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Öffentliche Niederschrift (Bau- und Planungsausschuss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
92 kB
Datum
15.11.2011
Erstellt
18.11.11, 13:03
Aktualisiert
18.11.11, 13:03
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Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die 12. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 15.11.2011 Mitgliederzahl: 18 Vorsitzender: Schnitzler, Josef Anwesend sind: a) die stimmberechtigten Ausschussmitglieder: 1. Böcking, Paul 2. Boos, Thorsten 3. Braks, Egbert 4. Breuer, Adolf, vertritt Servatius, Stephan 5. Burmester, Wolfgang 6. Eßer, Ingo 7. Heidbüchel, Rolf 8. Hohn, Astrid 9. Jansen, Wilfried, vertritt Ackers, Heinz Albert 10. Lörken, Franz 11. Dr. Meurer, Erik, vertritt Weikum, Robert 12. Schmitz, Hermann-Josef, vertritt Weiler, Martin 13. Schnitzler, Josef 14. Schroeteler, Rolf 15. Stoffels, Manfred 16. Wienands, Werner 17. Winter, Heinrich, vertritt Macherey, Peter b) von der Verwaltung: 1. GVD Stolz, 2. GOVR Schmühl, 3. GA Linden. Es fehlen a) entschuldigt: Ackers, Elfriede Ackers, Heinz Albert Macherey, Peter Servatius, Stephan Weiler, Martin b) unentschuldigt: Weikum, Robert Kreuzau, den 15.11.2011 Tagungsort: Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal Beginn der Sitzung: 17:00 Uhr Ende der Sitzung: 20:05 Uhr Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Schnitzler fest, dass zur heutigen Sitzung form- und fristgerecht eingeladen ist. Zu TOP 3 teilt er mit, dass auch die Eingangstreppe zur Grundschule Kreuzau zusätzlich besichtigt wird und fragt an, ob weitere Änderungsoder Ergänzungswünsche zur Tagesordnung gestellt werden. Auf Wunsch von Ausschussmitglied Lörken besteht Einvernehmen, auch eine Ortsbesichtigung zu TOP 4 durchzuführen. Auf weitere Nachfrage von Herrn Schnitzler werden keine weiteren Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur Tagesordnung gestellt. Daraufhin führt der Ausschuss zu TOP 3 und 4 die Ortsbesichtigungen durch. Die Sitzung wird danach um 19.05 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses fortgeführt. Der Übersichtlichkeit halber werden die Ortsbesichtigungen bei den jeweiligen Tagesordnungspunkten mit protokolliert. -2- TAGESORDNUNG: A. Öffentliche Sitzung 1. Mitteilungen 2. Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen 2.1 Allgemeine Sachstandsinformationen 3. Besichtigung fertiggestellter Baumaßnahmen in den Ortsteilen Üdingen, Obermaubach und Winden 4. 3. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. O 2, Ortsteil Obermaubach, Rinnebachstraße, im Bereich des Grundstückes Gemarkung ObermaubachSchlagstein, Flur 6, Parzelle Nr. 25/1; hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, Zustimmung zum Planentwurf und Beschlussfassung zur Durchführung der Offenlage Vorlage: 49/2011 5. Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. F 13, Ortsteil Stockheim, "Gartenbaubetrieb Schaar" Vorlage: 50/2011 6. Antrag auf Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau zum Zwecke der Errichtung von Windenergieanlagen in den Ortsteilen Stockheim und Thum; hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB zur 33. Änderung des FNP Vorlage: 39/2011 7. Anfragen B. Nichtöffentliche Sitzung 8. Mitteilungen 9. Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen 9.1 Allgemeine Sachstandsinformationen 10. Anfragen -3A. Öffentliche Sitzung 1. Mitteilungen Schriftliche Mitteilungen liegen nicht vor. 2. Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen 2.1 Allgemeine Sachstandsinformationen Zu den in der Sitzung schriftlich vorgelegten und dieser Niederschrift als Anlage beigefügten Sachstandsinformationen zu Anträgen und zur Ausführung von Beschlüssen teilt Herr Schmühl bezüglich der Vorlagen-Nr. 43/2009 mit, dass der Auftrag zum Bau des Rückhaltebeckens Wiesenbach inzwischen erteilt wurde. Außerdem wurden zu den geplanten Rückhaltebecken Boich und Thum Planungsaufträge vergeben. Bezüglich der Steigerung der Attraktivität des Ortskerns des Zentralortes der Gemeinde Kreuzau teilt er noch mit, dass ein Student der RWTH Aachen zurzeit eine entsprechende Diplomarbeit erstellt. 