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Beschlussvorlage GB (Anlage zur Beschlussvorlage GB V 475/2008)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
55 kB
Datum
13.11.2008
Erstellt
05.11.08, 04:20
Aktualisiert
05.11.08, 04:20
Beschlussvorlage GB (Anlage zur Beschlussvorlage GB V 475/2008) Beschlussvorlage GB (Anlage zur Beschlussvorlage GB V 475/2008)

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Inhalt der Datei

Anlage zur V 475/2008 Grundsätze zur Einrichtung weiterer Familienzentren 1. Verteilung Für den Kreis Euskirchen sind insgesamt 36 Familienzentren vorgesehen. Entsprechend der Anzahl der Kinder im Alter von 0 - 6 Jahren (Stand 31.12.2007) soll die Verteilung auf die jeweiligen Städte und Gemeinden wie folgt vorgenommen werden: Bad Münstereifel Blankenheim Dahlem Euskirchen Hellenthal Kall Mechernich Nettersheim Schleiden Weilerswist Zülpich Kreis Euskirchen: 2. Kinder unter 6 847 413 227 3072 397 615 1562 390 687 768 1018 9996 % 8,47 4,13 2,27 30,73 3,97 6,15 15,63 3,90 6,87 7,68 10,18 100 FZ nach % gerundet 3,05 3 1,49 1 0,82 1 11,06 11 1,43 1 2,21 2 5,63 6 1,40 1 2,47 2 2,77 3 3,67 4 36 35 Strukturelle Voraussetzungen der Bewerber Die Entfernung zum nächsten Familienzentrum soll mindestens 5 km betragen. Ausnahme sind Verbundsysteme. Hier beträgt die Entfernung zwischen den teilnehmenden Einrichtungen nach Vorgabe des Landes maximal 4 km. Potenzielle Einrichtungen müssen mindestens zweigruppig sein und sich perspektivisch auf künftige Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahren einstellen (Bedarfsplanung/räumliche Voraussetzungen). 3. Konzeptionelle Voraussetzungen Aus der Bewerbung des jeweiligen Trägers muss die Bereitschaft hervorgehen, dass sich die Einrichtung mit den Belangen des Wohnumfeldes befasst (Öffnung der Einrichtung nach Außen). Des Weiteren ist erforderlich, dass sich die Einrichtung konzeptionell mit dem Aufgabenbereich der Betreuung von Kindern unter 3 Jahren in Form der Tagespflege auseinandersetzt. Weiterhin erklärt der Bewerber die Bereitschaft, sich an den Leistungskriterien der Familienzentren zu orientieren. Das heißt, insbesondere, a) dem Bereithalten von Beratung und Unterstützung für Kinder und Familien, b) der Förderung von Familienbildung und Erziehungspartnerschaft, c) der Unterstützung und Nutzung der Kindertagespflege, Seite 1 d) der Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Die Vorlage einer Konzeption beinhaltet ebenfalls Angaben zur Ausrichtung des Angebotes am Sozialraum, der Vernetzung mit anderen Diensten und Einrichtungen sowie zur Evaluation. 4. Beratungsangebot der Abteilung Jugend und Familie Die Abteilung Jugend und Familie ist bereit, potenzielle Bewerber vor Antragstellung zu beraten und zu unterstützen. 5. Bewerbungsfrist Die Bewerbung muss der Abteilung Jugend und Familie bis zum 01.03. eines jeden Jahres für das kommende Kindergartenjahr verbindlich vorliegen. 6. Entscheidungskriterien des Jugendhilfeausschusses - Vorliegende Basis- und Aufbauleistungen entsprechend des Punktesystems im Rahmen der Zertifizierung (Infoheft Gütesiegel Familienzentren NRW) - Sicherstellung von Trägervielfalt - Sofern eine Entscheidung unter Zugrundelegung der vorgenannten Kriterien nicht möglich ist, erfolgt eine Entscheidung in Abstimmung mit der jeweiligen Kommune. 7. Verfahrensverordnung Die Verordnung zur Durchführung des KiBiz wird derzeit überarbeit, die darin enthaltenen Ausführungen zur Anerkennung und Zertifizierung von Familienzentren werden zu beachten sein. Seite 2