Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Entwicklung der Tennisanlage Kaster hier: Beratung über eine mögliche Verlagerung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
35 kB
Datum
20.11.2012
Erstellt
14.11.12, 18:03
Aktualisiert
14.11.12, 18:03
Beschlussvorlage (Entwicklung der Tennisanlage Kaster
hier: Beratung über eine mögliche Verlagerung) Beschlussvorlage (Entwicklung der Tennisanlage Kaster
hier: Beratung über eine mögliche Verlagerung) Beschlussvorlage (Entwicklung der Tennisanlage Kaster
hier: Beratung über eine mögliche Verlagerung) Beschlussvorlage (Entwicklung der Tennisanlage Kaster
hier: Beratung über eine mögliche Verlagerung)

öffnen download melden Dateigröße: 35 kB

Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP8243/2012 Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: 60 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Stadtentwicklungsausschuss Abstimmungsergebnis: 20.11.2012 Betreff: Entwicklung der Tennisanlage Kaster hier: Beratung über eine mögliche Verlagerung Beschlussvorschlag: Wegen der grundsätzlichen Bedeutung insbesondere i. V. m. der Thematik „Haushaltskonsolidierung“ verweist der Stadtentwicklungsausschuss den TOP zur abschließenden Beschlussfassung in den HFA. Dabei bittet der Stadtentwicklungsausschuss folgendes Meinungsbild zu berücksichtigen: STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Verwaltung liegt ein Schreiben des Tennisvereins TC Kaster bzgl. des Standorts der Tennisanlage Kaster vor (siehe Anlage). Hierin bittet der Tennisverein zur Erlangung einer langfristigen Planungssicherheit um eine Aussage der politischen Gremien hinsichtlich der möglichen Verlagerung der Tennisanlage. Der Rahmenplan Kaster sowie der derzeitige dazugehörige Bebauungsplanentwurf sieht neben der Überplanung des Parkplatzes vor der Tennishalle unter anderem auch eine Überplanung der städtischen Tennisplatzanlage, der Multihalle sowie der zwischen den Tennisplätzen und dem Sportplatz „Am Tiergarten“ gelegenen Ackerfläche zu Wohnzwecken vor. Generell ist eine Realisierung der Wohnnutzung in Stufen machbar. Dabei würde in einem ersten Bauabschnitt zunächst der Parkplatz vor der Tennishalle überbaut werden, um daran anschließend in einem zweiten Bauabschnitt die Flächen der Tennisanlage sowie der dahinter liegenden Ackerfläche zu vermarkten. Somit kann bedarfsgerecht eine zusätzliche Wohnnutzung in Kaster-Zentrum zur Stärkung des zentralen Versorgungsbereichs als wesentlicher Inhalt des Rahmenplans Kaster erreicht werden. Zur Realisierung des zweiten Bauabschnittes ist eine vorherige Verlagerung der Tennisplätze erforderlich. Als mögliche Standorte sind Flächen im Bereich des Kasterer Ackers oder nördlich des Friedhofes Kaster / westlich des Klärbeckens denkbar. Die schrittweise Realisation der Wohnbebauung und damit verbunden die Verlagerung der Tennisanlage hat verschiedene Auswirkungen zur Folge. So müssen zur Realisierung des ersten Bauabschnitts die Immissionsanforderungen, die sich aus einem (zeitweisen) Nebeneinander von Wohnen und Tennisanlage ergeben, erfüllt sein. Dies ist nach überschlägiger Prüfung des Lärmgutachters voraussichtlich nur mit geringen Einschränkungen des Spielbetriebes verbunden (nur der südliche Tennisplatz könnte zu besonderen Ruhezeiten (Sonntag nachmittags, werktags von 6-8 Uhr und 20-22 Uhr) nicht genutzt werden). Der Rückbau und die Verlagerung der Tennisanlage sind mit Kosten verbunden. Diese wurden durch das Ingenieurbüro Fischer Consult, Rheinbach auf der Grundlage eines Grobkonzeptes mit ca. 1,1 Mio Euro veranschlagt. Hierin sind die Kosten für den Rückbau der vorhandenen Tennisanlage sowie der Neubau von sieben Plätzen inkl. ausreichend großem Clubheim sowie die externe und interne Erschließung enthalten. Der Rückbau der Multihalle wurde durch den FB IV überschlägig mit ca. 250.000 € veranschlagt, wobei hier noch Unsicherheiten bzgl. einer möglichen Altlastenentsorgung sowie der Außenfassade zur Tennishalle bestehen. Die Erschließungskosten für den zweiten Bauabschnitt liegen bei knapp 1,4 Mio. €. Diese setzen sich zusammen