Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
59 kB
Datum
10.12.2008
Erstellt
06.11.08, 04:18
Aktualisiert
06.11.08, 04:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 485/2008
30.10.2008
Az.: 80/Ph
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Aussch.f.Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels.
17.11.2008
Kreisausschuss
25.11.2008
Kreistag
10.12.2008
Erhöhter Zuschussbedarf der Eifel-Touristik Agentur NRW e.V.
Sachbearbeiter/in: Frau Poth
x
Tel.: (02251) 15 369
Abt.: Stabsstelle 80
Die Vorlage berührt den Etat.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
x
Produkt:
gez.
Hessenius
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
x
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Produkt: 571 04
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
um
Mehreinnahme bei Hst.
um
sonst: Der sich gegenüber dem Haushaltsentwurf 2009 ergebene
Mehraufwand wird in die 1. Veränderungsliste aufgenommen.
Kreiskämmerer
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt den erhöhten Zuschussbedarf der Eifel-Touristik Agentur NRW e.V. für die
nächsten Jahre auf der Grundlage des Schlüssels von 33,33 % je NRW Eifel-Kreis. Die für die Jahre
2009 bis 2011 ermittelten Bedarfe in Höhe von max. 12.000 € werden jährlich bereitgestellt.
2
Begründung:
Laut Beitragsordnung des Vereins zahlen die Kreise Aachen, Düren und Euskirchen einen jährlichen
Strukturhilfezuschuss in Höhe von je 15.340,00 EUR (ehemals 15.338,76 EUR = 30.000,00 DM).
Zusätzlich ist jährlich ein Kofinanzierungsbeitrag in Höhe von 25.564,59 EUR (ehemals = 50.000,00
DM) fällig.
(Summe beider Zahlungen: 40.902,59 EUR)
Nach dem Beitritt der Eifel-Touristik Agentur NRW e.V. als Gesellschafter der Eifel-Tourismus (ET)
GmbH führten die Einnahmen (Mitgliedsbeiträge, Strukturhilfezuschüsse und Kofinanzierung) auf
Seiten des Vereins immer mehr zu einer Unterdeckung gegenüber den steigenden
Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Eifel-Tourismus ET GmbH. Begründet ist dieses nicht zuletzt
durch den Beitritt neuer Städte und Gemeinden zum Verbund und unterschiedliche
Berechnungsgrundlagen zur Ermittlung der Beiträge bei der ET GmbH.
Vorstandsbeschlüsse vom 14.03.2008 und 08. Juli 2008
In den beiden letzten Vorstandssitzungen des Vereins Eifel-Touristik Agentur NRW e.V. einigte man
sich auf nachfolgende Beschlüsse bzgl. der zukünftigen Finanzierung des Vereins:
a) Beteiligung der Städte und Gemeinden
Der Vorstand ist sich einig darüber, die Mitgliedsregion zu vervollständigen (rund zu machen). Somit
sollten mit den beitrittswilligen Kommunen unter Einbeziehung der jeweiligen Kreise Verhandlungen
aufgenommen werden (im Kreis Euskirchen die Gde. Weilerswist).
Da jedoch gleichzeitig festzustellen ist, dass die Städte und Gemeinden des NRW- Eifelraumes nicht
in der Lage sein werden, höhere Beiträge an den Verein zu leisten, geht der Vorstand von einem
erhöhtem Engagement der Sparkassen und der Kreise für den Tourismus im Sinne der touristischen
Struktur- und Wirtschaftsförderung aus.
b) Finanzieller Beitrag der regionalen Sparkassen ab 2009
Die regionalen Sparkassen leisten ab dem Jahr 2009 jährlich eine Strukturhilfe in Höhe von
225.000,00 EUR. Die regionale Verteilung erfolgt wie bisher prozentual (41% Kreissparkasse
Euskirchen)
c) Strukturhilfebeiträge der Kreise Aachen, Düren und Euskirchen
Die Kreise Aachen, Düren und Euskirchen zahlen ab dem Jahr 2009 jährlich einen Fixbeitrag von
40.900,00 EUR.
Darüber hinaus wird die jährlich neu zu ermittelnde, verbleibende Deckungslücke des Vereins nach
Anrechnung der Zahlung der Sparkassen, Städte und Gemeinden sowie der übrigen
Mitgliedsbeiträge (private Leistungsträger etc.) je zu einem Drittel von den Kreisen Aachen, Düren
und Euskirchen übernommen.
Die für die Jahre 2009 bis 2011 vorgesehenen Beiträge (ca. 11.600,00 EUR) sind im Einzelnen der
beigefügten Anlage 2 zu entnehmen.
Zusammenfassende Begründung zur Erhöhung der Beiträge der Kreise Aachen, Düren und
Euskirchen:
3
- Durch die Vervollständigung der touristischen Region (im Kreis Euskirchen: Beitritt der Stadt
Euskirchen 2005 und geplanter Beitritt der Gemeinde Weilerswist) erhöht sich die
Zahlungsverpflichtung gegenüber der Eifel Tourismus ET GmbH.
- Durch Übertragung des operativen Geschäfts des Vereins auf die Eifel Tourismus ET GmbH kommt
es zum Wegfall der wirtschaftlichen Tätigkeit des Vereins. Ein Vorsteuerabzug insbesondere bei der
Zahlung an die ET GmbH ist nicht mehr gegeben. Die Steuerlast ist voll aus Vereinsmittel zu tragen.
- Die Städte und Gemeinden des NRW- Eifelraumes sind nicht in der Lage, höhere Beiträge an den
Verein zu leisten.
- Die regionalen Sparkassen leisten ab dem Jahr 2009 jährlich eine Strukturhilfe in Höhe von
225.000,00 EUR.
- Das Engagement der Sparkassen und der Kreise (erhöhter Beitrag) erfolgt für den Tourismus im
Sinne der touristischen Struktur- und Wirtschaftsförderung der gesamten Region.
gez. I. V. Poth
Landrat
Stabsstelle:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
______________________
(Unterschrift)
______________________
(Unterschrift)
______________________
(Unterschrift)