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Info GB (Haushaltsentwicklung 2009 im Bereich Soziales )

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
37 kB
Datum
09.09.2009
Erstellt
11.08.09, 12:42
Aktualisiert
11.08.09, 12:42

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat X Öffentliche Sitzung Datum: Info 249/2009 23.07.2009 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh. 18.08.2009 Kreisausschuss 26.08.2009 Kreistag 09.09.2009 Haushaltsentwicklung 2009 im Bereich Soziales Einleitung Regelmäßig informiert die Verwaltung im Ausschuss für Schulen, Sport, Kultur, Soziales und Gesundheit sowie im Kreisausschuss und im Kreistag unterjährig über die Haushaltsentwicklung im Bereich Soziales. Im nachfolgenden Bericht und in der als Anlage beigefügten Tabelle werden in Kernkennzahlen die Einwicklungen der Sozialhilfe sowohl im SGB XII- als auch im SGB II-Bereich dargestellt. Budget 300 500 004 - SGB XII Produkt 311 01 – Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII) Überschreitung 140.000 € Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften, die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII erhalten, ist seit 2005 (Wechsel der Kunden aus dem BSHG ins SGB II) im Kreis Euskirchen steigend. Die Aufwendungen für diesen Personenkreis werden sich nach derzeitigem Stand im Haushaltsjahr 2009 auf bis zu 720.000 € belaufen. Damit wird der vorgesehene Haushaltsansatz in Höhe von 580.000 € um 140.000 € überschritten. Neben den steigenden Fallzahlen sind die im Kreis Euskirchen um rd. 3,7 % (Zeitraum 2007 – 2008) gestiegenen Kosten für Unterkunft und Heizung als Ursache für diese Entwicklung zu sehen. Nach Berechnungen des statistischen Bundesamtes belaufen sich die Kostensteigerungen in diesem Bereich auf bis zu 4,4 % im Bundesdurchschnitt. -2- Hilfe zum Lebensunterhalt SGB XII 128 140 119 111 120 86 100 80 Fallzahl 60 40 20 0 2005 2006 2007 2008 Stichtag 30.06. Produkt 311 05 – Pflegewohngeld (PfG NW) Überschreitung 280.000 € Der für das Haushaltsjahr 2009 vorgesehene Haushaltsansatz in Höhe von 3.400.000 € wird voraussichtlich mit 3.600.000 € um rd. 200.000 € überschritten. Darüber hinaus wird der mit 930.000 € veranschlagte Haushaltsansatz für die Investitionskostenpauschalen sich voraussichtlich auf 1.010.000 € belaufen und damit den Haushaltsansatz um bis zu 80.000 € überschreiten. Insgesamt ist eine kontinuierliche Steigerung der Fallzahlen im Bereich Pflegewohngeld festzustellen. Pflegewohngeld 600 534 507 519 497 500 400 Fallzahl 300 Pflegewohngeld 223 220 amb. Pflegeeinrichtungen/ Investitionskosten 156 200 102 Kurzzeitpflege 100 28 29 29 31 0 2005 2006 2007 2008 Stichtag 30.06. Dieser Trend wird sich kurzfristig noch steigern, wenn im Laufe dieses Jahres bzw. Anfang nächsten Jahres weitere stationäre Pflegeeinrichtungen in Betrieb genommen werden (siehe auch Produkt 343 03 – Leistungen bei Pflegebedürftigkeit). -3Die steigende Inanspruchnahme im Bereich der Investitionskosten bei den ambulanten Pflegediensten und im Bereich der Kurzzeitpflege zeigt, dass der Grundsatz „ambulant vor stationär“ im Kreis Euskirchen greift und durch die geplanten Pflegestützpunkte und die Erweiterung des Zentralen Infomationsbüro Pflege (Z.I.P.) um eine Pflegefachkraft zielgerichtet weiter ausgebaut werden kann. Produkt 311- 08 – Gundsicherung nach SGB XII Überschreitung 14.000 € Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung außerhalb von Einrichtungen ist per Delegationssatzung auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden delegiert. Der Personenkreis in Einrichtungen wird beim Kreis Euskirchen bearbeitet. Während sich die Ausgaben insbesondere bei den Leistungen außerhalb von Einrichtungen zur Zeit planmäßig entwickeln und voraussichtlich den Haushaltsansatz voll ausschöpfen werden, ist eine geringfüge Verschlechterung bei der Bundesbeteiligung zu erwarten. Der hier