3. Besichtigung fertiggestellter Baumaßnahmen in den Ortsteilen Üdingen, Obermaubach und Winden Die Ausschussmitglieder machen sich vor Ort ein Bild von den zwischenzeitlich abgeschlossenen Baumaßnahmen an der Kita Üdingen, dem Feuerwehrgerätehaus Üdingen, der Kita Obermaubach und der Toilettenanlage an der Grundschule Winden. Sie bewerten die durchgeführten Maßnahmen positiv und dem jeweiligen Zweck dienend als überaus gelungen. Bei der zusätzlichen Ortsbesichtigung an der Grundschule Kreuzau wird nach Erläuterungen durch die Verwaltung festgestellt, dass die beidseitigen Treppengeländer und die seitlichen Mauerabdeckungen, in die Treppengeländer eingelassen sind, keine vernünftige Instandsetzung mehr zulassen. Da diese insofern einschließlich der unter der Abdeckung befindlichen Mauern erneuert werden müssen, wird es voraussichtlich erforderlich, auch eine Erneuerung der Treppenstufen vorzunehmen, sodass es sich empfiehlt, die Treppe insgesamt zu erneuern. Seitens der Verwaltung ist vorgesehen, hierfür Haushaltsmittel in Höhe von 25.000,00 € in 2012 zu veranschlagen. Sofern seitens des Bauausschusses keine Bedenken bestehen, würden die Arbeiten sinnvollerweise in den Osterferien durchgeführt, sodass nunmehr bereits dafür die Vorbereitungen (Planung, Ausschreibung) getroffen werden könnten. Hiergegen bestehen seitens der Ausschussmitglieder keine Bedenken. Anschließend besichtigen die Ausschussmitglieder noch einen inzwischen relativ morschen Stützbalken der Pausenhalle auf dem Schulhof der GS Kreuzau, der aus Sicherheitsgründen erneuert werden muss. Ob zukünftig auch andere Balken ausgetauscht werden müssen, bleibt abzuwarten. Die mit dem Austausch des Balkens verbundenen Kosten belaufen sich auf ca. 4.500,00 €. -44. 3. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. O 2, Ortsteil Obermaubach, Rinnebachstraße, im Bereich des Grundstückes Gemarkung ObermaubachSchlagstein, Flur 6, Parzelle Nr. 25/1; hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, Zustimmung zum Planentwurf und Beschlussfassung zur Durchführung der Offenlage Vorlage: 49/2011 Aufgrund der durchgeführten Ortsbesichtigung wird der Beschlussvorschlag der Verwaltung wie folgt erweitert: - Festlegung einer maximalen Firsthöhe, die von der Verwaltung noch ermittelt wird. - Der Wirtschaftsweg wird bis zu einer örtlich vorhandenen Garage als öffentliche Verkehrsfläche dargestellt. Beschlussvorschlag: 1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. O 2, Ortsteil Obermaubach, Grundstück Gemarkung Obermaubach-Schlagstein, Flur 6, Parzelle Nr. 25/1, 3. Änderung, wird gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. Die Änderung beinhaltet folgende Ausweisungen: - Ausweisung einer überbaubaren Fläche in einer Größenordnung von 20 m Breite und 16 m Tiefe. WA-Gebiet, 2-geschossig, offene Bauweise, max. FH … maximale Grundfläche 140 qm ohne Nebenanlagen, GFZ 0,8, maximal 2 Wohneinheiten, geneigtes Dach zwingend vorgeschrieben, mindestens 17 °. Der Wirtschaftsweg wird bis zu einer örtlich vorhandenen Garage als öffentliche Verkehrsfläche dargestellt. 2. Das Bauleitverfahren wird in Anwendung des § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt, in Anwendung des § 13 Abs. 2 Satz 2 BauGB die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Beratungsergebnis: 5. 15 Stimmen dafür, 2 dagegen, 0 Enthaltungen Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. F 13, Ortsteil Stockheim, "Gartenbaubetrieb Schaar" Vorlage: 50/2011 Herr Schmühl teilt zunächst mit, dass der Umweltausschuss in seiner Sitzung am 10.11.2011 dem Verwaltungsvorschlag einstimmig gefolgt ist. Er erläutert anschließend ausführlich anhand eines vorliegenden Planes den vorhabenbezogenen Bebauungsplan und teilt mit, dass der östlich im Bebauungsplangebiet liegende Wirtschaftsweg zu Lasten des Grundstückes Schaar um zwei Meter breiter ausgewiesen wird, und zwar für einen späteren Ausbau im Hinblick auf eine eventuelle Erweiterung des interkommunalen Gewerbegebietes. Beschlussvorschlag: 1. Dem Antrag des Gartenbaubetriebes Schaar auf Abschluss eines Vorhaben- und Erschließungsplanes gemäß § 12 BauGB wird stattgegeben. -52. