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Beschlussvorlage GB (Konzept zur Einrichtung weiterer Familienzentren im Kreis Euskirchen hier: Festlegung von Grundsätzen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
54 kB
Datum
13.11.2008
Erstellt
05.11.08, 04:20
Aktualisiert
05.11.08, 04:20
Beschlussvorlage GB (Konzept zur Einrichtung weiterer Familienzentren im Kreis Euskirchen
hier: Festlegung von Grundsätzen) Beschlussvorlage GB (Konzept zur Einrichtung weiterer Familienzentren im Kreis Euskirchen
hier: Festlegung von Grundsätzen)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 475/2008 20.10.2008 Az.: 51/434-10/He X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 13.11.2008 Konzept zur Einrichtung weiterer Familienzentren im Kreis Euskirchen hier: Festlegung von Grundsätzen Sachbearbeiter/in: Herr Hermes x Tel.: 15 617 Abt.: 51.4 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Produkt: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung --- Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Produkt: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Produkt: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Jugendhilfeausschuss beschließt die als Anlage aufgeführten Grundsätze zur Einrichtung weiterer Familienzentren im Kreis Euskirchen. Begründung: 2 Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 28.08.2008 die Info 187/2008 zustimmend zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, klare Vorgaben zur Benennung weiterer Familienzentren im Rahmen eines Gesamtkonzeptes zu erarbeiten. Basis hierzu sind die in der vorgenannten Info aufgeführten Kriterien (Grundsätze). Seitens des MGFFI besteht für den Kreis Euskirchen die Möglichkeit, weitere 22 Familienzentren bis zum Kindergartenjahr 2011/2012 zu benennen. Das Land stellt jährlich ein entsprechendes Kontingent zur Verfügung. Die Grundsätze sehen als Bewerbungsfrist eines jeden Jahres den 01.03. vor. Auf der Basis der als Anlage beigefügten Grundsätze erfolgt jährlich bis zum 29.06. eine Benennung der neuen Familienzentren zum Zertifizierungsverfahren. gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)