vorgesehene Haushaltsansatz in Höhe von 669.000 € wird mit rund 655.000 € um 14.000 € unterschritten. Grund hierfür ist eine Änderung des Berechnungsverfahrens. Ab dem Jahr 2009 beteiligt sich der Bund gestaffelt an den Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Der Anteil des Bundes für das Jahr 2009 beträgt 13 % und steigert sich bis zum Jahr 2012 auf 16 %. Die Überführung des bislang festen Anteils in eine prozentuale Beteiligung wird als sachgerecht bewertet, da eine solche die steigenden Fallzahlen und damit verbundene steigende Aufwendungen in diesem Bereich berücksichtigen wird, jedoch ist nach Einschätzung der kommunalen Spitzenverbände die Höhe der prozentualen Beteiligung bei weitem nicht ausreichend. Bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden sind im Zeitraum 2005 bis 2008 Fallzahlensteigerungen um insgesamt 44 % zu verzeichnen. Von 30.06.2007 bis zu 30.06.2008 beträgt die Fallzahlensteigerung 12 %. Gründe hierfür sind die kontinuierlich steigenden Lebenshaltungskosten, die bekannten Kostensteigerungen für Unterkunft und Heizung und die abnehmenden Ausschöpfungsmöglichkeiten vorgelagerter sozialer Sicherungssysteme (z.B. Arbeitsförderung, Gesetzliche Rentenversicherung). Grundsicherung SGB XII 1200 1002 984 1000 829 698 800 Fallzahl 600 400 200 0 2005 2006 2007 2008 Stichtag 30.06. Produkt 343 01 – Leistungen bei Krankheit (SGB XII) Verbesserung 275.000 € Die Krankenbehandlung von Empfängern von Leistungen des SGB II, die nicht versichert sind, wird gem. § 264 SGB V von den Krankenkassen übernommen. Die Aufwendungen, die den Krankenkassen durch die Übernahme entstehen, werden ihnen von den für die Hilfe zuständigen Trägern der Sozialhilfe zuzüglich eines Verwaltungskostenanteils erstattet. Der Hauptanteil wird hierbei mit der AOK Rheinland sowie der Barmer Ersatzkasse abgerechnet. Die Leistungen in diesem -4Bereich sind vor dem Hintergrund der teilweise enormen Behandlungskosten nur sehr schwer kalkulierbar. Im voraussichtlichen Rechnungsergebnis für das Jahr 2009 ist zur Zeit von einer Verbesserung in Höhe von bis zu 275.000 € auszugehen. Grund hierfür ist eine Erstattung des LVR aufgrund des Vergleichsvertrages zwischen dem LVR und dem Kreis Euskirchen als örtlicher Träger der Sozialhilfe (Info 231/2009). Seitens des LVR erfolgte zwischenzeitlich die Auszahlung des Betrages in Höhe von rd. 1,16 Mio. €. Hiervon sind rd. 275.000 € Ertrag des Haushaltsjahres 2009, während der Differenzbetrag bereits in der Eröffnungsbilanz als Forderung zu bilanzieren war und daher nicht mehr im Ergebnishaushalt 2009 zu buchen ist. Produkt 343 02 – Leistungen bei Behinderung (SGB XII) Überschreitung 150.000 € Personen, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gemeinschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen Behinderung bedroht sind, erhalten Eingliederungshilfe, wenn Aussicht besteht, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe erfüllt werden kann. Für die Hilfe zur angemessenen Schulausbildung außerhalb von Einrichtungen (insbesondere Kosten für Integrationshelfer/Schulbegleiter, die schwer- und schwerstbehinderten Kindern den Schulbesuch ermöglichen sollen) ist für das Haushaltsjahr 2009 ein Ansatz in Höhe von 450.000 € vorgesehen. Aufgrund von Fallzahlensteigerung und wesentlich höheren Personalkosten der Träger durch den zunehmend erforderlichen Einsatz von Fachkräften werden sich die Aufwendungen voraussichtlich auf 600.000 € belaufen und damit den Ansatz um bis zu 150.000 € überschreiten. Die Ausgaben für die Eingliederungshilfe weisen insgesamt bundesweit eine steigende Tendenz auf. Angesichts dieser sich verschärfenden Kostenentwicklung ist es um so wichtiger, dass die Finanzlast der Eingliederungshilfe nicht weiterhin allein von Land und Kommunen getragen wird. Die Landschaftsversammlungen Rheinland und Wesfalen-Lippe haben hierzu eine gemeinsame Resolution