Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
55 kB
Datum
13.11.2008
Erstellt
05.11.08, 04:20
Aktualisiert
05.11.08, 04:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage zur V 475/2008
Grundsätze
zur Einrichtung weiterer Familienzentren
1.
Verteilung
Für den Kreis Euskirchen sind insgesamt 36 Familienzentren vorgesehen. Entsprechend der
Anzahl der Kinder im Alter von 0 - 6 Jahren (Stand 31.12.2007) soll die Verteilung auf die
jeweiligen Städte und Gemeinden wie folgt vorgenommen werden:
Bad Münstereifel
Blankenheim
Dahlem
Euskirchen
Hellenthal
Kall
Mechernich
Nettersheim
Schleiden
Weilerswist
Zülpich
Kreis Euskirchen:
2.
Kinder
unter 6
847
413
227
3072
397
615
1562
390
687
768
1018
9996
%
8,47
4,13
2,27
30,73
3,97
6,15
15,63
3,90
6,87
7,68
10,18
100
FZ nach % gerundet
3,05
3
1,49
1
0,82
1
11,06
11
1,43
1
2,21
2
5,63
6
1,40
1
2,47
2
2,77
3
3,67
4
36
35
Strukturelle Voraussetzungen der Bewerber
Die Entfernung zum nächsten Familienzentrum soll mindestens 5 km betragen. Ausnahme
sind Verbundsysteme. Hier beträgt die Entfernung zwischen den teilnehmenden
Einrichtungen nach Vorgabe des Landes maximal 4 km.
Potenzielle Einrichtungen müssen mindestens zweigruppig sein und sich perspektivisch auf
künftige Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahren einstellen (Bedarfsplanung/räumliche
Voraussetzungen).
3.
Konzeptionelle Voraussetzungen
Aus der Bewerbung des jeweiligen Trägers muss die Bereitschaft hervorgehen, dass sich die
Einrichtung mit den Belangen des Wohnumfeldes befasst (Öffnung der Einrichtung nach
Außen). Des Weiteren ist erforderlich, dass sich die Einrichtung konzeptionell mit dem
Aufgabenbereich der Betreuung von Kindern unter 3 Jahren in Form der Tagespflege
auseinandersetzt. Weiterhin erklärt der Bewerber die Bereitschaft, sich an den
Leistungskriterien der Familienzentren zu orientieren. Das heißt, insbesondere,
a)
dem Bereithalten von Beratung und Unterstützung für Kinder und Familien,
b)
der Förderung von Familienbildung und Erziehungspartnerschaft,
c)
der Unterstützung und Nutzung der Kindertagespflege,
Seite
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d)
der Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie,
Die Vorlage einer Konzeption beinhaltet ebenfalls Angaben zur Ausrichtung des Angebotes
am Sozialraum, der Vernetzung mit anderen Diensten und Einrichtungen sowie zur
Evaluation.
4.
Beratungsangebot der Abteilung Jugend und Familie
Die Abteilung Jugend und Familie ist bereit, potenzielle Bewerber vor Antragstellung zu
beraten und zu unterstützen.
5.
Bewerbungsfrist
Die Bewerbung muss der Abteilung Jugend und Familie bis zum 01.03. eines jeden Jahres
für das kommende Kindergartenjahr verbindlich vorliegen.
6.
Entscheidungskriterien des Jugendhilfeausschusses
- Vorliegende Basis- und Aufbauleistungen entsprechend des Punktesystems im
Rahmen der Zertifizierung (Infoheft Gütesiegel Familienzentren NRW)
- Sicherstellung von Trägervielfalt
- Sofern eine Entscheidung unter Zugrundelegung der vorgenannten Kriterien nicht
möglich ist, erfolgt eine Entscheidung in Abstimmung mit der jeweiligen Kommune.
7.
Verfahrensverordnung
Die Verordnung zur Durchführung des KiBiz wird derzeit überarbeit, die darin enthaltenen
Ausführungen zur Anerkennung und Zertifizierung von Familienzentren werden zu beachten
sein.
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