Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
37 kB
Datum
09.09.2009
Erstellt
11.08.09, 12:42
Aktualisiert
11.08.09, 12:42
Stichworte
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Kreis Euskirchen
Der Landrat
X Öffentliche Sitzung
Datum:
Info 249/2009
23.07.2009
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh.
18.08.2009
Kreisausschuss
26.08.2009
Kreistag
09.09.2009
Haushaltsentwicklung 2009 im Bereich Soziales
Einleitung
Regelmäßig informiert die Verwaltung im Ausschuss für Schulen, Sport, Kultur, Soziales und
Gesundheit sowie im Kreisausschuss und im Kreistag unterjährig über die Haushaltsentwicklung im
Bereich Soziales.
Im nachfolgenden Bericht und in der als Anlage beigefügten Tabelle werden in Kernkennzahlen die
Einwicklungen der Sozialhilfe sowohl im SGB XII- als auch im SGB II-Bereich dargestellt.
Budget 300 500 004 - SGB XII
Produkt 311 01 – Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)
Überschreitung 140.000 €
Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften, die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII
erhalten, ist seit 2005 (Wechsel der Kunden aus dem BSHG ins SGB II) im Kreis Euskirchen
steigend.
Die Aufwendungen für diesen Personenkreis werden sich nach derzeitigem Stand im Haushaltsjahr
2009 auf bis zu 720.000 € belaufen. Damit wird der vorgesehene Haushaltsansatz in Höhe von
580.000 € um 140.000 € überschritten. Neben den steigenden Fallzahlen sind die im Kreis
Euskirchen um rd. 3,7 % (Zeitraum 2007 – 2008) gestiegenen Kosten für Unterkunft und Heizung als
Ursache für diese Entwicklung zu sehen. Nach Berechnungen des statistischen Bundesamtes
belaufen sich die Kostensteigerungen in diesem Bereich auf bis zu 4,4 % im Bundesdurchschnitt.
-2-
Hilfe zum Lebensunterhalt SGB XII
128
140
119
111
120
86
100
80
Fallzahl
60
40
20
0
2005
2006
2007
2008
Stichtag 30.06.
Produkt 311 05 – Pflegewohngeld (PfG NW)
Überschreitung 280.000 €
Der für das Haushaltsjahr 2009 vorgesehene Haushaltsansatz in Höhe von 3.400.000 € wird
voraussichtlich mit 3.600.000 € um rd. 200.000 € überschritten. Darüber hinaus wird der mit 930.000
€ veranschlagte Haushaltsansatz für die Investitionskostenpauschalen sich voraussichtlich auf
1.010.000 € belaufen und damit den Haushaltsansatz um bis zu 80.000 € überschreiten. Insgesamt
ist eine kontinuierliche Steigerung der Fallzahlen im Bereich Pflegewohngeld festzustellen.
Pflegewohngeld
600
534
507
519
497
500
400
Fallzahl 300
Pflegewohngeld
223
220
amb. Pflegeeinrichtungen/
Investitionskosten
156
200
102
Kurzzeitpflege
100
28
29
29
31
0
2005
2006
2007
2008
Stichtag 30.06.
Dieser Trend wird sich kurzfristig noch steigern, wenn im Laufe dieses Jahres bzw. Anfang nächsten
Jahres weitere stationäre Pflegeeinrichtungen in Betrieb genommen werden (siehe auch Produkt 343
03 – Leistungen bei Pflegebedürftigkeit).
-3Die steigende Inanspruchnahme im Bereich der Investitionskosten bei den ambulanten
Pflegediensten und im Bereich der Kurzzeitpflege zeigt, dass der Grundsatz „ambulant vor stationär“
im Kreis Euskirchen greift und durch die geplanten Pflegestützpunkte und die Erweiterung des
Zentralen Infomationsbüro Pflege (Z.I.P.) um eine Pflegefachkraft zielgerichtet weiter ausgebaut
werden kann.
Produkt 311- 08 – Gundsicherung nach SGB XII
Überschreitung 14.000 €
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung außerhalb von Einrichtungen ist per
Delegationssatzung auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden delegiert. Der Personenkreis in
Einrichtungen wird beim Kreis Euskirchen bearbeitet.