zur Kostenentwicklung in der Eingliederungshilfe verabschiedet. Kernpunkt ist die u.a. die Forderung, dass die staatliche Gesamtverantwortung des Bundes für Menschen mit Behinderungen sich künftig nicht allein auf die Schaffung anspruchsbegründender Rechtsgrundlagen beschränken, sondern auch die Beteiligung an den für die Eingliederungshilfe erforderlichen finanziellen Mitteln umfassen sollte. Leistungen bei Behinderung 2500 2011 2000 1500 1911 1842 1331 Fallzahl Heilpädgogische Maßnahmen Hilfen zur angemessenen Schulausbildung 1000 500 37 34 26 21 0 2005 2006 2007 2008 Stichtag 30.06. Produkt 343 03 – Leistungen bei Pflegebedürftigkeit (SGB XII) Überschreitung 40.800 € -5Die Aufwendungen für die Hilfe zur Pflege in Einrichtungen werden sich voraussichtlich auf rd. 5.000.200 € belaufen. Der für das Jahr 2009 vorgesehene Haushaltsansatz in Höhe von 4.929.200 € wird damit um rd. 71.000 € überschritten. Gleichzeitig ist jedoch eine Ertragsverbesserung bei den Leistungen von Sozialleistungsträger in Höhe von bis zu 30.000 € zu erwarten, so dass letzendlich zusätzliche Aufwendungen in Höhe von insgesamt ca. 41.000 € entstehen. Die Entwicklung der Fallzahlen im Bereich der Hilfe zur Pflege in Einrichtungen weist ebenso wie der Bereich des Pflegewohngeldes bislang kontinuierliche Steigerungen auf. Die Inbetriebnahme neuer stationärer Pflegeeinrichtungen im Laufe dieses bzw. Anfang des nächsten Jahres wird kurzfristig zu einer Steigerung der Fallzahlen im Bereich Pflegewohngeld (Selbstzahler) sowie mittel- bis langfristig zu einer deutlichen Fallzahlensteigerung im Bereich Hilfe zur Pflege in Einrichtungen führen (siehe auch Produkt 311 05 – Pflegewohngeld). Hilfe zur Pflege in Einrichtungen 526 530 520 510 500 484 490 478 480 461 Fallzahl 470 460 450 440 430 420 2005 2006 2007 2008 Stichtag 30.06. SGB II Budget 300 500 005 Produkt 312 01 Originäre Aufgaben nach dem SGB II Verbesserung 1.838.000 € Im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende ist der Kreis Euskirchen als kommunaler Träger neben den flankierenden Leistungen nach § 16 SGB II für die Leistungen nach §§ 22 und 23 Abs. 3 SGB II zuständig. Dies sind insbesondere: • • • Kosten der Unterkunft und Heizung Sonstige Kosten der Unterkunft (darlehnsweise Übernahme der Mietschulden, Umzugskosten) Erstausstattungen für Wohnung, Erstausstattungen für Bekleidung, Mehrtägige Klassenfahrten. -6Ertrag: Vom Bund erhält der Kreis Euskirchen eine Beteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung. Die Beteiligung des Bundes wird jährlich angepasst und ist an die bundesweite Entwicklung der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften geknüpft. Sie betrug in 2005 und 2006 je 29,1 %, in 2007 31,2 % sowie in 2008 28,6 %. Für das Jahr 2009 beträgt die Bundesbeteiligung noch 25,4 %. Im Rechnungsergebnis des Kreises Euskirchen für 2009 wird sich die Bundesbeteiligung voraussichtlich auf rd. 5.512.000 € belaufen und damit den vorgesehenen Ansatz um rd. 25.600 € „verbessern“, was allerdings auf einen Mehrbedarf bei den Aufwendungen für die Kosten der Unterkunft und Heizung zurückzuführen ist. Seitens des Landes erhält der Kreis Euskirchen eine Erstattung aufgrund der Landesersparnis bei den Wohngeldausgaben nach dem Landesausführungsgesetz zum SGB II (AG-SGB II NRW). Für den Kreis Euskirchen beläuft sich dieser Anteil nach dem aktuellen Festsetzungsbescheid der Bezirksregierung Köln vom 25.06.09 auf insgesamt 3.062.412,33 €. Im Haushalt veranschlagt war ein Betrag in Höhe von 1.350.000 €, so dass sich eine Verbesserung um rd. 1.712.400 € ergibt. Dieser außerordentlich hohe Betrag wird im wesentlich durch eine Besonderheit im Berechnungsmodus für das Jahr 2009 begründet, wodurch es ausnahmsweise möglich war, im maßgeblichen Zeitraum 2008 auch noch die monatliche Zahlung für Januar 2009 in Höhe von rd. 1,5 Mio. € mit abzurechnen (Abrechnungszeitraum = 13 