Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
92 kB
Datum
15.11.2011
Erstellt
18.11.11, 13:03
Aktualisiert
18.11.11, 13:03
Stichworte
Inhalt der Datei
NIEDERSCHRIFT
über die 12. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 15.11.2011
Mitgliederzahl:
18
Vorsitzender:
Schnitzler, Josef
Anwesend sind:
a) die stimmberechtigten
Ausschussmitglieder:
1. Böcking, Paul
2. Boos, Thorsten
3. Braks, Egbert
4. Breuer, Adolf, vertritt
Servatius, Stephan
5. Burmester, Wolfgang
6. Eßer, Ingo
7. Heidbüchel, Rolf
8. Hohn, Astrid
9. Jansen, Wilfried, vertritt
Ackers, Heinz Albert
10. Lörken, Franz
11. Dr. Meurer, Erik, vertritt
Weikum, Robert
12. Schmitz, Hermann-Josef,
vertritt Weiler, Martin
13. Schnitzler, Josef
14. Schroeteler, Rolf
15. Stoffels, Manfred
16. Wienands, Werner
17. Winter, Heinrich, vertritt
Macherey, Peter
b) von der Verwaltung:
1. GVD Stolz,
2. GOVR Schmühl,
3. GA Linden.
Es fehlen
a) entschuldigt:
Ackers, Elfriede
Ackers, Heinz Albert
Macherey, Peter
Servatius, Stephan
Weiler, Martin
b) unentschuldigt:
Weikum, Robert
Kreuzau, den 15.11.2011
Tagungsort:
Rathaus Kreuzau, großer
Sitzungssaal
Beginn der Sitzung: 17:00 Uhr
Ende der Sitzung:
20:05 Uhr
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr
Schnitzler fest, dass zur heutigen Sitzung
form- und fristgerecht eingeladen ist.
Zu TOP 3 teilt er mit, dass auch die
Eingangstreppe zur Grundschule Kreuzau
zusätzlich besichtigt wird und fragt an, ob
weitere
Änderungsoder
Ergänzungswünsche
zur
Tagesordnung
gestellt werden.
Auf Wunsch von Ausschussmitglied Lörken
besteht
Einvernehmen,
auch
eine
Ortsbesichtigung zu TOP 4 durchzuführen.
Auf weitere Nachfrage von Herrn Schnitzler
werden keine weiteren Änderungs- oder
Ergänzungswünsche
zur
Tagesordnung
gestellt.
Daraufhin führt der Ausschuss zu TOP 3 und
4 die Ortsbesichtigungen durch. Die Sitzung
wird danach um 19.05 Uhr im Sitzungssaal
des Rathauses fortgeführt.
Der Übersichtlichkeit halber werden die
Ortsbesichtigungen bei den jeweiligen
Tagesordnungspunkten mit protokolliert.
-2-
TAGESORDNUNG:
A.
Öffentliche Sitzung
1.
Mitteilungen
2.
Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen
2.1
Allgemeine Sachstandsinformationen
3.
Besichtigung fertiggestellter Baumaßnahmen in den Ortsteilen Üdingen, Obermaubach
und Winden
4.
3. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. O 2, Ortsteil Obermaubach,
Rinnebachstraße, im Bereich des Grundstückes Gemarkung ObermaubachSchlagstein, Flur 6, Parzelle Nr. 25/1;
hier:
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, Zustimmung zum
Planentwurf und Beschlussfassung zur Durchführung der Offenlage
Vorlage: 49/2011
5.
Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. F 13, Ortsteil Stockheim,
"Gartenbaubetrieb Schaar"
Vorlage: 50/2011
6.
Antrag auf Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau
zum Zwecke der Errichtung von Windenergieanlagen in den Ortsteilen Stockheim und
Thum;
hier:
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB zur 33. Änderung des FNP
Vorlage: 39/2011
7.
Anfragen
B.
Nichtöffentliche Sitzung
8.
Mitteilungen
9.
Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen
9.1
Allgemeine Sachstandsinformationen
10.
Anfragen
-3A. Öffentliche Sitzung
1.
Mitteilungen
Schriftliche Mitteilungen liegen nicht vor.
2.
Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen
2.1
Allgemeine Sachstandsinformationen
Zu den in der Sitzung schriftlich vorgelegten und dieser Niederschrift als Anlage beigefügten
Sachstandsinformationen zu Anträgen und zur Ausführung von Beschlüssen teilt Herr Schmühl
bezüglich der Vorlagen-Nr. 43/2009 mit, dass der Auftrag zum Bau des Rückhaltebeckens
Wiesenbach inzwischen erteilt wurde.
Außerdem wurden zu den geplanten Rückhaltebecken Boich und Thum Planungsaufträge
vergeben.
