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Mitteilungsvorlage (Anlage 2 zur Mitteilungsvorlage WP8-230/2012)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
274 kB
Datum
13.11.2012
Erstellt
07.11.12, 18:02
Aktualisiert
07.11.12, 18:02
Mitteilungsvorlage (Anlage 2 zur Mitteilungsvorlage WP8-230/2012)

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Inhalt der Datei

Anlage 2 stadt Bedburg Rechnungsprufungsanrt Datum: 23. Oktober 20'12 Einrichtung einer Sammelstelle für alte Elektro- und Elektronikgeräte Das Rechnungsprüfungsamt schließt sich der Stellungnahme des Geschäftsbereiches I zur Einrichtung einer Sammelstelie für alte Elektro- und Elektronikgeräte vom 18.10.2012 an. Ergänzend hierzu ergeht noch der Hinweis, dass gemäß S 23 Abs. 1 Ziffer 7a. Elektroc ein Schrotthändler ordnungswidrig handelt, wenn er voßätzlich oder fahrlässig entgegen S g Absatz I Satz 1 Elektroc eine Erfassung von Elektro- und Elekkonik-Altgeräten durchfühd. [,4rt der Annahme von Elektro- und Elektronjk-Altgeräten jeglicher Art würde er somit eine Ordnungswidrigkeit begehen, die mit einem Bußgeld geahndet würde. Die Stadt Bedburg als zuständiger öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger bedient sich nach durchgeführter europaweiter Ausschreibung zur Entsorgung von Elektro- und ElektronikAltgeräten der Firma Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 31.12.20'17 Eine neue Ausschreibung wird somitzum 01 .01 .20.18 erfolgen. B s zu diesem Zeitpunkt ist die Stadt Bedburg vertraglich an den vorgenannten Bieter gebunden Sofern ern ortsansässiger Schrotthändler eine Sammelstelle für Elektro- und EIeKronikAltgeräte auf städtischem Gebiet errichten möchte, wäre dies aus vertragsrechflichen Gründen somit nur im Rahmen einer Subunternehmerschaft der Firma Schönmackers Umweltdienste möglich. Ob dieses L.Jnternehmen an einer solchen Geschäftsverbindung interessiert ist, kann aus hiesiger Sicht nicht beurteilt werden. Hierzu müsste sich die betroffene Firma dlrekt mlt dem Entsorgungsbetrieb Schönmackers in Verbindung setzen. Das weitergehende Kemgeschäft eines Schrotthändlers, der Handel mit nicht schadstoifhaltigen Altmetallen, fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des öffenflich-.echflicher Entsorgungsträgers Stadt Bedburg und ist foiglich somit auch nicht durch einen Entsorgungsvertrag erfasst. Sofern bel dem betroffenen Schrotthändler eine entsprechende Fachkunde und Zuverlässigkeit nachgewiesen werden kann, besteht für ihn die N,4öglichkeit sich an der Neuausschreibung des Entsorgungsvertrages für Elektro- und Elektronik-Altgetäle zum 01.01.2A19 zu beteiligen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist eine Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten au6 abfallrechtlichen, ve.gaberechtlichen und vertragsrechtlichen Gründen durch odsansässige Schrotthändler nicht möglich.