Monate). Durch diese Besonderheit im Verfahren wurden für den Kreis Euskirchen Aufwendungen für die Kosten der Unterkunft und Heizung in Höhe von 23.457.881,34 € ermittelt ( Vergleich 2008: 21.354.991,42 €). Darüber hinaus erhalten 6 Kreise und kreisfreie Städte in NRW für das Jahr 2008 aufgrund der gemeldeten Entlastungsdaten keine Zuweisungen, wodurch sich die Anteile der anderen Kreise und kreisfreien Städte erhöhen. Dieser Zuweisungsbetrag wird sich jedoch im Jahr 2010 möglicherweise wieder reduzieren. Dies ist abhängig von der Form der gesetzlichen Berechungsmethode, der Höhe des gesetzlich festgesetzen Verteilungsbetrages für das Jahr 2010 sowie der tatsächlichen Entwicklung der Kosten der Unterkunft und Heizung in den Kreisen und kreisfreien Städten in NRW. Aufwand: Der Aufwand für die Kosten der Unterkunft und Heizung wird im Jahr 2009 voraussichtlich den Haushaltsansatz mit rd. 100.000 € geringfügig überschreiten. Hintergrund sind hier nach wie vor die steigenden Energiekosten und die Zahl der sogenannten Aufstocker (Erwerbstätige mit Anspruch auf Unterkunftskosten nach dem SGB II). Inwieweit die aktuelle Konjunkturentwicklung hier noch durchschlagen wird ist nicht absehbar. Rückläufig indes sind die Aufwendungen die sonstigen Kosten der Unterkunft (darlehnsweise Übernahme von Mietschulden, Umzugskosten), die zu einer Verbesserung des voraussichtlichen Rechnungsergebnisses um rd. 165.000 € führen werden. Bei den Aufwendungen für einmalige Leistungen nach § 23. Abs. 3 SGB II (Erstausstattungen, mehrtägige Klassenfahren) werden aufgrund von steigenden Fallzahlen rund 105.000 € zusätzlich benötigt. Die Aufwendungen des Kreises für das Projekt „Bürgerarbeit“ werden voraussichtlich um rd. 140.000 € geringer ausfallen. Hintergrund hierfür ist, dass derzeit keine ausreichenden BA-Mittel für die vorrangige Finanzierung der Stellen bereitgestellt werden können. Ausblick für 2010: Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften im Kreis Euskirchen weist gegenüber dem Jahresende 2008 in der 1. Jahreshälfte 2009 eine leicht steigende Tendenz auf. Ein weiterer Anstieg ist auch bei den Kosten für Unterkunft und Heizung und damit auch bei den Aufwendungen des Kreises Euskirchen zu erwarten. Konjunkturbedingt wird sich die Zahl der sogenannten Aufstocker voraussichtlich erhöhen und zu weiteren Kostensteigerungen führen. Die kommunale Finanzsituation in NRW ist nach wie vor massiv beeinflusst durch die finanziellen Auswirkungen der Hartz-IV-Reformen. Anders als von den Kommunen erhofft, sind durch die -7Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe bei Weitem nicht die finanziellen Entlastungen eingetreten. Die nachstehenden Grafiken machen die Entwicklung bei den Aufwendungen des Bundes (sinkende Belastung) und den Aufwendungen des Kreises (steigende Belastung) deutlich und zeigen die Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften im Kreis Euskirchen auf. Entwicklung der passiven Leistungen im SGB II 28.000 27.189 26.719 27.000 26.000 25.655 24.957 T€ 25.000 ALG II/Sozialgeld (Bund) KdU/einm. (Kreis) 24.000 23.000 22.793 22.000 22.044 21.580 21.000 21.045 20.000 2005 2006 2007 2008 Zahl der Bedarfsgemeinschaften KDU 5.800 5.700 5.600 5.500 5.400 5.300 ai 09 09 M rz 08 09 M Ja n No v 08 rz ai 08 Ju l0 8 Se p 08 M 08 M Ja n ai 07 Ju l0 7 Se p 07 No v 07 07 M rz M Ja n 07 5.200 Überblick: Budget 300 500 004 Produkt 311 01 Verbesserung(-)/Verschlechterung(+) +140.000 € -8311 05 311 08 343 01 343 02 343 03 312 01 300 500 005 Gesamt: + 280.000 € + 14.000 € - 275.000 € + 150.000 € +41.000 € - 1.838.000 € -1.488.000 € Insgesamt entsteht mithin nach derzeitiger Einschätzung im Budget 300 500 eine Verbesserung von rd. 1.488.200 €. Die Verbesserung wird zur Deckung überplanmäßiger Mehraufwendungen bzw. Mindererträgen in anderen Budgets benötigt. gez. i.V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)