Während sich die Ausgaben insbesondere bei den Leistungen außerhalb von Einrichtungen zur Zeit
planmäßig entwickeln und voraussichtlich den Haushaltsansatz voll ausschöpfen werden, ist eine
geringfüge Verschlechterung bei der Bundesbeteiligung zu erwarten. Der hier vorgesehene
Haushaltsansatz in Höhe von 669.000 € wird mit rund 655.000 € um 14.000 € unterschritten. Grund
hierfür ist eine Änderung des Berechnungsverfahrens. Ab dem Jahr 2009 beteiligt sich der Bund
gestaffelt an den Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Der Anteil des
Bundes für das Jahr 2009 beträgt 13 % und steigert sich bis zum Jahr 2012 auf 16 %. Die
Überführung des bislang festen Anteils in eine prozentuale Beteiligung wird als sachgerecht bewertet,
da eine solche die steigenden Fallzahlen und damit verbundene steigende Aufwendungen in diesem
Bereich berücksichtigen wird, jedoch ist nach Einschätzung der kommunalen Spitzenverbände die
Höhe der prozentualen Beteiligung bei weitem nicht ausreichend.
Bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden sind im Zeitraum 2005 bis 2008
Fallzahlensteigerungen um insgesamt 44 % zu verzeichnen. Von 30.06.2007 bis zu 30.06.2008
beträgt die Fallzahlensteigerung 12 %. Gründe hierfür sind die kontinuierlich steigenden
Lebenshaltungskosten, die bekannten Kostensteigerungen für Unterkunft und Heizung und die
abnehmenden Ausschöpfungsmöglichkeiten vorgelagerter sozialer Sicherungssysteme (z.B.
Arbeitsförderung, Gesetzliche Rentenversicherung).
Grundsicherung SGB XII
1200
1002
984
1000
829
698
800
Fallzahl
600
400
200
0
2005
2006
2007
2008
Stichtag 30.06.
Produkt 343 01 – Leistungen bei Krankheit (SGB XII)
Verbesserung 275.000 €
Die Krankenbehandlung von Empfängern von Leistungen des SGB II, die nicht versichert sind, wird
gem. § 264 SGB V von den Krankenkassen übernommen. Die Aufwendungen, die den
Krankenkassen durch die Übernahme entstehen, werden ihnen von den für die Hilfe zuständigen
Trägern der Sozialhilfe zuzüglich eines Verwaltungskostenanteils erstattet. Der Hauptanteil wird
hierbei mit der AOK Rheinland sowie der Barmer Ersatzkasse abgerechnet. Die Leistungen in diesem
-4Bereich sind vor dem Hintergrund der teilweise enormen Behandlungskosten nur sehr schwer
kalkulierbar.
Im voraussichtlichen Rechnungsergebnis für das Jahr 2009 ist zur Zeit von einer Verbesserung in
Höhe von bis zu 275.000 € auszugehen. Grund hierfür ist eine Erstattung des LVR aufgrund des
Vergleichsvertrages zwischen dem LVR und dem Kreis Euskirchen als örtlicher Träger der Sozialhilfe
(Info 231/2009). Seitens des LVR erfolgte zwischenzeitlich die Auszahlung des Betrages in Höhe von
rd. 1,16 Mio. €. Hiervon sind rd. 275.000 € Ertrag des Haushaltsjahres 2009, während der
Differenzbetrag bereits in der Eröffnungsbilanz als Forderung zu bilanzieren war und daher nicht
mehr im Ergebnishaushalt 2009 zu buchen ist.
Produkt 343 02 – Leistungen bei Behinderung (SGB XII)
Überschreitung 150.000 €
Personen, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gemeinschaft
teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen Behinderung bedroht sind, erhalten
Eingliederungshilfe, wenn Aussicht besteht, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe erfüllt werden
kann.
Für die Hilfe zur angemessenen Schulausbildung außerhalb von Einrichtungen (insbesondere Kosten
für Integrationshelfer/Schulbegleiter, die schwer- und schwerstbehinderten Kindern den Schulbesuch
ermöglichen sollen) ist für das Haushaltsjahr 2009 ein Ansatz in Höhe von 450.000 € vorgesehen.
Aufgrund von Fallzahlensteigerung und wesentlich höheren Personalkosten der Träger durch den
zunehmend erforderlichen Einsatz von Fachkräften werden sich die Aufwendungen voraussichtlich
auf 600.000 € belaufen und damit den Ansatz um bis zu 150.000 € überschreiten.
Die Ausgaben für die Eingliederungshilfe weisen insgesamt bundesweit eine steigende Tendenz auf.
Angesichts dieser sich verschärfenden Kostenentwicklung ist es um so wichtiger, dass die Finanzlast
der Eingliederungshilfe nicht weiterhin allein von Land und Kommunen getragen wird. Die
Landschaftsversammlungen Rheinland und Wesfalen-Lippe haben hierzu eine gemeinsame
Resolution zur Kostenentwicklung in der Eingliederungshilfe verabschiedet. Kernpunkt ist die u.a. die
Forderung, dass die staatliche Gesamtverantwortung des Bundes für Menschen mit Behinderungen
sich künftig nicht allein auf die Schaffung anspruchsbegründender Rechtsgrundlagen beschränken,
sondern auch die Beteiligung an den für die Eingliederungshilfe erforderlichen finanziellen Mitteln
umfassen sollte.
