Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Mitteilungsvorlage (Anlage 1 zur Mitteilungsvorlage WP8-230/2012)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
574 kB
Datum
13.11.2012
Erstellt
07.11.12, 18:02
Aktualisiert
07.11.12, 18:02
Mitteilungsvorlage (Anlage 1 zur Mitteilungsvorlage WP8-230/2012) Mitteilungsvorlage (Anlage 1 zur Mitteilungsvorlage WP8-230/2012)

öffnen download melden Dateigröße: 574 kB

Inhalt der Datei

Anlage 1 stadt Bedburg Az.. Geschäftsbereich 1 - Personal und Organisation Datum: 18. Oktober 2012 1. Aktenvermerk Einrichtung einer Sammelstelle für alte Elektro- und Elektronikgeräte Seit dem 1. Juni 2012 sind im Abfallrecht neue Regelungen zu beachten. Fine wichtige Neuerung betrift alte Elektro- und Elektronikgeräte. Dazu gehören alle Ceräte, die elektrisch betrieben werden; vom Kühlschrank, der Waschmaschine und dem Herd über Staubsauger, Toaster und Wecker, der elektrischen Zahnbürste, dem Computer, der Bohrmaschine bis hin zu Elektrospielzeug und Leuchtstofflampen. Diese dürfen nach den Vorschriften des Elektro, und Elektronikgerätegesetzes zur Entsorgung ausschließlich an öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, Vertrejber oder Hersteller abgegeben werden. Die Abgabe von alten Elektro- und Elekt_ ronikgeräten an Schrotthändler ist verboten. Dies gilt auch für ausgebaute Teile dieser Geräte. Hierdurch sollen umweltgefährdende Entsorgungspraktiken, die in der Vergangenheit immer wieder zu Problemen geführt haben, vermieden werden. Es ist zu erwarten, dass sich die l\4enge der vom beauftragten Abfallentsorgungsunternehmen einzusammelnden Elektro- und Elektronikgeräte erhöht. Die Abfuhr der genannten Geräte erfolgt nach vorheriger telefonischer Anmeldung beim Abfallunternehmer innerhalb weniger Tage. Die Anmeldelogistjk Iiegt beim Abfallunternehmer. Elektrokleingeräte werden über ein Zusatzfahzeug zum Schadstoffmobil zu festgelegte Terminen in den verschiedenen Stadtteilen gesammelt und einer Verwertuns zuseführt aÄk. Aufgrund dessen, dass Elektro- und Elektronikgeräte von den Bürgerinhen und Bürgern nicht mehr über den sog. Schrotthändler entsorgt werden köFFeE, ist zu überlegen, ob eine weitere ft.4öglichkeit angeboten werden sollte, Elektro- und Elektronikgeräte einer VeMertung zuzuführen. Eine Möglichkeit wäre die Abgabe der Geräte auf einem Recycling-Platz. Anbieten würde sich hier das Gelände der Rohstoff Recycling Bedburg GmbH in der Heinrich-Heftz-Straße 15 in Bedburg. Fraglich ist jedoch, ob die Einrichtung nur einer Abgabestelle in Bedburg für alle Bürgerinnen und Bürger attraktiv ist. Des weiteren ist eine rechtliche Prüfung vorzunehmen. Der derzeitige Abfallentsorgungsve(rag mit der Firma Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG, Kerpen, umfasst das Einsammeln und Befördern von Elektro- und Elektronikaltgeräte. Nach den Bewebungsbedingungen der damaligen Ausschreibung erfolgte die preisliche Auswertung durch den Vergleich der Angebotssummen bezogen auf den Gesamtpreis für ein Jahr auf der Basis von vorgegebenen Auswertungsgrößen. stadt Seite - 2 - Bedburg zum Aktenvermerk vom 18.10.2012 Gewertet wurde das vom Auftraggeber, auf Basis der Vorgaben der Stadt Bedurg, zu zahlende Entgelt. Des weiteren lautet Zifter '19.2 der Besonderen Vertragsbedingungen des Abfall_ vertrages wie folgt: Will der Auftraggeber Anderungen in der Abfallwirtschaft, jnsbesondere bei der Entsorgungstechnik und -logistik bzw. in den Entsorgungssystemen durchführen, die die in diesem Vertrag und dem Angebot aufgeführten Lejstungen des Auftrag_ nehmers verändern oder zum Wegfall dieser Leistungen führen, werden der Auftraggeber und der Auftragnehmer, soweit vergaberechflich zulässig, eine Anpas_ sung der Leistungen sowie eine Anpassung der Vergütung auf der Grundlage der Urkalkulation nach den Grundsätzen des öffenflichen preisrechts einvernehmlich festlegen. Somit ist zunächst zu prüfen, ob nach dem bestehenden Vertrag ejne Anderung im o. g Maße durchgeführt werden kann ohne eine Anpassung der Leistungen sowie eine Anpassung der Vergütung vorzunehmen. \ I '^Spohr 2. Herrn Fachbereichsleiter Eßer zur Kenntnisnahme lch nehme die Stellungnahme von Frau Spohr zur Kenntn s und weise nachdrück ich darauf hin. dass weder de von Frau Spohr erfo gte Prüfung noch dle nun fogenden Tätigkeiten in die Zuständ gkeit des GB 2 fallen Bei der Umstrukturierung war k arer W Ie, den Aufgabenbereich der Abfa besertrgqrg (bisaufdieVerantagungderAbgabepftchtigen)imcBSanzusiedeln. 7f ltZ7rtl Daher bitte ich diesbeiderEntscheidungüberdiewetereVerfahrensweisezuberuckscntigen )L 3. Herrn Thißen, RPA, zur Kenntnis und prüfung n,tL sku,,rntrt-t vo,,^ 23.r" ,, 4* 4. Herrn BM Koerdt zur Kenntnisnahme und Entscheidung heidung ,')1J," ää aäLft Ao ;;;;"* *l^ ^-'h, 4\'O T, U-o'^ä,u-e3,^. 6nr *d €tz! ,fkü,^fltu;,-., ti Artt"t'tr,,&y 'hb 41"*nU J\ah'Yc t_ \f h( qt \aa lo *3ijü11* HFP o4uF