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. F 13, Ortsteil Stockheim, „Gartenbaubetrieb Schaar“, wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Das Plangebiet umfasst das Grundstück Gemarkung Stockheim, Flur 14, Parzelle 593 sowie den vorbei führenden Wirtschaftsweg Gemarkung Stockheim, Flur 14, Parzelle 592. Es erfolgt eine Ausweisung als Gewerbegebiet. 3. Dem vorliegenden Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird zugestimmt. 4 Die Verwaltung wird ermächtigt, die Verfahren gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB durchzuführen. Beratungsergebnis: 6. Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Antrag auf Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau zum Zwecke der Errichtung von Windenergieanlagen in den Ortsteilen Stockheim und Thum; hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB zur 33. Änderung des FNP Vorlage: 39/2011 Herr Schmühl teilt mit, dass der Umweltausschuss in seiner Sitzung am 14.09.2011 den Beschlussvorschlag der Verwaltung bei fünf Enthaltungen einstimmig geändert hat. Den geänderten Beschlussvorschlag trägt er vor. Ausschussmitglied Eßer zeigt sich grundsätzlich mit dem beabsichtigten planungsrechtlichen Vorgehen einverstanden, legt jedoch Wert darauf, dass damit nicht impliziert sei, dass der jetzige Antragsteller später auch als alleiniger Pächter auf in Frage kommenden Flächen feststeht und Windenergieanlagen errichtet. Darüber müsse zu gegebener Zeit beraten und entschieden werden. Er plädiert zudem dafür, dass im Amtsblatt die Bürger frühzeitig darüber informiert werden, welche Gründe für eine Flächennutzungsplanänderung bestehen. Ausschussmitglied Heidbüchel schließt sich dieser Meinung auch vor dem Hintergrund an, im Amtsblatt auch darüber zu informieren, dass mit dem vorgesehenen Weg keine Negativplanung verbunden sei und bittet darum, auch die anderen bekannten Anbieter fairerweise zu informieren. Ausschussmitglied Hohn begrüßt ebenfalls die beabsichtigte Vorgehensweise und wünscht sich eine möglichst zügige weitere Durchführung. Abschließend wird der geänderte Beschlussvorschlag Ausschussvorsitzenden zur Abstimmung gestellt. des Umweltausschusses vom Beschlussvorschlag: 1. Dem Antrag der REA GmbH, Düren, auf Erstellung Flächennutzungsplanes Windenergie wird stattgegeben. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, mit der REA GmbH einen städtebaulichen Vertrag gem. § 11 BauGB zur Absicherung der Planungskosten zu schließen. 3. Die Aufstellung der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau - zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen - wird gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. Beratungsergebnis: des 16 Stimmen dafür, 0 dagegen, 1 Enthaltungen fachlichen Teils des -67. Anfragen 1. Anfrage des Ausschussmitgliedes Böcking: Wurde der im Bebauungsplan E 23, „Friedenau“, vorgesehene Fußweg zur Kreuzstraße schon angelegt? Dieses wird seitens der Verwaltung bejaht. 2. Anfrage des Ausschussmitgliedes Burmester: Ist der Verwaltung bekannt, dass im Bereich des Brunnens in Kreuzau Pflastersteine lose sind? Die Verwaltung sagt eine kurzfristige Überprüfung und Instandsetzung zu. 3. Anfrage des Ausschussmitgliedes Heidbüchel: Besteht die Möglichkeit, das bestehende Straßenbeleuchtungsnetz auf LED Technik umzurüsten? Herr Schmühl führt dazu aus, dass der derzeitige Vertrag mit dem RWE in 2013 ausläuft. Seitens der Verwaltung ist vorgesehen, dieses Thema bei den Vertragsverhandlungen mit dem zukünftigen Konzessionsträger auf jeden Fall ins Gespräch zu bringen. B. Nichtöffentliche Sitzung