Daten
Kommune
Wesseling
Größe
10 kB
Erstellt
24.06.10, 08:32
Aktualisiert
24.06.10, 08:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
308/2006
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Finanzmanagement
Vorlage für
Ausschuss für Sport und Freizeit
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
2. Änderung des Wirtschaftsplans der Sportstätten der Stadt Wesseling für das Wirtschaftsjahr 2006
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Datum
Sachbearbeiter/in
14.11.2006
Namenszeichen
Beteiligte Bereiche
Bearbeitungsvermerk
TUIV 08/1998
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 308/2006
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Hummelsheim
14.11.2006
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sport und Freizeit
Rat
Betreff:
2. Änderung des Wirtschaftsplans der Sportstätten der Stadt Wesseling für das Wirtschaftsjahr 2006
Beschlussentwurf:
Der mit der Anlage der Vorlage- Nr. 308/2006 vorgeschlagenen 2. Änderung des Wirtschaftsplans
wird zugestimmt.
TUIV 08/1998
.....
Sachdarstellung:
1. Problem
In seiner Sitzung vom 26.10.2006 hat der Ausschuss für Sport und Freizeit beschlossen, keine Sanierung des Tennenplatzbelages des Sportplatzes Berzdorf durchzuführen, sondern den Spielfeldbelag
mit einem Kunstrasenbelag auszubauen. Auf die zur Sitzung des Ausschusses für Sport und Freizeit
gefertigte Vorlage- Nr. 234/2006 wird Bezug genommen.
Die in der Vorlage enthaltene Kostenschätzung schließt ab mit einem Betrag von 483.000 €. Für die
Maßnahme stehen Haushaltmittel von 90.000 € aus dem Wirtschaftsjahr 2005 und eine Verpflichtungsermächtigung im laufenden Wirtschaftsplan von 385.000 € (zu Lasten des Wirtschaftsjahres
2007) zur Verfügung. Um den Gesamtauftrag noch vor Inkrafttreten des Wirtschaftsplans 2007 vergeben zu können, muss eine zusätzliche Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 98.000 € bereitgestellt werden.
Dazu bedarf es einer Änderung des Wirtschaftsplans.
2. Lösung
Der in der Anlage vorgeschlagenen Änderung des Wirtschaftsplans der Sportstätten der Stadt Wesseling wird zugestimmt.
3. Alternativen
werden nicht vorgeschlagen
4. Finanzielle Auswirkungen
sind beschrieben.
TUIV 08/1998