Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
59 kB
Datum
10.12.2008
Erstellt
05.11.08, 04:20
Aktualisiert
05.11.08, 04:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 464/2008
09.10.2008
Az.: I/13
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh.
11.11.2008
Kreisausschuss
25.11.2008
Kreistag
10.12.2008
Zukunft des Eifelmuseums Blankenheim
hier: Geänderter Betreibervertrag mit der Gemeinde Blankenheim
Sachbearbeiter/in: Herr Adams
Tel.: 02251/15-327
Abt.: 13
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Produkt:
gez.
Hessenius
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
um
Mehreinnahme bei Hst.
um
sonst:
Haushaltsmittel werden ab dem Haushaltsjahr 2009 eingeplant.
Kreiskämmerer
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag stimmt dem geänderten Vertragsentwurf zu und beauftragt die Verwaltung, den in der
Anlage beigefügten Vertrag über den Betrieb des Eifelmuseums durch die Gemeinde Blankenheim
(Fassung vom 29.10.2008) abzuschließen.
Begründung:
2
Am 11.6.2008 hat der Kreistag
• die Verwaltung beauftragt, den in der Anlage zu Z 4 / V 427/2008 beschriebenen Vertrag über
den Betrieb des Eifelmuseums durch die Gemeinde Blankenheim abzuschließen
• sich gebunden, im Umfang dieses Vertrages künftig Haushaltsmittel einzuplanen
• eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung i. H. v. 100.000 € beschlossen
Aufgrund der Situation der Gemeinde Blankenheim als sog. Nothaushaltskommune ist die
Genehmigung der Bezirksregierung Köln als zuständige Aufsichtsbehörde zur Übernahme dieser
freiwilligen Leistungen einzuholen. Aufgabe der Finanzaufsicht ist es zu verhindern, dass der
Nothaushaltskommune durch die Übernahme des Museums zusätzliche finanzielle Belastungen und
Risiken entstehen. Nach eingehender Prüfung und Erörterung hat die Bezirksregierung am
28.10.2008 die Genehmigung der Aufgabenübernahme in Rahmen der im beigefügten Vertrag
beschriebenen Bedingungen in Aussicht gestellt.
Gegenüber dem vom Kreistag am 11.6.2008 beschlossenen Vertrag enthält die nun vorgelegte
Fassung Änderungen in den §§ 2, 5 und 7, die aber den Wesensgehalt des ursprünglichen Vertrages
nicht verändern. Die konkreten Änderungen sind im beigefügten Vertragsentwurf durch Fettdruck und
Streichungen hervorgehoben. Nachfolgend sind die Gründe und Auswirkungen erläutert.
a) Änderung zu § 5 - Personalgestellung
Unabhängig von den Auflagen der Bezirksregierung ist die Korrektur der Wochenarbeitszeitangabe
bei Frau Spang erforderlich (19,5 WStd. statt 19,4 WStd). In den Vertragsverhandlungen war
Einigung über Personaldienstleistungen von ½ Stelle erzielt worden. Infolge der tariflichen Erhöhung
der Arbeitszeit von 38,5 auf 39 Wochenstunden beträgt die Arbeitszeit für ½ Stelle 19,5 WStd. Die
bisherige Angabe im Vertragstext war insofern fehlerhaft.
b) Änderungen zu § 2 - Rechte und Pflichten der Gemeinde Blankenheim
Der Bezirksregierung geht es darum,
• durch die genauere Beschreibung der Kostenbegriffe erhöhte Vertragsklarheit zu schaffen
• ein evtl. Risiko aus Altforderungen der Museumscafebetreiberin von der Gemeinde
Blankenheim fernzuhalten
• auszuschließen, dass die Nothaushaltskommune Gebäudeunterhaltungskosten aus eigenen
Mitteln tragen muss
Die nunmehr im Vertrag vorgenommenen Definitionen in § 2 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 Satz 3
entsprechen inhaltlich dem NKF-Kontenrahmen bzw. den Regelungen des BGB; insofern ist die
erweiterte Formulierung aus Sicht des Kreises unproblematisch. Überdies bestehen keine
Verbindlichkeiten des Kreises gegenüber der Betreiberin des Museumscafes.
Entstehender Gebäudeunterhaltungsaufwand ist bis zu einem Betrag von 24.158 €/Jahr durch die
Betriebskostenzuweisung des Kreises an die Gemeinde abgedeckt. Hinsichtlich eines evtl.
übersteigenden Betrages sah der bisherige Vertragsentwurf unter § 2 Abs. 1 Satz 5 vor, dass der
Kreis auf Antrag der Gemeinde diese Kosten trägt. Aus Sicht des Kreises sollte diese Regelung
sicherstellen, dass die Gemeinde vorrangig vor der Inanspruchnahme des Kreises von vornherein
hohe Aufwendungen zu verhindern versucht bzw. Leistungen Dritter in Anspruch nimmt. In der
Antragsregelung sah die Bezirksregierung die Gefahr der Inanspruchnahme von Eigenmitteln der
Gemeinde und wünschte die Streichung dieser Passage.
Die Neuformulierung stellt weiterhin sicher, dass der Kreis nicht zur Finanzierung von
Gebäudeunterhaltung oberhalb des Betrages von 24.158 € gezwungen werden kann. Konkret hat der
Kreis im Falle der Übersteigung folgende Optionen:
•
er stimmt der Maßnahme zu und die Gemeinde Blankenheim trägt die Kosten, weil sie durch
in Vorjahren angesammelte Überschüsse aus den Betriebskostenzuweisungen gedeckt sind
3
•
•
•
•
er stimmt der Maßnahme zu und die Gemeinde Blankenheim trägt die Kosten, weil sie
inzwischen einen strukturellen (echten) Haushaltsausgleich erreicht hat
er stimmt der Maßnahme zu, weil eine Drittfinanzierung z.B. durch Fördermittel, Sponsoring
oder Eigenleistung von Vereinen gefunden wird
er stimmt der Maßnahme zu und trägt die Kosten oberhalb von 24.158 €, weil keiner der v.g.
Sachverhalte vorliegt
er stimmt nicht zu, der Vertrag wird gekündigt und die Einrichtung geschlossen.
c) Änderung zu § 7 - Finanzielle Unterstützung des Kreises Euskirchen
Intention der Bezirksregierung ist die Klarstellung, dass die Nothaushaltskommune nicht zu eigenen
Investitionen verpflichtet werden kann.
Der Vertrag sieht Investitionszuweisungen des Kreises für den Fall einer Neukonzeptionierung vor.
Ob überhaupt, ggf. wann und in welchem Umfange eine solche initiiert wird, liegt in der
Entscheidungskompetenz der Gemeinde Blankenheim. Ebenso obliegt es der Entscheidung der
Gemeinde, ob sie evtl. Investitionen ausschließlich aus Fördermitteln, Zuweisungen des Kreises und
Sponsoring finanziert. Von beiden Seiten war nie daran gedacht, dass die Gemeinde durch den
Vertrag zu eigenfinanzierten Investitionen gezwungen werden soll. Die diesbezüglich von der
Bezirksregierung angeregte Klarstellung kann deshalb vorgenommen werden.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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