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Beschlussvorlage GB (Anlage zur Beschlussvorlage GB V 470/2008)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
79 kB
Datum
10.12.2008
Erstellt
18.11.08, 14:03
Aktualisiert
18.11.08, 14:03

Inhalt der Datei

Anlage 2 zu V 470 GB IV/60 Verwaltung/Finanzen G E B Ü H R E N B E D A R F S B E R E C H N U N G 2009 für die Aufgabenerfüllung im Rahmen der Satzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen I. 1. 1.1 Grundlagen Abfallaufkommen (nicht verwertbar) 2009 Entsorgung Restabfall (Thermische Verwertung) a) Siedlungsabfälle b) Asbestabfälle c) Mineralwolle 45000 t 90 t 33 t 2. Abfallaufkommen (verwertbar) 2009 2.1 2.2 2.3 2.4 2.7 Bodenaushub Bioabfall Grünabfall Bauschutt (sortiert) Bauschutt (sulfathaltig) Altreifen Lkw 200 Stück Pkw 1400 Stück Altholz Kat. I - III Altholz Kat. IV Flachglas 3. Schadstoffhaltige Abfälle aus Haushaltungen und Schulen 4. Abschreibung 2.5 2.6 10000 t 25000 t 2000 t 1000 t 40 t 1600 Stk 980 t 10 t 25 t Die getätigten investiven Maßnahmen wurden bis Abschreibungen refinanziert. zum 140 t 31.05.2005 durch Neben dem Umbau des Kompostwerkes sind, die ab dem 01.06.2005 angeschafften beweglichen Teile des Anlagevermögens, neu abzuschreiben. Die Abschreibung erfolgt ausschließlich linear auf der Grundlage der Erstellungsbzw. Anschaffungskosten. 5. Kalkulatorische Verzinsung Die getätigten investiven Maßnahmen wurden bis zum 31.05.2005 durch Abschreibungen refinanziert. Hierfür ist daher keine Kalkulatorische Verzinsung anzusetzen. Neben dem Umbau des Kompostwerkes ist, für die ab dem 01.06.2005 angeschafften beweglichen Teile des Anlagevermögens, Kalkulatorische Verzinsung anzusetzen. Seite 1 von 8 Erstellt am: 18.11.2008 K. Zimmermann Anlage 2 zu V 470 II Gebührenbedarfsberechnung A) Abfalle zur Beseitigung 1.) Siedlungsabfälle Im Rahmen der Entsorgung von Siedlungsabfall entstehen im Jahr 2009 voraussichtlich folgende Kosten: Summe Unterhaltung (Grundstücke/baul. Anlagen) Summe Unterhaltung s. unbewegl. Vermögen Summe Geräte und Ausstattungen Summe Bewirtschaftungskosten Sachkosten Kalkulatorische Abschreibungen Kalk. Verzinsung des Anlagekapitals Sonstige Umlagen Summe Restabfall € 37.000,00 195.100,00 1.000,00 6.000,00 8.000.000,00 18.000,00 22.206,06 1.500.000,00 9.779.306,06 Für die Entsorgung der Siedlungsabfälle (Verbrennung) ist eine kostendeckende Gebühr in Höhe von 217,32 €/t zu erheben. Um den erforderlichen Gebührensprung zu vermeiden, hat sich die Verwaltung in Abstimmung mit der Politik entschieden, die Gebühren für den Restabfall in 2009 um 4 % anzuheben und den sich hierdurch ergebenden Fehlbetrag durch Rücklagenentnahme zu decken. Für das Jahr 2009 wird die Gebühr für Restabfall daher auf festgelegt. 177,40 €/t 2.) Asbestabfälle Asbestabfälle sind nicht zur Entsorgung in der MVA Bonn zugelassen. Sie sind daher zukünftig auf einer hierfür zugelassenen Deponie zu entsorgen. Die Abfälle werden im AWZ zwischengelagert. Die befüllten Container werden danach zur Entsorgungsanlage befördert. Dem Entsorgungspreis sind daher die Kosten für Zwischenlagerung und Transport hinzuzurechnen. Im Rahmen der Entsorgung von Asbestabfällen in 2009 fallen folgende Kosten an: Asbesthaltige Abfälle € 800,00 7.500,00 7.800,00 16.100,00 Summe Unterhaltung s. unbewegl. Vermögen Sachkosten Sonstige Umlagen Summe Für das Jahr 2009 wird die Gebühr für Asbestabfälle daher auf festgelegt. Seite 2 von 8 178,90 €/t Erstellt am: 18.11.2008 K. Zimmermann Anlage 2 zu V 470 3.) Mineralwolle Mineralwolle ist ebenfalls nicht zur Entsorgung in der MVA Bonn zugelassen. Sie ist daher zukünftig auf einer hierfür zugelassenen Deponie zu entsorgen. Die Abfälle werden im AWZ zwischengelagert. Die befüllten Container werden danach zur Entsorgungsanlage befördert. Dem Entsorgungspreis sind daher die Kosten für Zwischenlagerung und Transport hinzuzurechnen. Im Rahmen der Entsorgung von Mineralwolle in 2009 fallen folgende Kosten an: Mineralwolle € 600,00 3.000,00 3.000,00 6.600,00 Summe Unterhaltung s. unbewegl. Vermögen Sachkosten Sonstige Umlagen Summe Für das Jahr 2009 wird die Gebühr für Mineralwolle daher auf festgelegt. Seite 3 von 8 200,00 €/t Erstellt am: 18.11.2008 K. Zimmermann Anlage 2 zu V 470 B) Abfälle zur Verwertung 4a) Bauschutt Ab dem 01.01.2007 muss der Bauschutt über Dritte entsorgt werden, da er im AWZ nicht mehr verwertet werden kann. Durch die Verwertung des Bauschutts entstehen pro Tonne folgende Kosten: Entsorgungskosten Transportkosten (anteilig) Annahme/Verwaltungskosten 14,52 € 2,50 € 5,00 € Für das Jahr 2009 wird die Gebühr für Bauschutt daher auf festgelegt. 22,00 €/t 4b) Sulfathaltige Baustoffe (Gasbetonsteine, Gipsputz etc.) Nicht als Bauschutt entsorgt werden, können sulfathaltigen Baustoffe wie Gasbetonsteine, Gipsputz etc. Dieser muss daher über eine entsprechende Deponie entsorgt werden. Durch die Verwertung des sulfathaltigen Bauschutts entstehen pro Tonne folgende Kosten: Entsorgungskosten Transportkosten (anteilig) Annahme/Verwaltungskosten 41,00 € 10,00 € 5,00 € Die Gebühr für die Verwertung von sulfathaltigen Baustoffen wird auf festgelegt. 56,00 € Seite 4 von 8 Erstellt am: 18.11.2008 K. Zimmermann Anlage 2 zu V 470 5. Kompostierung Grünabfälle/Bio-Abfall aus Haushaltungen Im Rahmen der Verwertung von Bioabfall entstehen folgende Kosten: Summe Personalkosten (direkt zugeordnet) Summe Unterhaltung (Grundstücke/baul. Anlagen)* Summe Unterhaltung s. unbewegl. Vermögen* Summe Geräte und Ausstattungen Summe Bewirtschaftungskosten Summe Haltung von Fahrzeugen Sachkosten Kalkulatorische Abschreibungen Kalk. Verzinsung des Anlagekapitals Sonstige Umlagen Summe Grün- und Bioabfall Kalkulation 09 € 77.000,00 60.000,00 360.000,00 4.500,00 175.000,00 5.500,00 171.000,00 350.000,00 75.000,00 1.025.000,00 2.303.000,00 Für das Jahr 2009 wird die Gebühr für Bioabfall daher auf festgelegt. 87,80 €/t Die Gebühr für Grünabfälle beträgt weiterhin 54,30 €/t Seite 5 von 8 Erstellt am: 18.11.2008 K. Zimmermann Anlage 2 zu V 470 6. Altglas, Altmetall und Altpapier aus privaten Haushalten Bei den vorhandenen Entsorgungssystemen (auf kommunaler und privater Ebene) ist mit größeren Zuliefermengen im AWZ nicht mehr zu rechnen, so dass nur Kleinmengen im Rahmen der Anlieferung anderer Abfallstoffe anfallen werden. Da der entstehende Verwaltungsaufwand zu den ggf. zu erhebenden Gebühren außer Verhältnis steht, wird auf die Ausweisung einer separaten Gebühr verzichtet. 7. Altreifen Die Altreifen werden im AWZ zwischengelagert und der Verwertung zugeführt. Die Selbstkosten (Sondermüllzwischenlager) werden im Verhältnis zu den Entsorgungskosten umgelegt. An Entsorgungskosten fallen an: 0,94 €/Stk. 1,07 €/Stk. 10,23 €/Stk. 10,95 €/Stk. 13,29 €/Stk. 24,36 €/Stk. PKW-Reifen o. F. PKW-Reífen m. F. LKW-Reifen o. F. unter 1,80 m LKW-Reifen o. F. größer 1,80 m LKW-Reifen m. F. unter 1,80 m LKW-Reifen m. F. größer 1,80 m An Selbstkosten fallen an: 1,53 €/Stk. 3,06 €/Stk. 10,00 €/Stk. 15,00 €/Stk. 35,00 €/Stk. 35,00 €/Stk. PKW-Reifen o.F. PKW-Reifen m.F. LKW-Reifen o.F. bis 1,80 m Standhöhe LKW-Reifen o.F. größer als 1,80 Standhöhe LKW-Reifen m.F. bis 1,80 m Standhöhe LKW-Reifen m.F. größer als 1,80 Standhöhe Für Reifen werden daher folgende Preise festgelegt: PKW/Krad ohne Felge PKW/Krad mit Felge 2,50 €/Stk. 4,20 €/Stk. LKW/Landmaschinen etc. ohne Felgen bis 1,80 m Standhöhe LKW/Landmaschinen etc. mit Felgen bis 1,80 m Größe Standhöhe LKW/Landmaschinen etc. ohne Felgen größer als 1,80 m Standhöhe LKW/Landmaschinen etc. mit Felgen größer als 1,80 m Standhöhe 20,00 €/Stck. 25,00 €/Stck. 50,00 €/Stck. 60,00 €/Stck. 8a) Altholz Kat. I-III Entsprechend der Altholzverordnung wird Altholz der Kat. I-III separat gesammelt und der ordnungsgemäßen Verwertung zugeführt. Die Entsorgung erfolgt im Rahmen einer Drittbeauftragung. An Entsorgungskosten fallen pro t 35,00 € an. Der Eigenanteil im AWZ kann nur grob geschätzt werden und wird mit 10,00 €/t kalkuliert. 45,00 €/t Danach wird eine Gebühr in Höhe von festgelegt. Seite 6 von 8 Erstellt am: 18.11.2008 K. Zimmermann Anlage 2 zu V 470 8b) Altholz Kat. IV Ebenfalls separat gesammelt und der ordnungsgemäßen Verwertung zugeführt wird Altholz der Kat. IV. Die Entsorgung erfolgt im Rahmen einer Drittbeauftragung. An Entsorgungskosten fallen pro t 81,00 € an. Der Eigenanteil im AWZ kann nur grob geschätzt werden und wird mit 10,00 €/t kalkuliert. 91,00 €/t Danach wird eine Gebühr in Höhe von festgelegt. 9. Flachglas Entsprechend dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz hat die Verwertung Vorrang vor der Beseitigung. Daher wird Flachglas (Fensterglas ohne Rahmen) separat gesammelt und einer ordnungsgemäßen Verwertung zugeführt. Die Entsorgungskosten werden hierfür mit 50,00 € veranschlagt. Der Eigenanteil im AWZ kann nur grob geschätzt werden und wird mit 5,00 €/t kalkuliert. 55,00 €/t Danach wird eine Gebühr in Höhe von festgelegt. 