Bezüglich der Steigerung der Attraktivität des Ortskerns des Zentralortes der Gemeinde Kreuzau
teilt er noch mit, dass ein Student der RWTH Aachen zurzeit eine entsprechende Diplomarbeit
erstellt.
3.
Besichtigung fertiggestellter Baumaßnahmen in den Ortsteilen Üdingen,
Obermaubach und Winden
Die Ausschussmitglieder machen sich vor Ort ein Bild von den zwischenzeitlich abgeschlossenen
Baumaßnahmen an der Kita Üdingen, dem Feuerwehrgerätehaus Üdingen, der Kita
Obermaubach und der Toilettenanlage an der Grundschule Winden. Sie bewerten die
durchgeführten Maßnahmen positiv und dem jeweiligen Zweck dienend als überaus gelungen.
Bei der zusätzlichen Ortsbesichtigung an der Grundschule Kreuzau wird nach Erläuterungen
durch die Verwaltung festgestellt, dass die beidseitigen Treppengeländer und die seitlichen
Mauerabdeckungen, in die Treppengeländer eingelassen sind, keine vernünftige Instandsetzung
mehr zulassen. Da diese insofern einschließlich der unter der Abdeckung befindlichen Mauern
erneuert werden müssen, wird es voraussichtlich erforderlich, auch eine Erneuerung der
Treppenstufen vorzunehmen, sodass es sich empfiehlt, die Treppe insgesamt zu erneuern.
Seitens der Verwaltung ist vorgesehen, hierfür Haushaltsmittel in Höhe von 25.000,00 € in 2012
zu veranschlagen. Sofern seitens des Bauausschusses keine Bedenken bestehen, würden die
Arbeiten sinnvollerweise in den Osterferien durchgeführt, sodass nunmehr bereits dafür die
Vorbereitungen (Planung, Ausschreibung) getroffen werden könnten. Hiergegen bestehen seitens
der Ausschussmitglieder keine Bedenken.
Anschließend besichtigen die Ausschussmitglieder noch einen inzwischen relativ morschen
Stützbalken der Pausenhalle auf dem Schulhof der GS Kreuzau, der aus Sicherheitsgründen
erneuert werden muss. Ob zukünftig auch andere Balken ausgetauscht werden müssen, bleibt
abzuwarten. Die mit dem Austausch des Balkens verbundenen Kosten belaufen sich auf ca.
4.500,00 €.
-44.
3. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. O 2, Ortsteil Obermaubach,
Rinnebachstraße, im Bereich des Grundstückes Gemarkung ObermaubachSchlagstein, Flur 6, Parzelle Nr. 25/1;
hier:
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, Zustimmung zum
Planentwurf und Beschlussfassung zur Durchführung der Offenlage
Vorlage: 49/2011
Aufgrund der durchgeführten Ortsbesichtigung wird der Beschlussvorschlag der Verwaltung wie
folgt erweitert:
- Festlegung einer maximalen Firsthöhe, die von der Verwaltung noch ermittelt wird.
- Der Wirtschaftsweg wird bis zu einer örtlich vorhandenen Garage als öffentliche Verkehrsfläche
dargestellt.
Beschlussvorschlag:
1.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. O 2, Ortsteil Obermaubach, Grundstück
Gemarkung Obermaubach-Schlagstein, Flur 6, Parzelle Nr. 25/1, 3. Änderung, wird gemäß
§ 2 (1) BauGB beschlossen.
Die Änderung beinhaltet folgende Ausweisungen:
-
Ausweisung einer überbaubaren Fläche in einer Größenordnung von 20 m Breite und 16 m
Tiefe.
WA-Gebiet, 2-geschossig, offene Bauweise, max. FH …
maximale Grundfläche 140 qm ohne Nebenanlagen, GFZ 0,8, maximal 2 Wohneinheiten, geneigtes Dach zwingend vorgeschrieben, mindestens 17 °.
Der Wirtschaftsweg wird bis zu einer örtlich vorhandenen Garage als öffentliche
Verkehrsfläche dargestellt.
2.
Das Bauleitverfahren wird in Anwendung des § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren
durchgeführt.
3.
Die Verwaltung wird ermächtigt, in Anwendung des § 13 Abs. 2 Satz 2 BauGB die
Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Beratungsergebnis:
5.
15 Stimmen dafür, 2 dagegen, 0 Enthaltungen
Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. F 13, Ortsteil
Stockheim, "Gartenbaubetrieb Schaar"
Vorlage: 50/2011
Herr Schmühl teilt zunächst mit, dass der Umweltausschuss in seiner Sitzung am 10.11.2011 dem
Verwaltungsvorschlag einstimmig gefolgt ist. Er erläutert anschließend ausführlich anhand eines
vorliegenden Planes den vorhabenbezogenen Bebauungsplan und teilt mit, dass der östlich im
Bebauungsplangebiet liegende Wirtschaftsweg zu Lasten des Grundstückes Schaar um zwei
Meter breiter ausgewiesen wird, und zwar für einen späteren Ausbau im Hinblick auf eine
eventuelle Erweiterung des interkommunalen Gewerbegebietes.