Leistungen bei Behinderung
2500
2011
2000
1500
1911
1842
1331
Fallzahl
Heilpädgogische Maßnahmen
Hilfen zur angemessenen Schulausbildung
1000
500
37
34
26
21
0
2005
2006
2007
2008
Stichtag 30.06.
Produkt 343 03 – Leistungen bei Pflegebedürftigkeit (SGB XII)
Überschreitung 40.800 €
-5Die Aufwendungen für die Hilfe zur Pflege in Einrichtungen werden sich voraussichtlich auf rd.
5.000.200 € belaufen. Der für das Jahr 2009 vorgesehene Haushaltsansatz in Höhe von 4.929.200 €
wird damit um rd. 71.000 € überschritten. Gleichzeitig ist jedoch eine Ertragsverbesserung bei den
Leistungen von Sozialleistungsträger in Höhe von bis zu 30.000 € zu erwarten, so dass letzendlich
zusätzliche Aufwendungen in Höhe von insgesamt ca. 41.000 € entstehen. Die Entwicklung der
Fallzahlen im Bereich der Hilfe zur Pflege in Einrichtungen weist ebenso wie der Bereich des
Pflegewohngeldes bislang kontinuierliche Steigerungen auf. Die Inbetriebnahme neuer stationärer
Pflegeeinrichtungen im Laufe dieses bzw. Anfang des nächsten Jahres wird kurzfristig zu einer
Steigerung der Fallzahlen im Bereich Pflegewohngeld (Selbstzahler) sowie mittel- bis langfristig zu
einer deutlichen Fallzahlensteigerung im Bereich Hilfe zur Pflege in Einrichtungen führen (siehe auch
Produkt 311 05 – Pflegewohngeld).
Hilfe zur Pflege in Einrichtungen
526
530
520
510
500
484
490
478
480
461
Fallzahl
470
460
450
440
430
420
2005
2006
2007
2008
Stichtag 30.06.
SGB II
Budget 300 500 005
Produkt 312 01 Originäre Aufgaben nach dem SGB II
Verbesserung 1.838.000 €
Im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende ist der Kreis Euskirchen als kommunaler Träger
neben den flankierenden Leistungen nach § 16 SGB II für die Leistungen nach §§ 22 und 23 Abs. 3
SGB II zuständig. Dies sind insbesondere:
•
•
•
Kosten der Unterkunft und Heizung
Sonstige Kosten der Unterkunft (darlehnsweise Übernahme der Mietschulden, Umzugskosten)
Erstausstattungen für Wohnung, Erstausstattungen für Bekleidung, Mehrtägige
Klassenfahrten.
-6Ertrag:
Vom Bund erhält der Kreis Euskirchen eine Beteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung.
Die Beteiligung des Bundes wird jährlich angepasst und ist an die bundesweite Entwicklung der
Anzahl der Bedarfsgemeinschaften geknüpft. Sie betrug in 2005 und 2006 je 29,1 %, in 2007 31,2 %
sowie in 2008 28,6 %. Für das Jahr 2009 beträgt die Bundesbeteiligung noch 25,4 %. Im
Rechnungsergebnis des Kreises Euskirchen für 2009 wird sich die Bundesbeteiligung voraussichtlich
auf rd. 5.512.000 € belaufen und damit den vorgesehenen Ansatz um rd. 25.600 € „verbessern“, was
allerdings auf einen Mehrbedarf bei den Aufwendungen für die Kosten der Unterkunft und Heizung
zurückzuführen ist.
Seitens des Landes erhält der Kreis Euskirchen eine Erstattung aufgrund der Landesersparnis bei
den Wohngeldausgaben nach dem Landesausführungsgesetz zum SGB II (AG-SGB II NRW). Für
den Kreis Euskirchen beläuft sich dieser Anteil nach dem aktuellen Festsetzungsbescheid der
Bezirksregierung Köln vom 25.06.09 auf insgesamt 3.062.412,33 €.
Im Haushalt veranschlagt war ein Betrag in Höhe von 1.350.000 €, so dass sich eine Verbesserung
um rd. 1.712.400 € ergibt. Dieser außerordentlich hohe Betrag wird im wesentlich durch eine
Besonderheit im Berechnungsmodus für das Jahr 2009 begründet, wodurch es ausnahmsweise
möglich war, im maßgeblichen Zeitraum 2008 auch noch die monatliche Zahlung für Januar 2009 in
Höhe von rd. 1,5 Mio. € mit abzurechnen (Abrechnungszeitraum = 13 Monate). Durch diese
Besonderheit im Verfahren wurden für den Kreis Euskirchen Aufwendungen für die Kosten der
Unterkunft und Heizung in Höhe von 23.457.881,34 € ermittelt ( Vergleich 2008: 21.354.991,42 €).
