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Beschlusstext (a) Offene Ganztagsschule; hier: Befreiung der Eltern vom Essensbeitrag aufgrund geringen Einkommens b) Kindertageseinrichtungen; hier: Antrag der AWO, Kreisverband Düren e. V., vom 14.06.2007 auf Befreiung der Eltern vom Essensbeitrag aufgrund geringen Einkommens )

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
15 kB
Datum
30.08.2007
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Beschlusstext (a) Offene Ganztagsschule; 
hier: Befreiung der Eltern vom Essensbeitrag aufgrund geringen Einkommens
b) Kindertageseinrichtungen;
hier: Antrag der AWO, Kreisverband Düren e. V., vom 14.06.2007 auf Befreiung der Eltern vom Essensbeitrag aufgrund geringen Einkommens )

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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 05.09.2007 BESCHLUSSKONTROLLE aus der 19. Sitzung des Rates der Gemeinde Vettweiß am Donnerstag, dem 30.08.2007, 18:00 Uhr in der Bürgerbegegnungsstätte Vettweiß. 4. a) Offene Ganztagsschule; hier: Befreiung der Eltern vom Essensbeitrag aufgrund geringen Einkommens b) Kindertageseinrichtungen; hier: Antrag der AWO, Kreisverband Düren e. V., vom 14.06.2007 auf Befreiung der Eltern vom Essensbeitrag aufgrund geringen Einkommens (V-33/2007) Ratsmitglied Helmut Kemmerling merkt an, dass die Ausschussempfehlung nicht ganz der CDU-Antragsstellung entspricht. Dort heißt es u.a., dass erneut über den Sachverhalt beraten werden soll, sobald der Bescheid zu „Kein Kind ohne Mahlzeit“ vorliegt. Die CDU-Fraktion strebt weiterhin eine vollständige Befreiung an. Auch Ratsmitglied Jürgen Kemmerling teilt diese Auffassung, aber zuerst ist die Förderung zu klären. Seines Erachtens wird der Topf nicht ausreichen, das ist bedauerlich. In Vettweiß ist allerdings eine solide Basis geschaffen. Ratsmitglied Ruskowski ergänzt, dass als positiv anzusehen ist, dass die Institute nun gleich gehalten sind. Alles ist im Fluß und muss im Auge behalten werden. Die Finanzentwicklung ist allerdings nicht absehbar. Hierauf beschließt der Rat der Gemeinde Vettweiß einstimmig aufgrund der Empfehlung des Ausschusses für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales: a) Einkommensschwache mit einem Jahreseinkommen zwischen 0 und 12.271,00 € je Kalenderjahr, die satzungsgemäß von der Zahlung von Elternbeiträgen für die OGS freigestellt sind und deren Kinder nachweislich an der Mittagsverpflegung teilgenommen haben, wird je Tag von dem zu entrichtenden Beitrag für die Mittagsverpflegung 1,50 € erlassen. b) Die vorgenannte freiwillige Unterstützung der Leistungen der Gemeinde Vettweiß ist gleichermaßen auf den entsprechenden Personenkreis, der Mittagsverpflegung in den Kindertageseinrichtungen im Gemeindegebiet in Anspruch nimmt, anzuwenden. c) Bei den unter Buchstabe a) und b) bezeichneten Leistungen soll die häusliche Ersparnis nicht auf einen ggf. vorhandenen ALG II – Anspruch angerechnet werden. d) Nach Inkrafttreten des Landesprogrammes „Kein Kind ohne Mahlzeit“ soll ein entsprechender Antrag, der eine anteilige kommunale Beteiligung sowie eine Elternbeteiligung vorsieht, gestellt werden. e) Nach Antragsbescheid wird über den Sachverhalt neu beraten.