Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
15 kB
Datum
30.08.2007
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 05.09.2007
BESCHLUSSKONTROLLE
aus der 19. Sitzung des Rates
der Gemeinde Vettweiß
am Donnerstag, dem 30.08.2007, 18:00 Uhr
in der Bürgerbegegnungsstätte Vettweiß.
4.
a) Offene Ganztagsschule;
hier: Befreiung der Eltern vom Essensbeitrag aufgrund geringen Einkommens
b) Kindertageseinrichtungen;
hier: Antrag der AWO, Kreisverband Düren e. V., vom 14.06.2007 auf Befreiung
der Eltern vom Essensbeitrag aufgrund geringen Einkommens
(V-33/2007)
Ratsmitglied Helmut Kemmerling merkt an, dass die Ausschussempfehlung nicht ganz
der CDU-Antragsstellung entspricht. Dort heißt es u.a., dass erneut über den
Sachverhalt beraten werden soll, sobald der Bescheid zu „Kein Kind ohne Mahlzeit“
vorliegt. Die CDU-Fraktion strebt weiterhin eine vollständige Befreiung an.
Auch Ratsmitglied Jürgen Kemmerling teilt diese Auffassung, aber zuerst ist die
Förderung zu klären. Seines Erachtens wird der Topf nicht ausreichen, das ist
bedauerlich. In Vettweiß ist allerdings eine solide Basis geschaffen.
Ratsmitglied Ruskowski ergänzt, dass als positiv anzusehen ist, dass die Institute nun
gleich gehalten sind. Alles ist im Fluß und muss im Auge behalten werden. Die
Finanzentwicklung ist allerdings nicht absehbar.
Hierauf beschließt der Rat der Gemeinde Vettweiß einstimmig aufgrund der Empfehlung
des Ausschusses für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales:
a) Einkommensschwache mit einem Jahreseinkommen zwischen 0 und 12.271,00 € je
Kalenderjahr, die satzungsgemäß von der Zahlung von Elternbeiträgen für die OGS
freigestellt sind und deren Kinder nachweislich an der Mittagsverpflegung teilgenommen
haben, wird je Tag von dem zu entrichtenden Beitrag für die Mittagsverpflegung 1,50 €
erlassen.
b) Die vorgenannte freiwillige Unterstützung der Leistungen der Gemeinde Vettweiß ist
gleichermaßen auf den entsprechenden Personenkreis, der Mittagsverpflegung in den
Kindertageseinrichtungen im Gemeindegebiet in Anspruch nimmt, anzuwenden.
c) Bei den unter Buchstabe a) und b) bezeichneten Leistungen soll die häusliche
Ersparnis nicht auf einen ggf. vorhandenen ALG II – Anspruch angerechnet werden.
d) Nach Inkrafttreten des Landesprogrammes „Kein Kind ohne Mahlzeit“ soll ein
entsprechender Antrag, der eine anteilige kommunale Beteiligung sowie eine
Elternbeteiligung vorsieht, gestellt werden.
e) Nach Antragsbescheid wird über den Sachverhalt neu beraten.