Darüber hinaus erhalten 6 Kreise und kreisfreie Städte in NRW für das Jahr 2008 aufgrund der
gemeldeten Entlastungsdaten keine Zuweisungen, wodurch sich die Anteile der anderen Kreise und
kreisfreien Städte erhöhen.
Dieser Zuweisungsbetrag wird sich jedoch im Jahr 2010 möglicherweise wieder reduzieren. Dies ist
abhängig von der Form der gesetzlichen Berechungsmethode, der Höhe des gesetzlich festgesetzen
Verteilungsbetrages für das Jahr 2010 sowie der tatsächlichen Entwicklung der Kosten der Unterkunft
und Heizung in den Kreisen und kreisfreien Städten in NRW.
Aufwand:
Der Aufwand für die Kosten der Unterkunft und Heizung wird im Jahr 2009 voraussichtlich den
Haushaltsansatz mit rd. 100.000 € geringfügig überschreiten. Hintergrund sind hier nach wie vor die
steigenden Energiekosten und die Zahl der sogenannten Aufstocker (Erwerbstätige mit Anspruch auf
Unterkunftskosten nach dem SGB II). Inwieweit die aktuelle Konjunkturentwicklung hier noch
durchschlagen wird ist nicht absehbar. Rückläufig indes sind die Aufwendungen die sonstigen Kosten
der Unterkunft (darlehnsweise Übernahme von Mietschulden, Umzugskosten), die zu einer
Verbesserung des voraussichtlichen Rechnungsergebnisses um rd. 165.000 € führen werden. Bei
den Aufwendungen für einmalige Leistungen nach § 23. Abs. 3 SGB II (Erstausstattungen,
mehrtägige Klassenfahren) werden aufgrund von steigenden Fallzahlen rund 105.000 € zusätzlich
benötigt. Die Aufwendungen des Kreises für das Projekt „Bürgerarbeit“ werden voraussichtlich um rd.
140.000 € geringer ausfallen. Hintergrund hierfür ist, dass derzeit keine ausreichenden BA-Mittel für
die vorrangige Finanzierung der Stellen bereitgestellt werden können.
Ausblick für 2010:
Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften im Kreis Euskirchen weist gegenüber dem Jahresende 2008 in
der 1. Jahreshälfte 2009 eine leicht steigende Tendenz auf. Ein weiterer Anstieg ist auch bei den
Kosten für Unterkunft und Heizung und damit auch bei den Aufwendungen des Kreises Euskirchen zu
erwarten. Konjunkturbedingt wird sich die Zahl der sogenannten Aufstocker voraussichtlich erhöhen
und zu weiteren Kostensteigerungen führen.
Die kommunale Finanzsituation in NRW ist nach wie vor massiv beeinflusst durch die finanziellen
Auswirkungen der Hartz-IV-Reformen. Anders als von den Kommunen erhofft, sind durch die
-7Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe bei Weitem nicht die finanziellen Entlastungen
eingetreten.
Die nachstehenden Grafiken machen die Entwicklung bei den Aufwendungen des Bundes (sinkende
Belastung) und den Aufwendungen des Kreises (steigende Belastung) deutlich und zeigen die
Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften im Kreis Euskirchen auf.
Entwicklung der passiven Leistungen im SGB II
28.000
27.189
26.719
27.000
26.000
25.655
24.957
T€
25.000
ALG II/Sozialgeld (Bund)
KdU/einm. (Kreis)
24.000
23.000
22.793
22.000
22.044
21.580
21.000
21.045
20.000
2005
2006
2007
2008
Zahl der Bedarfsgemeinschaften KDU
5.800
5.700
5.600
5.500
5.400
5.300
ai
09
09
M
rz
08
09
M
Ja
n
No
v
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08
Ju
l0
8
Se
p
08
M
08
M
Ja
n
ai
07
Ju
l0
7
Se
p
07
No
v
07
07
M
rz
M
Ja
n
07
5.200
Überblick:
Budget
300 500 004
Produkt
311 01
Verbesserung(-)/Verschlechterung(+)
+140.000 €
-8311 05
311 08
343 01
343 02
343 03
312 01
300 500 005
Gesamt:
+ 280.000 €
+ 14.000 €
- 275.000 €
+ 150.000 €
+41.000 €
- 1.838.000 €
-1.488.000 €
Insgesamt entsteht mithin nach derzeitiger Einschätzung im Budget 300 500 eine Verbesserung von
rd. 1.488.200 €. Die Verbesserung wird zur Deckung überplanmäßiger Mehraufwendungen bzw.
Mindererträgen in anderen Budgets benötigt.
gez. i.V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)