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Beschlussvorlage (Kindergartenbedarfsplanung - Verwendung von Landesmitteln zum Ausbau der Plätze in der Tagespflege)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
28 kB
Datum
21.11.2012
Erstellt
15.11.12, 18:01
Aktualisiert
15.11.12, 18:01
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Zu TOP:__________ Drucksache: WP8213/2012 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: 51 12 65 öffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 12.11.2012 Betreff: Kindergartenbedarfsplanung - Verwendung von Landesmitteln zum Ausbau der Plätze in der Tagespflege Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt der Investitionsförderung in Höhe von 3.340,- € zur Schaffung von Betreuungsplätzen in der Tagespflege zu. Begründung: Aufgrund des Rechtsanspruchs für unter Dreijährige ab dem Kindergartenjahr 2013/ 2014 und dem ungewissen Ausmaß der Nachfrage nach Plätzen in diesem Feld, muss neben dem Ausbau der Kindertagesstätten auch der Tagespflege ein hoher Stellenwert beigemessen werden. Nachdem von den zur Verfügung gestellten Landesmitteln 2012 schon einige Maßnahmen finanziert wurden - hier wird auf die Vorlagen WP 8-92/2012 und WP 8-93/2012 verwiesen -, kann noch ein Restbetrag in Höhe von 4.044,17 € verausgabt werden. Insofern ist verwaltungsseitig beabsichtigt, in die Tagespflege mit Hilfe von Landesmitteln weiter zu investieren. Insgesamt sollen in 3 Tagespflegestellen 7 Betreuungsplätze geschaffen bzw. `ausgebaut´ werden. Dafür werden Zuwendungen in Höhe von 3.340,00 € benötigt, welche durch die angesprochenen Landesmittel 2012 gedeckt werden. Für den verbleibenden Restbetrag wird ein Antrag auf Übertrag ins Folgejahr gestellt. Aktuell werden im Stadtgebiet 14 Tagespflegestellen mit insgesamt 26 Betreuungsplätzen vorgehalten. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Der Bedarf an weiteren U-3 Plätzen in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege wird auch in den nächsten Jahren ein vorrangiges Ziel der Jugendhilfe- und Kindergartenbedarfsplanung darstellen. Diese Thematik ist darüber hinaus auch ein nicht unwesentlicher Entscheidungsparameter für junge Familien und insofern auch für die weitere Entwicklung der Stadt Bedburg von nicht unerheblicher Bedeutung. Finanzielle Auswirkungen: Nein ⌧ Ja Die Mittel des Landes werden an den Träger weitergegeben und stellen keine zusätzliche Belastung des städtischen Haushaltes dar. Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: ----------------------------------Eßer ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeister