Daten
Kommune
Bedburg
Größe
26 kB
Datum
18.09.2012
Erstellt
11.09.12, 16:27
Aktualisiert
11.09.12, 16:27
Stichworte
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Zu TOP:__________
Drucksache: WP8163/2012
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 51 12 65
öffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
18.09.2012
Betreff:
Gesetz zur Regelung des Kostenausgleichs für Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe
(Belastungsausgleichgesetz)
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum
Belastungsausgleichgesetz und die daraus möglicherweise resultierenden Zuschüsse zum
Ausbau der Betreuungsplätze für unter drei Jährige zur Kenntnis.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Inhalt der Mitteilung:
Führt die Übertragung neuer Aufgaben zu einer wesentlichen Belastung der davon
betroffenen Gemeinden, ist dafür durch Gesetz oder Rechtsverordnung ein finanzieller
Ausgleich für die entstehenden, durchschnittlichen Aufwendungen zu schaffen (Art. 78
Abs.3 Satz 2 Landesverfassung NRW).
Der Verfassungsgerichthof NRW hat mit Urteil vom 12. Oktober 2010 festgestellt, dass mit
der Änderung des AG-KJHG - durch § 1a Abs.1 des Ersten Gesetzes zur Ausführung des
Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG) bestimmt das Land die Kreise und
kreisfreien Städte zum örtlichen Träger der Jugendhilfe - eine Bestimmung über die
Deckung der Kosten hätte getroffen werden müssen.
Um diesem Urteil Rechnung zu tragen, wurde in der Kabinettssitzung am 24. April 2012
durch die Landesregierung der Entwurf für eine gesetzliche Regelung gebilligt (Kosten- /
Belastungsausgleichsgesetz), mit der die Kommunen beim Ausbau der Betreuungsplätze
für unter dreijährige Kinder dauerhaft und verlässlich vom Land unterstützt werden. Der
Entwurf des Kostenausgleichsgesetzes umfasst im Wesentlichen den finanziellen
Ausgleich für den notwendigen Ausbau zusätzlicher Kindertagesstättenplätze, um ab 2013
den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für ein- und zweijährige Kinder zu erfüllen.
Bis zum Jahr 2018 wird sich die Ausgleichsleistung nach gegenwärtigem Stand auf rd. 1,4
Milliarden Euro belaufen.
Als konkrete Umsetzung ist im Gesetzentwurf Folgendes vorgesehen:
Ab dem Kindergartenjahr 2013/ 2014 wird der in § 21 Abs.1 KiBiz festgelegte
Landeszuschuss zur Kindpauschale bei jedem angebotenen U3 Platz um 19,96 % erhöht.
Die daraus resultierende Summe kann u. a. genutzt werden, um in neue Betreuungsplätze
für unter 3 jährige zu investieren. Auf dem Stand vom 27.08.2012 würde dieses
Berechnungsmodell für die Stadt Bedburg einen Investitionsrahmen von rd. 125.000,- €
ermöglichen. Eine genaue Berechnung des Zuschusses ist prospektiv nicht möglich, da
bei der Berechnung der Beträge mehrere Faktoren berücksichtigt werden müssen
(Gruppenform, Betreuungsstunden, Trägerart), die erst bei Festlegung der
Angebotsstruktur zum 15.03. eines jeden Jahres klar sind.
Im Urteil vom 12. Oktober 2010 wurde festgelegt, dass dieses ab dem Kindergartenjahr
2011/ 2012 gültig ist. Der Ausgleich für das letzte und laufende Kindergartenjahr wird in
Form von Einmalzahlungen gewährleistet; sobald das Gesetz in Kraft tritt, soll der Betrag
für das Kindergartenjahr 2011/ 2012 und 2012/ 2013 durch Einmalzahlung zum
01.02.2013 geleistet werden. Der Pressekonferenz vom 20.08.2012 ist zu entnehmen,
dass für die Jahre 2011/ 2012 und 2012/ 2013 Ausgleichzahlungen an die Kommunen in
der Höhe von insgesamt rd. 180 Millionen Euro fällig werden. Laut der Task Force zum
U3-Ausbau des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport wird die
Ausschüttung dieser Summen dem gleichen Berechnungsprinzip folgen, wie es bisher bei
den Sondermitteln des Bundes und des Landes praktiziert wurde. Nach dieser Information
errechnet sich für das Jugendamt Bedburg ein Ausgleichsbetrag in Höhe von ca.
172.000,- €.
Der Gesetzentwurf des Belastungsausgleichsgesetz Jugendhilfe - BAG-JH wurde am
27.06.2012 in den Landtag eingebracht; weitere bzw. genauere Informationen zum
Mitteilungsvorlage WP8-163/2012
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Sitzungsvorlage
Zeitpunkt des Erhaltes der Mittel oder Modalitäten zum Verwendungszeitraum sind derzeit
noch nicht bekannt.
Darüber hinaus sollen Anfang des nächsten Jahres weitere 40 Millionen Euro durch die
Landesregierung bereit gestellt werden. Der Anteil für das Jugendamt Bedburg würde
48.895,00 € betragen.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Der Bedarf an weiteren U3-Plätzen in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege wird auch in den nächsten
Jahren ein vorrangiges Ziel der Jugendhilfe- und Kindergartenbedarfsplanung darstellen. Diese Thematik ist darüber
hinaus auch ein nicht unwesentlicher Entscheidungsparameter für junge Familien und insofern auch für die weitere
Entwicklung der Stadt Bedburg von nicht unerheblicher Bedeutung.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
⌧ mit textlicher Erläuterung:
Bei Verabschiedung des Belastungsausgleichsgesetzes nach aktueller Gesetzesvorlage,
würden der Stadt Bedburg bis 2018 jährlich investive Mittel zum Ausbau der Betreuung von
unter Dreijährigen zur Verfügung gestellt.
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
----------------------------------Eßer
----------------------------------Kramer
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Mitteilungsvorlage WP8-163/2012
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