur Erreichung des Konsolidierungszieles sollte der Hebesatz der Grundsteuer B ab dem Haushaltsjahr 2013 auf 600 v.H. festgesetzt werden. 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 1.024.000 1.029.000 1.034.000 1.039.000 1.063.600 1.088.100 1.112.500 1.137.700 1.163.700 1.190.500 1.217.900 X.3 Gewerbesteuer (Hebesatz derzeit 475 v.H.) Eine Erhöhung des Hebesatzes um 10 Prozentpunkte bedeutet bezogen auf die Vorauszahlungen einen Mehrertrag in Höhe von rd. 80.000 €. Die Gewerbesteuerlast wird zu 67% von 30 Betrieben getragen. Insgesamt leisten rd. 330 Betriebe Gewerbesteuer. Zur Erreichung des Konsolidierungszieles sollte der Hebesatz der Gewerbesteuer ab dem Haushaltsjahr 2013 auf 525 v.H. festgesetzt werden. 2013 526.000 2014 547.000 2015 579.000 2016 611.000 2017 624.200 2018 638.400 2019 653.500 2020 668.400 2021 684.000 2022 699.300 2023 715.200 X.4 Vergnügungssteuer Die Vergnügungssteuer wurde im Jahr 2012 bereits erhöht. X.5 Einführung einer Zweitwohnungssteuer Zum 31.05.2012 haben insgesamt 738 Einwohner einen Nebenwohnsitz in Bedburg angemeldet. Viele Kommunen nutzen die Erhebung der Zweitwohnungssteuer zur Bereinigung des Melderegisters und der Generierung von zusätzlichen finanziellen Mitteln. In NordrheinWestfalen haben zahlreiche Städte und Gemeinden – vorrangig auch die Großstädte – Satzungen für die Erhebung der sogenannten Zweitwohnungssteuer erlassen. Bekanntestes Beispiel in der Region ist die Stadt Grevenbroich. - 31 - Für die Erhebung der Zweitwohnungssteuer sind zwei differenzierte Berechnungsmethoden, Variante I (Muster Städte- und Gemeindebund NRW) und Variante II (Stadt Grevenbroich), bekannt. Bei Variante I wird die Zweitwohnungssteuer anhand der Bruttokaltmiete – Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW – berechnet. Der Steuermessbetrag ist die jeweilige Bruttokaltmiete. Die Bruttokaltmiete wird im weiteren Verfahren – analog der Berechnung und Festsetzung der Grundsteuern A und B und der Gewerbesteuer – mit einem festzulegenden Steuersatz (Hebesatz) multipliziert. Bei Variante II wird die Zweitwohnungssteuer anhand der jeweiligen Wohnfläche errechnet (Beispiel Stadt Grevenbroich). Es wird laut hier bekannter Satzung eine Staffelung mit einem Steuerbetrag je QM-Fläche festgelegt. Je nach Variante und Höhe des Hebesatzes bzw. des Steuerbetrages je QM-Fläche sind Erträge in Höhe von rd. 9.000 Euro bis 35.000 Euro jährlich zu erwarten. Zusätzliche Personal- und Sachaufwendungen in Höhe von 3.000 Euro würden anfallen. Einmalig würden Kosten im Rahmen der Einführung von rd. 2.500 Euro anfallen (siehe auch hierzu die Sitzungsvorlage WP8-132/2012 zu TOP2 der Sondersitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.07.2012). X.6 Einrichtung gebundener Ganztagsschulen Die Einrichtung gebundener Ganztagsschulen würde nach der derzeitigen Strukturierung des Finanzausgleichs voraussichtlich zu deutlichen Mehrerträgen bei den Schlüsselzuweisungen führen. Es ist zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen die Einrichtung gebundener Ganztagsschulen möglich ist. - 32 -