Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
79 kB
Datum
10.12.2008
Erstellt
18.11.08, 14:03
Aktualisiert
18.11.08, 14:03
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Anlage 2 zu V 470
GB IV/60
Verwaltung/Finanzen
G E B Ü H R E N B E D A R F S B E R E C H N U N G 2009
für die Aufgabenerfüllung im Rahmen der Satzung über die Abfallentsorgung
im Kreis Euskirchen
I.
1.
1.1
Grundlagen
Abfallaufkommen (nicht verwertbar) 2009
Entsorgung Restabfall (Thermische Verwertung)
a) Siedlungsabfälle
b) Asbestabfälle
c) Mineralwolle
45000 t
90 t
33 t
2.
Abfallaufkommen (verwertbar) 2009
2.1
2.2
2.3
2.4
2.7
Bodenaushub
Bioabfall
Grünabfall
Bauschutt (sortiert)
Bauschutt (sulfathaltig)
Altreifen
Lkw
200 Stück
Pkw
1400 Stück
Altholz Kat. I - III
Altholz Kat. IV
Flachglas
3.
Schadstoffhaltige Abfälle aus Haushaltungen und Schulen
4.
Abschreibung
2.5
2.6
10000 t
25000 t
2000 t
1000 t
40 t
1600 Stk
980 t
10 t
25 t
Die getätigten investiven Maßnahmen wurden bis
Abschreibungen refinanziert.
zum
140 t
31.05.2005 durch
Neben dem Umbau des Kompostwerkes sind, die ab dem 01.06.2005 angeschafften
beweglichen Teile des Anlagevermögens, neu abzuschreiben.
Die Abschreibung erfolgt ausschließlich linear auf der Grundlage der Erstellungsbzw. Anschaffungskosten.
5.
Kalkulatorische Verzinsung
Die getätigten investiven Maßnahmen wurden bis zum 31.05.2005 durch
Abschreibungen refinanziert. Hierfür ist daher keine Kalkulatorische Verzinsung
anzusetzen.
Neben dem Umbau des Kompostwerkes ist, für die ab dem 01.06.2005 angeschafften
beweglichen Teile des Anlagevermögens, Kalkulatorische Verzinsung anzusetzen.
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K. Zimmermann
Anlage 2 zu V 470
II
Gebührenbedarfsberechnung
A)
Abfalle zur Beseitigung
1.) Siedlungsabfälle
Im Rahmen der Entsorgung von Siedlungsabfall entstehen im Jahr 2009
voraussichtlich folgende Kosten:
Summe Unterhaltung (Grundstücke/baul. Anlagen)
Summe Unterhaltung s. unbewegl. Vermögen
Summe Geräte und Ausstattungen
Summe Bewirtschaftungskosten
Sachkosten
Kalkulatorische Abschreibungen
Kalk. Verzinsung des Anlagekapitals
Sonstige Umlagen
Summe
Restabfall
€
37.000,00
195.100,00
1.000,00
6.000,00
8.000.000,00
18.000,00
22.206,06
1.500.000,00
9.779.306,06
Für die Entsorgung der Siedlungsabfälle (Verbrennung) ist eine kostendeckende
Gebühr in Höhe von 217,32 €/t zu erheben.
Um den erforderlichen Gebührensprung zu vermeiden, hat sich die Verwaltung in
Abstimmung mit der Politik entschieden, die Gebühren für den Restabfall in 2009 um
4 % anzuheben und den sich hierdurch ergebenden Fehlbetrag durch
Rücklagenentnahme zu decken.
Für das Jahr 2009 wird die Gebühr für Restabfall daher auf
festgelegt.
177,40 €/t
2.) Asbestabfälle
Asbestabfälle sind nicht zur Entsorgung in der MVA Bonn zugelassen.
Sie sind daher zukünftig auf einer hierfür zugelassenen Deponie zu entsorgen.
Die Abfälle werden im AWZ zwischengelagert. Die befüllten Container werden
danach zur Entsorgungsanlage befördert. Dem Entsorgungspreis sind
daher die Kosten für Zwischenlagerung und Transport hinzuzurechnen.