Beschlussvorschlag:
1.
Dem Antrag des Gartenbaubetriebes Schaar auf Abschluss eines Vorhaben- und
Erschließungsplanes gemäß § 12 BauGB wird stattgegeben.
-52.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. F 13, Ortsteil Stockheim,
„Gartenbaubetrieb Schaar“, wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Das Plangebiet umfasst das Grundstück Gemarkung Stockheim, Flur 14, Parzelle 593
sowie den vorbei führenden Wirtschaftsweg Gemarkung Stockheim, Flur 14, Parzelle 592.
Es erfolgt eine Ausweisung als Gewerbegebiet.
3.
Dem vorliegenden Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird zugestimmt.
4
Die Verwaltung wird ermächtigt, die Verfahren gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB
durchzuführen.
Beratungsergebnis:
6.
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Antrag auf Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Kreuzau zum Zwecke der Errichtung von Windenergieanlagen in den Ortsteilen
Stockheim und Thum;
hier:
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB zur 33. Änderung des FNP
Vorlage: 39/2011
Herr Schmühl teilt mit, dass der Umweltausschuss in seiner Sitzung am 14.09.2011 den
Beschlussvorschlag der Verwaltung bei fünf Enthaltungen einstimmig geändert hat. Den
geänderten Beschlussvorschlag trägt er vor.
Ausschussmitglied Eßer zeigt sich grundsätzlich mit dem beabsichtigten planungsrechtlichen
Vorgehen einverstanden, legt jedoch Wert darauf, dass damit nicht impliziert sei, dass der jetzige
Antragsteller später auch als alleiniger Pächter auf in Frage kommenden Flächen feststeht und
Windenergieanlagen errichtet. Darüber müsse zu gegebener Zeit beraten und entschieden
werden. Er plädiert zudem dafür, dass im Amtsblatt die Bürger frühzeitig darüber informiert
werden, welche Gründe für eine Flächennutzungsplanänderung bestehen.
Ausschussmitglied Heidbüchel schließt sich dieser Meinung auch vor dem Hintergrund an, im
Amtsblatt auch darüber zu informieren, dass mit dem vorgesehenen Weg keine Negativplanung
verbunden sei und bittet darum, auch die anderen bekannten Anbieter fairerweise zu informieren.
Ausschussmitglied Hohn begrüßt ebenfalls die beabsichtigte Vorgehensweise und wünscht sich
eine möglichst zügige weitere Durchführung.
Abschließend wird der geänderte Beschlussvorschlag
Ausschussvorsitzenden zur Abstimmung gestellt.
des
Umweltausschusses
vom
Beschlussvorschlag:
1.
Dem Antrag der REA GmbH, Düren, auf Erstellung
Flächennutzungsplanes Windenergie wird stattgegeben.
2.
Die Verwaltung wird ermächtigt, mit der REA GmbH einen städtebaulichen Vertrag gem. § 11
BauGB zur Absicherung der Planungskosten zu schließen.
3.
Die Aufstellung der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau - zur
Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen - wird gemäß § 2 (1) BauGB
beschlossen.
Beratungsergebnis:
des
16 Stimmen dafür, 0 dagegen, 1 Enthaltungen
fachlichen
Teils
des
-67.
Anfragen
1.
Anfrage des Ausschussmitgliedes Böcking:
Wurde der im Bebauungsplan E 23, „Friedenau“, vorgesehene Fußweg zur Kreuzstraße
schon angelegt?
Dieses wird seitens der Verwaltung bejaht.
2.
Anfrage des Ausschussmitgliedes Burmester:
Ist der Verwaltung bekannt, dass im Bereich des Brunnens in Kreuzau Pflastersteine
lose sind?
Die Verwaltung sagt eine kurzfristige Überprüfung und Instandsetzung zu.
3.
Anfrage des Ausschussmitgliedes Heidbüchel:
Besteht die Möglichkeit, das bestehende Straßenbeleuchtungsnetz auf LED Technik
umzurüsten?
Herr Schmühl führt dazu aus, dass der derzeitige Vertrag mit dem RWE in 2013
ausläuft. Seitens der Verwaltung ist vorgesehen, dieses Thema bei den
Vertragsverhandlungen mit dem zukünftigen Konzessionsträger auf jeden Fall ins
Gespräch zu bringen.
B. Nichtöffentliche Sitzung