Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
53 kB
Datum
10.12.2008
Erstellt
05.11.08, 04:20
Aktualisiert
05.11.08, 04:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 470/2008
20.10.2008
Az.: 60.11
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
12.11.2008
Kreisausschuss
25.11.2008
Kreistag
10.12.2008
Erlass der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen
Sachbearbeiter/in: Frau Zimmermann
Tel.: 15 234
Abt.: 60.11
Die Vorlage berührt nicht den Etat
X Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Produkt:
gez.
Hessenius
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt die zweite Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die
Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen in der als Anlage beigefügten Fassung.
€
€
2
Begründung:
Die Änderung der Gebührensatzung (Anlage 1) ist auf der Grundlage der neuen
Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 2) vorzunehmen.
Darüber hinaus wurden folgende Regelungen ergänzt bzw. neu in die Satzung aufgenommen:
1.
In § 6 Abs. 1d) wird für Altholz, Kat. IV ein neuer Gebührentarif eingeführt, um die höheren
Entsorgungspreise gegenüber dem Altholz, Kat. I-III, verursachergerecht weiterzugeben.
2.
Die Änderung des § 8, Abs. 3 ist erforderlich, da Gewerbebetriebe auch die Entsorgung von
Kleinstmengen Sonderabfälle in bestimmten Fällen belegen müssen.
Eine Gegenüberstellung der alten und neuen Gebührensatzung enthält die Anlage 3.
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)