Im Rahmen der Entsorgung von Asbestabfällen in 2009 fallen folgende Kosten an:
Asbesthaltige Abfälle
€
800,00
7.500,00
7.800,00
16.100,00
Summe Unterhaltung s. unbewegl. Vermögen
Sachkosten
Sonstige Umlagen
Summe
Für das Jahr 2009 wird die Gebühr für Asbestabfälle daher auf
festgelegt.
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178,90 €/t
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K. Zimmermann
Anlage 2 zu V 470
3.) Mineralwolle
Mineralwolle ist ebenfalls nicht zur Entsorgung in der MVA Bonn zugelassen.
Sie ist daher zukünftig auf einer hierfür zugelassenen Deponie zu entsorgen.
Die Abfälle werden im AWZ zwischengelagert. Die befüllten Container werden
danach zur Entsorgungsanlage befördert. Dem Entsorgungspreis sind
daher die Kosten für Zwischenlagerung und Transport hinzuzurechnen.
Im Rahmen der Entsorgung von Mineralwolle in 2009 fallen folgende Kosten an:
Mineralwolle
€
600,00
3.000,00
3.000,00
6.600,00
Summe Unterhaltung s. unbewegl. Vermögen
Sachkosten
Sonstige Umlagen
Summe
Für das Jahr 2009 wird die Gebühr für Mineralwolle daher auf
festgelegt.
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200,00 €/t
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B)
Abfälle zur Verwertung
4a) Bauschutt
Ab dem 01.01.2007 muss der Bauschutt über Dritte entsorgt werden, da er im
AWZ nicht mehr verwertet werden kann.
Durch die Verwertung des Bauschutts entstehen pro Tonne folgende Kosten:
Entsorgungskosten
Transportkosten (anteilig)
Annahme/Verwaltungskosten
14,52 €
2,50 €
5,00 €
Für das Jahr 2009 wird die Gebühr für Bauschutt daher auf
festgelegt.
22,00 €/t
4b) Sulfathaltige Baustoffe (Gasbetonsteine, Gipsputz etc.)
Nicht als Bauschutt entsorgt werden, können sulfathaltigen Baustoffe wie
Gasbetonsteine, Gipsputz etc. Dieser muss daher über eine entsprechende
Deponie entsorgt werden.
Durch die Verwertung des sulfathaltigen Bauschutts entstehen pro Tonne folgende
Kosten:
Entsorgungskosten
Transportkosten (anteilig)
Annahme/Verwaltungskosten
41,00 €
10,00 €
5,00 €
Die Gebühr für die Verwertung von sulfathaltigen Baustoffen wird auf
festgelegt.
56,00 €
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5. Kompostierung Grünabfälle/Bio-Abfall aus Haushaltungen
Im Rahmen der Verwertung von Bioabfall entstehen
folgende Kosten:
Summe Personalkosten (direkt zugeordnet)
Summe Unterhaltung (Grundstücke/baul. Anlagen)*
Summe Unterhaltung s. unbewegl. Vermögen*
Summe Geräte und Ausstattungen
Summe Bewirtschaftungskosten
Summe Haltung von Fahrzeugen
Sachkosten
Kalkulatorische Abschreibungen
Kalk. Verzinsung des Anlagekapitals
Sonstige Umlagen
Summe
Grün- und Bioabfall
Kalkulation 09
€
77.000,00
60.000,00
360.000,00
4.500,00
175.000,00
5.500,00
171.000,00
350.000,00
75.000,00
1.025.000,00
2.303.000,00
Für das Jahr 2009 wird die Gebühr für Bioabfall daher auf
festgelegt.
87,80 €/t
Die Gebühr für Grünabfälle beträgt weiterhin
54,30 €/t
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6. Altglas, Altmetall und Altpapier aus privaten Haushalten
Bei den vorhandenen Entsorgungssystemen (auf kommunaler und privater Ebene) ist
mit größeren Zuliefermengen im AWZ nicht mehr zu rechnen, so dass nur
Kleinmengen im Rahmen der Anlieferung anderer Abfallstoffe anfallen werden.
Da der entstehende Verwaltungsaufwand zu den ggf. zu erhebenden Gebühren außer
Verhältnis steht, wird auf die Ausweisung einer separaten Gebühr verzichtet.
7. Altreifen
Die Altreifen werden im AWZ zwischengelagert und der Verwertung zugeführt. Die
Selbstkosten (Sondermüllzwischenlager) werden im Verhältnis zu den
Entsorgungskosten umgelegt.
An Entsorgungskosten fallen an:
0,94 €/Stk.
1,07 €/Stk.
10,23 €/Stk.
10,95 €/Stk.
13,29 €/Stk.
24,36 €/Stk.
PKW-Reifen o. F.
PKW-Reífen m. F.
LKW-Reifen o. F. unter 1,80 m
LKW-Reifen o. F. größer 1,80 m
LKW-Reifen m. F. unter 1,80 m
LKW-Reifen m. F. größer 1,80 m
An Selbstkosten fallen an:
1,53 €/Stk.
3,06 €/Stk.
10,00 €/Stk.
15,00 €/Stk.
35,00 €/Stk.
35,00 €/Stk.
PKW-Reifen o.F.
PKW-Reifen m.F.
LKW-Reifen o.F. bis 1,80 m Standhöhe
LKW-Reifen o.F. größer als 1,80 Standhöhe
LKW-Reifen m.F. bis 1,80 m Standhöhe
LKW-Reifen m.F. größer als 1,80 Standhöhe
Für Reifen werden daher folgende Preise festgelegt:
PKW/Krad ohne Felge
PKW/Krad mit Felge
2,50 €/Stk.
4,20 €/Stk.
LKW/Landmaschinen etc. ohne Felgen bis 1,80 m Standhöhe
LKW/Landmaschinen etc. mit Felgen bis 1,80 m Größe Standhöhe
LKW/Landmaschinen etc. ohne Felgen größer als 1,80 m Standhöhe
LKW/Landmaschinen etc. mit Felgen größer als 1,80 m Standhöhe
20,00 €/Stck.
25,00 €/Stck.
50,00 €/Stck.
60,00 €/Stck.
8a) Altholz Kat. I-III
Entsprechend der Altholzverordnung wird Altholz der Kat. I-III separat
gesammelt und der ordnungsgemäßen Verwertung zugeführt. Die Entsorgung
erfolgt im Rahmen einer Drittbeauftragung. An Entsorgungskosten fallen pro
t 35,00 € an. Der Eigenanteil im AWZ kann nur grob geschätzt werden und wird
mit 10,00 €/t kalkuliert.
45,00 €/t
Danach wird eine Gebühr in Höhe von
festgelegt.
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8b) Altholz Kat. IV
Ebenfalls separat gesammelt und der ordnungsgemäßen Verwertung
zugeführt wird Altholz der Kat. IV. Die Entsorgung erfolgt im Rahmen
einer Drittbeauftragung. An Entsorgungskosten fallen pro t 81,00 € an.
Der Eigenanteil im AWZ kann nur grob geschätzt werden und wird
mit 10,00 €/t kalkuliert.
91,00 €/t
Danach wird eine Gebühr in Höhe von
festgelegt.
9. Flachglas
Entsprechend dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz hat die Verwertung
Vorrang vor der Beseitigung. Daher wird Flachglas (Fensterglas ohne
Rahmen) separat gesammelt und einer ordnungsgemäßen Verwertung zugeführt. Die Entsorgungskosten werden hierfür mit 50,00 € veranschlagt.
Der Eigenanteil im AWZ kann nur grob geschätzt werden und wird mit 5,00 €/t
kalkuliert.
55,00 €/t
Danach wird eine Gebühr in Höhe von
festgelegt.
