Daten
Kommune
Bedburg
Größe
28 kB
Datum
21.11.2012
Erstellt
15.11.12, 18:01
Aktualisiert
15.11.12, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP8213/2012
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 51 12 65
öffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
12.11.2012
Betreff:
Kindergartenbedarfsplanung - Verwendung von Landesmitteln zum Ausbau der Plätze in
der Tagespflege
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und
stimmt der Investitionsförderung in Höhe von 3.340,- € zur Schaffung von Betreuungsplätzen in der Tagespflege zu.
Begründung:
Aufgrund des Rechtsanspruchs für unter Dreijährige ab dem Kindergartenjahr 2013/ 2014
und dem ungewissen Ausmaß der Nachfrage nach Plätzen in diesem Feld, muss neben
dem Ausbau der Kindertagesstätten auch der Tagespflege ein hoher Stellenwert
beigemessen werden.
Nachdem von den zur Verfügung gestellten Landesmitteln 2012 schon einige Maßnahmen
finanziert wurden - hier wird auf die Vorlagen WP 8-92/2012 und WP 8-93/2012 verwiesen
-, kann noch ein Restbetrag in Höhe von 4.044,17 € verausgabt werden.
Insofern ist verwaltungsseitig beabsichtigt, in die Tagespflege mit Hilfe von Landesmitteln
weiter zu investieren. Insgesamt sollen in 3 Tagespflegestellen 7 Betreuungsplätze
geschaffen bzw. `ausgebaut´ werden. Dafür werden Zuwendungen in Höhe von 3.340,00
€ benötigt, welche durch die angesprochenen Landesmittel 2012 gedeckt werden. Für den
verbleibenden Restbetrag wird ein Antrag auf Übertrag ins Folgejahr gestellt.
Aktuell werden im Stadtgebiet 14 Tagespflegestellen mit insgesamt 26 Betreuungsplätzen
vorgehalten.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Der Bedarf an weiteren U-3 Plätzen in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege wird auch in den nächsten
Jahren ein vorrangiges Ziel der Jugendhilfe- und Kindergartenbedarfsplanung darstellen. Diese Thematik ist darüber
hinaus auch ein nicht unwesentlicher Entscheidungsparameter für junge Familien und insofern auch für die weitere
Entwicklung der Stadt Bedburg von nicht unerheblicher Bedeutung.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein ⌧
Ja
Die Mittel des Landes werden an den Träger weitergegeben und stellen keine zusätzliche
Belastung des städtischen Haushaltes dar.
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
----------------------------------Eßer
----------------------------------Kramer
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister