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Mitteilungsvorlage (Gesetz zur Regelung des Kostenausgleichs für Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe (Belastungsausgleichgesetz))

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
26 kB
Datum
18.09.2012
Erstellt
11.09.12, 16:27
Aktualisiert
11.09.12, 16:27
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Zu TOP:__________ Drucksache: WP8163/2012 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: 51 12 65 öffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 18.09.2012 Betreff: Gesetz zur Regelung des Kostenausgleichs für Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe (Belastungsausgleichgesetz) Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Belastungsausgleichgesetz und die daraus möglicherweise resultierenden Zuschüsse zum Ausbau der Betreuungsplätze für unter drei Jährige zur Kenntnis. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Inhalt der Mitteilung: Führt die Übertragung neuer Aufgaben zu einer wesentlichen Belastung der davon betroffenen Gemeinden, ist dafür durch Gesetz oder Rechtsverordnung ein finanzieller Ausgleich für die entstehenden, durchschnittlichen Aufwendungen zu schaffen (Art. 78 Abs.3 Satz 2 Landesverfassung NRW). Der Verfassungsgerichthof NRW hat mit Urteil vom 12. Oktober 2010 festgestellt, dass mit der Änderung des AG-KJHG - durch § 1a Abs.1 des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG) bestimmt das Land die Kreise und kreisfreien Städte zum örtlichen Träger der Jugendhilfe - eine Bestimmung über die Deckung der Kosten hätte getroffen werden müssen. Um diesem Urteil Rechnung zu tragen, wurde in der Kabinettssitzung am 24. April 2012 durch die Landesregierung der Entwurf für eine gesetzliche Regelung gebilligt (Kosten- / Belastungsausgleichsgesetz), mit der die Kommunen beim Ausbau der Betreuungsplätze für unter dreijährige Kinder dauerhaft und verlässlich vom Land unterstützt werden. Der Entwurf des Kostenausgleichsgesetzes umfasst im Wesentlichen den finanziellen Ausgleich für den notwendigen Ausbau zusätzlicher Kindertagesstättenplätze, um ab 2013 den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für ein- und zweijährige Kinder zu erfüllen. Bis zum Jahr 2018 wird sich die Ausgleichsleistung nach gegenwärtigem Stand auf rd. 1,4 Milliarden Euro belaufen. Als konkrete Umsetzung ist im Gesetzentwurf Folgendes vorgesehen: Ab dem Kindergartenjahr 2013/ 2014 wird der in § 21 Abs.1 KiBiz festgelegte Landeszuschuss zur Kindpauschale bei jedem angebotenen U3 Platz um 19,96 % erhöht. Die daraus resultierende Summe kann u. a. genutzt werden, um in neue Betreuungsplätze für unter 3 jährige zu investieren. Auf dem Stand vom 27.08.2012 würde dieses Berechnungsmodell für die Stadt Bedburg einen Investitionsrahmen von rd. 125.000,- € ermöglichen. Eine genaue Berechnung des Zuschusses ist prospektiv nicht möglich, da bei der Berechnung der Beträge mehrere Faktoren berücksichtigt werden müssen (Gruppenform, Betreuungsstunden, Trägerart), die erst bei Festlegung der Angebotsstruktur zum 15.03. eines jeden Jahres klar sind. Im Urteil vom 12. Oktober 2010 wurde festgelegt, dass dieses ab dem Kindergartenjahr 2011/ 2012 gültig ist. Der Ausgleich für das letzte und laufende Kindergartenjahr wird in Form von Einmalzahlungen gewährleistet; sobald das Gesetz in Kraft tritt, soll der Betrag für das Kindergartenjahr 2011/ 2012 und 2012/ 2013 durch Einmalzahlung zum 01.02.2013 geleistet werden. Der Pressekonferenz vom 20.08.2012 ist zu entnehmen, dass für die Jahre 2011/ 2012 und 2012/ 2013 Ausgleichzahlungen an die Kommunen in der Höhe von insgesamt rd. 180 Millionen Euro fällig werden. Laut der Task Force zum U3-Ausbau des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport wird die Ausschüttung dieser Summen dem gleichen Berechnungsprinzip folgen, wie es bisher bei den Sondermitteln des Bundes und des Landes praktiziert wurde. Nach dieser Information errechnet sich für das Jugendamt Bedburg ein Ausgleichsbetrag in Höhe von ca. 172.000,- €. Der Gesetzentwurf des Belastungsausgleichsgesetz Jugendhilfe - BAG-JH wurde am 27.06.2012 in den Landtag eingebracht; weitere bzw. genauere Informationen zum Mitteilungsvorlage WP8-163/2012 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Zeitpunkt des Erhaltes der Mittel oder Modalitäten zum Verwendungszeitraum sind derzeit noch nicht bekannt. Darüber hinaus sollen Anfang des nächsten Jahres weitere 40 Millionen Euro durch die Landesregierung bereit gestellt werden. Der Anteil für das Jugendamt Bedburg würde 48.895,00 € betragen. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Der Bedarf an weiteren U3-Plätzen in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege wird auch in den nächsten Jahren ein vorrangiges Ziel der Jugendhilfe- und Kindergartenbedarfsplanung darstellen. Diese Thematik ist darüber hinaus auch ein nicht unwesentlicher Entscheidungsparameter für junge Familien und insofern auch für die weitere Entwicklung der Stadt Bedburg von nicht unerheblicher Bedeutung. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja ⌧ mit textlicher Erläuterung: Bei Verabschiedung des Belastungsausgleichsgesetzes nach aktueller Gesetzesvorlage, würden der Stadt Bedburg bis 2018 jährlich investive Mittel zum Ausbau der Betreuung von unter Dreijährigen zur Verfügung gestellt. Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: ----------------------------------Eßer ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Mitteilungsvorlage WP8-163/2012 Seite 3