10. Bodenaushub
Bodenaushub soll grundsätzlich in Zukunft nicht mehr auf Deponien abgelagert,
sondern für Rekultivierungs- und Gestaltungsmaßnahmen eingesetzt werden. Sofern
dies geschieht, ist der Boden Wirtschaftsgut. Für die Deponie Mechernich besteht
mittel- und langfristig ein erheblicher Mengenbedarf, um den Rekultivierungspflichten
nachkommen zu können, wobei der anfallende Bodenaushub im Hinblick auf die
Rekultivierungsvorgaben
differenziert
zu
betrachten
ist.
Soweit
nach
Deponieverwertungsverordnung geeignete unbelastete Böden anstehen, sollten diese
an der Deponie als Wirtschaftsgut angenommen werden. Bei dem großen Bedarf fehlt
aber z.Zt. ein entsprechendes Zwischenlager, um Bodenvorratshaltung im
notwendigen Umfang betreiben zu können. Dieser Weg ist aber für die Zukunft
unabdingbar.
Boden der zum AWZ angeliefert wird, der den o.a. Qualitätskriterien nicht entspricht,
ist abzuweisen und einer dafür zugelassenen Deponie zuzuführen. Hierfür ist
ebenfalls - auch in der Zukunft - eine Bodenaushubdeponie einzurichten und zu
betreiben.
Die Gebühr für Bodenaushub wurde im Februar 2006 neu kalkuliert
(s. A55/2006). Danach ergibt sich eine kostendeckende Gebühr in Höhe
von 4,18 €/t.
Aus abfallwirtschaftlichen Gründen wurde im politischen Konsens eine Gebühr von
festgelegt.
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2,60 €/t
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C)
Sonderabfälle aus Haushaltungen und Schulen
11. Elektro- und Elektronikschrott
Für den gesamten Bereich Elektro-/Elektronikschrott gilt ab März 2006
Rücknahmepflicht der Hersteller. Danach entfallen die Entsorgungskosten. Der
Eigenanteil AWZ ist über die Restmüllgebühr abzuwickeln.
12. Diverse Sonderabfälle
a) Arten und Menge der Sonderabfälle
- ölverunreinigte Betriebsmittel
- Laborchemikalien
- Farben/Lacke
- Säuren/Laugen
- Lösemittel
- Pflanzenschutz/Schädlingsbekämpfungsmittel
- Spraydosen
- Kondensatoren
- Dispersionsfarben
Gesamtmenge Sondermüll
3.000,00 kg
400,00 kg
38.000,00 kg
2.300,00 kg
20.000,00 kg
2.000,00 kg
3.300,00 kg
100,00 kg
70.000,00 kg
139.100,00 kg
b) Fremdkosten/Entsorgung
- ölverunreinigte Betriebsmittel
- Laborchemikalien
- Farben/Lacke
- Säuren/Laugen
- Lösemittel
- Pflanzenschutz-/Schädlingsbekämpfungsmittel
- Altmedikamente aus Gewerbebetrieben
- Quecksilber
- Spraydosen
- Kondensatoren
- Dispersionsfarben
0,48 €\kg
2,42 €\kg
0,61 €\kg
1,23 €\kg
0,86 €\kg
2,42 €\kg
0,22 €\kg
2,42 €\kg
1,17 €\kg
8,14 €\kg
0,43 €\kg
Die sonstigen Sach- und Fremdkosten für das Sondermüllzwischenlager
wurden prozentual der Fremdkosten auf die einzelnen Abfallarten umgelegt.
c) Die Gesamt-Entsorgungskosten betragen somit
- ölverunreinigte Betriebsmittel
- Laborchemikalien
- Farben/Lacke
- Säuren/Laugen
- Lösemittel
- Pflanzenschutz-/Schädlingsbek. Mittel
- Altmedikamente aus Gewerbebetrieben
- Quecksilber
- Spraydosen
- Kondensatoren
- Dispersionsfarben
1,00 €\kg
4,90 €\kg
1,30 €\kg
2,50 €\kg
1,80 €\kg
4,90 €\kg
0,80 €\kg
4,90 €\kg
2,40 €\kg
16,30 €\kg
0,90 €\kg
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