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Beschlussvorlage GB (Anlage zur Beschlussvorlage GB V 470/2008)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
52 kB
Datum
10.12.2008
Erstellt
05.11.08, 04:20
Aktualisiert
05.11.08, 04:20
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Anlage 3 zu V 470 Gegenüberstellung Gebührensatzung Bisherige Fassung Neue Fassung § 4 Abs. 1 Buchstabe a) § 4 Abs. 1 Buchstabe a) Die Gebühr für die Abfälle nach § 4 Abs. 1 Buchstabe a) beträgt derzeit Die Gebühr für Abfälle nach § 4 Abs. 1 Buchstabe a) beträgt 170,55 €/t ab dem 01.01.2009 § 4 Abs. 1 Buchstabe b) Die Gebühr für Abfälle nach § 4 Abs. 1 Buchstabe b) beträgt derzeit § 4 Abs. 1 Buchstabe b) Die Gebühr für Abfälle nach § 4 Abs. 1 Buchstabe b) beträgt ab 200,00 €/t 01.01.2009 §5 205,00 €/t §5 Die Gebühren für schadstoffhaltige Abfälle betragen derzeit für ölverunreinigte Betriebsmittel Laborchemikalien Farben und Lacke Säuren/Laugen Lösemittel Pflanzenschutzmittel Kondensatoren Quecksilber Spraydosen Dispersionsfarben 177,40 €/t Ab dem 01.01.2009 betragen die Gebühren für 1,60 €/kg 8,00 €/kg 2,00 €/kg 4,10 €/kg 2,85 €/kg 8,00 €/kg 15,00 €/kg 8,00 €/kg 3,90 €/kg 1,50 €/kg ölverunreinigte Betriebsmittel Laborchemikalien Farben und Lacke Säuren/Laugen Lösemittel Pflanzenschutzmittel Kondensatoren Quecksilber Spraydosen Dispersionsfarben 1,00 €/kg 4,90 €/kg 1,30 €/kg 2,50 €/kg 1,80 €/kg 4,90 €/kg 16,30 €/kg 4,90 €/kg 2,40 €/kg 0,90 €/kg 05.11.2008 i.A. Zimmermann Anlage 3 zu V 470 Gegenüberstellung Gebührensatzung Bisherige Fassung §5 Für Abfälle der Anlage II c der Abfallentsorgungssatzung werden folgende Gebühren erhoben: Neue Fassung §5 Für Abfälle der Anlage II c der Abfallentsorgungssatzung werden folgende Gebühren erhoben: asbesthaltige Baustoffe (ASN 17 06 05) Abfälle aus der Asbestverarbeitung (ASN 06 13 04) gebrauchte Geräte, die freies Asbest enthalten (ASN 16 02. 12) 173,10 €/t asbesthaltige Baustoffe (ASN 17 06 05) 173,10 €/t Abfälle aus der Asbestverarbeitung (ASN 06 13 04) 173,10 €/t gebrauchte Geräte, die freies Asbest enthalten (ASN 16 02. 12) anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche enthält (ASN 17 06 03) anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen 202,10 €/t besteht oder solche enthält (ASN 17 06 03) 178,90 €/t 178,90 €/t 178,90 €/t 200,00 €/t § 6 Abs. 1 Buchstabe a) § 6 Abs. 1 Buchstabe a) Die Gebühr für kompostierbare Abfälle beträgt 99,50 €/t Die Gebühr für kompostierbare Abfälle beträgt 87,80 €/t Die Gebühr für kompostierbare Grünabfälle, die einen erheblichen Mehraufwand verursachen, beträgt z. Zt. Die Gebühr für kompostierbare Grünabfälle, die einen erheblichen 99,50 €/t Mehraufwand verursachen beträgt ab 01.01.2009 87,80 €/t Die Gebühr für kompostierbare Bio- und Grünabfälle mit einem Störstoffanteil von mehr als 3 Gewichtsprozent; insbesondere Anlieferungen, die Friedhofskränze und Gestecke enthalten, beträgt derzeit Die Gebühr für kompostierbare Bio- und Grünabfälle mit einem Störstoffanteil von mehr als 3 Gewichtsprozent; insbesondere Anlieferungen, die Friedhofskränze und Gestecke enthalten, 170,55 €/t beträgt § 6 Abs. 1 Buchstabe b) Für die Verwertung von Ziegel, Kalksandsteinmauerwerk etc. beträgt die Gebühr 177,40 €/t § 6 Abs. 1 Buchstabe b) Für die Verwertung von Ziegel, Kalksandsteinmauerwerk etc. 20,00 €/t beträgt die Gebühr 22,00 €/t 05.11.2008 i.A. Zimmermann Anlage 3 zu V 470 Gegenüberstellung Gebührensatzung Bisherige Fassung § 6 Abs. 1 Buchstabe c) Für Entsorgung von PKW-Altreifen werden z. Zt. folgende Gebühren erhoben: 1. PKW/Krad ohne Felgen 2. PKW/Krad mit Felgen Neue Fassung § 6 Abs. 1 Buchstabe f) Für Entsorgung von PKW-Altreifen werden ab 01.01.2007 folgende Gebühren erhoben: 2,10 €/Stk. 1. PKW/Krad ohne Felgen 6,20 €/Stk. 2. PKW/Krad mit Felgen . § 6 Abs. 1 Buchstabe e) Die Gebühren für die Verwertung von Altholz beträgt § 6 Abs. 1 Buchstabe f) Die Gebühren für die Verwertung von Altpapier aus Gewerbebetrieben beträgt § 6 Abs. 1 Buchstabe g) Die Gebühr für die Entsorgung von Flachglas beträgt bisher § 6 Abs. 1 Buchstabe h) Die Gebühr für die Entsorgung Sulfathaltiger Baustoffe beträgt § 8 Abs. 2 Für schadstoffhaltige Abfälle aus privaten Haushalten und für Kleinmengen vergleichbarer Abfälle aus Gewerbebetrieben werden keine Gebühren erhoben, sofern die Gesamtanlieferungsmenge bei einer gewichtsmäßigen Erfassung unter 1 kg liegt. 2,50 €/Stk. 4,20 €/Stk. § 6 Abs. 1 Buchstabe d) 45,00 €/t Die Gebühren für die Verwertung von Altholz, Kat. I-III beträgt Die Gebühren für die Verwertung von Altholz, Kat. IV beträgt 35,00 €/t Gebühr entfällt 45,00 €/t 91,00 €/t 0,00 €/t § 6 Abs. 1 Buchstabe e) 65,00 €/t Ab dem 01.01.2009 beträgt die Gebühr für die Entsorgung von Flachglas 55,00 €/t § 6 Abs. 1 Buchstabe c) Ab dem 01.01.2009 beträgt die Gebühr für die 40,00 €/t Entsorgung Sulfathaltiger Baustoffe (ASN) 17 08 02) 56,00 €/t § 8 Abs. 3 Für schadstoffhaltige Abfälle aus privaten Haushalten werden keine Gebühren erhoben, sofern die Gesamtmenge unter 1 kg liegt. Beim Gewerbebetrieb wird mindestens der Preis für 1 kg berechnet, auch wenn die angelieferte Menge unter 1 kg liegt. 05.11.2008 i.A. Zimmermann