10. Bodenaushub Bodenaushub soll grundsätzlich in Zukunft nicht mehr auf Deponien abgelagert, sondern für Rekultivierungs- und Gestaltungsmaßnahmen eingesetzt werden. Sofern dies geschieht, ist der Boden Wirtschaftsgut. Für die Deponie Mechernich besteht mittel- und langfristig ein erheblicher Mengenbedarf, um den Rekultivierungspflichten nachkommen zu können, wobei der anfallende Bodenaushub im Hinblick auf die Rekultivierungsvorgaben differenziert zu betrachten ist. Soweit nach Deponieverwertungsverordnung geeignete unbelastete Böden anstehen, sollten diese an der Deponie als Wirtschaftsgut angenommen werden. Bei dem großen Bedarf fehlt aber z.Zt. ein entsprechendes Zwischenlager, um Bodenvorratshaltung im notwendigen Umfang betreiben zu können. Dieser Weg ist aber für die Zukunft unabdingbar. Boden der zum AWZ angeliefert wird, der den o.a. Qualitätskriterien nicht entspricht, ist abzuweisen und einer dafür zugelassenen Deponie zuzuführen. Hierfür ist ebenfalls - auch in der Zukunft - eine Bodenaushubdeponie einzurichten und zu betreiben. Die Gebühr für Bodenaushub wurde im Februar 2006 neu kalkuliert (s. A55/2006). Danach ergibt sich eine kostendeckende Gebühr in Höhe von 4,18 €/t. Aus abfallwirtschaftlichen Gründen wurde im politischen Konsens eine Gebühr von festgelegt. Seite 7 von 8 2,60 €/t Erstellt am: 18.11.2008 K. Zimmermann Anlage 2 zu V 470 C) Sonderabfälle aus Haushaltungen und Schulen 11. Elektro- und Elektronikschrott Für den gesamten Bereich Elektro-/Elektronikschrott gilt ab März 2006 Rücknahmepflicht der Hersteller. Danach entfallen die Entsorgungskosten. Der Eigenanteil AWZ ist über die Restmüllgebühr abzuwickeln. 12. Diverse Sonderabfälle a) Arten und Menge der Sonderabfälle - ölverunreinigte Betriebsmittel - Laborchemikalien - Farben/Lacke - Säuren/Laugen - Lösemittel - Pflanzenschutz/Schädlingsbekämpfungsmittel - Spraydosen - Kondensatoren - Dispersionsfarben Gesamtmenge Sondermüll 3.000,00 kg 400,00 kg 38.000,00 kg 2.300,00 kg 20.000,00 kg 2.000,00 kg 3.300,00 kg 100,00 kg 70.000,00 kg 139.100,00 kg b) Fremdkosten/Entsorgung - ölverunreinigte Betriebsmittel - Laborchemikalien - Farben/Lacke - Säuren/Laugen - Lösemittel - Pflanzenschutz-/Schädlingsbekämpfungsmittel - Altmedikamente aus Gewerbebetrieben - Quecksilber - Spraydosen - Kondensatoren - Dispersionsfarben 0,48 €\kg 2,42 €\kg 0,61 €\kg 1,23 €\kg 0,86 €\kg 2,42 €\kg 0,22 €\kg 2,42 €\kg 1,17 €\kg 8,14 €\kg 0,43 €\kg Die sonstigen Sach- und Fremdkosten für das Sondermüllzwischenlager wurden prozentual der Fremdkosten auf die einzelnen Abfallarten umgelegt. c) Die Gesamt-Entsorgungskosten betragen somit - ölverunreinigte Betriebsmittel - Laborchemikalien - Farben/Lacke - Säuren/Laugen - Lösemittel - Pflanzenschutz-/Schädlingsbek. Mittel - Altmedikamente aus Gewerbebetrieben - Quecksilber - Spraydosen - Kondensatoren - Dispersionsfarben 1,00 €\kg 4,90 €\kg 1,30 €\kg 2,50 €\kg 1,80 €\kg 4,90 €\kg 0,80 €\kg 4,90 €\kg 2,40 €\kg 16,30 €\kg 0,90 €\kg Seite 8 von 8 Erstellt am: 18.11.2008 K. Zimmermann