aus ca. 600.000 € für Straßenbau, ca. 550.000 € für die Entwässerung und ca. 220.000 € für einen Lärmschutzanlage zum Sportplatz „Am Tiergarten“. Es sind Verkaufserlöse in Höhe von etwa 2,5 Mio € (15.900 qm * 160,00 €/qm) für den Bereich der Tennisplätze sowie der benachbarten Ackerfläche zu erwarten. Gemäß § 90 Abs. 3 GO darf die Gemeinde Vermögensgegenstände, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben in absehbarer Zeit nicht braucht, veräußern. Nach § 43 Abs. 3 GemHVO (zuletzt geändert durch Artikel 7 Nr. 19b des 1. NKFWeiterentwicklungsgesetz - NKFWG vom 18.09.2012), sind Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung von Vermögensgegenständen nach § 90 Abs. 3 GO unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen. Die Verrechnungen sind im Anhang zu erläutern. Dies bedeutet, dass aus der Veräußerung von Anlagevermögen weder positive noch negative Effekte auf den Jahresabschluss des entsprechenden Haushaltsjahres mehr zu erwarten sind. Beschlussvorlage WP8-243/2012 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Gemäß § 33 Abs. 1 Satz 2 GemHVO sind als Anlagevermögen nur Gegenstände auszuweisen, die dazu bestimmt sind, dauernd der Aufgabenerfüllung der Gemeinde zu dienen. Dies wiederum bedeutet, dass nicht zur Aufgabenerfüllung notwendiges Vermögen grundsätzlich ins Umlaufvermögen umzubuchen wäre. Bei einer dann erfolgenden Veräußerung würden wieder Beoder Entlastungen des Jahresabschlusses, abhängig davon, ob über oder unter Bilanzwert veräußert wird, erfolgen. Wegen noch bestehender Unsicherheiten in der Anwendung der neuen Rechtslage erfolgt zur Zeit eine Klärung unter Beteiligung des Städte- und Gemeindebundes NW. Insgesamt ist zu beachten, dass es sich bei den Kostenberechnungen um vorläufige, jedoch aufgrund der Planung hinreichend genaue Berechnungen handelt. Die Erschließungs- und Rückbaukosten sind vor Vermarktung der Grundstücke zudem vorzufinanzieren, so dass sich ebenfalls ein vom Vermarktungszeitraum abhängiger Zinsaufwand ergibt. Sollte zunächst von einer Bebauung dieser Bereiche und damit einer Verlagerung der Tennisplätze abgesehen werden, sind folgende Punkte in die Überlegungen einzubeziehen: ƒ ƒ ƒ Zentrale Punkte des Rahmenplans Kaster können auch ohne die Verlagerung der Tennisplätze umgesetzt werden (Stärkung des Zentrums Kaster durch zusätzliche Wohnbebauung in fußläufiger Entfernung, Schließung der städtebaulichen Lücke zwischen ehemaliger Bahnlinie und Stresemannstraße zur Schaffung von Urbanität in Kaster-Zentrum). Sollte mittelfristig für den Bereich der im Privatbesitz befindlichen Tennishalle eine Nachnutzung notwendig werden, können diese Flächen in der Planung mit berücksichtigt werden. Bei einer Konzentration der Sportanlagen im Stadtgebiet und damit einhergehend eventueller Aufgabe des Sportplatzes „Am Tiergarten“ könnte bei späterer Wohnbebauung der angrenzenden Bereiche auf Lärmschutzmaßnahmen verzichtet werden. Ein derzeitiger Verzicht auf eine Verlagerung der Tennisanlage würde zur Anpassung der Planung im Bebauungsplan führen. Eine spätere Überplanung verbunden mit einer Verlagerung wäre jedoch grundsätzlich weiterhin möglich. Je nach Entscheidung sind die Haushaltsansätze bzgl. der Vermarktung, Erschließungskosten sowie Verlagerung im Haushaltsentwurf zu berücksichtigen. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Die Stärkung des zentralen Versorgungsbereichs Kaster trägt zu einer langfristigen Sicherung der Versorgungs- und Angebotsstruktur im Einzelhandel in Bedburg-Kaster bei. Hierdurch wird eine wohnortnahe Versorgung sichergestellt, wodurch Kaster als Wohnstandort attraktiv bleibt. Beschlussvorlage WP8-243/2012 Seite 3 STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: Bedburg, den 13.11.2012 ----------------------------------Rainer Köster ----------------------------------Jürgen Schmeier stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter gesehen: ----------------------------------Herbert Baum ----------------------------------Gunnar Koerdt Stadtkämmerer Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-243/2012 Seite 4